Splitter von Unfall vor mir abbekommen

Hallo zusammen,

auf der Landstrasse sind vor mir 2 Autos mit den Spiegeln aneinander hängen geblieben. Beide sind ca. 100 km/h gefahren. Ich bin mit normalem Abstand hinter dem einen Fahrzeug gefahren. Die Splitter und Teile der Spiegel sind auf meinem Fahrzeug eingeschlagen. Jetzt habe ich ein paar Kratzer und Dellen in der Motorhaube die bis aufs Blech gehen. Ich hatte locker 50m Abstand. Kann mir da jemand eine Teilschuld anhängen ?

Gruß Karl

55 Antworten

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 25. Oktober 2023 um 23:48:37 Uhr:


Ja, hättest du können.

Nein, Begutachten darf die gegnerische Versicherung in jedem Fall.

Ob man das Ergebnis von deren Begutachtung anerkennt, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 26. Okt. 2023 um 18:10:42 Uhr:


Nein, Begutachten darf die gegnerische Versicherung in jedem Fall.

Sagt wer?

Lies mal
https://www.ing-fehl.de/gegnerische-versicherung-schickt-gutachter/

Wo steht da, dass der Gutachter das Fahrzeug nicht begutachten darf? Wenn die Versicherung beides bezahlen will, dann kann sie das auch machen.

Mein Eigentum kann man nur begutachten wenn ich als Eigentümer das will.

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Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 26. Oktober 2023 um 20:11:46 Uhr:


Mein Eigentum kann man nur begutachten wenn ich als Eigentümer das will.

Du willst Leistungen von denen, wenn du denen die Sichtung verweigerst, was du durchaus machen kannst, werden die erstmal die Zahlung verweigern oder kürzen, alles weitere läuft dann vor Gericht.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 26. Oktober 2023 um 18:54:18 Uhr:



Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 26. Okt. 2023 um 18:10:42 Uhr:


Nein, Begutachten darf die gegnerische Versicherung in jedem Fall.

Sagt wer?

Lies mal
https://www.ing-fehl.de/gegnerische-versicherung-schickt-gutachter/

Selbst nicht gelesen, oder?

Zunächst, das ist einer, der davon lebt, natürlich ist das tendenziös geschrieben.

Aber auch da steht unter anderem:

Zitat:

Unabhängiges Zweitgutachten ist Ihr Recht!

Zweitgutachten sagt es doch schon, da muss es ein Erstgutachten geben. 😉

Den eigenen Gutachter kannst du immer bestellen, ein Gutachten der gegnerischen Versicherung muss nicht akzeptiert werden. Darum geht es aber nicht!
Natürlich kannst du auch die Begutachtung durch die gegnerische Versicherung verweigern, das führt aber dazu, dass diese erstmal gar nicht zahlt oder kürzt und die Sache nachher vor Gericht landet.

Selbstverständlich hat die gegnerische Versicherung ein Recht darauf sich das auch anzuschauen, wenn sie Zahlungen leisten sollen, wäre dem nicht so, käme man da mit jedem Beschiss durch.

Hier auch was zu lesen, beispielhaft: https://unfall-re.de/.../

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 26. Okt. 2023 um 20:27:42 Uhr:


Selbst nicht gelesen, oder?

Doch, sehr genau. Offenbar hier aber einige, auch du, nicht genau.

Betr. Recht auf Zweitgutachten geht es in dem Artikel darum, dass man ein Recht darauf hat, auch wenn bereits - als erstes - die gegnerische Versicherung ein Gutachten auf den Weg gebracht hat.

Nicht mit dem umgekehrten Fall zu verwechseln.

Auch in deinem Link steht, dass die gegnerische Versicherung kein Recht auf Nachbegutachtung hat.

Die Gründe, die dort dafür die Gestattung angeführt werden, werden allerdings von den meisten Rechtsexperten nicht geteilt, da es meist zum Nachteil des Geschädigten ausgeht.

Wie gesagt, man kann alles blocken.
Das beschleunigt aber nicht die Schadenabwicklung.

Wenn man als Geschädigter eine zügige Abwicklung will, muss man regelmäßig die Kröte schlucken, dass die Versicherung des Gegners sich ein eigenes Bild machen wird.
Einen juristischen Anspruch haben sie nicht, aber sie zahlen regelmäßig einfach nicht, wenn es nicht gestattet wird.

Mag in einem Fall wie diesem, kein Problem sein, ist das Fahrzeug aber nicht faahrbereit oder gar ein Totalschaden, muss man gut überlegen, ob man die Sache bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aussitzen will.

Das hier trifft es ganz gut und macht ein recht vollständiges Bild:
https://www.iww.de/.../...-eigenen-kostenpflichtigen-gutachter-f119753

Wobei "Nachbesichtigung" im eigentlichen Sinn die Besichtigung nach der Reparatur ist!
https://unfall-lexikon.de/nachbesichtigung/

Darauf setzen die ja. Soll man deswegen auf sein gutes Recht verzichten?

Was gewinnt man, wenn man es nicht zulässt?

Es geht vor Gericht, es verzögert die Abwicklung, am Ende kommt ein dritter Gutachter vom Gericht und schaut sich das sowieso an.

Wenn man mit dem, was die gegnerische Versicherung begutachten lässt, nicht einverstanden ist, kann man einfach selbst vor Gericht gehen.

Recht haben und sich darauf berufen bringt einen da nicht weiter.
Irgendwer schaut sich das in jedem Fall nochmal an, wenn die Versicherung ohne das nicht mitspielen will.

Und "Nachbesichtigung" ist wie gesagt was anderes!
Darum geht es nicht, sondern um Besichtigung vor Reparatur.

das Thema war durch.

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