Standlicht erlaubt !

VW Touran 1 (1T)

Hi Leute,

es wundert mich doch noch immer sehr, dass darüber soviel diskutiert wird...

Also daher mal klipp und klar, mit Standlicht darf am Tag / bei guten und ausreichenden Sichtverhältnissen gefahren werden !

Wer da anderes denkt und vorallem so großartig im Forum immer breit tritt ist schlichtweg völlig falsch informiert und sollte das Uniwssen nicht derart weitergeben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Bevor ich drüber nachdenke.

Was macht es für einen Sinn am Tage mit Standlicht zu fahren ?

Abblendlicht bringt Sinn aber Standlicht sehe ich noch keinen.

is doch klarer fall. das macht dann sinn wen man an seinen corsa/polo etc sich hippe "angel eyes" mit standlichtringen geschnallt hat und diese dem breiten publikum an der eisdiele zeigen will. bei normalem licht siehst die dinger eben net. darum muss mit standlicht und lauter mucke aus den mediamarkt/ebay schepperboxen ums dorf gecruist werden.

liegt doch klar auf der hand! 😉

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Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. August 2017 um 10:57:43 Uhr:



Übrigens darf in Deutschland nicht mit NSW und Fernlicht gleichzeitig gefahren werden (Schweden eben Abblendlicht und NSW).

Wo steht dass denn nun schon wieder geschrieben? Ob es jedoch Sinn ergibt, ist eine andere Frage.

Das würde ich auch gerne wissen, von einer solchen Regelung weiß ich nichts.

NSW sind erlaubt bei schlechter Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee.

Fernlicht ist erlaubt bei Dunkelheit, wenn die Straße nicht durchgehend beleuchtet ist und durch das Fernlicht niemand geblendet wird.

Treffen beide Bedingungen zusammen, so ist Fernlicht natürlich völlig sinnlos, da es heftige Eigenblendung verursachen würde. Aber ausdrücklich gesetzlich verboten ist es mW nicht.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. August 2017 um 10:57:43 Uhr:



Warum leuchtet das TFL nur nach vorn? Eben weil es ein TFL ist und dies ist per Gesetz nur für vorne vorgesehen. Warum hier die Rücklichtfunzeln nicht leuchten dürfen weiß ich nicht.

Weil der Sinn des TFL ist das man entgegenkommenden Verkehr besser erkennen kann. Wer wegen ausgeschaltetem Rücklicht auf den vor Ihm fahrenden auffährt sollte eh zum Optiker. Da Rückstrahler vorgeschrieben sind erkennt man die selbst im Dunkeln ohne Licht.

Wenn man bei entgegenkommenden Fahrzeugen das Standlicht eher erkennt als das Auto sollte man dringenst zum Augenarzt, oder es ist schon so Düster das Abblendlicht angesagt wäre.

Zumindest ich habe unter Bedingungen wo Standlicht erlaubt wäre die Autos schon lange registriert bevor ich erkannte das Die mit Standlicht fahren.

Hallo zusammen.
Als ich in den 80ern meinen Beruf erlernte war dem so. Die STVZO sagte hierüber nichts aus. Der entsprechende Passus stand in der STVO. Wer nachträglich Nebler montierte bekam Probleme beim TÜV falls das Fernlicht nicht ausging (unabhängig der 400mm Regelung). Mercedes hatte dies im W123 jedoch serienmäßig so (wegen Bestimmungen im Ausland). Bei Audi gingen die Nebler serienmäßig aus. Auf die Schnelle habe ich keinen Paragraphen gefunden der die gleichzeitige Benutzung untersagt.
Bin seit 25Jahren nicht mehr im Bereich zulassungspflichtiger Fahrzeuge unterwegs. Hat sich wohl geändert.
Vielleicht werde ich doch zu alt, Holzvergaser will ja auch keiner mehr.

Aber die Schallplatte kommt wieder🙂

Gruß

Zitat:

@CV626 schrieb am 13. August 2017 um 13:10:36 Uhr:

Das würde ich auch gerne wissen, von einer solchen Regelung weiß ich nichts.

NSW sind erlaubt bei schlechter Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee.

Fernlicht ist erlaubt bei Dunkelheit, wenn die Straße nicht durchgehend beleuchtet ist und durch das Fernlicht niemand geblendet wird.

Treffen beide Bedingungen zusammen, so ist Fernlicht natürlich völlig sinnlos, da es heftige Eigenblendung verursachen würde. Aber ausdrücklich gesetzlich verboten ist es mW nicht.

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Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. August 2017 um 15:27:44 Uhr:


Hallo zusammen.
Als ich in den 80ern meinen Beruf erlernte war dem so. Die STVZO sagte hierüber nichts aus. Der entsprechende Passus stand in der STVO. Wer nachträglich Nebler montierte bekam Probleme beim TÜV falls das Fernlicht nicht ausging (unabhängig der 400mm Regelung). Mercedes hatte dies im W123 jedoch serienmäßig so (wegen Bestimmungen im Ausland). Bei Audi gingen die Nebler serienmäßig aus. Auf die Schnelle habe ich keinen Paragraphen gefunden der die gleichzeitige Benutzung untersagt.
Bin seit 25Jahren nicht mehr im Bereich zulassungspflichtiger Fahrzeuge unterwegs. Hat sich wohl geändert.
Vielleicht werde ich doch zu alt, Holzvergaser will ja auch keiner mehr.

Aber die Schallplatte kommt wieder🙂

Gruß

Naja, wenn die Nebler schon so verdrahtet sein mussten, dann wäre das ja auch eine Zulassungs- und keine Verkehrsvorschrift. Der TÜV würde sonst doch keine Zicken machen, oder?

Ist aber definitiv nicht mehr so, jedenfalls nicht bei serienmäßigen Neblern. Bei meinem Auto gehen Nebler und Fernlicht gleichzeitig an, wenn man will. Ist aber natürlich eher sinnfrei, außer evtl. um die Funktion der Beleuchtung zu überprüfen. Was aber sowieso nicht in einem Rutsch geht, da man bei eingeschaltetem Fernlicht nicht erkennen kann, ob das Standlicht brennt.

öhm bei nebel mit nsw und fernlicht zu fahren bringt nichts!
das kann durch den nebel so gegenblenden das es weniger bringt als gedacht.
gerade wegen dem prob muss man manchmal im nebel auf standlicht runter schalten weil es einen selber blendet.

in diesem zusammenhang steht das "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten"

das war in der alten formulierung besser beschrieben

Richtig, dass NSW+Fernlicht sinnfrei ist, wurde hier schon wiederholt geäußert und auch von niemandem abgestritten.

Also, die gleichzeitige Benutzung von NSW und Fernlicht ist so ziemlich sinnbefreit. SCNR. 😁

Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. Aug. 2017 um 10:57:43 Uhr:


Warum leuchtet das TFL nur nach vorn? Eben weil es ein TFL ist und dies ist per Gesetz nur für vorne vorgesehen. Warum hier die Rücklichtfunzeln nicht leuchten dürfen weiß ich nicht.

Das kann aber nicht stimmen. Beim Audi A7 FL zb. leuchten Heckleuchten zusammen mit dem TFL vorne..

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 10. August 2017 um 16:46:43 Uhr:


Quasi die "Schwedenschaltung", nur ohne Lichtschalter. Keine schlechte Idee eigentlich.

Es gibt seit Jahren keine "schwedenschaltung" mehr..

Die Codierung "Skandinavien" gibt's schon noch.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 14. August 2017 um 21:03:50 Uhr:


Die Codierung "Skandinavien" gibt's schon noch.

Was meinst du damit?

Innerhalb der EU gilt seit 02/2011 per Gesetz Tagfahrlicht bei alle Neuwagen.
Ältere Autos fahren weiter mit Abblendlicht.

Das kann im Steuergerät programmiert werden.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 14. August 2017 um 21:12:05 Uhr:


Das kann im Steuergerät programmiert werden.

"kann" ? Ja natürlich kann man das.

Das war aber nicht die ursprüngliche Behauptung von "Bernd clio".

Na gut. 😁

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