Spritverbrauch senken?
Hi Leute, kurz und knapp.
Wie kann ich den Verbrauch senken? Durch welche Hilfsmittel kann man einiges erreichen, ich habe was von Chiptuning gehört, aber das wird nicht alles sein oder?
Den üblichen kram kenne ich "Fahrweise" und den ganzen mist.. Ich habe aber nicht immer Lust wie ein alter Opa zu schleichen, also muss etwas anderes her..
Beste Antwort im Thema
Fahrrad.
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Zitat:
@FWebe schrieb am 26. Januar 2020 um 15:56:35 Uhr:
Die meisten lassen deutlich zu wenig Abstand, knapp bemessen ist da noch sehr nett untertrieben. Da wundert man sich, dass die überhaupt noch was nach vorne sehe können (durch das Hin- und Hergependel landen hier auch dauernd Leute im Gegenverkehr). In der Situation muss man es natürlich mit Mehrleistung rausreißen, jedoch liegt das dann auch am fehlerhaften Fahrstil der Nutzer und nicht unbedingt an fehlender Antriebsleistung.
Hält man sich hingegen an den Mindestabstand, gibt es diesbezüglich keine Probleme.
Das ist ein kapitaler Trugschluss. Der Mindestabstand reicht nicht, um die konkurrierenden Ziele "geringe Beschleunigung" und "sicheres Überholen" miteinander zu vereinbaren.
Wer mit Mindestabstand hinter einem überholwürdigen Ziel auf Landstraße herfährt, hat zwei wesentlich verschiedene Möglichkeiten, die Zeit auf der Gegenfahrbahn im Interesse eines sicheren Überholvorgangs kurz zu halten:
- Noch deutlich weiter zurückfallen lassen, dann auf der eigenen Spur so beschleunigen, dass man mit 100 km/h wieder ca. am Mindestabstand ankommt, erst dann rausziehen.
- Gleich rausziehen, und sofort voll beschleunigen.
Je schwächer die eigene Beschleunigungsfähigkeit, desto klarer sollte man sich auf Variante 1) beschränken. Und ja, dabei riskiert man regelmäßig, dass hinter einem jemand nervöse Füße kriegt, und einen selbst in die frei werdende, "unglaublich große" Lücke hinein überholt. Das ist nun mal das Los derer, die versuchen, die Regeln der StVO wirklich einzuhalten.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 26. Jan. 2020 um 19:49:30 Uhr:
Dieses Verhalten ist aber weniger das Problem als die Spezialisten die mit minimaler Beschleunigung dann die ganze Strecke bis es wieder Einspurig wir benötigen um einen einzigen LKW zu Überholen.
Diese Leute brauchen nicht länger als andere, die 100 km/ h schnell sind, insofern ist das Argument doch gar nicht stichhaltig.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 26. Januar 2020 um 23:02:20 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 26. Januar 2020 um 15:56:35 Uhr:
Die meisten lassen deutlich zu wenig Abstand, knapp bemessen ist da noch sehr nett untertrieben. Da wundert man sich, dass die überhaupt noch was nach vorne sehe können (durch das Hin- und Hergependel landen hier auch dauernd Leute im Gegenverkehr). In der Situation muss man es natürlich mit Mehrleistung rausreißen, jedoch liegt das dann auch am fehlerhaften Fahrstil der Nutzer und nicht unbedingt an fehlender Antriebsleistung.
Hält man sich hingegen an den Mindestabstand, gibt es diesbezüglich keine Probleme.Das ist ein kapitaler Trugschluss. Der Mindestabstand reicht nicht, um die konkurrierenden Ziele "geringe Beschleunigung" und "sicheres Überholen" miteinander zu vereinbaren.
Wer mit Mindestabstand hinter einem überholwürdigen Ziel auf Landstraße herfährt, hat zwei wesentlich verschiedene Möglichkeiten, die Zeit auf der Gegenfahrbahn im Interesse eines sicheren Überholvorgangs kurz zu halten:
- Noch deutlich weiter zurückfallen lassen, dann auf der eigenen Spur so beschleunigen, dass man mit 100 km/h wieder ca. am Mindestabstand ankommt, erst dann rausziehen.
- Gleich rausziehen, und sofort voll beschleunigen.
Je schwächer die eigene Beschleunigungsfähigkeit, desto klarer sollte man sich auf Variante 1) beschränken. Und ja, dabei riskiert man regelmäßig, dass hinter einem jemand nervöse Füße kriegt, und einen selbst in die frei werdende, "unglaublich große" Lücke hinein überholt. Das ist nun mal das Los derer, die versuchen, die Regeln der StVO wirklich einzuhalten.
Wie gesagt, ich kann nur für mich sprechen und da habe ich mit einem 54 PS Golf keine der geschilderten Problem. Bei 80 km/ h sind ca. 10 kW Leistungsüberschuss drin und die nutze ich nicht aus und trotzdem habe ich die 20 % Differenz erreicht, bevor ich dem Vorherfahrenden auffahre. Das sind dann zwar nicht exakt 100 km/ h aber "deutlich schneller" und damit ausreichend.
Deine geschilderten Situationen treten bei mir nicht auf.
Zitat:
@FWebe schrieb am 26. Januar 2020 um 23:50:27 Uhr:
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 26. Januar 2020 um 23:02:20 Uhr:
Das ist ein kapitaler Trugschluss. Der Mindestabstand reicht nicht, um die konkurrierenden Ziele "geringe Beschleunigung" und "sicheres Überholen" miteinander zu vereinbaren.Wer mit Mindestabstand hinter einem überholwürdigen Ziel auf Landstraße herfährt, hat zwei wesentlich verschiedene Möglichkeiten, die Zeit auf der Gegenfahrbahn im Interesse eines sicheren Überholvorgangs kurz zu halten:
- Noch deutlich weiter zurückfallen lassen, dann auf der eigenen Spur so beschleunigen, dass man mit 100 km/h wieder ca. am Mindestabstand ankommt, erst dann rausziehen.
- Gleich rausziehen, und sofort voll beschleunigen.
Je schwächer die eigene Beschleunigungsfähigkeit, desto klarer sollte man sich auf Variante 1) beschränken. Und ja, dabei riskiert man regelmäßig, dass hinter einem jemand nervöse Füße kriegt, und einen selbst in die frei werdende, "unglaublich große" Lücke hinein überholt. Das ist nun mal das Los derer, die versuchen, die Regeln der StVO wirklich einzuhalten.
Wie gesagt, ich kann nur für mich sprechen und da habe ich mit einem 54 PS Golf keine der geschilderten Problem.
Dabei machst du dir selbst was vor.
Zitat:
Bei 80 km/ h sind ca. 10 kW Leistungsüberschuss drin und die nutze ich nicht aus und trotzdem habe ich die 20 % Differenz erreicht, bevor ich dem Vorherfahrenden auffahre.
Dadurch hast du dann für die komplette Zeit, die du zum Beschleunigen gebraucht hast, den Sicherheitsabstand direkt doppelt verletzt. Erstens weil du am Ende der Beschleunigung den Mindestabstand schon deutlich unterschreitest, zweitens weil der bekannte Mindestabstand so nur zwischen gleich schnellen Fahrzeugen wirklich stimmt.
Wenn der zu überholende gegen Ende deiner Beschleunigungsphase aus irgendeinem Grund (den du mangels verbleibendem Abstand selbst auch nicht mehr sehen kannst) bremsen muss, hängst du voll drauf.
Und wenn du die 100 km/h gar nicht ausnutzt, widerspricht das ziemlich direkt dem Gebot, die Gefahr durch zügiges Überholen zu minimieren.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 27. Jan. 2020 um 00:26:49 Uhr:
Dadurch hast du dann für die komplette Zeit, die du zum Beschleunigen gebraucht hast, den Sicherheitsabstand direkt doppelt verletzt.
Wieso sollte ich? Es sagt doch niemand, dass ich den Abstand bis zum Minimum ausreize. Das wäre auch im Sinne des Verkehrsflusses wenig zielführend.
Der Mindestabstand ist der Abstand, welcher nur bei Bremsbereitschaft unterschritten werden darf. Wieso sollte ich mir den mit einer Beschleunigung versauen?
Zitat:
Und wenn du die 100 km/h gar nicht ausnutzt, widerspricht das ziemlich direkt dem Gebot, die Gefahr durch zügiges Überholen zu minimieren.
Auch hier die wieder die Frage: Wieso sollte ich?
Ich schrieb lediglich, dass ich beim Beginn des Überholvorgangs (bezogen auf eine Landstraße), sprich beim Ausscheren, mindestens 20 % schneller bin. Die StVO fordert einen ausreichenden Geschwindigkeitsüberschuss. Wenn man sich Gerichtsurteile dazu durchliest, entspricht dies bei zweispurigen Fahrbahnen eben jenen 20 %. Es ist nirgendwo gefordert, dass man die zHG ausreizen muss, zumal die Differenz zwischen 96 km/ h und 100 km/ h dann ja auch neben dem Überholten ausgeglichen werden kann, was rein rechtlich aber zu vernachlässigen ist. Analog dazu reicht es ein Fahrzeug, welches 60 km/ h fährt, mit mindestens 72 km/ h und eins, welches 40 km/ h fährt, mit mindestens 48 km/ h zu überholen. Das alles ist mit 10 PS keine Schwierigkeit und es bedeutet nicht, dass man dann mit der Beschleunigung aufhören muss, wenn man das Mindesttempo erreicht hat, es bedeutet nur, dass man darunter nicht überholen darf.
Wichtig ist einzig der Punkt, dass man deutlich schneller ist wenn man überholt und wie dargelegt können dafür nunmal auch 10 PS Leistungsüberschuss ausreichen.
Zudem darf ich mit einem LKW z.B. gar nicht 100 km/ h fahren, egal wo. Da muss ich dann mit 80 km/ h auskommen und auch das klappt, halt nur nicht mehr so oft und schlank wie beim PKW (da sind es es was mehr als 10 PS). So ein LKW ist halt was größer.
Also bitte etwas weniger interpretieren und etwas genauer das lesen, was ich geschrieben habe.
Um nochmal auf das (Unter-)Thema zu verweisen:
Die Behauptung war, dass man mit 10 PS Leistungsüberschuss eine Gefahr beim Überholen darstellt und genau das ist so pauschal falsch, weil es die Situation, den Fahrstil und das Fahrzeug völlig außen vor lässt.
Meine 125er schafft z.B. gerade mal 11 kW und doch kann man damit auf der Landstraße überholen.
Wenn man mit den 10 PS Überschuss die aktuell abgerufene Leistung mehr oder weniger verdoppelt, kann man kaum von langsam und gefährlich sprechen, bei der 125er wäre das z.B. ein spürbarer Unterschied. Das mag dem ein oder anderen vielleicht zu langsam sein, das war es aber auch schon. Mit den meisten Fahrzeugen hat man so auch eine ausreichende Leistungsreserve über und im Gegenzug verzichtet man auf Überholmanöver, welche zu knapp kalkuliert sind.
Zudem muss man sich das mal rein plastisch vorstellen. Für 10 PS Überschuss muss man mit steigendem Tempo immer mehr Gas geben, es ist also nicht so, dass in einer festen Pedalstellung verharrt, sondern so, dass man die Last und damit die Zugkraft kontinuierlich erhöht.
Wer immer am Limit ist, hat keine Reserven.
Das gilt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern auch für viele andere Dinge im Leben.
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Zitat:
@FWebe schrieb am 27. Januar 2020 um 01:09:15 Uhr:
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 27. Jan. 2020 um 00:26:49 Uhr:
Dadurch hast du dann für die komplette Zeit, die du zum Beschleunigen gebraucht hast, den Sicherheitsabstand direkt doppelt verletzt.
Wieso sollte ich? Es sagt doch niemand, dass ich den Abstand bis zum Minimum ausreize.
Doch, du selbst sagtest das. Du sprachst vom Mindestabstand, und dass es mit diesem keinerlei Probleme gebe, auch mit eher schwacher Motorisierung zu überholen. Und genau das stimmt eben nicht.
Mit Mindestabstand kann gefahrenminimierend nur überholen, wer die komplette Beschleunigungsphase auf der Gegenfahrbahn absolviert, ohne dadurch gefährlich lange auf dieser zu verweilen (das wäre Methode 2. aus meiner Aufzählung). Und bei aller Begeisterung für deinen so oft herbeizitierten 54-PS-Golf: nein, das ist bei dem nicht gegeben, erst recht dann nicht, wenn du dich weigerst, wenigstens diese 54 PS dann auch mal vollständig zu nutzen.
Warum soll man bei mäßiger/moderater Beschleuinigung aus 100m Abstand den Überholvorgang beginnen?
Ich glaube, das führt nur dazu, das man dann wohl 20 bis 30% der eingeleiteten Überholvorgänge wieder abbrechen muss, weil sich die Gegenverkehrsituation schon entsprechend verändert hat, noch bevor man überhaupt auf Überholdistanz ist.
Weil, man braucht dafür ja schon mindestens 20 Sekunden, bis man den 100m Abstand aufgeholt hat.
Ich bräuchte dann ja, mit Beginn des Beschleunigens, nochmals gute 400 bis 500m mehr an freier Bahn voraus um sicher zu sein, das ich nicht umsonst mit dem Beschleunigen beginne.
Wenn ich aus vierzig Meter Abstand mit dem Beschleunigen beginne und mit dem gleichen Abstand wieder rechts bin, sind die Wegstrecke und Zeit für den kompletten Überholvorgang kürzer, als für das Aufholen des von dir empfolenden 100m Abstands.
Außerdem ist es wohl nicht sehr hilfreich, einem Fahrzeug, das man überholen will, solange mit 100m Abstand hinterherzufahren, bis dann die Überholmöglichkeit kommt.
Geht's dir etwa darum, das du die 100m Abstand gerne dazu ausnutzen möchtest, um dich dann, selbst überholend, dazwischenzuschieben?
Genau das wird dann nämlich pasieren, das der/die hinter mir, mir meine Überholmöglichkeit "wegnehmen".
Die 100m Abstand und mehr, halte ich, wenn ich keine Überholabsicht hege, damit die Schnelleren hinter mir problemlos in Etappen überholen können. Da passen dann auch mal ohne weiteres zwei Fahrzeuge in die Lücke vor mir rein.
Und die 100km/h nutze ich auch selten aus.
Liegt schlichtweg daran, das ich mir halt entsprechend lange, freie Geraden zum Überholen aussuche. Da komme ich auch entspannt und problemlos mit Tacho 90 an Fahrzeuge vorbei, die nur (nach meinen) Tacho 80 fahren.
Selbst mit weniger als 30PS pro Tonne Fahrgewicht kann man problemlos überholen. 😉
Ausgehend von knapp über 60km/h und ca. 45m Abstand. Endgeschwindigkeit ist kurz vorm Passieren des zweiten Fahrzeuges erreicht. Ergo, funktioniert auch mit sehr moderater Beschleunigung.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 26. Januar 2020 um 20:40:50 Uhr:
Zitat:
Da sind mir Die die das Limit etwas überziehen lieber wenn dann auf dem dreispurigen Abschnitt nicht nur Einer überholt sondern Mehrere die Möglichkeit dazu haben.
Komischerweise sind das dann immer die, die die Sperfläche bis zum letzten Streifen ausreizen. 😉
Nö, das sehe ich auch bei den lahmarschigen Überholern. Wenn man sich schon über einen Kilometer bemüht hat vorbeizukommen steckt man nicht mehr wegen einer Sperrfläche zurück.
Aber die Meisten die über die Sperrfläche überjolen haben schlicht erst kurz davor begonnen zu Überholen.
Und was das Sparen beim lahmen Beschleunigen angeht. Klar braucht man beim starken beschleunigen mehr Sprit, aber dafür ist man schneller und länger wieder bei der konstanten Geschwindigkeit und konstates Tempo ist Sparsamer als das lahmste Beschleunigen.
😉 Ist es nicht seltsam das bei meinen Autos beim zügigen Überholen der Durchschnittsverbrauch im BC gesunken ist aber nie bei gemütlichem Überholen?
bei Spritsparen lügen sich Viele schlicht in die Tasche.
Und noch was zum Überholen, es ist Zügig zu Überholen so der Gesetzgeber und somit wäre deine Methode schlicht nicht erlaubt. Vom §1STVO ganz abgesehen.
Zitat:
Nur noch mal aus meinem Selbsttest, die beiden Endwerte.
Beschleunigung von 60 auf 90km/h in
400m = 6L/100km Momentanverbrauch = 0,024 Liter für die Beschleunigung
100m = 15L/100lm Momentanverbrauch = 0,015 Liter für die Beschleunigung
Der Momentanverbrauch hat sich zwar um 250% erhöht, absolut sind es aber fast 40% weniger Verbrauch für die 30km/h Geschw.-Erhöhung.
Nun kommen aber noch 300m Reisegeschw. dazu. Bei 0,009 Liter Unterschied zur langsamen Beschleunigung, dürfte ich jetzt bei konstant 90 nur einen Verbrauch von 3L/100km haben um auf die 400m Strecke nicht mehr Kraftstoff zu verbrauchen, als bei der langsamen Beschleunigung. So niedrig ist aber der Verbrauch meines 75PS Diesels bei konstant 90 nicht.
Und nach 10 bis 20 Sekunden bin ich wieder auf der rechten Spur.
https://www.motor-talk.de/videos.html?...
Zeige mir den StVO-Passus, die Gerichtsurteile, die da meinen, das ich verboten langsam überhole. 😉
Oder kriegen hier einige PSgeile Gaspedaldurchtreter ne Sinnkrise, wenn sie mit Entsetzen feststellen müsssen, das auch schwach motorisierete Gaspedal"streichler" souverän überholen können. 😁
Irgend nen Grund muss es ja geben, das sie das so verteufeln. 😉
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 27. Jan. 2020 um 21:9:49 Uhr:
Aber die Meisten die über die Sperrfläche überjolen haben schlicht erst kurz davor begonnen zu Überholen.
Oder wollen schlicht nicht rechtzeitig rüber fahren. Dass jemand zu spät beginnt sieht man eher selten, dass jemand meint, ein Fahrzeug ginge noch, hingegen regelmäßig.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 27. Jan. 2020 um 21:9:49 Uhr:
Und noch was zum Überholen, es ist Zügig zu Überholen so der Gesetzgeber und somit wäre deine Methode schlicht nicht erlaubt. Vom §1STVO ganz abgesehen.
Das stimmt so vorne und hinten nicht.
Es ist mit ausreichend Tempoüberschuss zu überholen, von zügig ist nirgendwo die Rede. Der Paragraph 1 hat da wenig mit zu tun.
Der Tempoüberschuss wurde auch indirekt schon per Urteil geregelt, nämlich 10 km/ h bei erlaubten 50 km/ h und einer Spur pro Richtung und 5 km/ h bei erlaubten 50 km/ h und zwei Spuren pro Richtung.
Daher rühren auch die 10 % und 20 % Tempoüberschuss.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 27. Jan. 2020 um 01:52:47 Uhr:
Doch, du selbst sagtest das.
Wo finde ich das Zitat, dass ich den Mindestabstand bis zum Minimum ausreize?
Kern der Aussage ist, dass jemand, der den Mindestabstand unterschreitet, keine andere Option hat als im Gegenverkehr zu beschleunigen und entsprechend auf "Mehrleistung" angewiesen ist. Das hat mehr mit der Übersicht und weniger mit dem eigentlichen Überholvorgang zu tun.
Bei aller Liebe zur Realität:
Wer von uns beiden kann denn zu dem beispielhaft angeführten Golf aktuelle Erfahrungen beitragen?
Entscheidend ist der Punkt, dass selbst mit diesem Fahrzeug ein vernünftiger Überholvorgang (im Sinne des Gesetzgebers) möglich ist, ohne dass man dafür mehr als 10 PS Leistungsüberschuss abrufen muss.
Dass er entsprechend leicht ist, hilft selbstverständlich, jedoch wurden genau solche Faktoren zu Beginn schlicht ignoriert.
Zitat:
@FWebe schrieb am 27. Januar 2020 um 22:49:37 Uhr:
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 27. Jan. 2020 um 21:9:49 Uhr:
Aber die Meisten die über die Sperrfläche überjolen haben schlicht erst kurz davor begonnen zu Überholen.
Oder wollen schlicht nicht rechtzeitig rüber fahren. Dass jemand zu spät beginnt sieht man eher selten, dass jemand meint, ein Fahrzeug ginge noch, hingegen regelmäßig.
Das deckt sich definitiv nicht mit meiner Erfahrung. Gut die Hälfte derjenigen, die teils gerade überholte sogar noch zum harten Bremsen nötigen, weil der Überholer nicht nur in die Sperrfläche reinfährt, sondern auch noch über deren Ende hinaus in den Gegenverkehr bzw. die Mauer zu rauschen droht, haben mit dem Überholen überhaupt erst am Überholverbots-Schild bei der Spur-Zusammenführung angefangen. Auf manchen dieser Strecken könnte man den schon fast voreilend einen RTW postieren, so oft knallt es da wegen genau solcher Volliditoten, auf immer genau die gleiche Weise, an genau der gleichen Stelle.
Ein zusätzlicher Teil des Problems sind aber auch die vielen Verkehrsteilnehmer, die komplett ignorieren, dass der Mindestabstand auch nach dem Überholen, zum neuen Hintermann, einzuhalten ist. Das führt gerade auf solchen kurz zweispurigen Stücken leicht dazu, dass der letzte, der links noch übriggeblieben ist, rechts gar keine Lücke vorfindet, in die er irgenwie einscheren könnte, weil alle anderen nach dem Schema "nicht touchiert ist Abstand genug" eingeschert sind.
Zitat:
@FWebe schrieb am 27. Januar 2020 um 22:49:37 Uhr:
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 27. Jan. 2020 um 21:9:49 Uhr:
Und noch was zum Überholen, es ist Zügig zu Überholen so der Gesetzgeber und somit wäre deine Methode schlicht nicht erlaubt. Vom §1STVO ganz abgesehen.
Das stimmt so vorne und hinten nicht.
Es ist mit ausreichend Tempoüberschuss zu überholen, von zügig ist nirgendwo die Rede. Der Paragraph 1 hat da wenig mit zu tun.
Jeder, der sich auf der Gegenfahrbahn befindet, gefährdet dort ganz erheblich andere Verkehrsteilnehmer, und das ist selbstverständlich nach §1 zu vermeiden.
Zitat:
@FWebe schrieb am 27. Januar 2020 um 22:49:37 Uhr:
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 27. Jan. 2020 um 01:52:47 Uhr:
Doch, du selbst sagtest das.
Wo finde ich das Zitat, dass ich den Mindestabstand bis zum Minimum ausreize?
Das findest du überall dort, wo du kein Wort dazu geschrieben hast, dass du mehr als diesen Abstand lassen wolltest. Und in dem du beiden von mir beschriebenen Verfahren widersprochen hast. Du schreibst überhaupt sehr viel über alle mögliche, was du angeblich nicht tust, aber sehr wenig darüber, was du denn stattdessen tust.
Zitat:
Kern der Aussage ist, dass jemand, der den Mindestabstand unterschreitet, keine andere Option hat als im Gegenverkehr zu beschleunigen und entsprechend auf "Mehrleistung" angewiesen ist.
Und dieser Kern ist eben falsch, weil zu kurz gedacht.
Auch wer den Mindestabstand genau einhält, kann nur durch Zurückfallenlassen und Anlaufnehmen rechts, oder durch Beschleunigung auf der Gegenfahrbahn korrekt überholen.
Zitat:
Wer von uns beiden kann denn zu dem beispielhaft angeführten Golf aktuelle Erfahrungen beitragen?
Ich habe so einen vor Jahrzehnten selbst gefahren. Aktualität ist hierbei auch ziemlich irrelevant, weil sich keine der einschlägigen Vorschriften seither geändert hat.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 27. Jan. 2020 um 23:45:35 Uhr:
Ich habe so einen vor Jahrzehnten selbst gefahren. Aktualität ist hierbei auch ziemlich irrelevant, weil sich keine der einschlägigen Vorschriften seither geändert hat
Das vielleicht nicht, einverstanden. Die Verkehrsdichte und das Benehmen im Straßenverkehr, aber auch die durchschnittliche Motorisierung haben sich schon geändert. Ich finde, das sollte man auch berücksichtigen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 28. Januar 2020 um 10:10:57 Uhr:
Ich finde, das sollte man auch berücksichtigen.
Genau das findet häufig nicht statt, weshalb vielen auch der Bezug zu "weniger" fehlt und es zu solch einem Aufschrei kommt, dass man dieses oder jenes nicht machen könne und damit sich selbst und/ oder andere gefährdete und wer weiß was noch alles.
So ein 54 PS Golf ist da ein passendes Beispiel, weil er naturgemäß im 4. Gang bei 80 km/ h kaum einen größeren Leistungsüberschuss zulässt und trotzdem sicher bewegt werden kann.
Das Problem bei einem niedrigen Leistungsgewicht ist, dass man auch entsprechend fährt. Da werden Lücken genutzt, welche viel zu knapp sind, einfach weil man meint es zu können.
Wer dagegen so fährt, dass weniger Leistung auch reicht und funktioniert, kommt da viel bequemer durch und fährt in Summe nicht nur sparsamer, sondern auch sicherer.
Sprich wer z.B. nur 10 PS Leistungsüberschuss regelhaft nutzt und seinen Fahrstil danach ausrichtet, hat heutzutage bei den meisten Fahrzeugen genügend Leistungsreserven, falls man sich mal verschätzt hat, ebenso wie bei der gewählten Situation Reserven bleiben.
Im Fall der Fälle entschärft man so eine Situation sowieso durch Abbremsen und Einscheren, einfach weil das Verzögern die weitaus effektivere Methode ist.
Wer dagegen so fährt, dass keine Reserven übrig bleiben, dem bleibt nur noch die Option des Abbremsens (gilt analog zum Abstand). In der Realität macht das jedoch eher der Gegenverkehr, als der Überholende.
Wie gesagt, das Thema scheint eine Charakterfrage zu sein.
Zitat:
@FWebe schrieb am 27. Januar 2020 um 22:49:37 Uhr:
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 27. Jan. 2020 um 21:9:49 Uhr:
Und noch was zum Überholen, es ist Zügig zu Überholen so der Gesetzgeber und somit wäre deine Methode schlicht nicht erlaubt. Vom §1STVO ganz abgesehen.
Das stimmt so vorne und hinten nicht.
Es ist mit ausreichend Tempoüberschuss zu überholen, von zügig ist nirgendwo die Rede. Der Paragraph 1 hat da wenig mit zu tun.Der Tempoüberschuss wurde auch indirekt schon per Urteil geregelt, nämlich 10 km/ h bei erlaubten 50 km/ h und einer Spur pro Richtung und 5 km/ h bei erlaubten 50 km/ h und zwei Spuren pro Richtung.
Daher rühren auch die 10 % und 20 % Tempoüberschuss.
Es ist mit deutlich höherer Geschwindigkeit zu Überholen, was sich mit geringer Beschleunigung schwer vereinbaren lässt, ausser man fängt schon hunderte Meter vorher an zu Beschleunigen. Denn Ausserorts sollten es dann schon zwischen 15 und 20km/h sein die man Schneller ist.
Und spästestens wenn man Jemanden hinter sich hat der ebenfalls gerne Überholen würde ist der §1 STVO schnell relevant, vor Allem bei dreispurigen Abschnitten.
Extrem nervig sind aber die Tempomatfahrer die einfach bei einem gewissen Abstand zum Vordermann ausscheren um dann mit minimalem Überschuß zu Überholen. Aber Hey, das spart Sprit.
Meiner Meinung nach ist ein Überholvorgang nicht geeignet um über den Verbrauch nachzudenken, wenn doch sollte man einfach Hinten bleiben da man dann am Meisten spart.
Oder schon beim Autokauf an den Verbrauch denken und ein passendes Fahrzeug wählen.
Bei Meinem habe ich um die 10L erwartet und das passt.
Tja, ich fahre nicht so, weil ich wenig verbrauchen will, sondern ich verbrauche wenig, weil ich so fahre, wie ich fahre. 😉
Zitat:
@FWebe schrieb am 27. Januar 2020 um 22:49:37 Uhr:
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 27. Jan. 2020 um 21:9:49 Uhr:
Aber die Meisten die über die Sperrfläche überjolen haben schlicht erst kurz davor begonnen zu Überholen.
Oder wollen schlicht nicht rechtzeitig rüber fahren. Dass jemand zu spät beginnt sieht man eher selten, dass jemand meint, ein Fahrzeug ginge noch, hingegen regelmäßig.