Start/Stop und Handynutzung --> Widerspruch sinnvoll?
Moin,
nachdem die Polizei mich anhielt und eröffnete, dass ich ein Smartphone am Steuer genutzt hätte gabs dann auch einen Bescheid über 88,50 Euro ins Haus.
Nun steht im Bescheid selbst aber nicht drin, dass ich es während der Fahrt genutzt hätte, sondern nur unter Angabe des Ortes und der Zeit der Gesetzestext: "Sie benutzten als Führer des Kfraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Härer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."
Nun ist an der bezeichneten Stelle eine Ampel und ich bin mir ziemlich sicher, dass Phone während des Ampelstops kurz in die Hand genommen zu haben. Allerdings verfügt der Wagen über eine Start-Stop Automatik. Nun ist geurteilt worden, dass bei abgeschaltetem Motor, auch bei Start-Stop, das Handy benutzt werden dürfe, vgl. http://www.derwesten.de/.../...-handy-am-steuer-nutzen-id9979795.html.
Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?
Mir scheint die Begründung im Bescheid auch recht dünn. Ich bin mir aber nicht sicher was passiert, wenn Widerspruch eingelegt wird, das Ganze verhandelt wird und ich nicht recht nachweisen kann, wirklich an der Ampel gestanden zu haben bzw. dass der Motor aus war?
Beste Antwort im Thema
Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?
125 Antworten
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 19. März 2015 um 11:25:45 Uhr:
Ich wollte euch mal berichten, wie es ausgegangen ist:ich hatte den Widerspruch eingelegt und mich auf die Start-/Stop Automatik berufen und eben gesagt, dass sich an bezeichneter Stelle ne Ampel befindet und ich das Telefon an der Ampel in die Hand genommen habe und der Motor wegen S/S ausgeschaltet gewesen war.
Der Widerspruch wurde nicht akzeptiert von der Bußgeldstelle. Sie haben eine Stellungnahme von der Polizei angefordert und der Kommissar schrieb (ich bekam die Durchschrift), dass eine gezielte Verkehrskontrolle am angegebenen Standpunkt durchgeführt worden sei und man beobachtet habe, wie ich das handy bei der Anfahrt auf die Halt zeigende LZA in der Hand gehabt hätte und es während des Stops an der Ampel weiter benutzt hätte, als Zeugen wurden 3 Polizisten angegeben.
Vermutlich dürfte es nun doch nichts mehr bringen, den Widerspruch aufrecht zu erhalten, denn wie sollte man das Gegenteil beweisen?
Aber n Versuch wars ja mal wert.
Alles klar ! Glaubt man solchen Lügen auch noch... ich brech gleich weg !
Wenn man es ganz genau betrachtet waren da nur zwei Beamte vor Ort und nur Einer hat gesehen wie das Telefon bei eingeschalteter Start/Stop Automatik benutzt wurde.
Die sind nur verärgert und wollen versuchen das Ding durchzuziehen.
Ich würde trotzdem dabei bleiben, daß Telefon bei S / S Automatik in der Hand gehabt zu haben und würde wieder Einspruch einlegen.
Wieviele Polizisten waren denn tatsächlich vor Ort, bzw. wieviele hast Du gesehen.
In Anbetracht dessen, dass der TE sich selbst an die fragliche Situation nicht erinnern kann und er eigentlich nur von seinem "normalen" Verhalten auf die Situation geschlossen hat (einfach noch einmal den ersten Beitrag durchlesen), sollte man es irgendwann gut sein lassen.
Ansonsten:
Er hat keinen einzigen Polizisten gesehen, er war wohl auch mit seinem Handy beschäftigt. Ob nun beim Fahren oder mit Start-Stop an der Ampel ... wie auch immer, die Polizisten werden aussagen beim Fahren und gegen drei Aussagen ist er machtlos. Widersprüche der Polizisten sind bei einem solchen Fall übrigens auch nicht zu erwarten. Die sprechen sich vorher kurz ab und dann läuft das (die sind auch nicht doof und auch nicht zum ersten mal den Fragen eines Richters ausgesetzt).
Alles in allem sicher irgendwie unbefriedigend, aber wenn man selbst nicht mehr genau weiß was man gemacht hat, dann muss man die Kröte sicher schlucken.
Wurdest du nicht direkt angehalten?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. März 2015 um 19:21:19 Uhr:
...
Alles klar ! Glaubt man solchen Lügen auch noch... ich brech gleich weg !
Ach... du warst dabei?
Da du die Wahrheit kennst, nimm bitte schnell Kontakt mit dem TE auf. Deine Zeugenaussage könnte ihm weiter helfen...
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. März 2015 um 19:21:19 Uhr:
Wenn man es ganz genau betrachtet waren da nur zwei Beamte vor Ort und nur Einer hat gesehen wie das Telefon bei eingeschalteter Start/Stop Automatik benutzt wurde.
Die sind nur verärgert und wollen versuchen das Ding durchzuziehen.
Alles klar...
Du hast direkt neben den 3 Polizisten gestanden und du kennst den TE, weil in dem Moment hast du ihn ja an dieser Ampel fahren oder stehen gesehen. Dabei hast du folgende sinngemäße Unterhaltung der Polizisten verfolgt:
Polizist 1: "Der Typ in dem blauen Golf hat doch gerade ein Handy in der Hand gehabt, oder...?"
Polizist 2: "Du sorry, ich hab gerade selbst whatsapp..."
Polizist 3: "Habt ihr die Blonde gegenüber gesehen? Mein lieber Herr Gesangsverein... "
Polizist 1: "Na toll... Ach egal, den schreib ich jetzt auf. Der Chef hat gesagt, wenn wir 20 Fahrer im Sack haben, dürfen wir uns ein Eis holen..."
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. März 2015 um 19:21:19 Uhr:
Ich würde trotzdem dabei bleiben, daß Telefon bei S / S Automatik in der Hand gehabt zu haben und würde wieder Einspruch einlegen.
...
Das könnte klappen, weil nach dem 5. Einspruch steht die Unschuld des TE unzweifelhaft fest und die Behörde muss das Verfahren einstellen...😕
mfg
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. März 2015 um 08:16:16 Uhr:
Wurdest du nicht direkt angehalten?Gruß Metalhead
Doch, würde ich. Warum?
Hat sich jetzt so angehört, dann hätte ich gesagt, daß ich nicht gefahren bin.
Gruß Metalhead