Spezifischer Fall--> Nutzausfall

Hallo,

folgendes Problem:

Am 07.01.11 ist mir einer in der Stadt hinten rein gerauscht, Schuldfrage war klar der Verursacher hat auch alles eingeräumt.

Mein Auto war nicht fahrbereit und musste abgeschleppt werden!
Der Gutachter hat den Schaden auf 8400€ beziffert, der Wagen müsste zum richten auch eine Richtbank, was für mich auch der Grund zum Verkauf war.

So jetzt die Frage wie lange steht mir jetzt der Nutzausfall von 79€/ Tag (Hat der Sachverständige nachgeschlagen) zu??
Ich würde doch aus dem Stehgreif behaupten: AB UNFALL BIS ZUR ANMELDUNG DES NACHFOLGENDEN PKW.

Seit dem Unfall sind jetzt 14 Tage vergangen die Versicherung hat bis jetzt rein garnix gemacht! Das Schadensformular habe ich gleich nach erhalt ausgefüllt und zurück geschickt, das Gutachten habe ich 12.01 erhalten (Die Versicherung behauptet sie hätten es erst am 21. 01 erhalten).

Naja so wie ich es sehe dauert das noch ewigkeiten, was für mich eine tortur ist, da ich jetzt kein Auto habe und das Geld von der Versicherung brauche um mir das neue zu kaufen!

Daher stellt sich mir die Frage wie lange ich den Nutzausfall bekomme?

Achja:

Was kann ich der Versicherung alles in Rechnung stellen?

Abmeldekosten des alten bzw. Kennzeichenreservierung?
Anmeldekosten des neuen?
Überführungskosten (Benzin)?
Reisekosten zum neuen Fahrzeug( 2 Flugtickets Stuttgart-Düsseldorf)

Beste Antwort im Thema

@TE:

Wenn du hier vernünftige Informationen bekommen willst, dann musst du als erstes selbst mal vernünftige Informationen liefern!

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711


Der Gutachter hat den Schaden auf 8400€ beziffert, der Wagen müsste zum richten auch eine Richtbank, was für mich auch der Grund zum Verkauf war.

Mangels weiterführender Informationen (das meinte ich damit), gehe ich jetzt mal davon aus, dass es sich nicht um einen Totalschaden handelt, sondern um einen Reparaturschaden.

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711


So jetzt die Frage wie lange steht mir jetzt der Nutzausfall von 79€/ Tag (Hat der Sachverständige nachgeschlagen) zu??
Ich würde doch aus dem Stehgreif behaupten: AB UNFALL BIS ZUR ANMELDUNG DES NACHFOLGENDEN PKW.

Ich behaupte mal im Reparaturfall: Ab Unfalltag für die im Gutachten angegebene Reparaturdauer - längstens, sofern ein Ausfallschaden vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711


Seit dem Unfall sind jetzt 14 Tage vergangen die Versicherung hat bis jetzt rein garnix gemacht! Das Schadensformular habe ich gleich nach erhalt ausgefüllt und zurück geschickt, das Gutachten habe ich 12.01 erhalten (Die Versicherung behauptet sie hätten es erst am 21. 01 erhalten).

Am Montag dort anrufen und sagen, dass der Schaden nach Gutachten abgerechnet werden soll.

Den Ausfallschaden kannst du auch noch später abrechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711



Was kann ich der Versicherung alles in Rechnung stellen?

Abmeldekosten des alten bzw. Kennzeichenreservierung?
Anmeldekosten des neuen?
Überführungskosten (Benzin)?
Reisekosten zum neuen Fahrzeug( 2 Flugtickets Stuttgart-Düsseldorf)

Wenn es sich um einen Reparaturschaden lt. Gutachten handelt: NICHTS davon.

Es ist deine freie Entscheidung, das Fahrzeug nicht mehr reparieren zu lassen, sondern ein neues Fahrzeug zu kaufen.

Im Totalschadenfalle die ersten beiden Punkte.

Benzinkosten werden nie erstattet (hierfür gibt es eine Auslagenpauschale).

Den letzten Punkt (Flugtickets) erachte ich mal als kleinen Spass am Rande.

Du kannst dein Auto auch in Dubai oder New York kaufen - die Flugkosten dorthin wird dir aber niemand zahlen.

Ausnahmen im begrenzten Umfang sind möglich, wenn es sich um einen absoluten Exoten handeln sollte, den es weltweit nur ein paar mal gibt (und da fehlen sie wieder die angesprochenen Informationen) - und dann auch nur im Totalschadenfall.

Weitere Informationen gibt es auch in den FAQ-Versicherungungen.

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Richtig, Delle.

Jetzt sollte man noch wissen (schlimm, wenn man alles aus der Nase ziehen muss), wie der WBW steuertechnisch behandelt wird (regelbesteuert, differenzbesteuert oder gar steuerneutral) - das geht aus dem Gutachten hervor.

Das hängt davon ab, wass im GA ausgewiesen ist. Ist der WBW Regelbesteuert oder Differenzbesteuert?

Gruß

Delle

So ist es, Delle ......wie ich schon sagte........😁

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Richtig, Delle.
 
Jetzt sollte man noch wissen (schlimm, wenn man alles aus der Nase ziehen muss), wie der WBW steuertechnisch behandelt wird (regelbesteuert, differenzbesteuert oder gar steuerneutral) - das geht aus dem Gutachten hervor.

sorry, schneller ging`s nicht, siehe

unten

oben (🙄) ............😁

Und was ist mit der WM ? 

Wenn netto Repko und WM mehr -wie WBW minus Rest- dann gibt es nämlich das.

Gruß

Delle

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Zitat ausm Gutachten:

Unter der Berücksichtigung der üblichen Margen zwischen Händlereinkauf und Händlerverkauf bei derartigen Fahrzeugen kann von einem Mehrwertsteueranteil, bezogen auf den Wierderbeschaffungswert von 2% ausgegangen werden.

Achja Wertminmderung geibt es keine da der Wagen "zu alt war"

Wie lat war denn dein Auto und was war es für ein Auto?

Hersteller, Typ KM- Stand?

Gruß

Delle

Gutachter meinte das man die Wertminderung nur bis zu 5 Jahren erstattet bekommt. Der Wagen war BJ 2002 hatte 130tkm.
War ein Mercedes W211 E500

Vollkommer Blödsinn.........🙄

Ist dein Fahrzeug nach 5 Jahren verbraucht und nach 130.000 KM der Motor kaputt?

Das diese Aussage absurd ist, spiegelt sich doch schon in dem von deinem SV selber ermittelten Wiederbeschaffungswert wieder.

Aber egal, ändern kann man es ja nun sowieso nicht mehr.

Die Abrechnung wäre hier meiner Meinung nach wie folgt richtig:

WBW  15.300 Euro minus 2,4% (und nicht 19%) gleich 14.940 Euro

14.940 Euro minus 7.500 Euro (die Mwst spielt hier für dich als Privatperson keine Rolle) gleich:

7440 Euro

Die Netto Repko belaufen sich auf

7084,76 Euro.

Kaufst du dir ein anderes Fahrzeug, dann würdest du die MwSt. bis zur
Höhe von maximal 360 Euro erstattet bekommen, also bis zum WBW. 

Du bekommts die MwSt. (1.346,10 Euro) nicht für die Reparaturkosten, da du ja auch nicht reparieren lässt. 

Aber das hier müssen Hafi oder Twelf nochmal bestätigen, weil ich es selber noch nicht so Recht glaube....😁

Eigentlich wäre hier ja Ritze bei den Netto Reparaturkosten.

Irgendwo hab ich hier noch einen Denkfehler, glaube ich ........🙁

Gruß

Delle

Warum vollkommener Blödsinn? Der Wagen ist jetzt fast 9 Jahre alt! Und durch das alter bin ich beim Nutzausfall auch eine Klasse tiefer gefallen!

Und der Wiederbeschaffungswert wurde zu 100% richtig berechnet!

Zur Abbrechnung:

Warum jetzt 2,4%?😕

Weil die Annahme das nach 5 Jahren oder 100.00 Km kein Minderwert nach einer Unfallreparatur mehr anfällt aus aus den 60er und 70 er Jahren stammmt.

Da war ein Auto nach 5 Jahren durchgerostet und nach 100.000 KM war der Motor ausgelutscht.

Heute bekommst du ein 5- jähriges Auto sogar noch im KFZ- Handel zu kaufen. Die heutigen Fahrzeuge werden im Schnitt 12-15 Jahre alt.   

Selbst die DAT und die Schwacke halten noch Marktbeobachtungen bis zum 12 Lebensjahr eines Kraftfahrzeug bereit.

Und nun erkläre du mir, warum dein 9 Jahre alte Fahrueug bei diesem Unfallschaden nach einer Reparatur keinen merkantlichen Mindertwert mehr erfährt?..........😰

Bei deinem Fahrzeug, handelt es sich um ein Modell, dass im Kfz-Handel überwiegend differenzbesteuert angeboten wird.

Unter Berücksichtigung der üblichen Margen zwischen Händlereinkauf und Händlerverkauf bei derartigen Fahrzeugen, kann von einem Mehrwertsteueranteil bezogen auf den Wiederbeschaffungswert von 2,4% ausgegangen werden.

Das ist eine übliche und anerkannte Schätzung, die im übrigen auch von den Versicheren so anerkannt wird. Nur wird Sie leider des öfteren falsch angewendet und es werden 19% abgezogen (Fahrzeug wäre dann aber Regelbesteuert)

Das mit der Differenzbesteuerung gemäß § 25a USTG. kannst du dort nachlesen, wenn du möchtest.

Oder auch nicht.........😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Und nun erkläre du mir, warum dein 9 Jahre alte Fahrueug bei diesem Unfallschaden nach einer Reparatur keinen merkantlichen Mindertwert mehr erfährt?..........😰

Delle

Langsam Brauner,

was Du darstellst, ist EINE Ansicht in der Diskussion "Wie lange gibt es WM?".
Sie ist nicht falsch, aber sie ist auch nicht die einzig richtige.

Ich habe am Freitag zuletzt ein Urteil gelesen, das genau das Gegenteil angenommen und die Klage auf WM bei einem älteren Fahrzeug abgewiesen hat.
Mit zunehmendem Alter ist das Fahrzeug zwar nicht zwingend verbraucht aber für den Käufer spielen andere Faktoren eine größere Rolle für die Kaufentscheidung und das hängt vom Einzelfall ab.

Gerade bei einem E 500 W211 ist z.B. der Zustand von Motor und Getriebe, die Historie und der Wartungszustand und die Aussattung wesentlich wichtiger als ein reparierter Unfallschaden, wenn er nachweislich ordnungsgemäß gemacht wurde.

Und wenn er in der Garage selbst zusammengeflickt wurde, ist es nicht die Aufgabe des Schädigers, den erst dadurch eintretenden Wertverlust auszugleichen.

Man sollte also fairerweise dazu sagen, dass diese Frage letztlich nur davon abhängt, wie der jeweilige Amtsrichter, der die AKte in die Finger bekommt, zu dem Thema steht.

Hafi

Hä?

wer behauptet hier, dass der Unfallschaden in der Garage zusammengeflickt werden soll ? 

Ers mal geht das bei diesem Auto gar nicht. Und zum zweiten wilst du nicht weiterhin ernsthaft behaupten, dass bei einem solchen Schaden, wie hier beschrieben kein Minderwert anfällt.

Motor und Getriebe und auch der Rest der Technik können sich in einem noch so supertollen Zustand befinden, wenn das Fahrzeug auf der Richtbank war -und die Reparatur kann noch so fachgecht duchgeführt sein- dann ist das Auto erheblich im Wert gemindert.

Wir reden hier von einem WBW von immerhin über 15.000 Euro (in echten Geld 30.000 DM)

Da braucht man das Auto gar nicht zu sehen um zu Wissen, dass hier eine Wertminderung beim Verkauf anfällt.

Den Käufer möchte ich sehen, der einen E 500 mit einen reparierten Schaden, der die Hälfte des WBW beträgt für das selbe Geld kauft, wie einen Unfallfreien.

Hafi, dass glaubst du doch jetzt wohl selber nicht................

Gruß

Delle

Der Gutachter hat mir das mit der Wertminderung in so einem Heft gezeigt, er hat es also nicht aus der Luft gegriffen! Warum sollte er auch? Er hat doch nichts davon.

Er meinte noch:

In Sonderfällen wäre es auch bis zu 6 Jahren möglich z.b wenn es ein seltenes Auto ist

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711


Der Gutachter hat mir das mit der Wertminderung in so einem Heft gezeigt, er hat es also nicht aus der Luft gegriffen! Warum sollte er auch? Er hat doch nichts davon.
 
Er meinte noch:
 
In Sonderfällen wäre es auch bis zu 6 Jahren möglich z.b wenn es ein seltenes Auto ist

Was denn für ein Heft 😕

Weis du wie ich das mache?

Ich mache das mit meinem Sachverstand als KFZ- Sachverständiger (ohne Heft 🙂)

Und ich schreibe auch Wertminderungen für 10 oder 12 Jahre alte Autos (wen die Vorausetzungen hierfür gegeben sind)

Und die werden dann auch bezahlt*

Bei deinem Fahrzeug wäre der Wert auch nach einer Reparatur in einer Größenordnung von 1.500 bis 2.000 Euro gemindert, da beist die Maus keinen Faden ab.

Und je "Exklusiver" größer und Hubraumstärker so ein reparierter Unfallwagen ist, desto größer ist der Abschlag, den du beim Verkauf später gewähren musst.

Hier hätte eine Wertminderung von mindestens 1.000 Euro im Gutachten stehen müssen.

Manchmal hab ich so den Eindruck, dass der eine oder andere Kollege einfach nur Muffensausen hat eine Wertminderung in das Gutachten zu schreiben um die Konfrontation mit der Versicherung zu vermeiden.

Da wird dann dem Geschädigten, dem eigenen Kunden, dessen Interessen er eigentlich vertreten soll so ein Unfug erzählt....😰

Sorry, da schwillt mir echt der Kamm.....😠

Gruß

Delle

* früher oder später, spätestens nach der mündlichen Verhandlung. War zumindest bei mir immer so.........🙂
und ich bin mir da ganz sicher, dass sich da auch in Zukunft nicht daran ändern wird.

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