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stärkere Glühlampen bei schwarzlackierten Rücklichtern

Themenstarteram 23. September 2013 um 17:55

Es gibt verrückte Leute, die sich trotz Hinweis auf ABE/StVZO, Versicherung usw. nicht davon abhalten lassen, ihre Rückleuchten schwarz zu lackieren oder zu beschichten.

Gäbe es, bis die "Krankheit" geheilt ist, wenigstens die Möglichkeit, stärkere Lampen einzubauen anstatt der 21W/5W und der restlichen 21 W-Birnen?

Danke im voraus für die Antworten der Community

Gerhard

Beste Antwort im Thema

Es soll ja Leute geben die sich 4 Kameras ans Auto bauen, um bei einem Unfall ihre Unschuld zu beweisen. Gleiche Leute werden aber bei geringsten eigenen Verschulden oder ihrer grenzenloser Dummheit diese Aufnahmen löschen - sicherheitshalber. Soll doch der Unfallgegner die Schuld klären. Und wenn er's nicht kann... selber schuld.

Das alles- hier, diese Frage auch- grenzt an Paranoia.

Die Angst von ABE-losen Fahrzeugen, dazu noch ohne TÜV umgeben zu sein, die nur darauf aus sind, den nächsten Unfall-Gegner zu finden. 

Was ist in der Kindheit schief gelaufen, das man sich anmaßt neben dem Staat und der Exekutive noch eigene Vorschriften zu stricken, die man sogar per Anwalt durchsetzen will ?

 

 

 

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Richtig, die BE ist für ein KFZ seiner Zeit ohne LED zugelassen.

 

Alle Änderungen müssen entweder eingetragen werden oder eine ABE haben und für den Straßenverkehr in BRD zugelassen sein.

 

Sicherlich gilt das für einige LED Leuchten und Leuchtmittel, für die meisten gilt das aber nicht.

Die LEDs habe ich nur als Beispiel genannt.

Da gibt es noch mehr Bastelleien am KFZ, die nicht eingetragen sind bzw ABE nicht vorhanden ist und auch für den Straßenverkehr in der BRD nicht zugelassen sind.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Das durch sowas die LED erlischt ist einfach nur Behördenwillkür. Genau wie beim LED Standlicht. Was soll der Quatsch? Das sind ja nun wirklich keine sicherheitsrelevanten Dinge die andere gefährden könnten. Leuchten tuts, und das ist für diesen Zweck vollkommen ausreichend.

Ahja, und nach dem Motto kommt dann der nächste Spaßvogel mit Wunderkerzen dran oder sowas. Irgendwo muß mal Schluß sein mit der Kinderei. Es ist nicht Job der Polizisten, jeden zusammengeklebten Chinadreck auf seine Tauglichkeit als Kfz-Beleuchtung im Straßenverkehr zu untersuchen, der ihnen über den Weg rollt. Nicht zugelassen, fertig aus. Anders machts keinen Sinn.

am 24. September 2013 um 14:49

Mal zurück zum Thema: Wer Rückleuchten so dunkel hat das er schon stärkere Birnen bräuchte hat irgendwas falsch gemacht.

Das Problem der Rückleuchten ist meinst gar nicht die Lichtstärke sondern die fehlenden Rückstrahler.

Abgesehen davon ist das Risiko das jemand sagt "ich habs Bremslicht/Licht nicht gesehen und bin deshalb aufgefahren" nicht zu unterschätzen.

Bei anderen Beleuchtungen bin ich da gerne bereit zu sagen: wen interessiert es... z.B. Grüne Fernscheinwerfer... wenn man die sieht hat der Arsch eh vergessen abzublenden und ich seh nix mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Richtig, die BE ist für ein KFZ seiner Zeit ohne LED zugelassen.

Alle Änderungen müssen entweder eingetragen werden oder eine ABE haben und für den Straßenverkehr in BRD zugelassen sein.

....

sagt dir das wort ECE-Prüfzeichen was?:rolleyes:

nix eintragung, nix abe. ece reicht.

Es soll ja Leute geben die sich 4 Kameras ans Auto bauen, um bei einem Unfall ihre Unschuld zu beweisen. Gleiche Leute werden aber bei geringsten eigenen Verschulden oder ihrer grenzenloser Dummheit diese Aufnahmen löschen - sicherheitshalber. Soll doch der Unfallgegner die Schuld klären. Und wenn er's nicht kann... selber schuld.

Das alles- hier, diese Frage auch- grenzt an Paranoia.

Die Angst von ABE-losen Fahrzeugen, dazu noch ohne TÜV umgeben zu sein, die nur darauf aus sind, den nächsten Unfall-Gegner zu finden. 

Was ist in der Kindheit schief gelaufen, das man sich anmaßt neben dem Staat und der Exekutive noch eigene Vorschriften zu stricken, die man sogar per Anwalt durchsetzen will ?

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von flatfour

Es soll ja Leute geben die sich 4 Kameras ans Auto bauen, um bei einem Unfall ihre Unschuld zu beweisen. Gleiche Leute werden aber bei geringsten eigenen Verschulden oder ihrer grenzenloser Dummheit diese Aufnahmen löschen - sicherheitshalber. Soll doch der Unfallgegner die Schuld klären. Und wenn er's nicht kann... selber schuld.

..........

dachtest du an jemand bestimmten?

:D:D:D

 

Zitat:

Original geschrieben von flatfour

Es soll ja Leute geben die sich 4 Kameras ans Auto bauen, um bei einem Unfall ihre Unschuld zu beweisen. Gleiche Leute werden aber bei geringsten eigenen Verschulden oder ihrer grenzenloser Dummheit diese Aufnahmen löschen - sicherheitshalber. Soll doch der Unfallgegner die Schuld klären. Und wenn er's nicht kann... selber schuld.

Das alles- hier, diese Frage auch- grenzt an Paranoia.

Die Angst von ABE-losen Fahrzeugen, dazu noch ohne TÜV umgeben zu sein, die nur darauf aus sind, den nächsten Unfall-Gegner zu finden. 

Was ist in der Kindheit schief gelaufen, das man sich anmaßt neben dem Staat und der Exekutive noch eigene Vorschriften zu stricken, die man sogar per Anwalt durchsetzen will ?

Wo ist der "Daumen-nach-oben"-Smiley?

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Richtig, die BE ist für ein KFZ seiner Zeit ohne LED zugelassen.

 

Alle Änderungen müssen entweder eingetragen werden oder eine ABE haben und für den Straßenverkehr in BRD zugelassen sein.

....

sagt dir das wort ECE-Prüfzeichen was?:rolleyes:

 

nix eintragung, nix abe. ece reicht.

Richtig, die meisten verbauten TFL LEDs haben kein ECE R87 Zeichen und sind somit nicht für STVO in der BRD zugelassen.

 

 

 

Zitat:

Richtig, die meisten verbauten TFL LEDs haben kein ECE R87

Na ja, bin ja bei Dir aber DAS kann man so nicht mehr sagen. Selbst die Angebots-TFL aus dem Discounter (die mit den Batterien und Drucktester zum testen) haben das ...

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Zitat:

Richtig, die meisten verbauten TFL LEDs haben kein ECE R87

Na ja, bin ja bei Dir aber DAS kann man so nicht mehr sagen. Selbst die Angebots-TFL aus dem Discounter (die mit den Batterien und Drucktester zum testen) haben das ...

Ich sehe aber täglich Autos, die diese Lampen nicht mit den vorgeschriebenen Anbaumaßen angebaut haben (von weitem Erkennbar) und schon ist die BE erloschen, wenn es hart auf hart kommt.

Bei anderen Autos brennen dann Standlicht und TFL, verboten, BE erloschen.

 

 

Woher nimmst du das nun wieder?

Quelle wikipedia :

Zitat:

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein.

Zitat:

Original geschrieben von hanno3

Es gibt verrückte Leute, die sich trotz Hinweis auf ABE/StVZO, Versicherung usw. nicht davon abhalten lassen, ihre Rückleuchten schwarz zu lackieren oder zu beschichten.

Gäbe es, bis die "Krankheit" geheilt ist, wenigstens die Möglichkeit, stärkere Lampen einzubauen anstatt der 21W/5W und der restlichen 21 W-Birnen?

Diese Möglichkeit ist ungefähr ebenso praktikabel wie die, einen Migräne-Anfall mittels Guillotine zu kurieren.

Zitat:

Original geschrieben von Kung Fu

Woher nimmst du das nun wieder?

 

Quelle wikipedia :

Zitat:

Original geschrieben von Kung Fu

Zitat:

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein.

 

Gilt aber nur allgemein für Europa, wobei in den einzelnen Länder andere Bestimmungen gelten, siehe weiter unten.

Steht da unter R87 / R48 ganz genau beschrieben (danke für den Link)

Standlichter sind Positionsleuten und es dürfen vorn kein 4 Positionsleuten betrieben werden.

Entweder sind die TFL beim Licht einschalten gedimmt (in dieser Form sind die TFL gleichzeitig Positionsleuchten, das orginale Standlicht darf nicht brennen) oder das TFL muß beim einschalten des Standlichtes/Ablendlichtes ausgehen.

 

Und weiter unter, über die Regelung für Nordamerika wird diese Regel für BRD nochmals bestätigt, TFL muß bei Standlich anschalten erlöschen (sofern nicht als Standlich gedimmt wird)

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Das durch sowas die LED erlischt ist einfach nur Behördenwillkür.

Also wenn schon durch Behördenwillkür LEDs kaputt gehen müssen haben wir ein echtes Problem :D

Die Regelung ist schon vernünftig, wo soll man die Grenze ziehen? Jede Leuchte muss halt in gewissen Bereichen ihre Funktion erfüllen. Wer sagt bei einer LED-Nachrüstung dass die Funktion noch ausreichend gegeben ist? Zu hell mit Blendung, zu dunkel und kaum erkennbar, falsche Leuchtrichtung, ... Dazu gibt es gerade in dem Segment viel zu viel Müll auf dem Markt.

Ob das jetzt gleich zu Mitschuld beim Unfall führt steht auf einem ganz anderen Blatt, dazu muss die Änderung (mit)ursächlich für den Unfall sein. Bei zu dunklen Bremsleuchten ist das schnell gegeben, bei 2cm zu tief angebrachten Tagfahrleuchten eher nicht. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung. Wo es Probleme geben kann ist je nach Bedingungen mit der eigenen Kaskoversicherung.

Tagfahrlicht darf auch zusammen mit Begrenzungsleuchten eingeschaltet sein, findet sich in ECE R48, Punkt 6.2.7.6.2 Zusammenschaltung mit Leuchten nach 5.11 zulässig. 5.11 sind Begrenzungsleuchten vorne, hinten und Kennzeichenleuchte.

@Moers

 

Ob jetzt der Umbau eine Mitschuld trägt spielt denke ich keine Rolle.

 

Eine Rolle dabei spielt aber, ob die den Hersteller gegebene BE für dieses KFZ durch die Veränderung noch gegeben ist, spielt im Straßenverkehr und dem gegebenen Versicherungsschutz eine sehr große Rolle.

 

 

 

 

 

 

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