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stärkere Glühlampen bei schwarzlackierten Rücklichtern

Themenstarteram 23. September 2013 um 17:55

Es gibt verrückte Leute, die sich trotz Hinweis auf ABE/StVZO, Versicherung usw. nicht davon abhalten lassen, ihre Rückleuchten schwarz zu lackieren oder zu beschichten.

Gäbe es, bis die "Krankheit" geheilt ist, wenigstens die Möglichkeit, stärkere Lampen einzubauen anstatt der 21W/5W und der restlichen 21 W-Birnen?

Danke im voraus für die Antworten der Community

Gerhard

Beste Antwort im Thema

Es soll ja Leute geben die sich 4 Kameras ans Auto bauen, um bei einem Unfall ihre Unschuld zu beweisen. Gleiche Leute werden aber bei geringsten eigenen Verschulden oder ihrer grenzenloser Dummheit diese Aufnahmen löschen - sicherheitshalber. Soll doch der Unfallgegner die Schuld klären. Und wenn er's nicht kann... selber schuld.

Das alles- hier, diese Frage auch- grenzt an Paranoia.

Die Angst von ABE-losen Fahrzeugen, dazu noch ohne TÜV umgeben zu sein, die nur darauf aus sind, den nächsten Unfall-Gegner zu finden. 

Was ist in der Kindheit schief gelaufen, das man sich anmaßt neben dem Staat und der Exekutive noch eigene Vorschriften zu stricken, die man sogar per Anwalt durchsetzen will ?

 

 

 

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Bist du Knöllchen Horst oder was? Bei so einer Korinthenkackerei wird mir einfach nur noch schlecht. Geh besser zu fuß.

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Bist du Knöllchen Horst oder was? Bei so einer Korinthenkackerei wird mir einfach nur noch schlecht. Geh besser zu fuß.

Danke für die Nachfrage.

 

Ich wollte Dir eigentlich nur eine Info geben, was passieren kann, wenn man sein KFZ so aufrüstet, dass die BE erlischt.

 

@wazzup: Bitte überdenke deinen Tonfall noch einmal, bevor du auf "Antworten" klickst!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ob jetzt der Umbau eine Mitschuld trägt spielt denke ich keine Rolle.

Eine Rolle dabei spielt aber, ob die den Hersteller gegebene BE für dieses KFZ durch die Veränderung noch gegeben ist, spielt im Straßenverkehr und dem gegebenen Versicherungsschutz eine sehr große Rolle.

Das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht so ganz - du wirst ja dafür sorgen, dass deine BE nicht erlischt und dich deine Versicherung nicht in Regress nehmen wird.

Wenn dir nun jemand einen Schaden verursacht, bist du hingegen Abgesichert. Unabhängig davon, ob der Verursacher eine gültige BE hat oder nicht.

Oder habe ich deinen Post jetzt gänzlich falsch verstanden :confused:

Wenn das vorrausfahrende Fahrzeug ohne BE unterwegs ist, kann es passieren, das dieser auf seinem Schaden sitzen bleibt! Ist das Teil, welches zum erlöschen der BE führte, beteiligt am Schaden am auffahrendem Fahrzeug, ist dieser zusätzliche Schaden zu ersetzen bzw. ist dieser Ursächlich für den Unfall, ist dieser sogar komplett zu ersetzen!

Ich hatte das Glück schon, als ich auf ein Fahrzeug mit selbst gebastelten Fahrradträger aufgefahren bin! (Bremslichter waren nur eingeschränkt sichtbar.) Ich habe 80% meines Schadens ersetzt bekommen und musste nichts vom Schaden des anderen zahlen! Er selber hatte dann noch Probleme mit seiner Versicherung bekommen! (Regress!)

Im Fall von selbst gelackten Bremslichtern, würde dies wohl auch als Ursache des Auffahrunfalles durch gehen!

MfG

am 28. September 2013 um 19:35

Zitat:

stärkere Glühlampen bei schwarzlackierten Rücklichtern

Was kommt wohl als nächstes ?

"Höherer Bremsdruck bei verölten Bremsbelägen" wär doch mal ein Ansatz ;)

 

Gruß SRAM

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ob jetzt der Umbau eine Mitschuld trägt spielt denke ich keine Rolle.

 

Eine Rolle dabei spielt aber, ob die den Hersteller gegebene BE für dieses KFZ durch die Veränderung noch gegeben ist, spielt im Straßenverkehr und dem gegebenen Versicherungsschutz eine sehr große Rolle.

Das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht so ganz - du wirst ja dafür sorgen, dass deine BE nicht erlischt und dich deine Versicherung nicht in Regress nehmen wird.

Wenn dir nun jemand einen Schaden verursacht, bist du hingegen Abgesichert. Unabhängig davon, ob der Verursacher eine gültige BE hat oder nicht.

 

Oder habe ich deinen Post jetzt gänzlich falsch verstanden :confused:

Ich will damit nur sagen, wenn mir so ein KFZ als UNfallgegener unter kommt, hat er die A....Karte gezogen.

Und ich werde im Fall eines Falles genau hinsehen und der Polizei einen Tipp geben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

 

 

Das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht so ganz - du wirst ja dafür sorgen, dass deine BE nicht erlischt und dich deine Versicherung nicht in Regress nehmen wird.

Wenn dir nun jemand einen Schaden verursacht, bist du hingegen Abgesichert. Unabhängig davon, ob der Verursacher eine gültige BE hat oder nicht.

 

Oder habe ich deinen Post jetzt gänzlich falsch verstanden :confused:

Ich will damit nur sagen, wenn mir so ein KFZ als UNfallgegener unter kommt, hat er die A....Karte gezogen.

Und ich werde im Fall eines Falles genau hinsehen und der Polizei einen Tipp geben.

 

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Wenn du einem hinten drauffährst bist du min. mit einer Teilschuld dabei, ob nun ECE oder nicht beim Unfallgegner. M.a.W. die Versicherung zahlt, dein Beitrag steigt.

Fährt dir einer ohne ECE rein......  iss jetzt egal, denn eigentlich ist der Sinn dieses Schreibens das die Unabdingbarkeit eines Unfalles, die man noch vor über 15 jahren als völligen Unschuldsbeweis anführen konnte, entfallen ist.

Das heißt, selbst wenn du alles richtig gemacht hättest, bekommst du eine Mithaftung.

Gilt für den Gegner auch. Trotzdem hat es gekracht.

95% aller Unfälle haben deshalb eine Teilschuld. Der Rest stand an der Ampel und unbeteiligt am Strassenrand und fährt einer rein.

Da rennt man nicht ums generische Auto und sucht die Fehler. Nutzlos.

Und die müssen auch noch unfallbeteiligt sein. Mit'n kaputten und lauten Auspuff am gegnerischen Auto haste auch die schlechtesten Karten vor Gericht, das als bedingten Auffahrgrund anzugeben.

Aber was solls, man ist ja rechtschutzversichert, die Gerichte sind leer......:D

für dieses plädoyer gegen dieses miefige blockwart-getue mancher hier einen dicken grünen daumen:D

Bei mir bin ich auf 20% sitzen geblieben, weil ich den Sicherheitsabstand unterschritten haben muss. (Da ich ja nicht mit einer Notbremsung vor den Zusammenstoß zum stehen kam.) Egal, war mein alter Fiesta und mit dem ausgezahlten 80%-Bertrag durch die Vers. des Unfallgegners, hätte ich ihn 4x Reparieren können! :D

Reicht meist schon, wenn man bei einem Auffahrunfall nicht den Unfallschaden des anderen zahlen muss. Dies ist der größte Kostenfaktor, da Hochstufung droht! Wenn man nur auf dem eigenen Schaden sitzen bleibt, ist dies meist nicht so schlimm, als wenn man den gegnerischen Schaden zahlt. Den eigenen Schaden reguliert (je nach Vertrag!) die eigene Kasko! (Was oft auch zur Hochstufung führt, aber in der Regel günstiger ist, als die HP-Hochstufung!)

MfG

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