stärkeres Rückfahrlicht?
Tach,
hat jemand von euch ein besseres/stärkeres Rückfahrlicht/Rückfahrscheinwerfer eingebaut?
Wenn ja, welches?
Wie schaut´s da beim TÜV mit aus?
Weil mit der (originalen) Funzel seh ich so gut wie garnichts!
mfg maddin
Beste Antwort im Thema
Habe Rückfahrbirne W21W probeweise durch eine LED-Birne mit 10W (Sockel T20) ausgetauscht.
Ergebnis: - Wesentlich mehr Licht wenn der Rückwärtsgang eingelegt ist, so daß auch der Rückfahrweg mit der
Rückfahrkamera bei völliger Dunkelheit super ausgeleuchtet wird und auch kleinere Hindernisse wie
Steine, Bordsteinkanten usw. frühzeitiger entdeckt werden. Die Gefahr, andere Fahrzeuge und
Gegenstände anzufahren, ist so viel geringer.
- Probleme mit dem Bordcomputer hatte ich nicht.
- Diese ausprobierte LED-Birne wird aber heißer als die normale W21W-Birne mit 21W und mußte
wieder ausgebaut werden.
Gibt es auch LED-Birnen, die nicht wärmer als die W21W werden?
50 Antworten
Moin,
alternativ könnte man ein Halogennebelscheinwerfer (Breitstrahler) unter dem Stoßfänger anbringen.
Der Anschluß könnte mit einem normalen Arbeitsrelais (Schließer) erfolgen.
Bei der Wahl des Scheinwerfers sollte man vorzugsweise die schmalen rechteckigen Bosch oder Hella (Chrom, kostet zwar etwas mehr, dafür sind sie aber in Chrome) mit 8ter Gewindebefestigung nehmen.
Der Anbau sollte aber an einem Metallträger des Stoßfängers erfolgen, da das Plastik des Stoßfängers dafür nicht geeignet ist, wegen der dann entstehenden Vibrationen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,alternativ könnte man ein Halogennebelscheinwerfer (Breitstrahler) unter dem Stoßfänger anbringen.
Der Anschluß könnte mit einem normalen Arbeitsrelais (Schließer) erfolgen.
Bei der Wahl des Scheinwerfers sollte man vorzugsweise die schmalen rechteckigen Bosch oder Hella (Chrom, kostet zwar etwas mehr, dafür sind sie aber in Chrome) mit 8ter Gewindebefestigung nehmen.
Der Anbau sollte aber an einem Metallträger des Stoßfängers erfolgen, da das Plastik des Stoßfängers dafür nicht geeignet ist, wegen der dann entstehenden Vibrationen.
Viel Spaß beim TüV.😉
@Sack
Mir ist nicht bekannt, dass zusätzliche Rückfahrscheinwerfer nicht erlaubt sind.
Schau mal bei den LKWs, die haben alle mindestens 1 Nebelscheinwerfer als Rückfahrlicht verbaut.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
@SackMir ist nicht bekannt, dass zusätzliche Rückfahrscheinwerfer nicht erlaubt sind.
Schau mal bei den LKWs, die haben alle mindestens 1 Nebelscheinwerfer als Rückfahrlicht verbaut.
Bei denen ist das auch was anderes. Die dürfen die Dinger auch nur einschalten, wenn bei denen beim Rückwärtssetzen nix zu sehen ist (quasi Arbeitsbeleuchtung). Und nicht auf öffentlichen Straßen.
Rückfahrscheinwerfer haben normalerweise auch eine bestimmte Kennzeichnung (ich glaube
AR). Der Nebelscheinwerfer hat eine Andere.
Laut Vorschrift darf ein RFS eigentlich sogar nur bei eingelegtem Rückwärtsgang funtionieren.
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Zitat:
Original geschrieben von nochn_alter_Sack
Bei denen ist das auch was anderes. Die dürfen die Dinger auch nur einschalten, wenn bei denen beim Rückwärtssetzen nix zu sehen ist (quasi Arbeitsbeleuchtung). Und nicht auf öffentlichen Straßen.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
@SackMir ist nicht bekannt, dass zusätzliche Rückfahrscheinwerfer nicht erlaubt sind.
Schau mal bei den LKWs, die haben alle mindestens 1 Nebelscheinwerfer als Rückfahrlicht verbaut.
Rückfahrscheinwerfer haben normalerweise auch eine bestimmte Kennzeichnung (ich glaube AR). Der Nebelscheinwerfer hat eine Andere.
Laut Vorschrift darf ein RFS eigentlich sogar nur bei eingelegtem Rückwärtsgang funtionieren.
Rückwärtsgang funktionieren ?, nichts anderes meinte ich.
Das Relais (Can-Bus Umgehung) wird quasi an den orginalen Rückfahrscheinwerfer angeschlossen und funktioniert auch nur dann. Anders geht es ja nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Rückwärtsgang funktionieren ?, nichts anderes meinte ich.Zitat:
Original geschrieben von nochn_alter_Sack
Bei denen ist das auch was anderes. Die dürfen die Dinger auch nur einschalten, wenn bei denen beim Rückwärtssetzen nix zu sehen ist (quasi Arbeitsbeleuchtung). Und nicht auf öffentlichen Straßen.
Rückfahrscheinwerfer haben normalerweise auch eine bestimmte Kennzeichnung (ich glaube AR). Der Nebelscheinwerfer hat eine Andere.
Laut Vorschrift darf ein RFS eigentlich sogar nur bei eingelegtem Rückwärtsgang funtionieren.
Das Relais (Can-Bus Umgehung) wird quasi an den orginalen Rückfahrscheinwerfer angeschlossen und funktioniert auch nur dann. Anders geht es ja nicht.
Deswegen ist der zusätzliche (vor allem hellere) Scheinwerfer nach hinten aber immer noch nicht erlaubt.
Habe mal nachgelesen in der STVO, dort steht geschrieben, dass die Ausleutung der RFS max 1,20 über der Straße und max 10m in der Weite leuchten darf.
Also bei der richtigen Einstellung des zusätzlichen RFS dürften diese Werte mit einem Breitstrahler (wie nun mal ein NSW ist) machbar sein.
Da stand nichts von Helligkeit, klar muß ich den RFS so einstellen, dass ich andere VTN nicht blende.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Habe mal nachgelesen in der STVO, dort steht geschrieben, dass die Ausleutung der RFS max 1,20 über der Straße und max 10m in der Weite leuchten darf.Also bei der richtigen Einstellung des zusätzlichen RFS dürften diese Werte mit einem Breitstrahler (wie nun mal ein NSW ist) machbar sein.
Da stand nichts von Helligkeit, klar muß ich den RFS so einstellen, dass ich andere VTN nicht blende.
Da steht auch bestimmt was von den Kennzeichnungen der diversen Beleuchtungen an Fahrzeugen. Und ein Rückfahrscheinwerfer darf nur eine bstimmte Beleuchtungsstärke haben (die Hersteller könnten ja alle ihr eigenes Süppchen kochen). Da fallen eigentlich alle anderen Leuchtmittel wie Zusatzfernscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer schon wieder raus. Egal wie so eine Zusatzfunzel am Heck eines Fahrzeugs eingestellt ist. Wenn die an geht wird der rückwertige Verkehrsteilnehmer irritiert/behindert.
Nein, von Lampenkennzeichnungen konnte ich da nichts lesen.
Hier der Link http://www.verkehrsportal.de/.../stvzo_52a.php
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Nein, von Lampenkennzeichnungen konnte ich da nichts lesen.Hier der Link http://www.verkehrsportal.de/.../stvzo_52a.php
Ja den Link kenn ich. Da findet man diese Angaben nicht. Es sind ja alle Beleuchtungseinrichtungen, was Leuchtwirkung und Leuchstärke betrifft, reglementiert. Auch der Rückfahrscheinwerfer. Ich muss auch erst wieder suchen, wo das genau steht.
Edit:
Für die Kennzeichnung der verschiedenen Beleuchtungseinrichtungen hab ich's gefunden.
http://www.lti.kit.edu/499.php
Zitat:
Original geschrieben von 1ms89
und einfach eine stärkere Birne passt nicht?
Nöö! Und ist auch nicht erlaubt!!
Moin,
mein Vater hat so lange ich denken kann an sämtlichen Autos einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer verbaut. Von Bosch oder Hella, unterm Stoßfänger montiert, so wie von Corsadiesel beschrieben.
Und in all diesen Jahren hat noch nie irgendein TÜV-Mensch, Polizist oder sonst wer daran Anstoß gefunden.
Gruß
Andre
ma ganz ehrlich, findet ihr nicht das Rückfahrlicht vom Astra J zu schwach?
das vom alten Astra H war deutlich besser.
wenn ich irgendwo rückwärts fahre wo kein Auto rechts oder links oder ein anderer Anhaltspunkt ist, weiss ich nicht, wohin ich fahre!