ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. stärkere Glühlampen bei schwarzlackierten Rücklichtern

stärkere Glühlampen bei schwarzlackierten Rücklichtern

Themenstarteram 23. September 2013 um 17:55

Es gibt verrückte Leute, die sich trotz Hinweis auf ABE/StVZO, Versicherung usw. nicht davon abhalten lassen, ihre Rückleuchten schwarz zu lackieren oder zu beschichten.

Gäbe es, bis die "Krankheit" geheilt ist, wenigstens die Möglichkeit, stärkere Lampen einzubauen anstatt der 21W/5W und der restlichen 21 W-Birnen?

Danke im voraus für die Antworten der Community

Gerhard

Beste Antwort im Thema

Es soll ja Leute geben die sich 4 Kameras ans Auto bauen, um bei einem Unfall ihre Unschuld zu beweisen. Gleiche Leute werden aber bei geringsten eigenen Verschulden oder ihrer grenzenloser Dummheit diese Aufnahmen löschen - sicherheitshalber. Soll doch der Unfallgegner die Schuld klären. Und wenn er's nicht kann... selber schuld.

Das alles- hier, diese Frage auch- grenzt an Paranoia.

Die Angst von ABE-losen Fahrzeugen, dazu noch ohne TÜV umgeben zu sein, die nur darauf aus sind, den nächsten Unfall-Gegner zu finden. 

Was ist in der Kindheit schief gelaufen, das man sich anmaßt neben dem Staat und der Exekutive noch eigene Vorschriften zu stricken, die man sogar per Anwalt durchsetzen will ?

 

 

 

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Geben tut es vieles. Bei konventionellen Glühlampen ist die Folge ein geschmolzener/verfärbter Reflektor oder ein Kabelbrand. Bei LEDs, besteht dies Problem nicht so. Die Haltbarkeit dieses Chinadreck's ist allerdings mehr als bescheiden!

Bei einem Auffahrunfall hat man mit dieser Doppelkombi im Übrigen oft sehr schlechte Karten!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

 

Bei einem Auffahrunfall hat man mit dieser Doppelkombi im Übrigen oft sehr schlechte Karten!

 

MfG

Stimmt und dann wird man u.U. auch noch bis 5 000,- in Regress genommen, selbst wenn der Andere Schuld hat.

 

Und ich werde in Zukunft genauer hinschauen, ob nicht mein Unfallgegner seine BE erloschen ist.

Äußere Anhaltspunkte gibt es ja genug, angefangen mit falschen Einbaumaßen nicht erlaubter TFL bis hin zu den überlackierten Rücklichtern und falschen Leuchtmitteln in der Nummernleuchte.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Und ich werde in Zukunft genauer hinschauen, ob nicht mein Unfallgegner seine BE erloschen ist.

Äußere Anhaltspunkte gibt es ja genug, angefangen mit falschen Einbaumaßen nicht erlaubter TFL bis hin zu den überlackierten Rücklichtern und falschen Leuchtmitteln in der Nummernleuchte.

Ersteres ist ja noch OK, aber wen interessieren falsche leuchtmittel in der KZ Mulde? Das klingt doch nur wieder nach ner typischen deutschen möglichkeit sich rauszuwinden, denn die KZ Beleuchtung hat niemals was mit einem Unfall zu tun, ausser es baut sich jemand nen 50W Halogenstrahler ans Heck... :rolleyes:

@wazz

 

Doch, zumindest dann, wenn dadurch die BE erloschen ist.

Und ich denke, die Polizei ist ganz wild darauf, solche verbastelten KFZ aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Falsch Leuchtmittel (geschwärzte Gläser) interessieren genau dann , wenn z.B. zu einem Auffahrunfall kommt. Als Auffahrer hat man dann gute Chancen.

 

Halb OT,

Müssen Lichtzeichenanlagen wie Ampeln, Warnschilder und sonstige Straßenbeleuchtungen einer DIN-Norm oder Zulassung entsprechen?

Dann müssetn die Blitzbirnen (ich meine nicht die Verantwortlichen) einer Radaranlage nicht auch solch einer Norm / Zulassung entsprechen?

Nur mal so ein Gedanke... fettgrins

Kommt immer darauf an, ob die Ursächlichkeit gegeben sein könnte.

Wenn man mit einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung an der Ampel steht und hinten fährt einem einer drauf, kann der Auffahrende sich nicht darauf berufen, nur weil die BE des Fahrzeug des Vorausstehenden erloschen ist.

Angenommen ich fahre einem hinten drauf, der LED-Lampen in seiner Kennzeichenbeleuchtung hat und ich behaupte dann, dass ich mich auf Grund des hellen Lichts erschreckt und anstatt auf die Bremse auf`s Gas gedrückt habe ... dann könnte die LED Kennzeichenbeleuchtung durchaus Ursache für den Unfall sein!

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Und ich werde in Zukunft genauer hinschauen, ob nicht mein Unfallgegner seine BE erloschen ist.

Glücklicherweise musste ich mir bei meinen bisherigen Unfällen um sowas keine Gedanken machen.

Gruß Metalhead

am 24. September 2013 um 7:03

Zitat:

 

Halb OT,

Müssen Lichtzeichenanlagen wie Ampeln, Warnschilder und sonstige Straßenbeleuchtungen einer DIN-Norm oder Zulassung entsprechen?

Dann müssetn die Blitzbirnen (ich meine nicht die Verantwortlichen) einer Radaranlage nicht auch solch einer Norm / Zulassung entsprechen?

Nur mal so ein Gedanke... fettgrins

Verkehrszeichen und Ampeln (festinstalliert) müssen natürlich einer Norm entsprechen! Darin ist u A die Lichtfarbe (deshalb hat es auch so lange gedauert bis Ampeln auf LED umgerüstet werden konnten, da lange keine LED mit der erforderlichen Lichtfarbe für Grün verfügber war), die Mindest- und Maximalhelligkeit, der Abstrahlwinkel und so weiter geregelt.

Für Blitzer gilt das gleiche. Die neu hergestellten müssen zum Beispiel mit Infrarotblitzen ausgestattet sein, die nur von der Kamera sichtbar sind und vom Fahrer kaum noch wahrnehmbar sind. Für die alten Xenonblitze gibts noch eine Übergangszeit. Man könnte da höchstens drüber streiten ob die richtig positioniert waren wenn man da was gewinnen will.

Gruß Tobias

am 24. September 2013 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Angenommen ich fahre einem hinten drauf, der LED-Lampen in seiner Kennzeichenbeleuchtung hat und ich behaupte dann, dass ich mich auf Grund des hellen Lichts erschreckt und anstatt auf die Bremse auf`s Gas gedrückt habe ... dann könnte die LED Kennzeichenbeleuchtung durchaus Ursache für den Unfall sein!

das könnte so ausgehen:

- Der Typ mit der LED in der kennzeichenbeleuchtung bekommt ein kleines Bussgeld und den Hinweis, seine Beleuchtung in Ordnung zu bringen.

- Du darfst Deinen Führerschein erstmal abgeben, und Dich auf eine MPU freuen.

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

...denn die KZ Beleuchtung hat niemals was mit einem Unfall zu tun,...

das kommt darauf an, wie der drauffahrer (bzw. dessen anwalt) argumentiert!

wenn der anfängt vonwegen "durch die undefinierte singalwirkung der vorgeschriebenen, aber nicht für zulässig erklärten leuchtmittel..." ist es ein leichtes für den richter da eine teilschuld (die sich alleine schon aus der betriebsgefahr ergibt) zu sprechen!

Hi,

ich glaube ich gebe die Aktive Teilnahme am Kraftverkehr auf. Am ende beruft sich noch jemand darauf durch meine passive Hutablagen-Deko irritiert gewesen zu sein...

Sollte ich doch lieber eine RS-Vers. abschließen? Die Typen da draußen werden immer Hirnloser...

Viele Grüße, Alex

Die Kennzeichenleuchten gehören zur Sichtbarkeit nach hinten! Daher, kann bei einer Beleuchtungspflicht (Dämmerung/Dunkelheit) eine Teilschuld zugesprochen werden!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

@wazz

 

Doch, zumindest dann, wenn dadurch die BE erloschen ist.

Und ich denke, die Polizei ist ganz wild darauf, solche verbastelten KFZ aus dem Verkehr zu ziehen.

Ja die sind wild darauf. Alles was dem Staat Geld bingt ist recht. Verbasteltes KFZ wegen einer LED KZ Beleuchtung? Sonst gehts noch oder?

Das durch sowas die LED erlischt ist einfach nur Behördenwillkür. Genau wie beim LED Standlicht. Was soll der Quatsch? Das sind ja nun wirklich keine sicherheitsrelevanten Dinge die andere gefährden könnten. Leuchten tuts, und das ist für diesen Zweck vollkommen ausreichend. Das sich keiner irgendwelche LED Funzeln ohne Prüfzeichen in die Scheinwerfer schrauben soll ist klar, da können andere massiv geblendet werden. Aber bei ner LED mit <1W die niemanden blenden kann?

Das ist und bleibt asoziales verhalten und rauswinden deinerseits wenn du wegen sowas bei einem Unfall die Polizei informierst.

Du bist umzingelt! ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. stärkere Glühlampen bei schwarzlackierten Rücklichtern