Standard Rückfahrlicht in Glas anstatt Plastik
Suche die rückfahrlicht in Glas, weil leider Plastik immer ausbleicht.
Hat da jemand einen Tip?
21 Antworten
Ich habe noch keine vergilbten Golf 4 Originalrückleuchten gesehen. Nicht mal bei Meeresluft. Hast du mal ein Foto von deinen? Sind dich sicher Original oder vielleicht Originaloptik?
Zitat:
@Ultrafast schrieb am 15. Dezember 2018 um 22:01:59 Uhr:
Es geht zwar um ein anderes Auto, aber dies spielt keine Rolle.
Zitat:
@Ultrafast schrieb am 15. Dezember 2018 um 22:01:59 Uhr:
Zitat:
@derSentinel schrieb am 3. Dezember 2013 um 01:13:22 Uhr:
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.Für Zulässig erklärt:
(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Absatz 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsbehörde gegebenenfalls einzutragen:
„Betriebserlaubnis erteilt“.
Quelle
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Duch das Pollieren oder Schleifen wird die Oberfläche "Bearbeitet" -die Zulassung für das Bauteil ist nun unwirksam da sie so nicht erteilt wurde ! (oder gabs ein Schleif-/Polierset dabei ?) die Betriebserlaubnis erlischt
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(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden.
[........]
QuelleWenn man auch die Unterparagraphen anklickt bekommt man das alles in längerer und ausführlicherer Form zu lesen
Klick HIERUnd nochmal: Es geht nicht darum das es Funktioniert oder nicht... sondern um den Rechtlichen Bestand ! 😉
Soviel zum Thema es ist erlaubt, denn auch Rückleuchten haben Streuscheiben...
Das is mir Rille! Mein TÜV- Mann sagt es ist ok. Da kannste jetzt noch rumheulen wie du willst, is so.
Es geht nicht darum was der TÜV Mann dir durchgehen lässt sondern was erlaubt ist.
Aber Sinnvoll ist diese Bestimmung nicht wirklich.
Zitat:
@Vr6667 schrieb am 15. Dezember 2018 um 22:59:07 Uhr:
Es geht nicht darum was der TÜV Mann dir durchgehen lässt sondern was erlaubt ist.
Aber Sinnvoll ist diese Bestimmung nicht wirklich.
Doch, darum geht es (zB. mir). Wer will mir Was nachweisen?
Wenn das automatische Abblendlicht in nur 9 von 10 Fällen funktioniert, ist es dennoch zugelassen - aber irgendwie bleibt doch ein fader Beigeschmack, wenn es mal nicht funktioniert und der Gegenverkehr erheblich geblendet/behindert wird... -toll, alles gut, is ja original und zugelassen.
Weißte wie ich meine?!
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Zitat:
@AAM-Besitzer schrieb am 15. Dezember 2018 um 22:16:03 Uhr:
Zitat:
@Ultrafast schrieb am 15. Dezember 2018 um 22:01:59 Uhr:
Es geht zwar um ein anderes Auto, aber dies spielt keine Rolle.
Zitat:
@AAM-Besitzer schrieb am 15. Dezember 2018 um 22:16:03 Uhr:
Zitat:
@Ultrafast schrieb am 15. Dezember 2018 um 22:01:59 Uhr:
Soviel zum Thema es ist erlaubt, denn auch Rückleuchten haben Streuscheiben...
Das is mir Rille! Mein TÜV- Mann sagt es ist ok. Da kannste jetzt noch rumheulen wie du willst, is so.
Dir schon, mir nicht. Und wenn was passiert ist der Polizei etc. Rille was dein TÜV-Mann sagt.
Die STVZO ist nicht explizit für den Golf4 geschrieben worden, sondern allgemein gehalten. Es gibt ganz sicher Leuchten, bei denen die Oberfläche eine entscheidende Rolle bei der Lichtverteilung spielt. Ganz sicher auch bei Rückleuchten. Daher ist es generell halt verboten Streuscheiben oder Abdeckungen zu bearbeiten.
Verschleiß durch verkratzen/ausbleichen ist auch eine Art von Bearbeitung, daher wird einem der Tüvmensch oder Streckenposten durchaus gerechtfertigt anmaulen, wenn soein „Glas“ bis zur Funktionsunwirksamkeit verschlissen ist. Wie man soetwas nun behebt, da gibt es sicher etwas Ermessenspielraum. Nicht jeder Scheinwerfer oder jedes Rücklicht eignet sich zum polieren. Beim Golf mag das funktionieren, keine Probleme bereiten und dadurch auch überall durchgewunken werden. Generell erlaubt ist es trotzdem nicht.
Es gibt halt Rücklichter, bei denen die Oberfläche bzw. die äußerste Schicht eine entscheidende Funktion für die Streuung oder die Farbe des Lichts haben.
Es ist halt immer noch ein optisches Bauteil und da spielt die äußerste Scheibe halt als „Linse“ in der gesamten Funktion mit rein. Auch wenn sie als flache Schiebe das Licht nicht entscheidend bricht...
Ich stell mir gerade so einen matten LED-Streifen vor, der poliert wird und man danach jede LED einzeln durchscheinen sieht...
Wie gesagt, es gibt sicher Leuchten, bei denen eine Politur Auswirkungen hat und welche bei denen dem nicht so ist...
Ich hatte mal einen Mercedes mit einem Riß im Hinterachsrahmen. Der Tüv hatte sich lange generell geweigert, das ich das schweißen lassen darf, weil Schweißen am Rahmen nicht erlaubt sei. Erst als der dortige Sachverständige durch seinen Kontakt bei Mercedes zugesichert bekommen hat, dass man diese Stelle durchaus adäquat Reparieren kann hat der Tüvmensch das dann durchgewunken...
Und genauso gibt es halt Reparaturen auch für die eine oder andere Beleuchtung die getestet und dadurch erlaubt is, obwohl es generell eigentlich verboten ist. Man muss wie überall im Leben halt wissen was man tut...