Standlicht gegen weiße LED austauschen??

VW Passat B5/3B

Hallo

sagt mal hat jemand ne ahnung ob das erlaubt ist bzw schon mal n problem damit gehabt wenn die normalen standlichtbirnchen gegen weiße LED`s austauscht......

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von topstarcola


so, tdi-power 72

nach rücksprache mit der zentralen bußgeldstelle bayern:

weiße led im standlicht!

keine gefährdungserwartung, eingriff in beleuchtung nur bei blendung oder wenn gefahr besteht, dass beleuchtung nicht gesehen wird/ausfällt!!!!

kennst dich wohl als mitarbeiter in der zbs nicht so gut aus mit den regeln der stvzo!!!

...ich würde sagen der Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle des südlichen Freistaates hat wohl seiner Brotzeit zu gut zugesprochen! Wenn in einem Gesetz (Strassenverkehrsgesetz) oder in einer hierzu erlassenen VO (Strassenverkehrsordnung(StVO)/-zulassungsordnung (StVZO)) etwas steht kann der freundliche Bayer Dir sagen was er will.

Fakt ist und bleibt:
Durch diesen (wenn auch kleinen) Eingriff in die Beleuchtung erlischt die ABE. ...und bei Fahrten ohne ABE auch kein Versicherungsschutz bzw. die Versicherung holt sich im Schadensfall das vorgestreckte Geld zurück!

cu
cg

Bleibt mal gaaaaaaaaaaaaanz ruhig!!!!!!!!!!!
Es ist verboten, egal wieviel man dafür zahlt oder auch nicht, man darf es eben nicht haben.

Aber andersrum, wie sieht denn Xenon mit einfachen Standlichbirnen aus? Sch$$ße! Ist doch so! Und ich finde, daß es einen Unterschied macht, welche Farbe die LED´s haben. Manche Hirnamputierte machen blaue oder grüne LED´s rein. Die sollten sofort bezahlen!!!!
Aber weiße LED´s? Ich habe die Dinger selbst drin. Und es sieht auch sehr gut aus. Passt eben von der Lichttemperatur zum Xenon. Und die Dinger halten diesmal seeeeehr lange. Jetzt schon mindestens ein Jahr!

@DangerMAik

Aber nicht im Scheinwerfer. Der Abstrahlwinkel ist sehr gering und deswegen werden die LED´s nicht im Spiegel reflektiert!

Gruß
Martin

Zitat:

Original geschrieben von PassatXL


Manche Hirnamputierte machen blaue oder grüne LED´s rein. Die sollten sofort bezahlen!!!!
Aber weiße LED´s?

Sorry, ich erkenne da absolut keinen Unterschied!

Was ändert bitte die Farbe?
Beides ist völlig illegal und führt zum selben Ergebnis: Zum Erlöschen der allg. BE des Fahrzeugs.
🙄
Persönliche Meinungen oder Findungen sind da völlig unerheblich, wir reden hier von "Deutschem Recht". Und über den Sinn und/oder Unsinn des deutschen Rechts brauchen wir hier wohl überhaupt nicht zu diskutieren... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun


Sorry, ich erkenne da absolut keinen Unterschied!

Was ändert bitte die Farbe?
Beides ist völlig illegal und führt zum selben Ergebnis: Zum Erlöschen der allg. BE des Fahrzeugs.
🙄

Unterschied ist doch die Farbe. Die Standlichtlampen sind weiß und die LED´s, die ich drin habe auch, nur etwas heller. Also ist die Funktion des Standlichtes weiterhin gewährleistet. Nur ist hier die Lichttemperatur etwas höher.

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun


Persönliche Meinungen oder Findungen sind da völlig unerheblich, wir reden hier von "Deutschem Recht". Und über den Sinn und/oder Unsinn des deutschen Rechts brauchen wir hier wohl überhaupt nicht zu diskutieren... 😉

Sorry, ich habe mich etwas zu viel herausgelehnt!

Und es stimmt, es ist nicht erlaubt.

Aber ganz ehrlich, andere Farben haben wirklich nichts im Scheinwerfer zu suchen. Einmal wegen der Farbe aber auch wegen der verwirrenden Wirkung. Deswegen finde ich

persönlich

, daß es da einen Unterschied gibt.

Gruß
Martin

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Zitat:

Original geschrieben von PassatXL


Unterschied ist doch die Farbe. Die Standlichtlampen sind weiß und die LED´s, die ich drin habe auch, nur etwas heller.

Die Farbe macht es aber nicht nur, sondern die Bauart. Selbst wenn es nur ein kleines Birnchen ist, sind doch die Folgen für die BE ungleich höher.

Ist leider so, wie es ist...

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