Spezifischer Fall--> Nutzausfall

Hallo,

folgendes Problem:

Am 07.01.11 ist mir einer in der Stadt hinten rein gerauscht, Schuldfrage war klar der Verursacher hat auch alles eingeräumt.

Mein Auto war nicht fahrbereit und musste abgeschleppt werden!
Der Gutachter hat den Schaden auf 8400€ beziffert, der Wagen müsste zum richten auch eine Richtbank, was für mich auch der Grund zum Verkauf war.

So jetzt die Frage wie lange steht mir jetzt der Nutzausfall von 79€/ Tag (Hat der Sachverständige nachgeschlagen) zu??
Ich würde doch aus dem Stehgreif behaupten: AB UNFALL BIS ZUR ANMELDUNG DES NACHFOLGENDEN PKW.

Seit dem Unfall sind jetzt 14 Tage vergangen die Versicherung hat bis jetzt rein garnix gemacht! Das Schadensformular habe ich gleich nach erhalt ausgefüllt und zurück geschickt, das Gutachten habe ich 12.01 erhalten (Die Versicherung behauptet sie hätten es erst am 21. 01 erhalten).

Naja so wie ich es sehe dauert das noch ewigkeiten, was für mich eine tortur ist, da ich jetzt kein Auto habe und das Geld von der Versicherung brauche um mir das neue zu kaufen!

Daher stellt sich mir die Frage wie lange ich den Nutzausfall bekomme?

Achja:

Was kann ich der Versicherung alles in Rechnung stellen?

Abmeldekosten des alten bzw. Kennzeichenreservierung?
Anmeldekosten des neuen?
Überführungskosten (Benzin)?
Reisekosten zum neuen Fahrzeug( 2 Flugtickets Stuttgart-Düsseldorf)

Beste Antwort im Thema

@TE:

Wenn du hier vernünftige Informationen bekommen willst, dann musst du als erstes selbst mal vernünftige Informationen liefern!

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711


Der Gutachter hat den Schaden auf 8400€ beziffert, der Wagen müsste zum richten auch eine Richtbank, was für mich auch der Grund zum Verkauf war.

Mangels weiterführender Informationen (das meinte ich damit), gehe ich jetzt mal davon aus, dass es sich nicht um einen Totalschaden handelt, sondern um einen Reparaturschaden.

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711


So jetzt die Frage wie lange steht mir jetzt der Nutzausfall von 79€/ Tag (Hat der Sachverständige nachgeschlagen) zu??
Ich würde doch aus dem Stehgreif behaupten: AB UNFALL BIS ZUR ANMELDUNG DES NACHFOLGENDEN PKW.

Ich behaupte mal im Reparaturfall: Ab Unfalltag für die im Gutachten angegebene Reparaturdauer - längstens, sofern ein Ausfallschaden vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711


Seit dem Unfall sind jetzt 14 Tage vergangen die Versicherung hat bis jetzt rein garnix gemacht! Das Schadensformular habe ich gleich nach erhalt ausgefüllt und zurück geschickt, das Gutachten habe ich 12.01 erhalten (Die Versicherung behauptet sie hätten es erst am 21. 01 erhalten).

Am Montag dort anrufen und sagen, dass der Schaden nach Gutachten abgerechnet werden soll.

Den Ausfallschaden kannst du auch noch später abrechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711



Was kann ich der Versicherung alles in Rechnung stellen?

Abmeldekosten des alten bzw. Kennzeichenreservierung?
Anmeldekosten des neuen?
Überführungskosten (Benzin)?
Reisekosten zum neuen Fahrzeug( 2 Flugtickets Stuttgart-Düsseldorf)

Wenn es sich um einen Reparaturschaden lt. Gutachten handelt: NICHTS davon.

Es ist deine freie Entscheidung, das Fahrzeug nicht mehr reparieren zu lassen, sondern ein neues Fahrzeug zu kaufen.

Im Totalschadenfalle die ersten beiden Punkte.

Benzinkosten werden nie erstattet (hierfür gibt es eine Auslagenpauschale).

Den letzten Punkt (Flugtickets) erachte ich mal als kleinen Spass am Rande.

Du kannst dein Auto auch in Dubai oder New York kaufen - die Flugkosten dorthin wird dir aber niemand zahlen.

Ausnahmen im begrenzten Umfang sind möglich, wenn es sich um einen absoluten Exoten handeln sollte, den es weltweit nur ein paar mal gibt (und da fehlen sie wieder die angesprochenen Informationen) - und dann auch nur im Totalschadenfall.

Weitere Informationen gibt es auch in den FAQ-Versicherungungen.

78 weitere Antworten
78 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape



Ich daher erstmal mich nicht weiter streiten, ob das Fahrzeug mit 2,4% oder 19% Mehrwertsteueranteil zu bewerten ist, sonder einfach mal mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH die Rechnugn über das neue Fahrzeug einreichen und die Mehrwertsteuer verlangen und auf die Reaktion warten.

Der Tipp ist richtig - so sollte man es tatsächlich machen.

Und die passende Rechtsprechung gibt es hier dazu:
http://www.motor-talk.de/.../...schaden-nicht-schuld-t2493532.html?...

@TE: Mache es so:

Kaufvertrag über das Ersatzfahrzeug zur Versicherung schicken, dezenten Hinweis auf das BGH-Urteil abgeben und einfach die einbehaltene Mehrwertsteuer fordern.

Kannst ja mal Rückmeldung geben, wie die Sache weitergegangen ist.

Jetzt hab ich es aber ordentlich abgelegt.........😁

Danke Twelf 😉

Gruß

Delle

Ja, das Urteil braucht man öfters mal hier😁

Joh......Herr Blume, ähh Konifere.......😁

Gruß

Delle

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen