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sTANDLICHT; GESETZLICHE sITUATION

Themenstarteram 2. Februar 2006 um 15:52

Hab mal beim ADAC angefragt ob es erlaubt ist mit Standlicht alleine zu fahren. Hatte mal im nem Leserbrief von Auto Bild gelesen das es erlaubt sei, meinte dort der Fahrlerer, wollte aber dem Braten nicht so ganz trauen. Eigentlich dachte ich immer Standlicht heißt so wegen stehen.

Hier der Auszug den ich per e-mail erhalten habe:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß § 17 Abs. 2 StVO ist das Standlicht (Begrenzungsleuchten) im

Fahrbetrieb nur während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig

(Ausnahme: Sind die Voraussetzungen für Nebelscheinwerfer erfüllt, so dürfen

zwei Nebelscheinwerfer auch zusammen mit dem Standlicht benutzt werden).

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und

verbleiben

mit freundlichen Grüßen

,

Fragt sich jetzt mancher, warum ich das überhaupt erzähle, bzw, wenn das intressiert.

Zum einen glaub ich mal alle mit Angel Eyes Scheinwerfern, die diese eigentlich den ganzen Tag eingeschaltet lassen könten. Schließlich kommen bald auch mal anständige auf den Markt.

Zum anderen wer über ein relativ helles Standlicht verfügt, es gibt ja sogar schon LED´s mit E Prüfzeichen oder hellen Birnen wie die Blue Vision von Phillps, die meißt bei den H7 Birnen umsonst dabei waren (zumindest bei mir so), oder zu guter letzt die mit anständigen Angel Eyes fahren, brauchen sich keine Sorgen um so Diskusionen über das Tagfahrlicht zu machen. Sie schalten das Standlicht ein, was so oder so nur ein minimum an Strom und Benzin verbraucht. Einen Motoradfahrer ganz klar von einem Auto unterscheiden lässt und zudem auch keinerlei Umbau benötigt.

Wer jetzt sagt das ist nicht hell genug, dem gebe ich nur zum kleinem Teil recht.

Wir haben das mal ausprobiert. In einer normalen Straße, war bei Soneneinstrahlung das Licht schon von einer entfernung von 60m ganz locker zu erkennen. Wenn die Sonne aus der gleichen Richtung kommt wird es weniger leicht, nur noch 30m, hier liegt der Schwachpunkt. In einer Alee war alles vom feinstem, das Auto war sogar früher zu erkenn als das Auge das Auto war genommen hat.

Wenn es etwas dunkler wird, also jetzt nicht abends sondern bei Bewölkung, dann ist das Licht sogar der Hit, man erkennt es auf jeden Fall sehr gut.

Außerhalb der Ortschaft rate ich dann je nach Weterlage doch zum Abblendlicht, oder wenn es ziemlich dunkel wird. alleine um keinen Streß mit der Polizei zu bekommen. Das wird so oder so das größte Risiko. Wer meinem Rat befolgt, aus welchen Gründen auch immer sollte den Auszug meiner e-mail dabei haben um immer wenn es wieder mal ein grüner nicht weis, darauf hinzuweisen. Wenn du genau den Text mit § samt Absatz hast , dann können die das direkt überprüfen und lassen einen fahren.

Warum das ganze? Ich halte das Tagfahrlicht garnicht für schlecht. Sicherheit geht vor. Ich seh nur nicht en 0,5 Liter mehr zu verbrauchen oder mich mit spezeillen Lampen für 00€ inkl. Einbau anzufreunden. Für die Stadt reicht das wirklich. Vor allem aber mit den Angel Eyes siht das klasse aus und funktioniert noch besser glaub ich, hatten leider keinen BMW beim Test dabei, werden das aber evtl noch nachholen, oder mit den neuen vom Corsa.

Was ich auf gar keinen Fall will ist das es Pflicht wird mit Abbelndlicht oder Tagfahrlicht zu fahren, weil wir dann nur wieder zahlen müssen. Nicht das das bald so ausieht

2005 Winterreifen

2006 Tagfahrlicht

2007 Nebelscheinwerfer

2008 alle Fahrzeuge unter 8 Airbags an Bord werden aus dem Verkehr gezogen.

Vielleicht will der ein oder andere das ja auch mit unterstützen.

Übrigens wer nicht erlaubte Standlichtkappen in blau rot oder so drauf hat und sich hierrauf beruft dem sei nur gesagt, ich bin nicht der Gesetzgeber und das hier ist kein Freifahrtsschein. Also weis ich lieber noch mal darauf hin das es nur erluabt ist wnn di Lichtanlage 100 dem Gesetzesvorlagen entspricht.

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32 Antworten

Re: sTANDLICHT; GESETZLICHE sITUATION

 

Zitat:

Original geschrieben von LuckyB80

[...]

Zum anderen wer über ein relativ helles Standlicht verfügt, es gibt ja sogar schon LED´s mit E Prüfzeichen

[...]

@LuckyB80:

Ist da jetzt was wahres dran, oder war dies nur eine Vermutung?

greetz BtF

Re: Re: sTANDLICHT; GESETZLICHE sITUATION

 

Zitat:

Original geschrieben von borntoFrag

@LuckyB80:

Ist da jetzt was wahres dran, oder war dies nur eine Vermutung?

ich denke das ist nur ne vermutung!

wäre da was drann, wäre dieses forum doch schon mit threads über diese led's und ihr "look" sowie ob sie wirklich zugelassen sind überschwemmt....

in finland fahren wir den ganzen tag mit ablendlicht, in städten darf man/frau mit standlicht fahren.

Abends *fahren alle immer mit nebelscheinwerfer (ausser stadt und entgegenkommender verkehr). wegen der wildgefahr und der besseren sicht .

hatte schon ein elch auf der haube und fast im auto, die tierchen sind ganz schön gross

* im winter, -im sommer wird wird es zu bestimmter zeit (im sueden) ja nicht dunkel

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