Start/Stop und Handynutzung --> Widerspruch sinnvoll?
Moin,
nachdem die Polizei mich anhielt und eröffnete, dass ich ein Smartphone am Steuer genutzt hätte gabs dann auch einen Bescheid über 88,50 Euro ins Haus.
Nun steht im Bescheid selbst aber nicht drin, dass ich es während der Fahrt genutzt hätte, sondern nur unter Angabe des Ortes und der Zeit der Gesetzestext: "Sie benutzten als Führer des Kfraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Härer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."
Nun ist an der bezeichneten Stelle eine Ampel und ich bin mir ziemlich sicher, dass Phone während des Ampelstops kurz in die Hand genommen zu haben. Allerdings verfügt der Wagen über eine Start-Stop Automatik. Nun ist geurteilt worden, dass bei abgeschaltetem Motor, auch bei Start-Stop, das Handy benutzt werden dürfe, vgl. http://www.derwesten.de/.../...-handy-am-steuer-nutzen-id9979795.html.
Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?
Mir scheint die Begründung im Bescheid auch recht dünn. Ich bin mir aber nicht sicher was passiert, wenn Widerspruch eingelegt wird, das Ganze verhandelt wird und ich nicht recht nachweisen kann, wirklich an der Ampel gestanden zu haben bzw. dass der Motor aus war?
Beste Antwort im Thema
Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?
125 Antworten
Na so schwer kann das doch nicht sein.
z.B,
- Motor und Zündung Aus ( nicht Betriebsbereit durch Assistenzsysteme)
UND
- stehendes Fahrzeug
UND
- keine aktive Teilnahme am Verkehr
Den Gestzestext Kauderwelsch dazu darf jemand anders formulieren.
eigentlich ist das Thema in der Praxis viel weniger dramatisch als es sich anhört. Die wenigsten angezeigten Handyverstöße gehen vor Gericht.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 19. Februar 2015 um 16:25:57 Uhr:
Na so schwer kann das doch nicht sein.
...
Und das macht es logischer?
Eine Videokonferenz mit dem gesamten Freundeskreis und parallel dazu das Texten über Facebook mit denen, die nicht Skype oder Co. haben, mittels Tablett in der Hand ist juristisch der Unterhaltung mit dem Beifahrer gleichgestellt.
Da macht es natürlich Sinn, entspricht dem gewünschten Ziel und macht alles viel nachvollziehbarer, wenn man die Regeln für die Handy-Nutzung noch weiter verschärft, natürlich auch die zugehörigen Strafen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Februar 2015 um 14:59:00 Uhr:
Ansonsten sage du uns doch einfach mal, wie deiner Meinung nach die Gesetzgebung aussehen müsste?
Wie wäre es ganz einfach damit, das man während einer Autofahrt alles zu unterlassen hat was vom Verkehrsgeschehen mehr als im üblichen Maße ablenkt ?
Als übliches Maß könnte man eine Unterhaltung mit einem Insassen oder der konsum von Musik sehen.
Alle Tätigkeiten die nicht unmittelbar mit der Bedienung des Fahrzeugs stehen sind auch zu unterlassen.
Man könnte einige wenige Ausnahmen definieren.
Gibt es das nicht schon ?
Auf jeden Fall ist es Schwachsinn zu verbieten ein Handy in die Hand zu nehmen, aber das spielen mit einem iPod zu gestatten.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 16:45:56 Uhr:
Wie wäre es ganz einfach damit, das man während einer Autofahrt alles zu unterlassen hat was vom Verkehrsgeschehen mehr als im üblichen Maße ablenkt ?Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Februar 2015 um 14:59:00 Uhr:
Ansonsten sage du uns doch einfach mal, wie deiner Meinung nach die Gesetzgebung aussehen müsste?
Als übliches Maß könnte man eine Unterhaltung mit einem Insassen oder der konsum von Musik sehen.
Warum ist eine Unterhaltung mit einem Beifahrer weniger ablenkend als eine Unterhaltung mit einer anderen Person? Wer definiert übliches Maß? Und wie? Darf ich mit meinem Kumpel reden, aber mit meiner Frau nicht schreien, weil das das übliche Maß vielleicht übersteigt? Irgendwie gehst du ein bisschen "naiv" an diese ganze Sache ran...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 16:45:56 Uhr:
Wie wäre es ganz einfach damit, das man während einer Autofahrt alles zu unterlassen hat was vom Verkehrsgeschehen mehr als im üblichen Maße ablenkt ?
Das "übliche Maß" ist aber eine sehr schwammige Formulierung. Ist ein Schluck trinken noch das übliche Maß? Und so geht es doch weiter. Genauso wie erst einmal zu definieren, was ist eigentlich eine Autofahrt? Fährt man Auto, wenn man vor dem geschlossenen Bahnübergang steht und den Motor ausgemacht hat?
Davon abgesehen, dass nicht alles mögliche verboten ist, was du dir wünscht, macht das Verbot ein Handy hinter dem Steuer zu bedienen nicht unlogisch. Unlogisch ist bestenfalls, dass alles mögliche nicht verboten ist.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 19. Februar 2015 um 16:25:57 Uhr:
...
UND
- keine aktive Teilnahme am Verkehr
Die ersten zwei Punkte entsprechen ja fast der Gesetzeslage und der dritte Punkt ... wann nimmt man "aktiv" am Verkehr teil? Schwammig ohne Ende. Was sollen das für Fälle sein, wo der Motor aus ist, das Fahrzeug steht und eine Gefahrenlage vom Telefonierer ausgeht?
Zur Unterhaltung:
Ein Beifahrer geht normalerweise auf das Verkehrsgeschehen ein, jemand anders an der Strippe tut das nicht. Wer diesbezüglich Erfahrung hat, wird da klar den Unterschied kennen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2015 um 14:05:29 Uhr:
Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?
Ich muss Dir da zustimmen. Man darf nicht unter die Gürtellinie gehen, das verbietet eigentlich schon der Anstand. Das betrifft aber nicht nur Roadwin, sondern auch andere.
@ Roadwin
Deine Kommentare sind fachlich sehr gut, soweit ich das überhaupt beurteilen kann. Sie sind gut geschrieben und nachvollziehbar. Aber an Deinem Umgang mit anderen Menschen solltest Du noch etwas arbeiten. 😉
http://www.motor-talk.de/.../...ln-in-verkehr-sicherheit-t3956218.html
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 19. Februar 2015 um 17:00:07 Uhr:
Warum ist eine Unterhaltung mit einem Beifahrer weniger ablenkend als eine Unterhaltung mit einer anderen Person? Wer definiert übliches Maß? Und wie? Darf ich mit meinem Kumpel reden, aber mit meiner Frau nicht schreien, weil das das übliche Maß vielleicht übersteigt? Irgendwie gehst du ein bisschen "naiv" an diese ganze Sache ran...Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 16:45:56 Uhr:
Wie wäre es ganz einfach damit, das man während einer Autofahrt alles zu unterlassen hat was vom Verkehrsgeschehen mehr als im üblichen Maße ablenkt ?
Als übliches Maß könnte man eine Unterhaltung mit einem Insassen oder der konsum von Musik sehen.
Mir war schon klar das der Gesetzestext exakter formuliert werden muss. Bin ja nicht blöd.
Aber lassen wir das, ist vermutlich zu viel verlangt auch mal zwischen den Zeilen zu lesen, wenn man will geht alles, aber daran hapert es leider oft, man will nicht.
Man will sich darüber unterhalten das es schwachsinnig ist zu verbieten ein Handy in die Hand zu nehmen, aber zu genehmigen auf einem iPod rumzutippen.
Warum wohl nicht ?
Man sieht nicht mal das Handyverbot ein !
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 20:04:42 Uhr:
Mir war schon klar das der Gesetzestext exakter formuliert werden muss. Bin ja nicht blöd.Aber lassen wir das, ist vermutlich zu viel verlangt auch mal zwischen den Zeilen zu lesen, wenn man will geht alles, aber daran hapert es leider oft, man will nicht.
Sorry, aber mir sagt das nur, dass du keine Ahnung hast, was aus den Gummiparagraphen herauskommt, die du forderst.
Zwischen den Zeilen wird am Ende brutal viel herausgelesen und wenn es nicht eindeutig ist, wird geklagt bis es glüht.
Das kann und darf nicht das Ziel sein!!!
Dann lieber, so wie es ist. Klar und eindeutig, auch wenn entsprechende Logik und Gerechtigkeit ein Stück weit auf der Strecke bleibt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Februar 2015 um 20:09:30 Uhr:
Sorry, aber mir sagt das nur, dass du keine Ahnung hast, was aus den Gummiparagraphen herauskommt, die du forderst.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 20:04:42 Uhr:
Mir war schon klar das der Gesetzestext exakter formuliert werden muss. Bin ja nicht blöd.Aber lassen wir das, ist vermutlich zu viel verlangt auch mal zwischen den Zeilen zu lesen, wenn man will geht alles, aber daran hapert es leider oft, man will nicht.
Zwischen den Zeilen wird am Ende brutal viel herausgelesen und wenn es nicht eindeutig ist, wird geklagt bis es glüht.Das kann und darf nicht das Ziel sein!!!
Dann lieber, so wie es ist. Klar und eindeutig, auch wenn entsprechende Logik und Gerechtigkeit ein Stück weit auf der Strecke bleibt.
Und auch Du bist nicht auf den aktuellen Fall eingegangen.
Mag sein das ich keine Ahnung habe, aber ich nicht blöd, und mir ist bewusst das jedes Schlupfloch genutzt wird um Gesetze zu unterwandern.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 20:12:48 Uhr:
Und auch Du bist nicht auf den aktuellen Fall eingegangen.
Mag sein das ich keine Ahnung habe, aber ich nicht blöd, und mir ist bewusst das jedes Schlupfloch genutzt wird um Gesetze zu unterwandern.
Klar, wird wie immer jedes Schlupfloch wie immer genutzt.
Die Start-Stopp Automatik mag man erst mal als eines solches empfinden, aber am Ende ist es diese nicht.
Denn wenn der Motor aus ist und das Fahrzeug steht, ist die Gefahrenquelle tatsächlich praktisch weg.
Und wenn plötzlich der Motor wieder angeht und der Fahrer telefoniert, ist er dran! Das ist seine Verantwortung sicherzustellen, dass das nicht passiert. Kann er das nicht, darf er nicht telefonieren oder mit dem Handy rummachen.
Total einfach, ausreden unmöglich.
vieleicht kann mir unwissendem mal jemand erklären warum man überhaupt während dem Fahren Telefonieren muß, außerdem, gibt es in den heutigen Fahrzeugen keine Uhr mehr im Instrumententräger, frage deshalb weil hier schon geschrieben wurde das aus dem Grund das Handy oder wie auch immer sich diese Dinger heute nennen in die Hand genommen wird.
Gruß
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Februar 2015 um 20:23:35 Uhr:
Klar, wird wie immer jedes Schlupfloch wie immer genutzt.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 20:12:48 Uhr:
Und auch Du bist nicht auf den aktuellen Fall eingegangen.
Mag sein das ich keine Ahnung habe, aber ich nicht blöd, und mir ist bewusst das jedes Schlupfloch genutzt wird um Gesetze zu unterwandern.
Die Start-Stopp Automatik mag man erst mal als eines solches empfinden, aber am Ende ist es diese nicht.
Denn wenn der Motor aus ist und das Fahrzeug steht, ist die Gefahrenquelle tatsächlich praktisch weg.
Und wenn plötzlich der Motor wieder angeht und der Fahrer telefoniert, ist er dran! Das ist seine Verantwortung sicherzustellen, dass das nicht passiert. Kann er das nicht, darf er nicht telefonieren oder mit dem Handy rummachen.Total einfach, ausreden unmöglich.
Ne Du liegst noch immer daneben. Warum ist es erlaubt auf einem iPod rumzudaddeln wenn man fährt und warum ist es verboten ein iPad in der Hand zu halten wenn man fährt ?
So bin ich heute hier eingestiegen .
Es ist vor allem bequem.
Es klingelt und ansonsten muss man ranfahren und Zeit "verschwenden".
Ich telefoniere vor allem, wenn ich längere Strecken habe. Dabei halte ich mich kurz, aber es ist schon angenehm, z.B. wem auch immer mitzuteilen, wenn man da ist.
Alles nicht kriegsentscheidend, aber auch auch nicht weiter wild.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Februar 2015 um 20:52:23 Uhr:
Es ist vor allem bequem.
Es klingelt und ansonsten muss man ranfahren und Zeit "verschwenden".Ich telefoniere vor allem, wenn ich längere Strecken habe. Dabei halte ich mich kurz, aber es ist schon angenehm, z.B. wem auch immer mitzuteilen, wenn man da ist.
Alles nicht kriegsentscheidend, aber auch auch nicht weiter wild.
Sorry ich bin ja flexibel, habe Phantasie und kann zwischen den Zeilen lesen, aber gerade bin ich überfordert. Ich erkenne keinen Zusammenhang zu meiner Frage.🙂