Steuer änderung
Hallo an alle!!
Ich glaub mal das die Frage schon oft gestellt wurde, aber leider hab ich mit Suchfunktion nichts passendes gefunden..
Ich wollte meinen Audi 80 B3 in der Steuer günstiger machen, nun stosse ich auf einige probleme und brauch unbedingt Rat.
Erstmal die Daten vom Auto : Audi 80 / 90 zu 2: 0588 zu 3: 286
Mein Motor ist ein: PM also 1,8 l mit 66 kw
So nun weiter zum problem, ich wollte einen Minikat einbauen nur finde ich keinen passenden, nach endlos langer suche habe ich ein KLR System gefunden, aber das kostet einiges mehr und muss in einer Werkstatt eingebaut werden.
Ist mein Audi noch zu Retten !!!???
Will den noch weiter fahren aber bei 270 Euro steuern ?!?!?!
Bitte Helft Mir !!!
21 Antworten
Ja dann bau dir den KLR ein und gut ist's. Wo ist das Problem ? Weil er 'nen Fuffi mehr kostet ??? Ist nicht dein Ernst oder ?
Zitat:
Erstmal die Daten vom Auto : Audi 80 / 90 zu 2: 0588 zu 3: 286
Du meinst wohl zu 3: 386? Den selben PM habe ich auch. Es gibt einen minikat von Oberland Mangold. Der kostet 105 euro. Hier ist der Link:
0588 / 368 eingegeben bei Deinem Link:
"Kein Produkt für dieses Auto"...😕
SORRY, Zahlendreher..., vergesst meine Antwort...
🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄
Der Einbau eines Twintec KLR ist ziemlich einfach, da ist normal eine bebilderte Anleitung dabei. Nach Einbau musst du aber das Zeug eintragen lassen und danach zum Landratsamt und dann bekommst du einen neuen Fahrzeugschein Teil 1 + 2. Also im ersten Jahr wirds dir nicht so viel bringen, aber in den nächsten auf jeden Fall.
Ich habs nach meiner HU gemacht, da du einen aktuelle AU brauchst. Dann wurde nur noch der korrekte Einbau geprüft und was du danach machst mit dem KLR kann eigentlich keiner mehr feststellen, da du ja im warmen Zustand eine AU nur machen darfst und der KLR bei ca. 50 °C nicht mehr arbeitet. Dennoch wäre sowas Steuerhinterziehung 😉
Ähnliche Themen
Wenn man jetzt noch länger wartet mit der Umrüstung, wird es noch teurer.
Rüstet man nun um, bekommt man ab Tag der Umrüstung die Steuer Rückerstattet.
Hat man also gerade gezahlt und rüstet nun Um, bekommt man einen neuen Steuerbescheid und einen Scheck der sich auf gut über 100€ belaufen kann.
Je länger man wartet, umso kleiner fällt dieser Scheck aus.
So bezahlt sich die Umrüstung fast wie von selbst! 😉
Vielen Dank für die vielen nützlichen Antworten !!
Ja ich hatte eine zahl Falsch zu3: 386 (kann ja mal passieren)
Ich werde Montag mal bei Oberland anrufen und mir den Mini Kat ordern, mit 100 € geht das ja noch!
Vielen Dank für den Link !
Wie alt ist denn deine AU? So viel ich weiß, darf die nicht älter als max. 1 Monate sein? Das sind halt auch extra Kosten die man einplanen sollte, denn wenn jetzt z.B. der Wagen eh im Januar 2011 TÜV hat würde ich persönlich bis dahin warten.
Zitat:
Original geschrieben von ategos
Wie alt ist denn deine AU? So viel ich weiß, darf die nicht älter als max. 1 Monate sein? Das sind halt auch extra Kosten die man einplanen sollte, denn wenn jetzt z.B. der Wagen eh im Januar 2011 TÜV hat würde ich persönlich bis dahin warten.
Das ist absoluter Quatsch!
Nein, warum solltes es auch.
Wenn ich etwas einbaue, lass ich es abnehmen und gut.
Das trifft auch auf den KLR zu.
Hatte meinen auch 3 Monate nach der letzten AU verbaut!
Twintec:
Der komplette Ablauf ist folgendermaßen:
1. Vor Einbau des Systems wird eine AU durchgeführt.
2. Ferner wird zusätzlich ein Katalysatortest durchgeführt.
3. Wenn AU- und Katalysator-Test positiv sind, wird das System anhand der beiliegenden ausführlichen Einbauanleitung eingebaut.
4. Nach dem Einbau füllt die Werkstatt die beiliegende Einbaubescheinigung aus.
5. Mit folgenden Unterlagen geht der Kunde dann zur Zulassungsstelle bzw. zum Straßenverkehrsamt: - ABE des KLR-Systems (liegt jedem Einbausatz bei), - AU-Bescheinigung (von der Werkstatt erstellt), - Einbaubescheinigng (von der Werkstatt ausgefüllt). Die Zulassungsstelle überprüft die Angaben, trägt die neue Schadstoff-Schlüsselnummer in die Fahrzeugpapiere ein und erhebt dafür eine Gebühr (regional unterschiedlich) von ca. 5,20 bis 15,50 EUR.
6. Die Zulassungstelle informiert automatisch das Finanzamt.
7. Der Kunde erhält einen geänderten Kfz-Steuerbescheid vom Finanzamt und ggf. sofort eine Rückzahlung.
Eine Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV ist weder vor noch nach dem Einbau erforderlich, wenn der Einbau durch eine AU-berechtigte Werkstatt durchgeführt wurde.
Wir sind keine AU berechtigte Werkstatt, da öffentlicher Dienst. Deshalb musste ich damals den Antrag vom Dekra Prüfer ausfüllen lassen. Naja es kommt wohl auch auf das Bundesland oder so an, ich hab meinen eingetragen und fertig.
Zitat:
Original geschrieben von Samuel0815
Rüstet man nun um, bekommt man ab Tag der Umrüstung die Steuer Rückerstattet.
da stimme ich zu - der rest ist augenwischerei oder milchmädchenrechnung oder einfach nur polemik...😛
deutlich ausgedrückt:
das Finanzamt macht nichts anderes als dem Tag der umrüstung Rechnung zu tragen, da die Steuer im Vorraus entrichtet wird bekommt man im Zweifel geld zurück. - effektiv bleibts aber dabei dass man erst ab dem Tag der umrüstung die Steuerersparnis bekommt - man kann dabei kein geld "verdienen".
Zitat:
Original geschrieben von Samuel0815
Nein, warum solltes es auch.
Wenn ich etwas einbaue, lass ich es abnehmen und gut.
Das trifft auch auf den KLR zu.
Hatte meinen auch 3 Monate nach der letzten AU verbaut!
jein. Ategos hats angedeutet. Letzlich läufts darauf hinaus, dass die Schadstoffverbesserung ja nur bei einem funktionierendem,
originalemSystem gegeben ist. Deshalb steht bei vielen Systemen, (auch Minikats) in der ABE drin, dass vorher AU und Kattest durchzuführen sind. An sich logisch. Es findet ja nach Einbau kein Test auf die neue, verbesserte Schadstoffnorm statt. Nun ists aber so, dass eine AU ja 2 Jahre gültig ist. Insofern ist eigentlich davon auszugehen, dass das System auch nach 23 Monaten noch die AU erfüllt, zumindest ist das das was der Gesetzgeber annimmt (auch wenns defacto häufig eben nicht so ist).
Wie das dann effektiv gehandhabt wird ist aber häufig Auslegungssache, sowohl bei der Au/Hu als auch bei dem bescheinigendem Betrieb, als auch bei der Zulassungsstelle.
Ich vermute, dass da der schwarze Peter reihum geschoben wird, und dann unbemerkt unter den Tisch fällt.
Hier wird ja auch nur gewährleistet, das alles o.k..
Sonst macht der KLR keinen Sinn.
Dennoch muß es ja von einer Werkstatt eingetragen werden, die diese Prüfung durchführen darf.
Daher ist es auch egal, wie lange die AU zurücklag! 😉
okay spitzfindigkeiten...😁
zitat aus der abe meines minikat:
ABe vom KBA im Heft
Zitat:
vor dem einbau ist eine AU durchzuführen... ... einbau hat nach der einbauanweisung zu erfolgen... ...nach dem einbau hat eine AU zu erfolgen...
Einbauanleitung des Herstellers im gleichen Heft:
Zitat:
vor dem einbau ist durch eine AU die Funktionsweise des Hauptkatalysators...blablabla.. ...einbau... ende. nix von zweiter AU
das eigentliche, rechtsverbindliche dokument, der steueränderungsantrag den der AU betrieb unterschreibt:
steueränderungsantrag des Herstellers immer noch gleiches ABE heft:
Zitat:
minikat wurde gemäß der einbauanleitung in folgendes fahrzeug... ...und entspricht nach dem einbau gemäß abe der norm euro 2 oder d3 (ankreuzen)... neuer Absatz: ...bestätigung der au werkstatt: einstellung des motors korrekt, einbau des minikats nach Herstellerangaben korrekt, unterschrift:
zuerst mal kann man sich jetzt raussuschen ob der Unterschied euro 2 oder D3 durch die dem Heft beigelegte Typisierung bestimmt wird (fett markiertes oben) oder, ob der nach dem abegemäßen einbau (kursiv markiertes oben) der betrieb die neue norm festlegt... [deutsch ist ne feine sprache ..😁]
das eigentlich lustige kommt jetzt: Auf dem gros der Zulassungsstellen haben die von sowas mal gaar keine Ahnung. Ich wollt mich hier vorher informieren ergebnis: null plan, nur tippsen. Au bescheinigung vonnöten ? weiss man nicht. zur not gehts auch ohne - der antrag ist ja eindeutig .. aha.
das mein ich mit schwarzem peter. die zulassungsstelle würde im falle wahrscheinlich immer auf den Betrieb verweisen der bescheinigte, der wiederrum würde sich rausreden, bestätigt aber nur den Einbau - nicht die korrekte funktion vorher usw...
eine HU organisation (dekra, tüv, etc..) hier war übrigens der meinung dass eine bestehende 23 monate alte AU ja rechtsverbindlich sei, vorher also keine AU vonnöten sei. solange der einbau technisch korrekt - und die AU im umfang der Hu (nach s-arm nach e2 = euro 1 lt fahrzeugschein, vor der änderung der zulassungstelle !) hinterher bestanden sei würde man das alles so abstempeln...
Und ich behaupte mal das gros der AU berechtigten Werkstätten würde eine normale AU im rahmen der HU die nur 1 monat alt ist als AU vorher auch ohne probleme akzeptieren.
kraut und rüben.....😁
ich hatte im endeffekt dann aber sowieso voll konforme AU vorher , einbau, AU nacher, weil der motor zu dem Zeitpunkt muckte.