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sTANDLICHT; GESETZLICHE sITUATION

Themenstarteram 2. Februar 2006 um 15:52

Hab mal beim ADAC angefragt ob es erlaubt ist mit Standlicht alleine zu fahren. Hatte mal im nem Leserbrief von Auto Bild gelesen das es erlaubt sei, meinte dort der Fahrlerer, wollte aber dem Braten nicht so ganz trauen. Eigentlich dachte ich immer Standlicht heißt so wegen stehen.

Hier der Auszug den ich per e-mail erhalten habe:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß § 17 Abs. 2 StVO ist das Standlicht (Begrenzungsleuchten) im

Fahrbetrieb nur während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig

(Ausnahme: Sind die Voraussetzungen für Nebelscheinwerfer erfüllt, so dürfen

zwei Nebelscheinwerfer auch zusammen mit dem Standlicht benutzt werden).

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und

verbleiben

mit freundlichen Grüßen

,

Fragt sich jetzt mancher, warum ich das überhaupt erzähle, bzw, wenn das intressiert.

Zum einen glaub ich mal alle mit Angel Eyes Scheinwerfern, die diese eigentlich den ganzen Tag eingeschaltet lassen könten. Schließlich kommen bald auch mal anständige auf den Markt.

Zum anderen wer über ein relativ helles Standlicht verfügt, es gibt ja sogar schon LED´s mit E Prüfzeichen oder hellen Birnen wie die Blue Vision von Phillps, die meißt bei den H7 Birnen umsonst dabei waren (zumindest bei mir so), oder zu guter letzt die mit anständigen Angel Eyes fahren, brauchen sich keine Sorgen um so Diskusionen über das Tagfahrlicht zu machen. Sie schalten das Standlicht ein, was so oder so nur ein minimum an Strom und Benzin verbraucht. Einen Motoradfahrer ganz klar von einem Auto unterscheiden lässt und zudem auch keinerlei Umbau benötigt.

Wer jetzt sagt das ist nicht hell genug, dem gebe ich nur zum kleinem Teil recht.

Wir haben das mal ausprobiert. In einer normalen Straße, war bei Soneneinstrahlung das Licht schon von einer entfernung von 60m ganz locker zu erkennen. Wenn die Sonne aus der gleichen Richtung kommt wird es weniger leicht, nur noch 30m, hier liegt der Schwachpunkt. In einer Alee war alles vom feinstem, das Auto war sogar früher zu erkenn als das Auge das Auto war genommen hat.

Wenn es etwas dunkler wird, also jetzt nicht abends sondern bei Bewölkung, dann ist das Licht sogar der Hit, man erkennt es auf jeden Fall sehr gut.

Außerhalb der Ortschaft rate ich dann je nach Weterlage doch zum Abblendlicht, oder wenn es ziemlich dunkel wird. alleine um keinen Streß mit der Polizei zu bekommen. Das wird so oder so das größte Risiko. Wer meinem Rat befolgt, aus welchen Gründen auch immer sollte den Auszug meiner e-mail dabei haben um immer wenn es wieder mal ein grüner nicht weis, darauf hinzuweisen. Wenn du genau den Text mit § samt Absatz hast , dann können die das direkt überprüfen und lassen einen fahren.

Warum das ganze? Ich halte das Tagfahrlicht garnicht für schlecht. Sicherheit geht vor. Ich seh nur nicht en 0,5 Liter mehr zu verbrauchen oder mich mit spezeillen Lampen für 00€ inkl. Einbau anzufreunden. Für die Stadt reicht das wirklich. Vor allem aber mit den Angel Eyes siht das klasse aus und funktioniert noch besser glaub ich, hatten leider keinen BMW beim Test dabei, werden das aber evtl noch nachholen, oder mit den neuen vom Corsa.

Was ich auf gar keinen Fall will ist das es Pflicht wird mit Abbelndlicht oder Tagfahrlicht zu fahren, weil wir dann nur wieder zahlen müssen. Nicht das das bald so ausieht

2005 Winterreifen

2006 Tagfahrlicht

2007 Nebelscheinwerfer

2008 alle Fahrzeuge unter 8 Airbags an Bord werden aus dem Verkehr gezogen.

Vielleicht will der ein oder andere das ja auch mit unterstützen.

Übrigens wer nicht erlaubte Standlichtkappen in blau rot oder so drauf hat und sich hierrauf beruft dem sei nur gesagt, ich bin nicht der Gesetzgeber und das hier ist kein Freifahrtsschein. Also weis ich lieber noch mal darauf hin das es nur erluabt ist wnn di Lichtanlage 100 dem Gesetzesvorlagen entspricht.

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32 Antworten

Re: sTANDLICHT; GESETZLICHE sITUATION

 

Zitat:

Original geschrieben von LuckyB80

[...]

Zum anderen wer über ein relativ helles Standlicht verfügt, es gibt ja sogar schon LED´s mit E Prüfzeichen

[...]

Es gibt LEDs mit E-Zeichen? Wo?

Zum restlichen Post:

Also wenn ich's richtig verstanden habe, dann darf ich mit

Standlicht rumfahren, wenn ich normalerweise keine Licht

einschalten brauche?

greetz BtF

am 2. Februar 2006 um 17:53

Darf man nu mit Standlicht am Tag rumfahren? ^^

ja^^

du darfst nur nicht mit stadnlicht fahren wenn die witterungsverhältnisse abblendlicht vorschreiben.

BITTE QUELLE ZU DEN LEDS MIT E ZEICHEN

ist das erste was ich höre (bzw. hab ich das schon gehört aber keiner konnte es beweisen)

Also ich kenne den Paragraphen nur so:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

^^das ist ja auch korrekt so. trifft aber nur auf die zeit in der abblendlicht vorgeschrieben ist zu.

am helichten tage darf man also mit standlicht fahren. und mal ehrlich es gibt ja auch keine vernünftigen grund warum das verboten sein sollte. quelle hatte ich schonmal verlinkt in dem anderen thred darüber. bin jetzt zu faul ;)

am 2. Februar 2006 um 18:40

Mal anderrum gefragt: welcher proll düst mit nebels und standlicht rum? hier bei mir machen das immer die fiat fahrer.

ich bin der meinung: nebels macht man dann an, wenn man sie braucht (und dieses "brauchen" schließt das eigene ego nicht ein).

und selbst wenn du mit standlicht rumfahren darfst (was meines wissens nach nicht mal stimmt), darfst du die nebels noch lang nicht an machen.

und vor allem, wenn wir nach deiner theorie gehen, müsstest du das abblendlicht auch immer dann an haben, wenn du die nebels an hast. teufelskreis eben.

wer hat denn hier was von nebelscheinwerfer gesagt? _oo_ ;)

man darf aber mit NSW+standlicht fahren, unter einer bedingung: bei extrem starkem nebel wo das abblendlicht eine eigenblendung verursachen würde. wenn das absolut verboten wäre wäre die schaltung beim corsa so gar nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Okatomy

man darf aber mit NSW+standlicht fahren, unter einer bedingung: bei extrem starkem nebel wo das abblendlicht eine eigenblendung verursachen würde.

Nicht nur bei Nebel, sondern auch bei starkem Regen oder Schneefall dürfen die NSW verwendet werden.

am 2. Februar 2006 um 23:07

das ist alles definitionssache. was bitte ist starker regen!?

auf jeden fall find ichs mords affig, wenn diese spinner mit ihren nebelscheinwerfer im sommer durch die stadt fahren und dann usher mit Yeah hören, dass ich es auch noch höre, wenn ich meine Autotür geschlossen hab.

Zitat:

Original geschrieben von Corsa Ding

das ist alles definitionssache. was bitte ist starker regen!?

Ich würde mal sagen, wenn es eine regelrechte "Wasserwand" gibt, so daß die normelen Scheinwerfer nur noch Blendung erzeugen.

Zitat:

auf jeden fall find ichs mords affig, wenn diese spinner mit ihren nebelscheinwerfer im sommer durch die stadt fahren

Sehe ich genauso --- allerdings ist das ja auch eindeutig verboten.

Zitat:

Original geschrieben von Okatomy

wer hat denn hier was von nebelscheinwerfer gesagt? _oo_ ;)

man darf aber mit NSW+standlicht fahren, unter einer bedingung: bei extrem starkem nebel wo das abblendlicht eine eigenblendung verursachen würde. wenn das absolut verboten wäre wäre die schaltung beim corsa so gar nicht möglich.

servus also bei uns werden solche rausgezogen die so rumfahren. Zu den anderen Themen die werden ja nicht um sonst "broll-lichter genannt". Bei uns sind es übrigens die BMW fahrer, jetzt nichts gegen die ist aber bei uns üblich obwohl bei uns fast nur opel rumfährt. Ich denk jetzt a mol das des eigentlich nichts damit zu tun hat das beim Corsa sonst anders funktioniert ???

am 3. Februar 2006 um 6:14

Zitat:

Original geschrieben von Corsa Ding

Mal anderrum gefragt: welcher proll düst mit nebels und standlicht rum? hier bei mir machen das immer die fiat fahrer.

ich bin der meinung: nebels macht man dann an, wenn man sie braucht (und dieses "brauchen" schließt das eigene ego nicht ein).

und selbst wenn du mit standlicht rumfahren darfst (was meines wissens nach nicht mal stimmt), darfst du die nebels noch lang nicht an machen.

und vor allem, wenn wir nach deiner theorie gehen, müsstest du das abblendlicht auch immer dann an haben, wenn du die nebels an hast. teufelskreis eben.

Also ich geb das mal zu. Ich fahre gerade bei so diesigem Wetter ebenfalls mit Standlicht und Nebels rum. Das hat allerdings keinerlei Prollereigründe. Ich fahre so rum, wenn die Sicht für mich noch locker ausreichend ist, ich aber der Meinung bin das das Wetter zu diesig is, das andere mich genau sehen (Lichtsilbernes Auto bei bedecktem Himmel und lecihtem Nebel kommt gut ;-)).

Ich sehe es nicht ein, für sowas die schweineteuren Abblendlichter einzuschalten. Die Standlichter alleine sind nicht hell genug, also mach ich noch die Nebels an. Das ist dann nix anderes als ein Tagfahrlicht. Das hat bei mir also einzig und allein Sicherheitstechnische und kostentechnische Gründe und keine prolligen. Sobald es zu dunkel wird werden dann natürlich die Abblendlichter eingeschaltet und die Nebels meist aus. Außer in Waldstücken mache ich dann noch Grundsätzlich die Nebels + Fernlicht an, weil es bei uns ziemlich viele Wildunfälle gibt und man mit den Nebels doch weiter zur SEite in den Wald reinschauen kann, was einem unter umständen die nätige eine Sekunde Zeit gibt um vor einem Reh zu reagieren. Kann jetzt jeder denken was er will ich werde es weiterhin so machen. Die Bullen hier interesierht es nicht, die fahren teilweise selber so rum. Das einzige was lustig is, sinn die Leute die einem dann mit Lichthupe entegegnkommen. Das is sone typische Standartreaktion. Blenden KÖNNEN die am TAg schon mal garnicht und nachts blenden die auch nicht (schon getestet). Das is der Effekt wie beim Xenon Licht. Das is was verbotenews/besonderes, also guggt man automatisch ins Licht. Logisch das das dann blendet. Bei normalem Abblendlicht guggt keine Sau ins Licht weils ja nix besonderes ist. Dieser Effekt is von Wissenschaftlern getestet und bestätigt worden zu der zeit wo das Xenonlicht modern wurde.

Greetz Micha

am 3. Februar 2006 um 9:26

Re: sTANDLICHT; GESETZLICHE sITUATION

 

Zitat:

Original geschrieben von LuckyB80

....brauchen sich keine Sorgen um so Diskusionen über das Tagfahrlicht zu machen. Sie schalten das Standlicht ein, was so oder so nur ein minimum an Strom und Benzin verbraucht....

Ich halte das Tagfahrlicht garnicht für schlecht. Sicherheit geht vor. Ich seh nur nicht en 0,5 Liter mehr zu verbrauchen

du glaubst tatsächlich das du bei voll eingeschaltetem licht 0.5l mehr verbrauchst auf 100km???

du wirst den unterschied noch nicht einmal merken... der unterschid ob mit oder ohne licht ist so gering das er noch in der toleranzgrenze liegt!

Themenstarteram 3. Februar 2006 um 11:55

Die 0,5 lier sind Testwerte von ADAC und Helle, die dis in Zusammenarbeit durchgetestet haben. So ist das Abbelndlicht zwar nicht vergleichbar mit einer Audioanlage mit mehr als 1000Watt oder einer Klimaanlage. Aber grad in der Stadt, wo du ja nicht die 100 Kilometer in einer Stunde bewältigst sondern eher schon, also reden wir mal von Köln in 3.4 Stunden, wo der Corsa (ohne Tuning) so oder so schon 9 Liter und mehr inne hat, da geht das Abblendlicht auch als ein Faktor, der bei so langer Benutzung Strom saug und auch Sprit.

Nein ich hab nicht aufgefordert mit Standlicht und NSW rumzufahren, sondern bei Sonnenschein in der Stadt das Standlicht zu benutzen, weil dies meiner Meinung und unseren Test entsprechend der Sicherheit dient. Auch in manchen Waldstücken ist das Standlicht ausreichend, Aleen z.B.

Es hat natürlich auch so seine Optikgründe in Bezug auf Angel Eyes, die ich mir sicherlich auch kaufen werde.

Nur wissen die mißten halt nicht das es erlaubt ist, jeder der beim ADAC Mitglied ist, kann sich dort auch informieren. Leider kennt man nur den Gesetzestext zu Beleuchtung in der Nacht wie weiter oben formoliert, nicht aber zum Tage!

Finde ich auch so Punto Fahrer mit Angel Eyes und NSW , heruntergelassenem Fenster und heraushängendem Arm, sowie Musik von vor 19-3 Jahren auch imer lustig, neulich Stand noch so einer neben mir an der Ampel bei -8 Grad. Hab mir gedacht der muß aber Hitzwallungen haben.

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