Start/Stop und Handynutzung --> Widerspruch sinnvoll?
Moin,
nachdem die Polizei mich anhielt und eröffnete, dass ich ein Smartphone am Steuer genutzt hätte gabs dann auch einen Bescheid über 88,50 Euro ins Haus.
Nun steht im Bescheid selbst aber nicht drin, dass ich es während der Fahrt genutzt hätte, sondern nur unter Angabe des Ortes und der Zeit der Gesetzestext: "Sie benutzten als Führer des Kfraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Härer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."
Nun ist an der bezeichneten Stelle eine Ampel und ich bin mir ziemlich sicher, dass Phone während des Ampelstops kurz in die Hand genommen zu haben. Allerdings verfügt der Wagen über eine Start-Stop Automatik. Nun ist geurteilt worden, dass bei abgeschaltetem Motor, auch bei Start-Stop, das Handy benutzt werden dürfe, vgl. http://www.derwesten.de/.../...-handy-am-steuer-nutzen-id9979795.html.
Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?
Mir scheint die Begründung im Bescheid auch recht dünn. Ich bin mir aber nicht sicher was passiert, wenn Widerspruch eingelegt wird, das Ganze verhandelt wird und ich nicht recht nachweisen kann, wirklich an der Ampel gestanden zu haben bzw. dass der Motor aus war?
Beste Antwort im Thema
Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?
125 Antworten
Meine Antwort war auf Günter bezogen. Das hat sich zeitlich überschnitten.
Und keine Ahnung wie oft ich es jetzt sage, nein wie soll der Gesetzgeber jeden Scheiß hinter dem Steuer regeln?
Er konzentriert sich auf die Hauptphänome und dazu zählt trotz Verbot das Handy und nicht der Ipod.
Ja auch mit einer Bockwurst kann man sich ablenken und erst Recht mit einem sexuell anziehenden Menschen auf dem Sitz neben einem oder oder oder?
Was willst du?
Pack das doch mal in Gesetzesform!
Versetze dich doch mal in die Lage des Gesetzgebers!
Einfach nur ins Gesetz, wie du es willst, reinzuschreiben, das "übliche Maß" ist Käse.
Das funktioniert und wird ganz sicher erfolgreich beklagt werden.
P.S.:
Ich bin kein Jurist!
Thema ist doch start stop und handynutzung.Also fakt ist wenn der wagen steht und der motor durch start stop aus ist kann man tel.
Aber in der praxis wird es ja kurz sein koennen da es ja gleich weiter geht.Fuer ich bin gleich da bis gleich oder ich komme spaeter wird es reichen fuer mehr aber nicht,da es ja auch gleich weiter geht.
Wer das nicht kann sollte es dann lieber lassen und rechts ranfahren und dann tel.dann hat man auch keinen stress.
Alles andere braucht man doch erst garnicht vortragen.
Also wenn es so war das der wagen stand und der motor durch start stop aus war dann wiederspruch einlegen.Wenn nicht dann bezahlen und daraus lernen.Und das wars .
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Februar 2015 um 21:30:37 Uhr:
............Was willst du?
................
Jetzt ins Bettchen gehen.
Gute Nacht.
gelöscht
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2015 um 09:04:42 Uhr:
die was? Unfug.Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 19. Februar 2015 um 00:13:27 Uhr:
kommt noch die Mahngebühr oben drauf.
Ach nicht?
Also kann sich der TE alle Zeit der Welt lassen sich um die Sache ernsthaft zu kümmern?
Es spielt auch keine Rolle wann er zahlt?
Interessant!
alle Zeit der Welt kann er sich nicht lassen. Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt wird, wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Dann muss er auch kurzfristig zahlen, sonst können Mahngebühren anfallen. Aber so weit sind wir ja noch lange nicht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2015 um 08:55:47 Uhr:
alle Zeit der Welt kann er sich nicht lassen. Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt wird, wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Dann muss er auch kurzfristig zahlen, sonst können Mahngebühren anfallen. Aber so weit sind wir ja noch lange nicht.
Gut.
Kann man so stehen lassen.
MfG
Ich wollte euch mal berichten, wie es ausgegangen ist:
ich hatte den Widerspruch eingelegt und mich auf die Start-/Stop Automatik berufen und eben gesagt, dass sich an bezeichneter Stelle ne Ampel befindet und ich das Telefon an der Ampel in die Hand genommen habe und der Motor wegen S/S ausgeschaltet gewesen war.
Der Widerspruch wurde nicht akzeptiert von der Bußgeldstelle. Sie haben eine Stellungnahme von der Polizei angefordert und der Kommissar schrieb (ich bekam die Durchschrift), dass eine gezielte Verkehrskontrolle am angegebenen Standpunkt durchgeführt worden sei und man beobachtet habe, wie ich das handy bei der Anfahrt auf die Halt zeigende LZA in der Hand gehabt hätte und es während des Stops an der Ampel weiter benutzt hätte, als Zeugen wurden 3 Polizisten angegeben.
Vermutlich dürfte es nun doch nichts mehr bringen, den Widerspruch aufrecht zu erhalten, denn wie sollte man das Gegenteil beweisen?
Aber n Versuch wars ja mal wert.
Drück's in den Skat und hake es als Erfahrung ab, auch wenn es wenig glaubwürdig ist, dass 4 Polizisten nur auf Dich geachtet haben. Ich hab das schon durch und bei mir hat die Richterin auch den (widersprüchlichen) Aussagen der Polizisten geglaubt.
edit
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 19. März 2015 um 11:34:35 Uhr:
Drück's in den Skat und hake es als Erfahrung ab, auch wenn es wenig glaubwürdig ist, dass 4 Polizisten nur auf Dich geachtet haben.
...
Wieso 4? Einer reicht doch.
mfg
Zitat:
als Zeugen wurden 3 Polizisten angegeben.
Die sicher´n sich aber ab.. 🙂 Gleich 3 "Zeugen", kein Wunder, daß der Polizei soviel durch die Lappen geht, wenn gleich 4 Beamte auf ein Auto schauen müssen!
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 19. März 2015 um 11:49:55 Uhr:
Zitat:
als Zeugen wurden 3 Polizisten angegeben.
jetzt fehlt mir immer noch der 4.🙂
Aber darum ging es mir ursprünglich garnicht, ich lass aus deinem ersten Post heraus, dass die Behörde (und du?) der Meinung wäre, es müssten min. 2 den Verstoß festgestellt haben.
mfg
Ich hatte es so aufgefasst: 1 Polizist, der anzeigt und 3, die es bezeugen.