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Spezifischer Fall--> Nutzausfall

Themenstarteram 22. Januar 2011 um 11:35

Hallo,

folgendes Problem:

Am 07.01.11 ist mir einer in der Stadt hinten rein gerauscht, Schuldfrage war klar der Verursacher hat auch alles eingeräumt.

Mein Auto war nicht fahrbereit und musste abgeschleppt werden!

Der Gutachter hat den Schaden auf 8400€ beziffert, der Wagen müsste zum richten auch eine Richtbank, was für mich auch der Grund zum Verkauf war.

So jetzt die Frage wie lange steht mir jetzt der Nutzausfall von 79€/ Tag (Hat der Sachverständige nachgeschlagen) zu??

Ich würde doch aus dem Stehgreif behaupten: AB UNFALL BIS ZUR ANMELDUNG DES NACHFOLGENDEN PKW.

 

Seit dem Unfall sind jetzt 14 Tage vergangen die Versicherung hat bis jetzt rein garnix gemacht! Das Schadensformular habe ich gleich nach erhalt ausgefüllt und zurück geschickt, das Gutachten habe ich 12.01 erhalten (Die Versicherung behauptet sie hätten es erst am 21. 01 erhalten).

Naja so wie ich es sehe dauert das noch ewigkeiten, was für mich eine tortur ist, da ich jetzt kein Auto habe und das Geld von der Versicherung brauche um mir das neue zu kaufen!

Daher stellt sich mir die Frage wie lange ich den Nutzausfall bekomme?

 

 

Achja:

Was kann ich der Versicherung alles in Rechnung stellen?

Abmeldekosten des alten bzw. Kennzeichenreservierung?

Anmeldekosten des neuen?

Überführungskosten (Benzin)?

Reisekosten zum neuen Fahrzeug( 2 Flugtickets Stuttgart-Düsseldorf)

 

Beste Antwort im Thema

@TE:

Wenn du hier vernünftige Informationen bekommen willst, dann musst du als erstes selbst mal vernünftige Informationen liefern!

 

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

 

Der Gutachter hat den Schaden auf 8400€ beziffert, der Wagen müsste zum richten auch eine Richtbank, was für mich auch der Grund zum Verkauf war.

Mangels weiterführender Informationen (das meinte ich damit), gehe ich jetzt mal davon aus, dass es sich nicht um einen Totalschaden handelt, sondern um einen Reparaturschaden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

So jetzt die Frage wie lange steht mir jetzt der Nutzausfall von 79€/ Tag (Hat der Sachverständige nachgeschlagen) zu??

Ich würde doch aus dem Stehgreif behaupten: AB UNFALL BIS ZUR ANMELDUNG DES NACHFOLGENDEN PKW.

Ich behaupte mal im Reparaturfall: Ab Unfalltag für die im Gutachten angegebene Reparaturdauer - längstens, sofern ein Ausfallschaden vorliegt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

Seit dem Unfall sind jetzt 14 Tage vergangen die Versicherung hat bis jetzt rein garnix gemacht! Das Schadensformular habe ich gleich nach erhalt ausgefüllt und zurück geschickt, das Gutachten habe ich 12.01 erhalten (Die Versicherung behauptet sie hätten es erst am 21. 01 erhalten).

Am Montag dort anrufen und sagen, dass der Schaden nach Gutachten abgerechnet werden soll.

Den Ausfallschaden kannst du auch noch später abrechnen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

 

Was kann ich der Versicherung alles in Rechnung stellen?

Abmeldekosten des alten bzw. Kennzeichenreservierung?

Anmeldekosten des neuen?

Überführungskosten (Benzin)?

Reisekosten zum neuen Fahrzeug( 2 Flugtickets Stuttgart-Düsseldorf)

Wenn es sich um einen Reparaturschaden lt. Gutachten handelt: NICHTS davon.

Es ist deine freie Entscheidung, das Fahrzeug nicht mehr reparieren zu lassen, sondern ein neues Fahrzeug zu kaufen.

 

Im Totalschadenfalle die ersten beiden Punkte.

Benzinkosten werden nie erstattet (hierfür gibt es eine Auslagenpauschale).

Den letzten Punkt (Flugtickets) erachte ich mal als kleinen Spass am Rande.

Du kannst dein Auto auch in Dubai oder New York kaufen - die Flugkosten dorthin wird dir aber niemand zahlen.

Ausnahmen im begrenzten Umfang sind möglich, wenn es sich um einen absoluten Exoten handeln sollte, den es weltweit nur ein paar mal gibt (und da fehlen sie wieder die angesprochenen Informationen) - und dann auch nur im Totalschadenfall.

Weitere Informationen gibt es auch in den FAQ-Versicherungungen.

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steht im gutachten nichts zur reparaturdauer und/oder wiederbeschaffungsdauer?

wenn der wagen kein totalschaden war, denke ich: dein problem, wenn du ihn verkaufen willst.

nutzungsausfall bekommst du fuer die reparaturdauer bzw die zeit ein vergleichbares fahrzeug zu finden (meist 10-14 tage; haengt aber auch vom fahrzeug ab).

sofern es rein deine entscheidung ist, zu verkaufen, wirst du zu deinen unteren fragen kaum was bekommen.

25EUR pauschal, kannst du immer ansetzen (oder nachgewiesen darueber).

Themenstarteram 22. Januar 2011 um 12:42

Hallo!

Danke für die Info.

Im Gutachten steht zur Reperaturdauer 8-9 Arbeitstage macht bei mir einen Ausfall von insgesamt 11 Tagen (mit Wochenende was meiner Meinung mit eingerechnet werden muss)

Zur Wiederbeschaffungsdauer steht 10 Arbeitstage drin bzw. 12 mit WE

 

Die Gegnerversidcherung ist sowas von schlampig und unprofessionell, da sagt jeder was anderes wenn ich eine Frage stelle!

 

Zu den Kosten die anfallen wenn ich einen "neuen" Gebrauchten kaufe:

Hab ich mir gedacht das ich da wohl nichts bekomme, aber es gibt ja einen Leitspruch: Der Geschädigte soll sich nach dem Unfall so fühlen wie vor dem Unfall!

Sprich vor dem Unfall hab ich mich in meinem Auto wirklich sicher gefühlt, der Schaden war allerdings so hoch das viele einzelne tragende Teile rausgetrennt werden müssen und neu eingeschweißt werden.

Mit dem Auto fühl ich mich hinterher nicht mehr sicher, da bin ich etwas komisch bei mir muss alles 100%ig sein.

 

 

Nochmal was:

Die Beraterin der Versicherung meinte wenn ich den Kaufvertrag des neuen der Versicherung zufaxe bekomm ich die MWST vom Gutachten ausbezahlt.... ist da was dran?

@TE:

Wenn du hier vernünftige Informationen bekommen willst, dann musst du als erstes selbst mal vernünftige Informationen liefern!

 

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

 

Der Gutachter hat den Schaden auf 8400€ beziffert, der Wagen müsste zum richten auch eine Richtbank, was für mich auch der Grund zum Verkauf war.

Mangels weiterführender Informationen (das meinte ich damit), gehe ich jetzt mal davon aus, dass es sich nicht um einen Totalschaden handelt, sondern um einen Reparaturschaden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

So jetzt die Frage wie lange steht mir jetzt der Nutzausfall von 79€/ Tag (Hat der Sachverständige nachgeschlagen) zu??

Ich würde doch aus dem Stehgreif behaupten: AB UNFALL BIS ZUR ANMELDUNG DES NACHFOLGENDEN PKW.

Ich behaupte mal im Reparaturfall: Ab Unfalltag für die im Gutachten angegebene Reparaturdauer - längstens, sofern ein Ausfallschaden vorliegt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

Seit dem Unfall sind jetzt 14 Tage vergangen die Versicherung hat bis jetzt rein garnix gemacht! Das Schadensformular habe ich gleich nach erhalt ausgefüllt und zurück geschickt, das Gutachten habe ich 12.01 erhalten (Die Versicherung behauptet sie hätten es erst am 21. 01 erhalten).

Am Montag dort anrufen und sagen, dass der Schaden nach Gutachten abgerechnet werden soll.

Den Ausfallschaden kannst du auch noch später abrechnen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

 

Was kann ich der Versicherung alles in Rechnung stellen?

Abmeldekosten des alten bzw. Kennzeichenreservierung?

Anmeldekosten des neuen?

Überführungskosten (Benzin)?

Reisekosten zum neuen Fahrzeug( 2 Flugtickets Stuttgart-Düsseldorf)

Wenn es sich um einen Reparaturschaden lt. Gutachten handelt: NICHTS davon.

Es ist deine freie Entscheidung, das Fahrzeug nicht mehr reparieren zu lassen, sondern ein neues Fahrzeug zu kaufen.

 

Im Totalschadenfalle die ersten beiden Punkte.

Benzinkosten werden nie erstattet (hierfür gibt es eine Auslagenpauschale).

Den letzten Punkt (Flugtickets) erachte ich mal als kleinen Spass am Rande.

Du kannst dein Auto auch in Dubai oder New York kaufen - die Flugkosten dorthin wird dir aber niemand zahlen.

Ausnahmen im begrenzten Umfang sind möglich, wenn es sich um einen absoluten Exoten handeln sollte, den es weltweit nur ein paar mal gibt (und da fehlen sie wieder die angesprochenen Informationen) - und dann auch nur im Totalschadenfall.

Weitere Informationen gibt es auch in den FAQ-Versicherungungen.

eine sach- und fachgerechte reparatur, sollte auch bei "vielen" tragenden teilen moeglich sein sofern der gutachter dieses ja auffuehrt.

du bist so zu stellen, als wäre der unfall nicht passiert. was du da empfindest/ fuehlst ist im gesetz nicht festgelegt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

du bist so zu stellen, als wäre der unfall nicht passiert.

So ist es - und was dafür zu tun ist, diesen Zustand wieder herzustellen, das steht ja ganz detailliert im Gutachten beschrieben.

 

Wie es dann weitergeht bzw. welche Entscheidung vom Geschädigten getroffen wird, bleibt natürlich diesem selbst überlassen.

 

Die Mehrkosten für abweichende Entscheidungen gehen jedoch dann nicht zu Lasten des Schädigers.

Themenstarteram 22. Januar 2011 um 12:58

Dacht ich mir schon, naja egal daran solls nicht scheitern;)

Kannst du mir noch eine Auskunft geben wegen dem gebrauchten und den Mwst?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider  

Den letzte Punkt (Flugtickets) erachte ich mal als kleinen Spass am Rande.

 

Du kannst dein Auto auch in Dubai oder New York kaufen - die Flugkosten dorthin wird dir aber niemand zahlen.

 

Ausnahmen im begrenzten Umfang sind möglich, wenn es sich um einen absoluten Exoten handeln sollte, den es weltweit nur ein paar mal gibt (und da fehlen sie wieder die angesprochenen Informationen) - und dann auch nur im Totalschadenfall.

 

Weitere Informationen gibt es auch in den FAQ-Versicherungungen.

Aber dann gibt es auch nur ein Ticket. Für die Stoßdame die mitkommt, muss er selber bezahlen.....:D

 

Evtl. kann er ja noch einen Sachverständigen mitnehmen, der das Auto dort begutachtet.

 

Für den könnte man dan natürlich ein zweites Ticket bezahlt bekommen oder etwa nicht...:confused:

 

Miles & More Grüße von

 

Delle :D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Aber dann gibt es auch nur ein Ticket. Für die Stoßdame die mitkommt, muss er selber bezahlen.....:D

Und die fünf Kinder und der Hund müssen auch zuhause bleiben:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Evtl. kann er ja noch einen Sachverständigen mitnehmen, der das Auto dort begutachtet.

Für den könnte man dan natürlich ein zweites Ticket bezahlt bekommen oder etwa nicht...:confused:

Den kann man vorort mieten - kommt günstiger:D

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

 

Kannst du mir noch eine Auskunft geben wegen dem gebrauchten und den Mwst?

Nachdem wir hier immer noch nicht die genauen Werte (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert) wissen - leider nein.

Siehe mein erstes Posting - umfassende Angaben sind Voraussetzungen für umfassende Informationen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Den kann man vorort mieten - kommt günstiger:D

Die Stoßdame aber theoretisch auch...........:)

 

Gruß

 

Delle :D

Themenstarteram 22. Januar 2011 um 13:18

Zitat:

 

Nachdem wir hier immer noch nicht die genauen Werte (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert) wissen - leider nein.

Siehe mein erstes Posting - umfassende Angaben sind Voraussetzungen für umfassende Informationen.

Wiederbeschaffungswert 15300

Reperaturkosten 8430,86€ abzügl. Mwst 7084,76€

Die Dame hat gemeint, das ich nach Vorlage vom Kaufvertrag von dem neuen Wagen die Mwst zurück erstattet bekomm, kann dem allerdings kein Glaube schenken da es ja kein neues Auto ist sonder ein gebrauchtes!

Wurde ein Restwert ermittelt?

Themenstarteram 22. Januar 2011 um 13:26

7500€ ist der Restwert, aber das spielt doch für oben genannte Sache keine Rolle oder?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

7500€ ist der Restwert, aber das spielt doch für oben genannte Sache keine Rolle oder?:confused:

Aber sicher doch.

 

Du bekommst bei fiktiver Abrechnung hier WBW minus Restwert.

Die Repko bekommst du nur, wenn du reparieren lässt.

 

Blödsinn.....:rolleyes: Netto Repko sind weniger wie WBW minus Rest. Aber was ist mit der Wertminderung, wie hoch ist die denn? 

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 22. Januar 2011 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

7500€ ist der Restwert, aber das spielt doch für oben genannte Sache keine Rolle oder?:confused:

Aber sicher doch.

Du bekommst bei fiktiver Abrechnung hier WBW minus Restwert.

Die Repko bekommst du nur, wenn du reparieren lässt.

Gruß

Delle

Ok danke!

Wusst ich nicht! Aber dann auch abzüglich der Mehrwertsteuer oder?

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