Spurplatten stehen über
Moin,
gestern habe ich meine Sommerräder zur Probe montiert. An der Hinterachse brauche ich 5mm Spurplatten. Nun ist es so, das die Spurplatten einen größeren Außendurchmesser haben als die Radnabe bzw. der Topf der Bremsscheibe. Im Gutachten der Spurplatten steht nur, dass die Spurplatten nicht kleiner als die Radauflagefläche sein dürfen. In den beiliegenden Sicherheits- und Einbauhinweisen steht aber: "Spurverbreiterung muss bündig und spielfrei an der Achsanlagefläche anliegen". Bündig bedeutet doch, das der Durchmesser gleich ist.
Bei meinem 6C hatten die Spurplatten den gleichen Durchmesser, wie die Auflagefläche am Auto, daher die Verunsicherung. Im Grunde steht mein Auto im Gutachten drin, insofern sollte das doch eigentlich auch passen...
20 Antworten
Bündig heißt, dass sie rundherum anliegende müssen und nicht schief anliegenden .Der Durchmesser kann ein wenig größer sein. War auch bei mir einmal so.
Bündig heißt, dass nix übersteht.
Nu sagt er eine so, der andere so...
Wenn Sie nur etwas überstehen würden, aber das sind geschätzte 3mm, die da rausschauen, zwischen Felge und Bremse.
Ich meine damit, dass wenn der Zentrierring zu lange ist und die Spurplatte daher nicht ganz genau an der Bremsscheibe anliegt, nicht sein soll. Das würde ich als bündig verstehen.
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Zitat:
@Hirnriss schrieb am 12. März 2020 um 07:33:35 Uhr:
Moin,
gestern habe ich meine Sommerräder zur Probe montiert. An der Hinterachse brauche ich 5mm Spurplatten. Nun ist es so, das die Spurplatten einen größeren Außendurchmesser haben als die Radnabe bzw. der Topf der Bremsscheibe. Im Gutachten der Spurplatten steht nur, dass die Spurplatten nicht kleiner als die Radauflagefläche sein dürfen. In den beiliegenden Sicherheits- und Einbauhinweisen steht aber: "Spurverbreiterung muss bündig und spielfrei an der Achsanlagefläche anliegen". Bündig bedeutet doch, das der Durchmesser gleich ist.Bei meinem 6C hatten die Spurplatten den gleichen Durchmesser, wie die Auflagefläche am Auto, daher die Verunsicherung. Im Grunde steht mein Auto im Gutachten drin, insofern sollte das doch eigentlich auch passen...
Hallo
@HirnrissVon welchem Hersteller sind die Spurplatten und welche Teilenummer ?
Mfg Mario
Laut Gutachten heißt es das die Ringe nicht kleiner als die Radnabe sein darf. Das bedeutet also größer wie in deinem Fall ist richtig oder normal.
Mich würde nur interessieren ob es auch an der Vorderachse eingebaut werden kann. Ich meine das gelesen zu haben in einem anderen Thema hier.
Laut Gutachten aber nur auf Achse 2
Laut der Artikelnummer handelt es sich aber um 10 mm Platten. Gefragt wurde doch nach 5 mm, oder?
Zitat:
@Conner1965 schrieb am 12. März 2020 um 15:19:23 Uhr:
Laut Gutachten heißt es das die Ringe nicht kleiner als die Radnabe sein darf. Das bedeutet also größer wie in deinem Fall ist richtig oder normal.
Das hab ich auch gelesen, aber bei den Einbauhinweisen steht halt auf einem Bild (siehe unten), dass es bündig sein soll.
Zitat:
@Conner1965 schrieb am 12. März 2020 um 15:19:23 Uhr:
Laut der Artikelnummer handelt es sich aber um 10 mm Platten. Gefragt wurde doch nach 5 mm, oder?
Nein, in der Artikelnummer steht immer die Spurverbreiterung der ganzen Achse.
Dann geht das wohl nicht... ich habe Spurplatten, die laut Gutachten nur auf der Vorderachse montiert werden dürfen... hat von dem Schwachsinn schon mal jemand was gehört oder hat ne Erklärung dafür?!
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@Hirnriss schrieb am 12. März 2020 um 14:09:31 Uhr:
Moin Mario,
die Spurplatten sind von H&R, Teilenummer 10255570. Gutachten
Hallo
@HirnrissIch hatte auf der Hinterachse ebenfalls 5mm je Seite montieren müssen und die verwendete Spurplatte war
H&R 10255571 - der Polo ist zwar mittlerweile verkauft aber ich bin mir eigentlich sicher das da nichts übergestanden hatte .
Allerdings war das im Umfang einer Einzelabnahme, ob das bei deinem Vorhaben passt und abgenommen wird musst du bitte selbst mit deinem Prüfer abstimmen.
Mfg Mario
Bündig laut Duden: auf gleicher Ebene liegend, eine Ebene bildend
Also darf der Rand m.M.n. rausstehen, die Ebene sind die Auflageflächen.
Aber: fahr doch einfach kurz zum TÜV und frag nach? Wenn deine Sommerräder zu breit sind, musst du doch sowieso hin?
Das scheint sehr stark Interpretationssache zu sein. Ich würde bei der Definition vom Duden davon ausgehen, dass die Außenkanten gemeint sind. Im Hinterkopf habe ich da den Bündigfräser meiner Oberfräse. Mit dem würde man in diesem Fall den Durchmesser der Platte dem Durchmesser des Topfes anpassen.
Ich hab vorerst H&R um eine Stellungsnahme gebeten. Ich möchte das halt nicht zusammenbauen, bevor ich weiß, das es so bleiben kann, da ich Spurplatten mit Einbauspuren natürlich nicht zurück geben kann. Zum TÜV muss ich sowieso, das stimmt. Für die Felge gibt's nicht mal ein Gutachten für den GTI.
Zitat:
@Mariolix schrieb am 12. März 2020 um 19:50:56 Uhr:
H&R 10255571 - der Polo ist zwar mittlerweile verkauft aber ich bin mir eigentlich sicher das da nichts übergestanden hatte .
10255571 ist jetzt aber eher für ältere Modelle, die hatte ich auf meinem 6C BlueGT auch drauf.
Welche Felgen hast du denn für deinen Polo ? Habe da was gelesen auf dem Bild von OZ