Start/Stop und Handynutzung --> Widerspruch sinnvoll?

Moin,

nachdem die Polizei mich anhielt und eröffnete, dass ich ein Smartphone am Steuer genutzt hätte gabs dann auch einen Bescheid über 88,50 Euro ins Haus.
Nun steht im Bescheid selbst aber nicht drin, dass ich es während der Fahrt genutzt hätte, sondern nur unter Angabe des Ortes und der Zeit der Gesetzestext: "Sie benutzten als Führer des Kfraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Härer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."

Nun ist an der bezeichneten Stelle eine Ampel und ich bin mir ziemlich sicher, dass Phone während des Ampelstops kurz in die Hand genommen zu haben. Allerdings verfügt der Wagen über eine Start-Stop Automatik. Nun ist geurteilt worden, dass bei abgeschaltetem Motor, auch bei Start-Stop, das Handy benutzt werden dürfe, vgl. http://www.derwesten.de/.../...-handy-am-steuer-nutzen-id9979795.html.

Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?

Mir scheint die Begründung im Bescheid auch recht dünn. Ich bin mir aber nicht sicher was passiert, wenn Widerspruch eingelegt wird, das Ganze verhandelt wird und ich nicht recht nachweisen kann, wirklich an der Ampel gestanden zu haben bzw. dass der Motor aus war?

Beste Antwort im Thema

Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?

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Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 19. Februar 2015 um 00:13:27 Uhr:


kommt noch die Mahngebühr oben drauf.

die was? Unfug.

Zitat:

@Alpenfreund schrieb am 19. Februar 2015 um 08:53:39 Uhr:


mein Fachwissen ist in der Tat anders gelagert

Dann solltest so einiges vielleicht wieder von diesem Lagerort zurück führen. Beim Outsourcing darf man nicht übertreiben.

Damit Du auch noch schreiben kannst, was das von Dir aufgeführte mit einer zulässigen Nutzung bei abgeschaltetem Motor und stehendem Fahrzeug zu tun hat, und was ich mit den von Dir aufgeführten Dingen zu tun habe.

Musst Du aber nicht, geht es Dir nur um einen Namen, den Du für alles verantwortlich machen kannst, dann freut es mich, dass Du einen gefunden hast und für Dich dann die Probleme erledigt sind.

So langsam nähern wir uns den doofen Amis, wo man klagt,wenn man die Katze in der Microwelle getötet hat weil da nicht drauf steht "Bitte keine Katzen in der Microwelle trocknen !"

Zitat:

Nürnberg - Ein iPod ist kein Mobiltelefon, auch wenn er so aussieht. Aus diesem Grund müssen Autofahrer mit einem iPod in der Hand auch kein Bußgeld fürchten, wie nun ein Amtsgericht entschied. Bei dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der nach Ansicht der Polizei während der Autofahrt sein Handy benutzte und dafür ein Bußgeld zahlen sollte. Doch der Mann hielt kein iPhone, sondern einen iPod in der Hand. Da man mit dem Gerät nur Musik hören und nicht telefonieren kann, wollte der Fahrer gegen die auferlegte Strafe vorgehen.

Das Amtsgericht Waldbröl gab ihm Recht, denn er habe nicht gegen das Handyverbot verstoßen. Hätte er ein iPhone in der Hand gehalten, ohne damit zu telefonieren, hätte er eine Strafe zahlen müssen. (Az. 44 OWI-225)

Geht es nun um die Ablenkung oder geht es um das Gerät ?

Ich glaube wir verblöden langsam.

Dann kann ich ja mein Laptop im Auto anschmeißen und lustig Emails schreiben und über UMTS verschicken, vollig legal !

Muaaahahaaa ,
Solange Du das bei stehendem Fahrzeug und abgeschaltetem Motor machst sehe ich keine Probleme mit der Rennleitung.

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jetzt lassen wir mal das juristische Wortgeklingel weg und konzentrieren uns auf die für den TE maßgeblichen Inhalte:

Zitat:

@Roadwin schrieb am 18. Februar 2015 um 22:47:40 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Februar 2015 um 14:28:29 Uhr:


Das OLG in Hamm ist natürlich nur dann maßgeblich, wenn Du auch in NRW wohnst.
Es ist für niemanden maßgeblich, nicht für Jemanden, der in NRW wohnt, nicht für Gerichte in NRW, nicht mal für das OLG-Hamm und diesen Senat mit den drei Richtern selbst. Eine derartige Maßgeblichkeit wäre grundgesetzwidrig - siehe Artikel 20 Abs.3 und Art. 97 Abs.1 GG.

natürlich hast Du Recht. Für den TE interessant ist aber die Aussage, dass sich die Amtsgerichte in NRW an der Rechtsprechung ihres OLG orientieren werden bzw. spätestens in der nächsten Instanz wieder das OLG in Hamm entscheiden müsste. Welches ohne weitere Fakten wohl kaum anders entscheidet. Daher ist für den TE die Entscheidung in NRW maßgeblich, wenn der Vorfall in NRW geschah. Sonst nicht.

So sehr ich Deinen Sachverstand im Allgemeinen schätze, verstehe ich nicht, was Du Dich über meine Aussagen so zerreißt, wenn wir beide eigentlich das gleiche wollen: den TE darüber informieren, dass ihm das Urteil des OLG Hamm in NRW vermutlich nützt, in anderen BL möglicherweise weniger.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 18. Februar 2015 um 22:47:40 Uhr:



Zitat:

Das Urteil hat aber für die Landes- und Oberlandesgerichte anderer Bundesländer keinerlei bindende Wirkung.

Für niemanden bindend, auch nicht im "eigenen" Bundesland

Haarspalterei und für den TE doch vollkommen irrelevant. Entweder der Vorfall war in NRW, dann ist OLG Hamm relevant, oder nicht, dann ist die Entscheidung offen.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 18. Februar 2015 um 22:47:40 Uhr:


Wobei das "kann anders entscheiden" oftmals nur Theorie ist und in der Praxis dieses Möglichkeit nicht existiert. Hat aber nichts mit der "Urteilsbindung" zu tun, sondern mit der Gesetzbindung des Richters.
In diesem Fall hier wird ein Richter kaum auf ein anderes Urteil kommen können:

das sehe ich nach wie vor anders, aber das Thema ist ausdiskutiert. Das Amtsgericht hat es auch nicht so gesehen, das OLG schon. Warten wir noch weitere Urteile ab.

Wegen 88,50€ 🙄

Einfach nur Peinlich und Armselig. Man könnte natürlich einfach mal das Handy liegen lassen, aber nein, das wäre ja nicht cool genug. 🙄

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 09:30:13 Uhr:


Geht es nun um die Ablenkung oder geht es um das Gerät ?

Wie wäre es denn mit einem Blick in das Gesetz?

Was da tatsächlich wortwörtlich steht, was da nicht steht und warum ein Richter so urteilen muss und nicht anders kann, selbst wenn er es wollte.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 11:01:21 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 09:30:13 Uhr:


Geht es nun um die Ablenkung oder geht es um das Gerät ?
Wie wäre es denn mit einem Blick in das Gesetz?
Was da tatsächlich wortwörtlich steht, was da nicht steht und warum ein Richter so urteilen muss und nicht anders kann, selbst wenn er es wollte.

Mich interessiert die Logik, und wenn ein Gesetz nicht logisch ist taugt es nichts.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 11:16:44 Uhr:


Mich interessiert die Logik, und wenn ein Gesetz nicht logisch ist taugt es nichts.

Auch unlogische Gesetze sind zu beachten. Außerdem: so unlogisch ist doch das Gesetz gar nicht. IPods im Fahrzeug sind eher ein Randthema, daher muss man sie nicht verbieten. Mobiltelefonnutzung im FZ hingegen nahm überhand.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Februar 2015 um 11:25:00 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 11:16:44 Uhr:


Mich interessiert die Logik, und wenn ein Gesetz nicht logisch ist taugt es nichts.
Auch unlogische Gesetze sind zu beachten.

Darum geht es mir doch gar nicht, ich wäre der letzte der nicht irgendwelchen Unfug beachtet.

stimmt. Du gehörst zu den Guten hier ;-)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Februar 2015 um 09:44:36 Uhr:


... Das Amtsgericht hat es auch nicht so gesehen, ...

Was hat ein AG gesehen?

Meinst Du den rechtsfehlerbehafteten Vorgang, der zu einer OLG-Entscheidung geführt hat?

Hier gibt es keine AG-Entscheidung, -Urteil, oder -Sicht; denn das wären zwei unterschiedliche Rechtsentscheide für die selbe Sache, wie soll das funktionieren?

OLG ist nur dann anrufbar, wenn man der ersten Instanz mögliche Rechtsfehler, die zu einem unrechtmäßigen Nachteil geführt hat, nachweisen kann. Wie willst Du vor ein OLG, wenn das vorhergehende AG/LG keine Rechtsfehler (möglicherweise) gemacht hat?

Wäre die Sichtweise des AG-Richters rechtlich einwandfrei gewesen, hätte es nicht mal ein OLG-Verfahren gegeben. Übergeordnete Gerichte sind keine Gutachter, die man einfach mal beauftragen kann, weil einem AG/LG nicht gefallen hat, und man eine zweite, "höhere" Meinung dazu haben möchte.

Ein Richter selbst kann zB. aufgrund der juristischen Relevanz der Thematik - im rechtlichen Sinn, zur sogenannten "Weiterbildung des Rechts" - auf die nächst höhere Instanz verweisen. Will man selbst als eine der beteiligten Parteien in die nächste Runde, dann muss ein Rechtsfehler im Urteil/Urteilsbegründung gemacht worden sein.

Die allgemein bekannte Ansicht, dass AG/LG-Entscheidungen nichts taugen und erst ab OLG irgendwas zählt, ist nichts weiter als Humbug. Wenn ein AG rechtlich korrekt entscheidet, dann wird es nie zu einer OLG-Entscheidung kommen und man wird vergebens auf "was Richtiges" warten, warum auch, ist doch schon da.

Zitat aus dem Urteil:

Zitat:

Die Sache war zur Fortbildung des materiellen Rechts dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern. zu übertragen (§ 80 a Abs. 3 OWiG), da zu der Frage, ob die Vorschrift des § 23 Abs. 1a S. 2 StVO auch dann eingreift, wenn bei einem angehaltenen Fahrzeug der Motor aufgrund einer sogenannten Start-Stopp-Funktion automatisch ausgeschaltet wurde - soweit ersichtlich — bisher keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist.

Das Wort Rechtsfehler kann ich in §80 Owig nicht finden.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 11:16:44 Uhr:


Mich interessiert die Logik, ...

Verständlich, nachvollziehbar, ...

nur hat Logik etwas mit Mathe und Physik zu tun und in dem Bereich hier sitzen keine Mathematiker, Physiker oder Ingenieure sondern Juristen.

Zitat:

und wenn ein Gesetz nicht logisch ist taugt es nichts.

Es ist wie es ist und niemand ist gezwungen, es toll zu finden, "nur" sich danach und exakt danach zu richten. Ändern kann das nur der Gesetzgeber -

der

ist Dein Ansprechpartner, wenn Du Änderungswünsche, andere Vorstellungen hast.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Februar 2015 um 11:47:57 Uhr:


Das Wort Rechtsfehler kann ich in §80 Owig nicht finden.

Und für das Erkennen der zweiten von mir genante Möglichkeit fehlt Dir Ausbildung und Fachwissen.

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