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Spurverbreiterung Distanzscheiben 10/15mm

Mercedes A-Klasse V177, Mercedes A-Klasse W177
Themenstarteram 23. März 2021 um 21:26

Servus , also eine Frage hätte ich würde gerne meinem A für die 19“ Sommerfelgen Distanzscheiben Spurverbreiterung 10/15 mm an der Hinterachse verpassen :) gibt es sowas mit ABE also eintragungsfrei oder muss man hier bei „Mercedes“ den ganzen Krempel eintragen lassen ?!? Bei der VAG gab es sehr viele Sätze die zb. Bei Serien Felgen immer Eintragungsfrei waren nur hab ich keine für meinem A gefunden :(

 

Vllt hat ja jemand von euch nen Tipp ! Lg

 

Auto ist nen W177 A200 mit 7,5x19 et49 AMG Felgen

Asset.JPG
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25 Antworten

Ich möchte das leider bisher unbeantwortete Thema nochmal "hochspülen".

Auch ich überlege mir, zumindest auf der Hinterachse, die Spur zu verbreitern, aber nachdem ich nun in 4 Werkstätten bzw. Reifenhändlern war, habe ich eine Aussagewahrheit von 50:50 was die Eintragungspflicht durch den TüV angeht. Die Tuner Jungs sagen, nö brauchste nicht, hast ja ne ABE und Teilegutachten. Die Reifenhändler gucken in ihren PC und geben als Antwort "Mmmhhh, da musste mal kurz zum TÜV und die drübergucken lassen"...

Kann mir einer von Euch verraten, was ich bei meinem 220d AMG Line mit 18 Zoll AMG Serienfelgen auf 225/45 R18 91W Schluppen draufmachen lassen kann, ohne das

a.) ich zum TÜV

b.) im schlimmsten Fall keine Abnahme bekomme

c.) den Radkasten zum LKW umbauen lassen muss?

Besten Dank für Eure Ratschläge und ggf. Erfahrungen

Lies halt nach was in der ABE und dem zugehörigen Gutachten steht.

Wenn Du damit zum TÜV musst steht das da drin.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 30. August 2021 um 13:35:20 Uhr:

Lies halt nach was in der ABE und dem zugehörigen Gutachten steht.

Wenn Du damit zum TÜV musst steht das da drin.

Ich weiß, dass du hervorragend Ahnung über Autos hast und deine Antworten sind wirklich hilfreich.

Aber ich würde hier inzwischen keine Frage stellen, weil ich mich nicht selbst schon damit beschäftigt hätte.

Das ist absolut korrekt, dass es teilegutachten gibt. Ich bin aber weder gelernter KFZ mechatroniker noch Profi seit 30 Jahren auf dem Gebiet und daher verstehe ich diese Teilegutachten einfach nicht.

Meine ganz laienhafte Frage ist lediglich, wieviel mm Spurverbreiterung kann ich bei meiner Bereifung maximal machen ohne dafür zum TÜV zu müssen, oder ist das egal ob 10 mm oder 30 mm in jedem Fall notwendig.

Ich habe auch schon Beiträge zu anderen Fahrzeugen gelesen wo mal der eine Prüfer keine Bedenken hatte und der andere schon.

Bitte nicht persönlich nehmen, die Antwort wirst du im Zweifel sowieso wissen und sehr viele hier profitieren von deinem Wissen, aber deine Antwort hat mir persönlich, leider nicht geholfen ;-)

@Thommy285

Ist doch kein Problem, ich helfe gerne weiter. Aber am liebsten in der Form von Hilfe zur Selbsthilfe -> unwissend darf man sein, aber die Bereitschaft sich in gewissem Maße Wissen anzueignen bzw. selbst zu agieren setze ich voraus (nicht negativ gemeint, auch wenn ich gerne etwas flapsig schreibe).

Nein, das ist natürlich nicht egal welche Breite die Spurverbreiterung hat. Die Kombi Rad/Reifen mit der gewünschten Spurverbreiterung bzw. das was dazu in ABE/Gutachten steht ist entscheidend. Alles was nicht ausdrück ohne TÜV erlaubt ist muss mindestens zum TÜV.

Aber es gibt doch von so ziemlich jedem Hersteller die ABE/Gutachten wenn es sie gibt online verfügbar.

Einfach mal für die verschiedenen Stärken der Distanzscheiben (kann auch ein/e ABE/Gutachten sein welches dann mehrere stärken beinhaltet) runter laden und vergleichen.

Wenn dann da sowas drinsteht wie ich jetzt hier mal aus einem Felgengutachten kopiere:

Zitat:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

dann musst Du nicht zum TÜV.

Weitere Varianten:

- es muss zum TÜV gefahren aber nicht sofort (sondern erst bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren, zB Ummeldung) in die Papiere eingetragen werden.

- es muss zum TÜV gefahren und unverzüglich von der Zulassungsstelle eingetragen werden

Wenn Du gar nicht klar kommst: ABE/Gutachten mal hier hochladen dann kann man Dir helfen ;)

Guten Morgen zusammen. Es ist aber auch echt manchmal verwirrend. Ich habe zum Thema Spurverbreiterung folgendes gefunden....

 

 

https://www.bussgeldkatalog.org/.../#spurverbreiterung_nur_mit_abe

IMG_2021-08-31_07-30-48.jpeg

Super vielen Dank Euch beiden.

@AndyW21: Auf genau diesen Artikel bin ich gestern Abend auch gestoßen und abgesehen von den "ja/nein/man kann es nicht pauschal beantworten" Aussagen, bin ich so oder so glaube ich auf der sicheren Seite, wenn ich mit allen Unterlagen mal beim TÜV vorbeifahre. Dann habe ich auf keinen Fall was falsch gemacht.

@Andimp3: Auch Dir besten Dank für Deine Antwort. Klar bin ich jederzeit bereit mir neues Wissen anzueignen, aber gerade bei diesem Thema habe ich in meinem Selbststudium einfach keine eindeutig klaren Antworten finden können und bevor ich mir irgendeinen Quatsch merke der falsch ist, frag ich lieber mal das breite Wissen mit Erfahrungen ;-)

Schlussendlich werde ich nochmal mit meinem Reifenhändler des Vertrauens sprechen, da ich nochmal mein repariertes Rad nachwuchten lassen muss, da ich das Gefühl von leichten Vibrationen auf der Hinterachse habe die vorher definitiv nicht da waren.

Wenn ich von ihm dann eine Empfehlung zur Verbreiterung mit allen Unterlagen habe, lade ich sie hier gerne mal hoch.

Wie immer... besten Dank Euch für Eure schnellen Antworten.

Das Thema Spurverbreiterung (und Tieferlegung) steht bei mir auch irgendwann an und bisher war ich auch der Überzeugung das ABE mitführen reicht. Na ja, man lernt eben nie aus und deshalb find ich solche Foren auch so gut. Ein kurzer Weg zum TÜV Mensch ist, wenn man im Zweifel ist, nie falsch und kostet auch nichts, außer ein bisschen Zeit. ;)

Der TÜV-Mensch kann auch nur dann was sagen wenn er die Papiere zum gewünschten Umrüstgegenstand einsehen kann.

So, ich habe nun mein Selbststudium mit Experten von Eibach und dem TüV besprochen wie das mit dem Umgang mit Spurplatten aussieht. Es gibt zwei Möglichkeiten:

1a.) Das Auto ist in 100% werkseitigem Zustand, keine nachträgliche Anhängerkupplung, keine nachträgliche Tieferlegung usw. und man findet Spurplatten z.B. 5mm und 10mm, die neben einem Teilegutachten auch eine ABE haben, dann braucht man keine gesonderte Überprüfung durch den TÜV vornehmen zu lassen.

1b.) Man lässt sich breitere Platten draufmachen gibt es dafür keine ABE mehr weil klar ist, dass man den Veränderungen am Radkasten vornehmen muss, dann muss man danach die Freigabe beim TÜV holen.

1c.) Lässt man nach der Spurverbreiterung (die eine ABE hat) dann zum Beispiel eine Anhängerkupplung anbringen, dann erlischt auch die ABE für die Spurverbreiterung (über Sinn und Unsinn kann man streiten).

2.) Für den W177 gibt es aber einfach keine Spurplatten, egal in welcher Breite mit einer gültigen ABE (fragt mich nicht warum). Dann kann man sich draufmachen lassen, was man will, man muss zwingend danach beim TÜV vorstellig werden um sich eine Freigabe für Wagentyp und Reifendimension geben zu lassen.

Ich hoffe, ich konnte das Thema fundiert genug auflösen ;-)

Klasse ;) Danke für die Info.

H&R hat Spurplatten mit ABE für den W177 aber aktuell wohl nur für den A45 und A45s. Warum die keine ABE für die anderen Modelle haben erschließt sich mir ad hoc nicht.

Hat der A45/A45s vielleicht breitere Radhäuser ?

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 1. September 2021 um 11:15:37 Uhr:

H&R hat Spurplatten mit ABE für den W177 aber aktuell wohl nur für den A45 und A45s. Warum die keine ABE für die anderen Modelle haben erschließt sich mir ad hoc nicht.

Hat der A45/A45s vielleicht breitere Radhäuser ?

Ja genau, dass habe ich auch bei H&R so gesehen und weil der TÜV Mensch gestern so auf dem Thema Verbreiterung der Radhäuser rumgeritten ist, vermute ich genau das das beim A45 eben zutrifft.

Außerdem bekam ich die Info, dass die Radhäuser in Verbindung mit den Reifen beim W177 "so doof" konzipiert sind, weil das Radhaus nicht gerade nach unten geht, dass man schon bei einer geringen Verbreiterung zwar die obere Radhälfte besser bündig mit dem Radhaus bekommt, die untere Reifenhälfte aber sehr schnell "übersteht". Und er sagte, dass es bei der Konstellation schon einen Unterschied macht, ob man z.B. Pirelli oder Bridgestone aufgezogen hat, auch wenn es nominal dieselbe Größe ist, haben wohl schon eine andere Reifenanatomie hinsichtlich der Breite, dass es keine ABE nur auf die Reifendimension gibt.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 1. September 2021 um 11:15:37 Uhr:

H&R hat Spurplatten mit ABE für den W177 aber aktuell wohl nur für den A45 und A45s. Warum die keine ABE für die anderen Modelle haben erschließt sich mir ad hoc nicht.

Hat der A45/A45s vielleicht breitere Radhäuser ?

Habe am Wochenende von H&R die offizielle Rückmeldung per Mail erhalten, dass es aktuell KEINE Spurverbreiterung mit einer gültigen ABE für den "normalen" W177 gibt. Der nette Mensch war aber auch so höflich und hat mich darauf hingewiesen, dass es dadurch auch keinen anderen Hersteller gibt, der eine ABE dafür haben kann.

Spurverbreiterungen sind grundsätzlich eintragungspflichtig!

Achtung: Das Teilegutachten deckt unter Umständen nicht alle aufgeführten Artikelnummern sowie alle möglichen Rad-Reifen-Kombinationen ab! Bitte prüfen Sie dies vor dem Kauf - gerne beraten wir Sie bei Fragen.

Zitat:

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 30. August 2021 um 13:35:20 Uhr:

Lies halt nach was in der ABE und dem zugehörigen Gutachten steht.

 

Wenn Du damit zum TÜV musst steht das da drin.

Ich weiß, dass du hervorragend Ahnung über Autos hast und deine Antworten sind wirklich hilfreich.

Aber ich würde hier inzwischen keine Frage stellen, weil ich mich nicht selbst schon damit beschäftigt hätte.

Das ist absolut korrekt, dass es teilegutachten gibt. Ich bin aber weder gelernter KFZ mechatroniker noch Profi seit 30 Jahren auf dem Gebiet und daher verstehe ich diese Teilegutachten einfach nicht.

Meine ganz laienhafte Frage ist lediglich, wieviel mm Spurverbreiterung kann ich bei meiner Bereifung maximal machen ohne dafür zum TÜV zu müssen, oder ist das egal ob 10 mm oder 30 mm in jedem Fall notwendig.

Ich habe auch schon Beiträge zu anderen Fahrzeugen gelesen wo mal der eine Prüfer keine Bedenken hatte und der andere schon.

Bitte nicht persönlich nehmen, die Antwort wirst du im Zweifel sowieso wissen und sehr viele hier profitieren von deinem Wissen, aber deine Antwort hat mir persönlich, leider nicht geholfen ;-)

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