Steuer auf LPG kann maximal nur um 12 Cent steigen

Nachdem das Thema "Steuer ab 2010" in der letzten Zeit wiederholt hochgekocht worden ist und offenbar einige Umrüstinteressierte durch Angaben von einer Erhöhung bis zu 65 Cent/L er- und verschreckt worden sind, habe ich mir den Gesetzestext mal eingehend zur Brust genommen. Und siehe da: die mir gegenüber von mehreren Gasversorgern (ohne die rechtlichen Quellen dafür nennen zu können!!??!) gemachten Angaben von maximal 12 Cent/L treffen zu.
Gott sei Dank.

Das Problem liegt darin, dass Gesetzestexte oft einfach der Reihe nach heruntergelesen werden, ohne dass die grundsätzlichen Auslegungskriterien, die man bei der Auslegung von Gesetzen beachten muss, angewendet werden. Dazu zählen die Auslegung nach der Historie, die teleologische Auslegung und insbesondere die Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm.

Während § 1 MinöStG lediglich Begriffsbestimmungen enthält und Flüssiggas an sich im § 1 Abs. 2 Nr.5 dem Mineralöl zuordnet, erfolgt durch § 1 Abs. 3 Nr. 3 die Unterwerfung des Flüssiggases unter die Mineralölsteuer.

§ 2 MinöStG enthält die Regelsteuersätze für steuerpflichtige Mineralöle. Hier wird FLÜSSIGGAS AN SICH in § 2 Abs. 1 Nr. 7 genannt:
"7. für 1.000 kg FLÜSSIGGASE nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 1.217,00 EUR."

Damit ist aber grundsätzlich erst einmal nur FLÜSSIGGAS in all seinen Verwendungsformen gemeint.

Jetzt wird es erst für uns interessant; denn § 3 MinöStG enthält die Sondertatbestände, für die es Steuerermässigungen gibt; und hier wird, neben allen in § 3 nachfolgenden Mineralölen, Flüssiggas als KRAFTSTOFF genannt:
_____________________
"(1) Als KRAFTSTOFF dürfen vorbehaltlich des § 12 verwendet werden
1. Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 unvermischt mit anderen Mineralölen
a) zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009 zum ermäßigten Steuersatz von 180,32 Euro für 1.000 kg,
b) in anderen Fällen zum ermäßigten Steuersatz von 409 Euro für 1.000 kg,
________________________

Das Flüssiggas auch nach 2009 von der Begriffsbestimmung her ein KRAFTSTOFF bleibt, ist ja wohl klar.
Der oben zitierte § 3 Abs. 1 Nr. 1 a MinöStG schafft jedoch nur einen noch spezielleren Sondertatbestand für den KRAFTSTOFF Flüssiggas zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in FAHRZEUGEN gegenüber den allgemeineren Regelungen unter Nr. 1b; er geht damit über die Nutzung als Kraftstoff in "anderen" Fällen hinaus.

Hier wurde also nur und speziell für den Antrieb in Fahrzeugen eine bis 31.12.2009, also zeitlich befristete, Ermässigung auf 180 Euro vorgenommen.

Da LPG aber auch nach 2009 noch "Kraftstoff" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 bleibt, entfällt somit maximal die Sonderregelung des § 3 Abs. 1 Nr. 1a. Damit fällt FLÜSSIGGAS als KRAFTSTOFF wieder unter § 3 Abs. 1 Nr. 1b.

Dieser Steuersatz von "409 Euro für 1000 Kg" ist aber, wie man oben nachlesen kann, nicht befristet.

Von daher ist nur eine Steuererhöhung von "lediglich" 12 Cent/L ab 2010 möglich. (Und die werden wir gemeinsam auch noch kippen!!!!!)

Also: Ruhig Blut bewahren und so schnell wie möglich auf LPG umrüsten. Bei den ständig steigenden Benzin- und Dieselpreisen wird LPG nicht nur bis 2009, sondern auch darüber hinaus DIE ALTERNATIVE sein.

Bei der immer weiter auseinander klaffenden Preisspanne wird LPG dann wahrscheinlich nach 2010 noch interessanter als heute sein.

Gebt Gas
LPG

77 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


jedenfalls nicht für solche Kleckerbeträge, über die wir fiskal hier reden

Da ist es von Vorteil, eine verschwindend geringe Minderheit der Autofahrer zu sein...

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Die derzeitige Regelung ist fix bis zum 31.12.2009 (siehe oben), sofern es keine Gesetzesänderung gibt. Dies ist aber unwahrscheinlich, da das Auslaufen der derzeitigen Regel ja bekannt ist und man für 4 Jahre, in der Regel keine neue Gesetzesvorlage auf den Weg bringt (jedenfalls nicht für solche Kleckerbeträge, über die wir fiskal hier reden 😁).

MFG Kester

Ich meinte ja auch nicht die Zeit bis 2009, sondern was danach noch alles möglich ist!

Wenn ich jetzt einfach mal davon aus gehe, das es zu einer Erhöhung von 13.5ct kommt (ab 2010), dann weiß ich doch nicht, ob es 2011 wieder um 13.5 (oder dementsprechend mehr ) erhöht werden kann, oder?

Kurz gesagt, man weiß doch gar nicht was nach 2011 noch alles passieren kann.

Ich hoffe ja auch das es hier im Lande noch soetwas wie Gerechtigkeit gibt ;-), und somit Erdgas und Autogas steuerlich gleichgesetzt wird.

1. Es herrscht bereits Heute Klarheit über das was ab 2010 steuerlich mit LPG passiert.
2. Ist unklar was der Gesetzgeber von Morgen oder Übermorgen beschließt.
Er könnte z.B. 2007 beschließen, dass alle Kraftstoffe ab 2008 gleichzubehandeln sind und der Einheitssteuersatz nach MWh zu erheben ist.
Die derzeit unterschiedliche Sätze mit unterscheidlichen Einheiten (l, kg, MWh) hätten sich dann schlagartig erledigt und der Termin 2009 wäre genauso Vergangenheit wie der 2020.

Bis dahin ist:
1. eine gesicherte Erkenntnis.
2. eine Spekulation.

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