Standlicht/Parklicht - wer nutzt es?
Hallo zusammen!
Ja wie der Titel schon verrät würde ich gerne mal Wissen wer von euch eigentlich das Standlicht als solches nutzt... sprich wenn er Parkt - nicht während der Fahrt.
Bei moderneren Fahrzeugen kann man dies ja sogar pro Seite separat anschalten.
Wie viel AH zieht sowas eigentlich dann im Schnitt pro Nacht von sagen wir...8 Stunden.
Allgemein sehe ich sehr selten mal geparkte Autos die das Standlicht an haben.
Je nach Ort und Beleuchtung ist das aber durchaus sinnvoll finde ich.
Was ich allerdings nicht verstehe sind Leute die mit Standlicht alleine rum fahren... oder Standlicht mit Nebelscheinwerfer - was soll das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
... viele andere Autos hatten das teilweise ende der 90er noch nicht. VW ist eben allen anderen weit vorraus 🙂
O mei! Parklichter waren in den 50er und 60er Jahren schon Standard - nur zu diesem Zweck eigens (meist an der B-Säule) montierte kleine Warzen mit 5-Watt-Birne drin, nach vorne weiß, nach hinten rot. Irgendwann kamen sie aus der Mode, weil sie eh kaum benutzt wurden.
Gruß vom bösen Dieter
125 Antworten
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 11. Dezember 2015 um 17:01:52 Uhr:
Das ist dann aber eine reichlich unübliche, und für den Alltagseinsatz auch eher gewagte Konstruktion.
Da ist die regelmäßig leergesoffene Batterie ja fast garantiert. Mit vollem Abblendlicht zieht man eine halbwegs übliche Starterbatterie evtl. schon beim Parken während eines längeren Einkaufsbummels leer. Mit Standlicht würde wenigstens sowas nicht passieren.
Deswegen wird man aber beim Öffnen der Fahrertür durch einen eindringlichen Alarmton darauf hingewiesen, wer den ignoriert dem ist nicht zu helfen 😁
Zitat:
@Spezialwidde schrieb am 11. Dezember 2015 um 17:12:11 Uhr:
Deswegen wird man aber beim Öffnen der Fahrertür durch einen eindringlichen Alarmton darauf hingewiesen, wer den ignoriert dem ist nicht zu helfen 😁
Das mit dem Abblendlicht ohne Zündung hat's bei Opel schon in den 70ern gegeben, nur ohne Summer. Da ist man wohl davon ausgegangen, daß wenn man beim Aussteigen mal das Licht vergessen hat, man es eher bemerkt, wenn statt dem Begrenzungslicht (so heißt das Standlicht offiziell) halt die komplette Fahrbeleuchtung noch an ist. Ist mir selber beim Ascona und beim Rekord ein paar mal passiert, daß ich nach dem Aussteigen nochmal zurück bin, um das Licht auszuschalten, ob ich das Begrenzungslicht in der gleichen Situation bei vorhandener guter Straßenbeleuchtung noch bemerkt hätte, ich weiß es nicht.
Heute bin ich aber froh, daß der Corsa (C) einen Summer hat.
Zitat:
@Spezialwidde schrieb am 11. Dezember 2015 um 17:12:11 Uhr:
Deswegen wird man aber beim Öffnen der Fahrertür durch einen eindringlichen Alarmton darauf hingewiesen, wer den ignoriert dem ist nicht zu helfen 😁
Und wenn man über diese Warner einen Moment nachdenkt, ist eigentlich ziemlich klar, dass das ein Fall von gut gemeinter, aber nicht fertig durchdachter Lösung ist. Mit dem Aufwand, den man treibt, um die Tröte
einzuschalten, könnte man ebenso leicht auch gleich das Licht
ausschalten, und allen (inkl. ggf. der Nachbarn, die sich den eindringlichen Alarmton nicht anhören wollen) ist geholfen.
Anders wäre das nur bei Sonderfahrzeugen, bei denen es tatsächlich einen nachvollziehbaren Grund geben könnte, die komplette Weihnachts-Beleuchtung öfters auch ohne laufenden Motor zu betreiben.
Kannst ja eine Petition gegen die StVZO starten: Abschaffung des Standlichtes
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Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 11. Dezember 2015 um 17:09:41 Uhr:
Man fängt damit an, in der Bedienungsanleitung noch mal nachzulesen, was es mit dieser Kopplung genau auf sich hat.
Generell gehöre ich zu der Minderheit, die nach der RTFM-Methode vorgeht ("read the fucking manual"😉. Es ist aber in der Tat so, dass das besagte Fahrzeug nur folgende Zustände kennt:
- Zündung aus --> Licht komplett aus, kann auch nicht anderweitig aktiviert werden
- Zündung an --> Begrenzungsleuchten vorne/hinten an
- Motor läuft --> Hauptscheinwerfer an
Man hat als Benutzer lediglich die Wahl zwischen Abblendlicht, Fernlicht und Lichthupe. Es handelt sich um einen Can-Am Spyder, dreirädriges Kfz.>45 km/h. Im Alltag ist diese Auffälligkeit auch unwichtig, so eine Bude parkt man außerhalb geschlossener Ortschaften eher selten bis gar nicht auf der Straße, schon gar nicht nachts. Nur - im Fall des Falles kann man damit eben nicht konform zu den Vorschriften parken. Eigenartig bleibt es halt. Sonst macht das Ding aber höllischen Spaß.
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:38:24 Uhr:
Doch das Ding ist schon so verkehrstüchtig. Es ist eben kein PKW.Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 11. Dezember 2015 um 17:09:41 Uhr:
Generell gehöre ich zu der Minderheit, die nach der RTFM-Methode vorgeht ("read the fucking manual"😉. Es ist aber in der Tat so, dass das besagte Fahrzeug nur folgende Zustände kennt:
- Zündung aus --> Licht komplett aus, kann auch nicht anderweitig aktiviert werden
- Zündung an --> Begrenzungsleuchten vorne/hinten an
- Motor läuft --> Hauptscheinwerfer anEs handelt sich um einen Can-Am Spyder, dreirädriges Kfz.>45 km/h. Ist bei den Dingern so. Im Alltag ist diese Auffälligkeit auch unwichtig, so eine Bude parkt man außerhalb geschlossener Ortschaften eher selten bis gar nicht auf der Straße, schon gar nicht nachts. Nur - im Fall des Falles kann man damit eben nicht konform zu den Vorschriften parken. Eigenartig bleibt es halt. Sonst macht das Ding aber höllischen Spaß.
Grüße
SpyderRyder
Ein Motorrad kann man auch nicht ohne Schlüssel beleuchten. Zumindest kenn ich es so.Und Parklicht benutze ich ca. einmal im Jahr.
Standlicht jeden Tag, weil ich immer mit Licht fahre.
Meist mit Standlicht und Nebelscheinwerfern :P
Es spielt ja keine Rolle, ob es ein PKW oder sonstwas ist. Die entsprechende Vorschrift, sein Fahrzeug nachts agO. zu beleuchten, gilt für alle Fahrzeuge.
Zitat:
@hudemcv schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:41:55 Uhr:
Servus,mit Standlicht und Nebellampen zu fahren ist nicht erlaubt,es sei den es ist starker Nebel dann ist es sogar ratsam mit Standlicht und Nebellampen zu fahren.Steht aber alles im§ 17 stvoZitat:
@SpyderRyder schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:38:24 Uhr:
Doch das Ding ist schon so verkehrstüchtig. Es ist eben kein PKW.
Ein Motorrad kann man auch nicht ohne Schlüssel beleuchten. Zumindest kenn ich es so.Und Parklicht benutze ich ca. einmal im Jahr.
Standlicht jeden Tag, weil ich immer mit Licht fahre.
Meist mit Standlicht und Nebelscheinwerfern :P
Zitat:
@Bolzenheini schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:55:05 Uhr:
Echt? Weiß ich. 😁Zitat:
@hudemcv schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:41:55 Uhr:
Servus,mit Standlicht und Nebellampen zu fahren ist nicht erlaubt,es sei den es ist starker Nebel dann ist es sogar ratsam mit Standlicht und Nebellampen zu fahren.Steht aber alles im§ 17 stvo
Zitat:
@hudemcv schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:57:12 Uhr:
Echt? Weiß ich. 😁
Und? Warum tust du es trotzdem? 😕
Zitat:
@hudemcv schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:57:12 Uhr:
dann bist du auch einer der unbedingt cool wirken will,bei uns werden solche Autofahrer nur noch belächelt(die mit Standlicht und Nebellampen rumfahren)Zitat:
@Bolzenheini schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:55:05 Uhr:
Echt? Weiß ich. 😁
Nee, hat nix mit cool zu tun. Hat sich einfach so eingeschlichen.
Und meine Nebellampen sind im Hauptscheinwerfer. Es sieht also nicht Dämlich aus, sondern eher wie TFL.
Also mal locker bleiben.
Das sieht man im angehängetn Bild.
Und was irgendwer auch nur im Ansatz über mich oder meine Autos denken sollte, geht mir sowas vom am Ar... vorbei.
OK, aber ich stelle jetzt erst recht die oben aufgeworfene Frage:
Zitat:
@Levi 67 schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:59:54 Uhr:
Und? Warum tust du es trotzdem? 😕
😕😕
Zitat:
@hudemcv schrieb am 14. Dezember 2015 um 09:16:16 Uhr:
Weil ich es kann, deshalb.
sehr geistreiche Antwort!