Splitter von Unfall vor mir abbekommen
Hallo zusammen,
auf der Landstrasse sind vor mir 2 Autos mit den Spiegeln aneinander hängen geblieben. Beide sind ca. 100 km/h gefahren. Ich bin mit normalem Abstand hinter dem einen Fahrzeug gefahren. Die Splitter und Teile der Spiegel sind auf meinem Fahrzeug eingeschlagen. Jetzt habe ich ein paar Kratzer und Dellen in der Motorhaube die bis aufs Blech gehen. Ich hatte locker 50m Abstand. Kann mir da jemand eine Teilschuld anhängen ?
Gruß Karl
55 Antworten
Wer glaubt, Spiegelteile könnten nicht so weit oder hoch fliegen, der hat noch keinen Spiegelklatscher auf der Landstraße gesehen 😉
Einfach am Ball bleiben, den Schaden geltend machen. Wenn die Versicherungen der Unfallgegner ablehnen, hartnäckig bleiben. Am besten direkt über den Anwalt laufen lassen die ganze Nummer, gibt sonst doch nur Scherereien.
Zitat:
@Bamako schrieb am 5. September 2022 um 14:08:06 Uhr:
der hat noch keinen Spiegelklatscher auf der Landstraße gesehen 😉
Ich kenne nur Zipfelklatscher.
Hatte ich als Nachfolger solch einer Kolision auch, früh Abend,s im Dunkeln.
Die beiden Mädels waren sich bekannt und fragten mich was ich wolle.
Die Strassenwacht gerufen, mit Taschenlampe Schaden an der Front abgeleuchtet,
dukumentiert.
Der PKW wo der Spiegelglas fehlt, hat den Schaden bezahlt.
Schaden: Kratzer Motorhaube, Wischerarm, Frontscheibe.
Der Spiegel müsste da heute noch liegen..........................
Tom
Hallo zusammen,
melde mich etwas spät. Hat alles geklappt. Durch die Zeugenaussagen wurde einer der beiden Fahrer als Verursacher ausgemacht. Ich habe den Schaden schätzen lassen von einem Gutachter. Das Ergebnis an die Versicherung gesendet. Die Versicherung hat dann einen eigenen Gutachter gesendet um den Schaden zu begutachten. Der kam zum gleichen Ergebnis wie mein Gutachter.
Schaden war 4-stellig. Habe das Geld erhalten.
Danke für alle Tipps hier
Karl
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Ebenfalls danke für die Rückmeldung!
Zitat:
@Karl_Nagel schrieb am 25. Okt. 2023 um 14:50:49 Uhr:
Die Versicherung hat dann einen eigenen Gutachter gesendet um den Schaden zu begutachten.
Das sollte man nie nie nie machen und muss es auch nicht akzeptieren. Meist liegt das Ergebnis von dem nämlich niedriger als das des eigenen Sachverständigen und dann sind 2 Gutachten in der Welt, bei denen sich meist in der Mitte getroffen wird. Also nur zum Nachteil des Geschädigten.
Du hast ausnahmsweise mal Glück gehabt.
Ich denke nicht, dass man der Versicherung verweigern sollte, den Schaden durch einen eigenen Gutachter in Augenschein zu nehmen.
Nichtsdestotrotz muss sie auch einen vom Geschädigten beauftragten, weiteren Gutachter mit bezahlen.
Moin Moin !
Zitat:
Kennst du die alte Weisheit 'wes Brot ich ess, des Lied ich sing'?
Ist in einem solchen Fall Unsinn. Das ergäbe höchstens Sinn bei fiktiver Abrechnung, um die es hier aber gar nicht geht. Hier aber ist es so , dass es eine Gutachten gibt, die Versicherung dieses prüft und dann die Reparaturfreigabe gibt und die Reparatur bezahlt. Wenn also der Versicherungseigene Sachverständige den Schaden zu niedrig schätzt, hat die Versicherung ausser zusätzlicher Arbeit und Ärger nichts davon , weil anschliessend geprüft werden muss, ob die Werkstatt sich bereichert hat oder der eigene Sachverständige falsch geschätzt hat. Verursacht also nur zusätzliche Kosten.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 26. Okt. 2023 um 12:0:10 Uhr:
Das ergäbe höchstens Sinn bei fiktiver Abrechnung, um die es hier aber gar nicht geht.
Offenbar doch...
Zitat:
@Karl_Nagel schrieb am 25. Okt. 2023 um 14:50:49 Uhr:
Schaden war 4-stellig. Habe das Geld erhalten.