Spezifischer Fall--> Nutzausfall
Hallo,
folgendes Problem:
Am 07.01.11 ist mir einer in der Stadt hinten rein gerauscht, Schuldfrage war klar der Verursacher hat auch alles eingeräumt.
Mein Auto war nicht fahrbereit und musste abgeschleppt werden!
Der Gutachter hat den Schaden auf 8400€ beziffert, der Wagen müsste zum richten auch eine Richtbank, was für mich auch der Grund zum Verkauf war.
So jetzt die Frage wie lange steht mir jetzt der Nutzausfall von 79€/ Tag (Hat der Sachverständige nachgeschlagen) zu??
Ich würde doch aus dem Stehgreif behaupten: AB UNFALL BIS ZUR ANMELDUNG DES NACHFOLGENDEN PKW.
Seit dem Unfall sind jetzt 14 Tage vergangen die Versicherung hat bis jetzt rein garnix gemacht! Das Schadensformular habe ich gleich nach erhalt ausgefüllt und zurück geschickt, das Gutachten habe ich 12.01 erhalten (Die Versicherung behauptet sie hätten es erst am 21. 01 erhalten).
Naja so wie ich es sehe dauert das noch ewigkeiten, was für mich eine tortur ist, da ich jetzt kein Auto habe und das Geld von der Versicherung brauche um mir das neue zu kaufen!
Daher stellt sich mir die Frage wie lange ich den Nutzausfall bekomme?
Achja:
Was kann ich der Versicherung alles in Rechnung stellen?
Abmeldekosten des alten bzw. Kennzeichenreservierung?
Anmeldekosten des neuen?
Überführungskosten (Benzin)?
Reisekosten zum neuen Fahrzeug( 2 Flugtickets Stuttgart-Düsseldorf)
Beste Antwort im Thema
@TE:
Wenn du hier vernünftige Informationen bekommen willst, dann musst du als erstes selbst mal vernünftige Informationen liefern!
Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
Der Gutachter hat den Schaden auf 8400€ beziffert, der Wagen müsste zum richten auch eine Richtbank, was für mich auch der Grund zum Verkauf war.
Mangels weiterführender Informationen (das meinte ich damit), gehe ich jetzt mal davon aus, dass es sich nicht um einen Totalschaden handelt, sondern um einen Reparaturschaden.
Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
So jetzt die Frage wie lange steht mir jetzt der Nutzausfall von 79€/ Tag (Hat der Sachverständige nachgeschlagen) zu??
Ich würde doch aus dem Stehgreif behaupten: AB UNFALL BIS ZUR ANMELDUNG DES NACHFOLGENDEN PKW.
Ich behaupte mal im Reparaturfall: Ab Unfalltag für die im Gutachten angegebene Reparaturdauer - längstens, sofern ein Ausfallschaden vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
Seit dem Unfall sind jetzt 14 Tage vergangen die Versicherung hat bis jetzt rein garnix gemacht! Das Schadensformular habe ich gleich nach erhalt ausgefüllt und zurück geschickt, das Gutachten habe ich 12.01 erhalten (Die Versicherung behauptet sie hätten es erst am 21. 01 erhalten).
Am Montag dort anrufen und sagen, dass der Schaden nach Gutachten abgerechnet werden soll.
Den Ausfallschaden kannst du auch noch später abrechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
Was kann ich der Versicherung alles in Rechnung stellen?Abmeldekosten des alten bzw. Kennzeichenreservierung?
Anmeldekosten des neuen?
Überführungskosten (Benzin)?
Reisekosten zum neuen Fahrzeug( 2 Flugtickets Stuttgart-Düsseldorf)
Wenn es sich um einen Reparaturschaden lt. Gutachten handelt: NICHTS davon.
Es ist deine freie Entscheidung, das Fahrzeug nicht mehr reparieren zu lassen, sondern ein neues Fahrzeug zu kaufen.
Im Totalschadenfalle die ersten beiden Punkte.
Benzinkosten werden nie erstattet (hierfür gibt es eine Auslagenpauschale).
Den letzten Punkt (Flugtickets) erachte ich mal als kleinen Spass am Rande.
Du kannst dein Auto auch in Dubai oder New York kaufen - die Flugkosten dorthin wird dir aber niemand zahlen.
Ausnahmen im begrenzten Umfang sind möglich, wenn es sich um einen absoluten Exoten handeln sollte, den es weltweit nur ein paar mal gibt (und da fehlen sie wieder die angesprochenen Informationen) - und dann auch nur im Totalschadenfall.
Weitere Informationen gibt es auch in den FAQ-Versicherungungen.
78 Antworten
Hallo,
ich befürchte dass ich mich jetzt hier blamiere aber kann die Versicherung im vorliegenden Schadensfall nicht auf Totalschadensbasis abrechnen sofern fiktiv abgerechnet wird!?
15.300,00 € WBW - 7.500,00 € RW = 7.800,00 €
Rep-Kosten: 8.430,00 € inkl. MwSt.
Da ja die Reparaturkosten höher sind als wie die Differenz aus WBW - RW ist doch die Versicherung berechtigt hier auf Totalschadensbasis abzurechnen, oder nicht!?
Ich stelle fest dass mich dass immer wieder ins schleudern bringt.
Das Heft mit der Wertminderung war vermutlich schon 20 Jahre alt oder stammt es etwa von der D***a!?
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,
ich befürchte dass ich mich jetzt hier blamiere aber kann die Versicherung im vorliegenden Schadensfall nicht auf Totalschadensbasis abrechnen sofern fiktiv abgerechnet wird!?
15.300,00 € WBW - 7.500,00 € RW = 7.800,00 €
Rep-Kosten: 8.430,00 € inkl. MwSt.
Da ja die Reparaturkosten höher sind als wie die Differenz aus WBW - RW ist doch die Versicherung berechtigt hier auf Totalschadensbasis abzurechnen, oder nicht!?
Ich stelle fest dass mich dass immer wieder ins schleudern bringt.
Das Heft mit der Wertminderung war vermutlich schon 20 Jahre alt oder stammt es vo der D***a!?
und wie hoch waren nochmal die Netto Repko ? 🙂
Aber mit WM könnte man da ja was machen.........😁
Ach, ist mir eigentlich auch egal....🙄
Gruß
Delle 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Manchmal hab ich so den Eindruck, dass der eine oder andere Kollege einfach nur Muffensausen hat eine Wertminderung in das Gutachten zu schreiben um die Konfrontation mit der Versicherung zu vermeiden.
Ich denke, dass das entweder mit der politischen Ausrichtung oder der Unwissenheit dieser Kollegen zusammenhängt. Immerhin werden wir dafür bezahlt realistische Schätzungen abzugeben, auch wenn mal eine Stellungnahme nötig wird...
Hallo Delle,
ja Du hast recht, die Netto-Reparaturkosten sind ja niedriger wie die Differenz aus WBW-RW.
War klar dass ich da wieder daneben lag.
Gruß
fordfuchs
Ähnliche Themen
Ich meine Nicsen1711 hat hier ja sicherlich eine wirtschaftlich vernüftige Entscheidung getroffen.
Ich hätte so einen Schaden sicher auch nicht mehr reparieren lassen.
Aber darum geht es hier im Moment doch gar nicht.
Es geht um die objektive Ermittlung der relevanten Schadenpositionen.
Und dazu gehöhrt -verdammt noch einmal- auch die realistische Ermittlung oder meinentwegen auch Einschätzung des merkantilen Mindert.
Ohne Fracksausen und Angst vor der allmächtigen Versicherung und deren Haussachverständigen oder diesen superschlauen Ca**Ex***, oder andere angestellte Sachverständige, die meinen das Kürzen zu müssen, weil es ihnen vorgegeben wird.
Aber da ist einigen Kollegen wohl das Hemd näher wie die Hose. Hauptsache ich hab meine Kohle für das Gutachten bekommen, der Rest ist mir egal...........
Man, man, man........😠
Gruß
Delle
So und jetzt mal wieder locker durch die Hose atmen.😁
Das "Zusammenflicken" bezog sich nicht auf den Fall hier, sondern diente der grundsätzlichen Verdeutlichung.
Und das Argument "bei zwei E 500 nimmt der potentielle Käufer nur den ohne Unfall" ist zwar auf den ersten Blick logisch. Tatsächlich ist es aber -sei mir nicht bös- eine Milchmädchenrechnung. Denn es greift doch nur, wenn ich zwei wirklich vollkommen identische Autos zur Auswahl habe. Das ist doch allenfalls bei absoluten Volumenmodellen denkbar.
Je exklusiver ein Fahrzeug wird, desto unwahrscheinlicher wird es, dass ich als Käufer überhaupt in die Verlegenheit komme, mich zwischen zwei identisch ausgestattet und erhaltenen Fahrzeugen "für den Unfallfreien" entscheiden zu können.
Und nochmal: bei einem E 500 ist unter Umständen die Frage "vollständiges Wartungsheft ja oder nein" wesentlich wertbeeinflussender als "ordnungsgemäß reparierter Unfall" ja oder nein.*
Und nur darauf kommt es an. Wer das nicht berücksichtigt, fällt u.U. auf die Nase.
Auch wenn das bei Deinen beiden Amtsrichtern nicht bekannt ist. 😁
Vielleicht ist es bei dem Kollegen, der das Gutachten des TE geschrieben hat, anders als bei Dir?
Hafi
*EDIT: Das ist doch schließlich das Hauptargument der SV, warum eine Wertminderung niemals errechnet werden kann, sondern unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren ermittelt werden muss.
Was einem auf der einen Seite recht ist, muss einem auf der anderen auch billig sein...
Aber die Wertminerung wär mir jetzt in diesem Fall eh nicht zu gestanden da ich den Wagen mit bestehendem Schaden verkauft hab. (Was übrigends sehr gut funktioniert hat)😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
So und jetzt mal wieder locker durch die Hose atmen.😁
Das "Zusammenflicken" bezog sich nicht auf den Fall hier, sondern diente der grundsätzlichen Verdeutlichung.
Und das Argument "bei zwei E 500 nimmt der potentielle Käufer nur den ohne Unfall" ist zwar auf den ersten Blick logisch. Tatsächlich ist es aber -sei mir nicht bös- eine Milchmädchenrechnung. Denn es greift doch nur, wenn ich zwei wirklich vollkommen identische Autos zur Auswahl habe. Das ist doch allenfalls bei absoluten Volumenmodellen denkbar.
Je exklusiver ein Fahrzeug wird, desto unwahrscheinlicher wird es, dass ich als Käufer überhaupt in die Verlegenheit komme, mich "für einen Unfallfreien" zu entscheiden.
Und nochmal: bei einem E 500 ist unter Umständen* die Frage "vollständiges Wartungsheft ja oder nein" wesentlich wertbeeinflussender als "ordnungsgemäß reparierter Unfall" ja oder nein.
Und nur darauf kommt es an. Wer das nicht berücksichtigt, fällt u.U. auf die Nase.
Auch wenn das bei Deinen beiden Amtsrichtern nicht bekannt ist. 😁
Vielleicht ist es bei dem Kollegen, der das Gutachten des TE geschrieben hat, anders als bei Dir?
Hafi
Das du diesen, meinen Kollegen supertoll findest kann ich schon verstehen.........😁
Das liegt wohl daran, dass Ihr beiden die selben Hefte im Scheibtisch liegen habt........😛
Wir haben hier ein doch sehr großes Amtsgericht mit ganz vielen Richten und ein noch größeres Landgericht mit auch vielen Richtern, Hafi...........😎
Auch ein OLG haben wir hier.
Und da kenne ich einige von den Damen und Herren Richtern und Richterinnen und die kennen mich auch ganz gut und die kennen auch meine Meinung zur WM und finden die soweit auch ganz in Ordnung........😁
Kannst ja gern mal einen Prozess hier führen.
Du bist herzlich willkommen...🙂
Und nun mal unter uns Pastorentöchern:
was erzählst du hier? "vollkommen Identische Autos"..........🙄
Und das bei einem E 500, einer vollen Hütte......LOL.........😁
Ich weis nicht woher du deine Weisheit mit dem "Technisch besseren Zustand aber Karoserie scheißegal" hast.
Ich hätte ja mal Lust im Unterforum bei den W211 Fahrern ein Umfrage zu starten, ob denen der technische Zustand wichtiger ist, wie der von der Karosserie.
Und ob Sie für eine repariertes Unfallfahrzeug den selben Preis bezahlen würden, wie für ein Unfallfreies, so wie du das hier frei von der Leber weg so vollmundig behauptest.....🙂
Aber du hast Glück Hafi, dafür bin ich zu blöd.
Es ändert aber nix an den Umständen.
Hafi, die Toten werden immer noch nach der Schlacht gezählt und ich Lebe noch.......🙂
Gruß
Delle
* = janee ist klar......auf einmal sind es die Umstände aber um 18:15:32 spielten diese technische Faktoren noch eine größere Rolle wie der Unfallschaden........😁
Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
Aber die Wertminerung wär mir jetzt in diesem Fall eh nicht zu gestanden da ich den Wagen mit bestehendem Schaden verkauft hab. (Was übrigends sehr gut funktioniert hat)😁
Hallo,
da muss ich dich entäuschen.
Es spielt hierbei keine Rolle ob Du den Wagen reparieren lässt oder nicht.
Du hast ja für das verunfallte Fahrzeug jetzt letztendlich etwas weniger Geld bekommen als wie wenn er nicht beschädigt gewesen wäre.
Anspruch auf einen merkantilen Minderwert hast Du immer sofern gewisse Bedingungen wie Alter und Laufleistung des Fahrzeuges nicht aus der Norm fallen.
Bei welcher Organisation hast Du denn das Gutachten machen lassen?
Würde mich mal sehr interessieren.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von Nicsen1711
Aber die Wertminerung wär mir jetzt in diesem Fall eh nicht zu gestanden da ich den Wagen mit bestehendem Schaden verkauft hab. (Was übrigends sehr gut funktioniert hat)😁
Es spielt für den Anspruch auf eine eventuelle Wertminderung keine Rolle, was du mit dem Fahrzeug machst nach dem Unfall (also egal, ob Reparatur oder Verkauf des Fahrzeuges).
Selbst dann, wenn du für das beschädigte Fahrzeug einen Superpreis beim Verkauf erzielst, besteht der Anspruch auf die Wertminderung.
Ein solches Verhandlungsgeschick (oder auch Glück) ist deine Sache und nicht der Vorteil des Schädigers.
Aufgrund der Wertminderungsdiskussion haben wir jedoch noch einen Punkt aus den Augen verloren, nämlich die Frage der Mehrwertsteuer.
Es liegt hier unzweifelhaft ein Reparaturschaden vor, der nach Gutachten abgerechnet wird - also zunächst einmal netto.
Jetzt die Frage nach der Mehrwertsteuer, wenn nicht repariert wird, sondern wie in deinem Fall ein Ersatzfahrzeug gekauft:
Die erste Frage (jaja - die fehlenden Informationen): WO wird das Ersatzfahrzeug gekauft?
Privat oder bei einem Händler?
Bei Privatkauf fällt keine Mehrwertsteuer an - es bleibt bei der Nettobabrechnung der Reparaturkosten.
Bei Händlerkauf mit ausgewiesener Mehrwertsteuer haben wir dann eine sog. Mischabrechnung.
Also fiktiv in Bezug auf die Reparaturkosten und konkret auf die angefallene Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung.
In diesem Falle hättest du Anspruch auf Erstattung der angefallenen Mehrwertsteuer - maximal jedoch bis zur Höhe des Mehrwertsteuerbetrages der Reparaturkosten.
Dies wurde vor knapp einem Jahr von LG Arnsberg auch so bestätigt.
Damit sollte die Frage der Mehrwertsteuer geklärt sein.
Twelf, bist du da sicher....😕
Repko Brutto 8.853 Euro plus 7.500 Euro RW sind 16.353 Euro.
Der WBW beläuft sich auf (Brutto) 15.300 Euro.
Hier würde doch wohl eine Bereicherung vorliegen.
Wenn, dann dürfte doch die Steuer bis maximal zum WBW erstattet werden.
Oder nicht, oder doch...........😕
Und wenn wir dann noch die berechtigte Wertminderung (@Hafi, ich komme dir etwas entgegen, mit mir kann man ja reden.....😁) von 1.000 Euro dazu addieren, dann wäre das ja ein richtiges Geschäft geworden....😰
Gruß
Delle
ps.: Du hast doch hier mal ein Urteil gepostet nach welchem es es egal ist, ob die Mwst beim Kauf ausgewiesen ist oder nicht. Wichtig ist, dass der Kaufpreis (bis zum WBW) nachgewiesen wird. Ich finde das aber nicht mehr.....🙁
Auch ohne die Wertminerung war es ein gutes Geschäft, das kann ich jetzt schon sagen! Nur leider viel zu schade ums Auto😠
Naja danke an alle die geholfen haben! Wenn die Versicherung mich schon nicht aufklärt muss es jemand anders tun🙂
Joh, haben wir alle gern gemacht......🙂
Erzählst du uns noch wo das Auto hingegangen ist? 😉
Ist es in Deutschland geblieben, oder ins Ausland?
Gruß
Delle
Es bleibt in Deutschland, genau gesagt ist es jetzt in Köln und wird wieder aufgebaut! Alles andere hätte mir wohl das Herz gebrochen🙄
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Twelf, bist du da sicher....😕Repko
Brutto8.853Netto 7.084,76 Euro plus 7.500 Euro RW sind16.35314.584,76 Euro.Der WBW beläuft sich auf (Brutto) 15.300 Euro.
Hier würde doch wohl eine Bereicherung vorliegen.
Wenn, dann dürfte doch die Steuer bis maximal zum WBW erstattet werden.
Oder nicht, oder doch...........😕
Und wenn wir dann noch die berechtigte Wertminderung (@Hafi, ich komme dir etwas entgegen, mit mir kann man ja reden.....😁) von 1.000 Euro dazu addieren, dann wäre das ja ein richtiges Geschäft geworden....😰
Gruß
Delle
ps.: Du hast doch hier mal ein Urteil gepostet nach welchem es es egal ist, ob die Mwst beim Kauf ausgewiesen ist oder nicht. Wichtig ist, dass der Kaufpreis (bis zum WBW) nachgewiesen wird. Ich finde das aber nicht mehr.....🙁
Hallo,
@ Delle
habe da etwas ausgebessert bei dir.
Ich hoffe mal für mich das ich vielleicht jetzt mal richtig liege.
Bevor ich den PC angemacht habe habe ich ein wenig rumgerechnet und bin auch zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Geschädigte durch das auszahlen des vollen MwSt.-Betrages laut Gutachten hier ja sich bereichern würde.
Nach meiner Rechnung stehen dem Geschädigten bei einem Restwert von 7.500,00 € hier max. 715,24 € an MwSt. noch zu.
Meine Rechnung:
RW + Rep.-Kosten Netto = 7.500,00 € + 7.084,76 = 14.584,76 €
15.300,00 € WBW - 14.584,76 bei fikt. Abrechnung = 715,24 € MwSt. max. bei Ersatzbeschaffung
Und das auch nur bei nachgewiesener Ersatzbeschaffung und keinen Privatankauf des anderen Fahrzeuges.
Gruß
fordfuchs