Start Stopp System deaktiveren lassen !?

Seat Leon 3 (5F)

Hi,

ich habe versucht in der Werkstatt das Start Stopp Systems meines Seat Leon ST FR 2.0 TDI deaktiveren zu lassen. Die Werkstatt wollte dies nicht machen, weil es angeblich nicht geht bzw. es wegen der Euro 6 Norm Steuerhinterziehung wäre...

Nun habe ich ein Gerät gefunden und wollte fragen, ob jemand damit schon Erfahrung gemacht hat !?!
https://www.k-electronic.com/.../...ngle-Start-_-Stopp-System.html?...

Gruß
N1ls

Beste Antwort im Thema

Ich wollte zwar nicht mehr antworten, aber es kam mal wieder eine dermassen falsche Aussage, dass ich das so nicht stehen lassen kann.

Zitat:

navec

Zitat:

@illegut:
Zitat:
Die 20 Sekunden lohnen sich wenn du kein SS hast.

dieser Wert ist ganz sicher relativ unabhängig vom Vorhandensein des S&S, denn ob du manuell oder automatisch ab- und einschalten lässt, verändert sonst, bezüglich des Energieverbrauchs, nichts.

Das ist lediglich die Meinung von jemandem, der sich mit S&S nie beschäftigt hat und ohne zu überlegen einfach Annahmen trifft. Wenn du bei einem Motor ohne S&S den Motor ausmachst, dann ist er aus. Komplett aus. Ohne Gedächtnis. Machst du den Motor an, so schaltet er erst Mal für mindestens 30 Sekunden in den Kaltstart und verbraucht den maximalen Sprit, Stichwort Anfetten. Erst danach werden die Temperatursensoren wieder aktiviert und du bist wieder im Warmmodus mit normalem Verbrauch. Anders ausgedrückt: du hast zunächst für 30 Sekunden einen so erhöhten Verbrauch, dass das Abschalten des Motors für Zeiten unter 20 Sekunden keinen Sprit spart.

Mit verbauter S&S schaltet sich der Motor aus, aber alles andere bleibt an. Wenn die S&S also den Motor wieder aktiviert, so ist der Motor immernoch im Warmmodus und hat diese hohe Verbrauchsphase nicht. Es ist daher Mumpiz anzunehmen, dass das Ausschalten des Motors bei einem Auto das gleiche bewirkt wie die S&S. Darum ist auch die angenommene Zeit vonn 1980 mit 20 Sekunden Mindestabschaltzeit Mumpiz. Und darum macht es auch einen riesen großen Unterschied ob die S&S verbaut ist oder nicht. Übrigens auch beim Verschleiß: die Komponenten Batterie, Anlasser etc. sind selbstverständlich verstärkt worden als die S&S eingeführt wurde. Keiner ist je davon ausgegangen, dass die alten Anlasser die häufigeren Starts/Ladezyklen/... einfach so verkraften. Auch hier macht es einen riesen großen Unterschied ob S&S verbaut ist oder nicht.

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Zitat:

@mk1290 schrieb am 9. Januar 2015 um 21:08:54 Uhr:


Es geht hier nicht um das "warum", sondern um das "erlaubt" oder "verboten" weil Steuerhinterziehung. Solange es keine Quelle gibt, die eindeutig belegt, dass man damit Steuerhinterziehung begeht sehe ich es so wie @t6666.

(Nebenbei, meine wird auch nicht rauscodiert. Ich drücke einfach beim Starten gleich auf den Knopf und fertig. Wenn ich dann doch mal länger an ner Ampel stehe schalte ich in der City die SSA dann bei Bedarf wieder zu. Aber kann es einfach nicht leiden wenn ich von der AB runterfahre und direkt an der Kreuzung nach der Ausfahrt geht der Motor aus. Sicher nicht förderlich für die Lebensdauer des Turbo.)

Sag ich doch!!

Diese S+S sugeriert Steuerersparnis, Sprit sparen, usw.. In Wirklichkeit verkürzt die die Lebensdauer von Turbo, Anlasser, Batterie und kostet dir letztendlich ein schweine Geld. Für meine Begriffe, völlig überflüssig! Würd mir nie ein Auto mit diesem Scheiss kaufen!!

@Danbo_1280:

Zitat:

Du scheinst nicht richtig zu lesen...

ich bin auf deinen Absatz eingegangen, in dem du dir vorgestellt hast, was du theoretisch machen könntest....

@t666:

Zitat:

Alle die behaupten es sei nicht erlaubt sollen bitte eine QUELLE nennen. Wo kann man nachlesen, dass es rechtswidrig ist das System zu deaktivieren?

Ich denke es ist eher anders herum:

Wer an einem Fahrzeug bewusst manipuliert (und das ist hier der Fall), sollte sich vorher Gedanken darüber machen, ob das legal ist oder nicht (gern mit Quelle).

Wieviele Dinge könntest du am Auto manipulieren, ohne dass die irgendwo explizit als nicht erlaubt aufgeführt werden? Da hätte der Gesetzgeber viel zu tun, dem im Einzelfall entgegen zu wirken.

Da gerade ein Kfz in D im höchsten Maße mit Regeln und Vorschriften behaftet ist, sollte man das nicht in m.E. naiver Weise ausblenden.

Nahezu sämtliche Technik am Auto muss zu gelassen sein. Entweder durch die Typ-Prüfung des Autos selbst oder durch ABE's. Das sollte mittlerweile bei interessierten Auto-Fans zum Grundwissen gehören.

Das die Deaktivierung manuell zulässig ist, zeigt, dass die keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis hat.

Gleiches gilt für eine Fahrlichtautomatik. Ich kann sie nutzen, kann es aber auch manuell machen.

ESP ist seit Ende 2014 bei neu zugelassenen Fahrzeugtypen verpflichtend vorgeschrieben. Aber selbstverständlich kann ich es deaktivieren, ohne dass die ABE erlischt.

Ich denke, worauf hier einige hinauswollen ist der Umstand, dass zwischen dem Deaktivieren und dem Entfernen einer technischen Lösung unter Umständen ein rechtlicher Unterschied bestehen könnte. Wurde inzwischen mehrmals gesagt.

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Wieso ENTFERNEN? Ich programmiere nur dir Taste andersherum. Genau das selbe kann ich mit vielen Funktionen am Fahrzeug machen. Entfernt wird dabei nichts, die Funktion ist weiterhin vorhanden.

Die Taste andersrum ist meines Wissens nach nicht möglich. Wenn du eine solche Lösung findest, dann widerspricht die nichts und niemandem. Was möglich wäre und auch hier die ganze Zeit diskutiert und realisiert wird, ist das dauerhafte Abschalten. Also ist eine Aktivierung so nicht mehr möglich, ohne eine genauso große Programmieranstrengung.

Wenn du an deinem Auto Tagfahrlicht hast und sagst "Scheisse, das ist ja Technik, ich bau die Birnen aus", dann darfst du mit dem Auto nicht mehr fahren, weil deine Beleuchtung nicht mehr funktionsfähig ist.. Wenn du sagst "Scheisse, das ist ja neue Technik, die geht bestimmt kaputt, ich mache immer das Abblendlicht an", dann fährst du zwar nicht mit Tagfahrlicht, aber das verbaute Tagfahrlicht funktioniert noch. Und genau deshalb darfst du damit fahren. Wenn du z.B. ein Auto kaufst, das noch kein Tagfahrlicht hatte als es verkauft wurde und du baust nachträglich Tagfahrlich dran, dann MUSS das Tagfahrlicht funktionieren, sonst darfst du es nicht mehr bewegen. Das hat nichts damit zu tun, dass andere Autos ohne Tagfahrlicht rum fahren, sondern damit, dass alles was verbaut ist auch funktionieren muss. Und das "alles muss funktionieren" bezieht sich durchaus auch auf Start/Stop. Und nach §47d muss bei einem nicht-vorhandensein von einer Typgenehmigung (die wurde ja mit Start/Stop gemacht und Start/Stop hat einen Einfluss, da der Verbrauch steigt) muss diese im Einzelverfahren nachgeholt werden. Der Paragraph 47d bezieht sich zwar auf den Verkauf, aber der StVZO muss auch im Betrieb nachgekommen werden, wenn entsprechend Änderungen vorgenommen werden. Dies ist keine lückenlose oder von einem Gericht bestätigte Sichtweise, und die kannst du wie bereits erwähnt nur dann bekommen, wenn ein Gericht entschieden hat. Vorher geht das nicht.

Wenn im NEFZ nur 120km/h gefahren wird darfst du selbstverständlich auch 150km/h fahren. Denn du kannst jeder Zeit zur Kontrolle bei Polizei/TÜV/deiner Freundin auch 120 oder 80 oder sonst eine Geschwindigkeit fahren. Wenn du dein Auto zum Chippen bringst und das Auto dadurch mehr als 10% Mehrleistung hat, dann darfst du das Auto nur noch dann bewegen, wenn du es entsprechend eintragen lässt. Klar ist chippen nicht verboten, aber es ist eine Änderung, und die muss entsprechend eingetragen werden.

Wer der StVZO nicht nachkommt, der muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Und genau darum geht es mir. Von mir aus kann das jeder hier im Forum machen. Er sollte sich lediglich der Konsequenzen bewusst sein und nicht jammern dass das keiner gesagt hat.

Zitat:

Die Taste andersrum ist meines Wissens nach nicht möglich. Wenn du eine solche Lösung findest, dann widerspricht die nichts und niemandem.

die Taste "andersherum" ist ja letztendlich dieses Modul, was man kaufen kann.

Auch das bewirkt, dass der Wagen immer ohne S&S-Modus startet. Damit würde er den NEFZ nicht schaffen, denn solche Dinge müssen automatisch funktionieren und 2. wäre das definitiv eine Hardwaremanipulation am Auto die sowieso, da sie keine ABE hat (und keine bekommen wird), unzulässig ist und daher zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führt.

Die Argumentation mit dem NEFZ Verbrauch verfängt nicht, denn ansonsten wäre jede andere Räder Kombi, mit breiteren Reifen ein solcher Fall, ebenso wenn ich die Klimaanlage immer eingeschaltet lasse, oder auch das Gebläse.

In den USA, mit in CA sehr strengen Abgas- und Verbrauchsvorschriften, bietet es BMW an:

http://www.bmwblog.com/.../

Alle Räderkombinationen sind aber bei der Typ-Prüfung oder durch eine entsprechende ABE freigegeben, Das ist der entscheidende Unterschied, zu den hier genannten Manipulationen.
Wenn die genannten S&S-Manipulationen z.B. in deiner EU-Übereinstimmungserklärung stehen würden, so wie einige zulässige Radkombinationen deines Fahrzeugs, wäre dagegen auch absolut nichts ein zu wenden. Da steht diesbezüglich aber nichts...

Das kann man unsinnig finden und du hast ja auch recht, dass man mit breiten Reifen den NEFZ nicht schaffen würde, aber es ist nun mal so...

Und die Klimaanlage? Alles Faktoren die dem Verbrauch erhöhen und standardmäßig bei der Ermittlung des Normverbrauchs nicht an sind.

Es geht mir nicht um die Unzulässigkeit der Räder, sondern um andere wie bei der Ermittlung des Verbrauchs. Das Start-Stopp-System bleibt ja vorhanden, es wird nur deaktiviert. Und da eine manuelle Deaktivierung zulässig ist, verbietet sich auch keine automatische Lösung vor dem Hintergrund der Veränderung des Verbrauchs.

Zitat:

Und die Klimaanlage? Alles Faktoren die dem Verbrauch erhöhen und standardmäßig bei der Ermittlung des Normverbrauchs nicht an sind.

die Klimaanlage (du meinst die Komponente Kühlung der Klimaanlage) darf beim NEFZ, so weit ich es gelesen habe ausgeschaltet sein.

Da gibt es m.E. noch eine ganze Reihe an Dingen mehr, die der Hersteller beim NEFZ so einrichten darf, wie es in der Praxis eher nicht vorkommt. (z.B. extrem hoher Reifenluftdruck).

das sind alles in der Norm festgelegte Dinge und keiner wird wohl ernsthaft behaupten wollen, dass das praxisgerecht wäre....

beim NEFZ muss auch nicht mit Dachgepäckträger gefahren werden, obwohl dies im Straßenverkehr durchaus erlaubt ist....

S&S ist aber nun mal standardmässig eingeschaltet und ohne das es eingeschaltet ist, lassen sich die Verbräuche auch mit den sonstigen tollen, legalen NEFZ-Tricks nicht auf die Werte bringen, die dir als Kunden genannt werden und für die du Steuern zahlst.

mich nervt diese dumme ding auch wie die sau, in unserem leon ist die taste wenigtens so angebracht das man sie relativ leicht sieht und auch mal während der fahrt drauf aufmerksam wird wenn man es beim anlassen "vergessen" haben sollte.

in meinem bmw ist die taste "unsichtbar" hinterm lenkrad versteckt und um zu sehen ob man sie jetzt an oder ausgemacht hat muss man hinters lenkrad schauen.

wenn ich hier lese es wäre steuerhinterziehung wenn man die dauerhaft ausstellt... das wäre mir SCHEIßEGAL, ich glaube wir haben andere probleme auf der welt.

und an die ganz wichtigen hier... dann erwarte ich von euch wenn ihr mehr als der ermittelte normverbrauch habt zahlt gefälligst steuer nach, ihr seit sonst auch steuerhinterzieher ! ;-)

Lesen bildet. Mehrverbrauch ist nicht Steuerhinterziehung. Genausowenig ist das Anschalten der Klimaanlage Steuerhinterziehung. Die Typzulassung sagt mit Nichten aus, dass man immer nur exakt den Normverbrauch haben kann und wird. Die Typzulassung sagbt aber aus, dass man an verschiedenen Dingen nichts ändern darf, ohne es eintragen zu lassen. Und wenn an diesen Dingen nunmal die Steuer berechnet wird, dann ist es zum Einen der Verlust der Betriebserlaubnis und zum Anderen auch noch Steuerhinterziehung.

Ich hab immer noch keine Antwort darauf, warum denn deaktivieren???

Zitat:

@oelofen schrieb am 11. Januar 2015 um 00:57:32 Uhr:


Ich hab immer noch keine Antwort darauf, warum denn deaktivieren???

Wolltest du nur noch mal ne dumme Frage stellen oder warst du zu faul zu lesen?🙂

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