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Steinschlag... Riss in der Frontscheibe

Themenstarteram 30. September 2008 um 22:02

Hallo erstmal,

fahre einen E60 525d BJ 2006.

War gestern abend auf der A42 unterwegs und da knallte es kurz... dachte, dass es nicht schlimm sei.

Am Abend in der Garage konnte ich auch nichts erkennen. Heute dann der "Schock".

Habe nun einen Riss in der Scheibe.

Meine Frage:

Wie hoch sind denn die Kosten bei BMW mit alles drum und dran?? Hat einer Erfahrung damit schon mal gemacht?

Oder kann man es iwie "wegreparieren", obwohl ich das bezweifle, da der Riss schon ca 10 cm groß ist.

Freue mich über jede Antwort...

Cihan

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13 Antworten

Hi, bei einem Riss von 10 cm ist nur noch der Austausch möglich. Ich empfehle das bei einem BMW Händler reparieren zu lassen und über die Teilkaskoversicherung abzurechnen. Dann zahlst Du nur die SB von 150 - 300 €

Scheibentausch, ich nehme stark an, Teilkasko ist vorhanden, je nachdem ob mit oder ohne Selbstbeteiligung, werden Kosten von 0-300€ und mehr fällig, je nachdem, was man abgeschlossen hat.

Ich habe 150€, Scheibe beim Autoglaser austauschen lassen, eine Gutschrift von 150€ bekommen und es kam eine Windschutzscheibe von BMW drauf.

Kostete mich also nur 'nen verzicht von einem Tag auf den kleinen...

Letzteres ist Versicherungsbetrug auch seitens des Kunden, nicht nur seitens des Glasers. Deswegen machen das die großen Ketten, die mit einem Schlag für alle Filialen abgemahnt werden können, nicht (mehr). Da muss man also ne kleine Glaserei suchen. Man sollte aber wissen, dass man juristisch auch als Kunde dann mit im Boot sitzt. Allerdings haben die Versicherungen offenbar kein Interesse daran, den einfachen Kunden zu kaschen. Das kann aber sich sehr plötzlich man ändern.

Allzu laut tönen würd ich aber trotzdem nicht, wenn man das macht. Sonst wird man hinterher noch zum Bauernopfer.

Bis denne

Zitat:

Original geschrieben von gato311

Letzteres ist Versicherungsbetrug auch seitens des Kunden, nicht nur seitens des Glasers. Deswegen machen das die großen Ketten, die mit einem Schlag für alle Filialen abgemahnt werden können, nicht (mehr). Da muss man also ne kleine Glaserei suchen. Man sollte aber wissen, dass man juristisch auch als Kunde dann mit im Boot sitzt. Allerdings haben die Versicherungen offenbar kein Interesse daran, den einfachen Kunden zu kaschen. Das kann aber sich sehr plötzlich man ändern.

Allzu laut tönen würd ich aber trotzdem nicht, wenn man das macht. Sonst wird man hinterher noch zum Bauernopfer.

Bis denne

Ist das echt ein illegaler Akt?

Beim Betreffenden Glaser handelte es sich um eine namhafte Kette.

Versicherungsbetrug für den Kunden... für den Händler eben Anstiftung dazu...

Dann isses natrürlich für den Händler auch nach dem UWG unzulässig und kann abgemahnt werden. Da spielt auch eher die Musik in dem Bereich. Die Straftatbestände interessieren die Konkurrenten meist weniger und die Vers. vergraulen sich die Kunden auch deswegen nicht.

Carglass hats vor Jahren schon erwischt.

Manche Ketten, die als Franchisebetriebe organisiert sind, sind weniger angreifbar, wenn das der Franchisegeber nicht so vorgibt, da man dann jeden Franchisenehmer einzeln abmahnen müsste.

Zitat:

Original geschrieben von ikaruss

Zitat:

Original geschrieben von gato311

Letzteres ist Versicherungsbetrug auch seitens des Kunden, nicht nur seitens des Glasers. Deswegen machen das die großen Ketten, die mit einem Schlag für alle Filialen abgemahnt werden können, nicht (mehr). Da muss man also ne kleine Glaserei suchen. Man sollte aber wissen, dass man juristisch auch als Kunde dann mit im Boot sitzt. Allerdings haben die Versicherungen offenbar kein Interesse daran, den einfachen Kunden zu kaschen. Das kann aber sich sehr plötzlich man ändern.

Allzu laut tönen würd ich aber trotzdem nicht, wenn man das macht. Sonst wird man hinterher noch zum Bauernopfer.

Bis denne

Ist das echt ein illegaler Akt?

Beim Betreffenden Glaser handelte es sich um eine namhafte Kette.

Das ist eine Frage der Betrachtungsweise:

Theoretisch kann man ja als Versicherungsnehmer den Glasschaden nach einem Gutachten abrechnen und bekommt dann die SB abgezogen. Wenn man anschliessend die Scheibe selbst einbaut oder es irgendwo billiger repariert als das Gutachten vorschlägt, ist das ja auch kein Betrug. Dieses Abrechnen nach Gutachten ist doch bei Unfällen sehr häufig, oder?

Aus diesem Grund finde ich das ganze auch moralisch nicht so wirklich bedenklich. Immerhin hätten sonst die Glaser praktisch keinerlei Möglichkeit irgendwie über den Preis zueinander in Wettbewerb zu treten. Das ist letztlich auch schlecht für alle Versicherungsnehmer.

Das Problem liegt darin, dass Du eben nicht fiktiv abrechnest sondern der Vers. gegenüber so tust, als hättest Du den Rechnungsbetrag bezahlt, obwohl Du das in Wirklichkeit nicht getan hast oder Geld zurückbekommen hast. Grundsätzlich ist der zur Widerherstellung erforderliche Betrag (249 BGB) zu ersetzen minus SB. Den erforderlichen Betrag kann man durch Gutachten, manchmal auch Kostenvoranschlag nachweisen bzw. zumindest glaubhaft machen. Alternativ tuts auch die Reparaturrechnung, die dann klarstellt, dass die der wirklich erforderliche Betrag war. Wenn man durch Vorlage der Rechnung abrechnet, gilt dieser Betrag und eine fiktive Abrechnung erübrigt sich, da tatsächlich repariert wurde. Insofern bleibt in dem Fall der Betrugstatbestand, auch wenn man theoretisch den Betrag ev. hätte bekommen können über eine andere Abrechnungsart, die hier aber eben gerade nicht gewählt wurde.

Strafrechtlich aufregend finde ich das Thema wirklich nicht... die Musik spielt im UWG Bereich, ob man das so eben anbieten kann, um den ganzen Gutachtenschmarn sich zu sparen.

Hier nen OLG-Urteil (Zivil) zu der Problematik:

http://www.captain-huk.de/.../#more-160

Hallo zusammen,

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Ahh klasse, hatte schon lange aufgehört, den Mega-Thread mit ausreichend Gezanke weiterzulesen, so dass auch das BGH-Urteil an mir vorbeigegangen war. Wenigstens haben die da den Schnack der Frankfurter mit dem vollendeten Betrug seitens des Glasers wieder richtig gestellt.

Hallo Cihan,

 

hatte meine BMW gerade zwei Wochen, da ist auch die Windschutzscheibe gerissen. Du hattest nach den Gesamtkosten bei BMW gefragt: ca. EURO 900,00 für eine Scheibe ohne Grünkeil aber passend für HUD.

 

Gruß

Stefan

Hallo Cihan

Zitat:

Original geschrieben von stefan-v70

Du hattest nach den Gesamtkosten bei BMW gefragt: ca. EURO 900,00 für eine Scheibe ohne Grünkeil aber passend für HUD.

kann ich bestätigen, ~980,- all inkl. für eine Scheibe mit Grünkeil und ohne HUD.

Grüße,

carlsan

am 3. Oktober 2008 um 12:24

Hi,

jepp, genau so ist es :

950 € abzgl. SB.

Scheibe mit Grünkeil. ohne HUD, mit Regensensor und Fahrlichsteuerung.

eine orig. BMW Scheibe kostet mit Sensor bei BMW 380Euro.

Die hier kostet nur 159Euro:

http://scheiben24.jimdo.com/.../

... was spricht gegen dagegen so eine Scheibe zu verbauen? schlechte Qualität?

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