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Start/Stop und Handynutzung --> Widerspruch sinnvoll?

Themenstarteram 17. Februar 2015 um 23:07

Moin,

nachdem die Polizei mich anhielt und eröffnete, dass ich ein Smartphone am Steuer genutzt hätte gabs dann auch einen Bescheid über 88,50 Euro ins Haus.

Nun steht im Bescheid selbst aber nicht drin, dass ich es während der Fahrt genutzt hätte, sondern nur unter Angabe des Ortes und der Zeit der Gesetzestext: "Sie benutzten als Führer des Kfraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Härer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."

Nun ist an der bezeichneten Stelle eine Ampel und ich bin mir ziemlich sicher, dass Phone während des Ampelstops kurz in die Hand genommen zu haben. Allerdings verfügt der Wagen über eine Start-Stop Automatik. Nun ist geurteilt worden, dass bei abgeschaltetem Motor, auch bei Start-Stop, das Handy benutzt werden dürfe, vgl. http://www.derwesten.de/.../...-handy-am-steuer-nutzen-id9979795.html.

Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?

Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?

Mir scheint die Begründung im Bescheid auch recht dünn. Ich bin mir aber nicht sicher was passiert, wenn Widerspruch eingelegt wird, das Ganze verhandelt wird und ich nicht recht nachweisen kann, wirklich an der Ampel gestanden zu haben bzw. dass der Motor aus war?

Beste Antwort im Thema

Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?

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Beweisen kannst du also so gut wie nichts.

Du kannst Einspruch einlegen und deine Version darlegen.

Ob es was bringt wird sich dann zeigen.

Ansonsten zahlen und als Lehrgeld abbuchen.

Themenstarteram 17. Februar 2015 um 23:17

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2015 um 00:12:48 Uhr:

Beweisen kannst du also so gut wie nichts.

Du kannst Einspruch einlegen und deine Version darlegen.

Ob es was bringt wird sich dann zeigen.

Ansonsten zahlen und als Lehrgeld abbuchen.

Kann sich der zu zahlende Betrag dann erhöhen?

Nein, das Bußgelg erhöht sich durch deinen Einspruch nicht.

Themenstarteram 17. Februar 2015 um 23:22

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2015 um 00:18:51 Uhr:

Nein, das Bußgelg erhöht sich durch deinen Einspruch nicht.

Also Widerspruch einlegen und seine Version des Vorfalls darlegen, ggf. mit Verweis auf das Urteil?

Meine Bedenken sind die, dass ggf. später behauptet wird, meine Version stimme nicht und ich noch eins drauf bekomme wegen Falschaussage oder dgl.

Die Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen ist halt so eine Sache.... ggf. bleibt man auf der Selbstbeteiligung hängen und die ist höher als 88,50 Euro.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 18. Februar 2015 um 00:07:17 Uhr:

Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?

Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?

Du mußt nicht beweisen, daß die Start-Stop-Automatik wirksam war, es genügt wenn Du behauptest, daß dem so gewesen ist. Denn noch muß man nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Schuld muß bewiesen werden.

 

Wozu Rechtschutz bemühen?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, deine Version darlegen, auch mit Verweis auf das Urteil und fertig.

Wo soll da eine Falschaussage sein?

Eine Falschaussage kommt nur zu stande wenn man bewußt lügt.

B*llen sind immer zu zweit unterwegs und vor Gericht wird deren Aussage pro B*lle mindestens Faktor 2 zu deiner gewertet.

Mein persönlicher Tipp: Schmeiß schlechtem Geld kein gutes hinterher.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 18. Februar 2015 um 00:25:32 Uhr:

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 18. Februar 2015 um 00:07:17 Uhr:

Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?

Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?

Du mußt nicht beweisen, daß die Start-Stop-Automatik wirksam war, es genügt wenn Du behauptest, daß dem so gewesen ist. Denn noch muß man nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Schuld muß bewiesen werden.

Genauso ist es.

Themenstarteram 17. Februar 2015 um 23:36

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2015 um 00:29:03 Uhr:

Wozu Rechtschutz bemühen?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, deine Version darlegen, auch mit Verweis auf das Urteil und fertig.

Wo soll da eine Falschaussage sein?

Eine Falschaussage kommt nur zu stande wenn man bewußt lügt.

Und was, wenn man sich selbst nicht mehr ganz sicher ist, ob es so war, wie man meint, sich zu erinnern?

Was passiert, wenn man Widerspruch und seine Version des Hergangs zur Bußgeldstelle schickt?

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 18. Februar 2015 um 00:29:39 Uhr:

B*llen sind immer zu zweit unterwegs und vor Gericht wird deren Aussage pro B*lle mindestens Faktor 2 zu deiner gewertet.

Mein persönlicher Tipp: Schmeiß schlechtem Geld kein gutes hinterher.

Wenn der TE sich seiner Schuld bewußt wäre, würde ih dir recht geben.

Aber in diesem Fall würde ich Einspruch einlegen. Und vor Gericht kommt dieser Fall mit Sicherheit nicht.

Dass man sie aktiviert bzw nicht deaktiviert hat (so wie ich das immer mache nach Motorstart in Mietwagen) oder dass sie wirklich "Motor aus" gemacht hat?

BTW: Motor aus kann auch ganz schnell Motor an werden, wenn verschiedene Parameter plötzlich nicht mehr stimmen. Sozusagen blitzschnell vom Unschuldslamm zum Kriminellen.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 18. Februar 2015 um 00:36:27 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2015 um 00:29:03 Uhr:

Wozu Rechtschutz bemühen?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, deine Version darlegen, auch mit Verweis auf das Urteil und fertig.

Wo soll da eine Falschaussage sein?

Eine Falschaussage kommt nur zu stande wenn man bewußt lügt.

Und was, wenn man sich selbst nicht mehr ganz sicher ist, ob es so war, wie man meint, sich zu erinnern?

Was passiert, wenn man Widerspruch und seine Version des Hergangs zur Bußgeldstelle schickt?

Du bist dir sicher das es so war, fertig.;)

Dein Einspruch wird geprüft, der Polizeibericht wird gegengehalten.

Entweder wird das Ding eingestellt und du zahlst nix, oder du bekommst nochmal Post und zahlst doch.

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 18. Februar 2015 um 00:42:55 Uhr:

Dass man sie aktiviert bzw nicht deaktiviert hat (so wie ich das immer mache nach Motorstart in Mietwagen) oder dass sie wirklich "Motor aus" gemacht hat?

BTW: Motor aus kann auch ganz schnell Motor an werden, wenn verschiedene Parameter plötzlich nicht mehr stimmen. Sozusagen blitzschnell vom Unschuldslamm zum Kriminellen.

Erzähl doch keinen Blödsinn.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2015 um 00:45:54 Uhr:

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 18. Februar 2015 um 00:42:55 Uhr:

Dass man sie aktiviert bzw nicht deaktiviert hat (so wie ich das immer mache nach Motorstart in Mietwagen) oder dass sie wirklich "Motor aus" gemacht hat?

BTW: Motor aus kann auch ganz schnell Motor an werden, wenn verschiedene Parameter plötzlich nicht mehr stimmen. Sozusagen blitzschnell vom Unschuldslamm zum Kriminellen.

Erzähl doch keinen Blödsinn.

Oh bitte, nicht schon wieder diese Dikussion, da gab es erst einen Thread dazu mit gefühlten 200 Beiträgen.(Suchfunktion)

Ganz klar ist das man das Telefon nutzen kann solange das Fahrzeug steht UND der Motor aus ist.

Der Gesetzestext dazu ist eindeutig.. Das ist schon in mehreren Urteilen betätigt.

Die Frage ist nur ob die Ausstellende Behörde Deinen Einwand so akzeptiert und den Bescheid zurückzieht oder es auf eine Verhandlung ankommen lässt. Mittlerweile dürfte sich die Rechtsprechung dazu aber auch bis zu denen durchgesprochen haben.

Mach den Einspruch und sieh zu was passiert, wird er abgelehnt kannst Du immer noch Zahlen oder zum Anwalt gehen. Teurer wird's nach dem Einspruch erst mal nicht meine ich. Im schlechtesten Fall vielleicht ein paar Euros an den Gebühren.

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