Speichergröße beim DVD 800 weicht enorm ab!
Ich habe gerade mein Navi mit der passenden Software bestückt. Dass 2GB nicht 2.000MB sind, war mir ja klar. Auch dass evtl. Speicher für andere Dienste reserviert werden, ist nachvollziehbar.
Nun habe ich Deutschland, Österreich & Schweiz, sowie Ungarn & co. drauf bekommen. Alles in allem etwa 1.285MB. Sollten also noch rund 700MB frei sein. Aber laut Navi sind es nur 12MB!!!
Ist das normal? Oder habe ich da was falsch eingestellt? Von 2GB auf 1,3GB ist ja schon eine beachtliche Abweichung! 🙁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von e-100
Was regt ihr euch so künstlich darüber auf?... Und da ich im Rechtsschutz bin, interessiert mich weniger, wie die Sache ausgeht, als dass Opel merkt, dass mann es so nicht mit seinen Kunden machen kann!
Über so einen egoistischen Schwachfug rege ich mich spätestens dann wieder maßlos auf, wenn die nächste Beitragserhöhung meiner Rechtsschutzversicherung im Briefkasten liegt. Die Begründung wird wieder lauten "Durch die gestiegene Zahl der Rechtsschutzfälle, müssen wir leider die Beiträge um x % erhöhen."
Danke lieber e-100, ohne Auftrag auch im Namen aller Rechtsschutzversicherten, dass du für deine persönliche Triebbefriedigung, die dich eigentlich garnicht interessiert die Versichertengemeinschaft belastest. Das ist wirklich ein ganz sozialer Zug von dir!
Ich hoffe wirklich inständig, dass die ganze Aktion von dir nur Aufschneiderei ist und es gar keine Klagevorbereitungen gibt. Das wär dann nur ein persönliches Problem, das du mit dir selbst ausmachen musst, ohne die Allgemeinheit finanziell zu belasten.
52 Antworten
Cool...
haben soeben auch eine Anfrage bei Opel gestellt und um Aufklärung gebeten, wo die 800MB hin sind. Sind immerhin 40% des angeblichen Speichers.
Diese Anfrage habe ich auch bereits gestellt. Antwort: Geht für interne Software drauf.
Wenn es zu einem Vergleich kommt, bin ich zufrieden. Wenigesten hat sich dann mal mein Rechtsschutz rentiert! 😉
Entschuldige, aber wegen des Speichers vor Gericht zu ziehen halte ich für, mit Verlaub gesagt, ziemlichen Unsinn. Zumal um die von Dir gestellten Ansprüche geltend machen zu können wirst Du nachweisen müssen, das durch den fehlenden Speicher eine Einschränkung in der Funktionalität des DVD800 gegeben ist. Und da denke ich wirst Du Probleme bekommen, denn eine solche Einschränkung ist wohl kaum zu erwarten oder gar schon vorhanden. Denn immerhin hast Du neben der Deutschlandkarte auch noch Österreich und die Schweiz im Speicher. Wo liegt da also eine Einschränkung vor? Meiner Ansicht nach hast Du nicht den geringsten Anspruch an Opel. Denn ich konnte/kann nirgendwo in den Prospekten oder auf der Internetseit lesen das Du diesen Speicher komplett für die Karten oder das Navi an Sich nutzen kannst. Und schon stehst Du dumm dar. Ich denke Du wirst nicht einmal einen Vergleich bekommen. Wieso auch?
Nur um das klarzustellen, ich will Dir persönlich nichts e-100. Aber ich denke Du übertreibst maßlos und wirst noch dickere Backen machen wenn Du den Prozeß verlierst.
Zitat:
Original geschrieben von e-100
Diese Anfrage habe ich auch bereits gestellt. Antwort: Geht für interne Software drauf.Wenn es zu einem Vergleich kommt, bin ich zufrieden. Wenigesten hat sich dann mal mein Rechtsschutz rentiert! 😉
... ich liebe Deutschland und sein Rechtssystem. Normalerweise sollte man dem Kläger bei solchen Klagen die kompletten Personalkosten für die Bearbeitung seiner Klage in Rechnung stellen unabhängig vom Ausgang!
Ist Dir schon mal aufgefallen, dass dein Navi auch ohne eingelegte DVD von anderen Ländern die Hauptstraßen und wesentliche Orte kennt? Mich würde es mal interessieren wieviel Speicher ich benötige um von ganz Europa diese Straßen abzuspeichern.
Ich tippe mal schwer darauf, dass das nicht einmal ein Hornbacher Schießen werden wird. Außerdem rein physikalisch ist der Speicher vorhanden. Steht irgendwo, dass die 2 GB für nur für das ablegen von Kartenmaterial zur Verfügung stehen?
Greertinx
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In der Deklaration (Prospekt und Preisbrochüre) ist nichts anderes erwähnt. Daher bin ich ja selbst mal gespannt. 🙂
Und der Kläger trägt ja die Kosten - wenn er verliert.
Zitat:
Original geschrieben von e-100
In der Deklaration (Prospekt und Preisbrochüre) ist nichts anderes erwähnt. Daher bin ich ja selbst mal gespannt. 🙂
In der Preisliste habe ich die Angabe der Speichergröße noch nirgends gesehen.
Im Prospekt und auf der Website steht (und stand auch nie) nirgends, dass die 2 GB für den Benutzer zum Ablegen von Kartenmaterial verfügbar sind. Dort steht, dass so ein Chip vorhanden ist. Beim DVD800 heisst es z.B.:
Zitat:
schneller Zugriff auf Navigationssoftware durch internen Speicherchip (2 GB)
bzw.
Zitat:
Kopiert und gespeichert im internen 2-GB-Flash-Memory sind die Navigationsdaten besonders schnell verfügbar
Du hast aber auch das Kleingedruckte gelesen?
Prospekte/Preisliste:
Zitat:
Wir behalten uns Änderungen von Konstruktion und Ausstattung vor
Website:
Zitat:
Die Adam Opel AG ist bemüht, sicherzustellen, dass der Inhalt dieser Internet-Seiten frei von Fehlern und auf dem aktuellsten Stand ist. ... Einige der Informationen auf dieser Seite können aufgrund von Produktänderungen, die seit dem Betreiben der Webseite entstanden sind, veraltet sein. ... Die Adam Opel AG behält sich vor, in der laufenden Produktion dem Käufer zumutbare Änderungen im Sinne der Produktverbesserung und eventuellen neuen Produktgestaltung ohne besondere Ankündigung durchzuführen.
Welcher Anwalt hat denn bei dieser Faktenlage das Mandat angenommen?
War das die bekannte Kanzlei "Der Anwalt verdient immer und Kollegen"?
Wen verklagst du überhaupt? Die Adam Opel AG, oder deinen Händler?
Zitat:
Original geschrieben von e-100
In der Deklaration (Prospekt und Preisbrochüre) ist nichts anderes erwähnt. Daher bin ich ja selbst mal gespannt. 🙂
Und der Kläger trägt ja die Kosten - wenn er verliert.
Und Du wirst verlieren! Das ist in meinen Augen so sicher wie das Amen in der Kirche. Davon ab würde auch mich interessieren welcher Rechtsverdreher, denn um einen seriösen Rechtsanwalt kann es sich, meiner Meinung nach, ja wohl kaum handeln, das Mandat übernommen hat. Und bei der Rechtschutzversicherung hat wohl ein Auszubildender die Übernahme der Kosten bewilligt? Oder wieso zahlt die Versicherung so freiwillig bei einer sich so deutlich abzeichnenden Niederlage?
Als ob die Gerichte in Deutschland nicht schon genug zu tun hätten. *kopfschüttel* Entschuldig bitte, aber mir fehlt dafür jedes Verständnis. Denn die ganze Klage entbehrt jedweder logischen und rechtlichen Grundlage. Das Thema ist nicht mal die Aufregung wert die in diesem Thread darum gemacht wird. Denn die Funktionalität der Navigationsgeräte, egal ob jetzt des CD 500 oder des DVD 800, ist in keinsterweise durch den "fehlenden" Speicher beeinträchtigt. Und dies ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten. Im Gegenteil, wie Bic-Tribal, schon angemerkt hat, das Gerät kann eigentlich sogar mehr als die im Prospekt und im Internet beworbenen Funktionen. Auch wenn das jetzt vielleicht Standard bei vielen anderen Navis ist, oder auch nichts weltbewegendes, aber ist halt Mehr. Und darüber verlierst Du kein Wort. Tut mir leid wenn ich mir wiederhole, aber die Klage ist, mit Verlaub gesagt, Schwachsinn. Die ganzen Beschwerden diesbezüglich hier im Thread sind Schwachsinn!
Was Ghostmarine1871 geschrieben hat kann man zu 100% unterschreiben.
Lieber e-100 dieser Anwalt, und das ist seine verdammte Pflicht, hätte dich vorher ausreichend über Erfolg/ Misserfolg aufklären sollen! Den "Anschiss" vom zuständigen Richter bei Klageeinreichung bei Gericht ist ihm sicher! 😎
Ich habe redliche Zweifel, dass überhaupt so eine Klage in Vorbereitung ist.
Opel als Hersteller ist in diesem Fall überhaupt nicht belangbar, weil zwischen e-100 und der Adam Opel GmbH (AG) überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht, auf dem man ansetzen könnte. Opel verweist zudem im Kleingedruckten für verbindliche Angaben auch auf die Vertragshändler.
Sollte der Händler nun irgendwo nachweisbar zugesichert haben, dass man 2 GB Kartendaten in den Speicher vom DVD800 laden kann, dann kann man das einfordern.
Kein Händler wird aber so dumm sein das zu tun und wenn er es doch getan haben sollte alles unternehmen, um das aussergerichtlich zu regeln. Schließlich geht es um maximal 1500 Euro Streitwert, denn teurer war das DVD800 nie. Dafür geht kein Händler den gerichtlichen Weg. Üblicherweise ist vorher auch noch die Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes aktiv.
Alles andere klingt für mich doch -mit Verlaub- sehr nach der Welt der Märchen und Sagen...
Also, um mal wieder auf Fakten zurückzukommen, hier die offizielle Erklärung des Opel Service Center zur Differenz zwischen den überall erwähnten 2GB und den frei nutzbaren 1,2GB:
"Hinsichtlich Ihrer Anfrage zum Infotainmentsystem DVD800 Ihres Opel Insignia informieren wir Sie, dass die nicht nutzbaren 800 MegaByte einen internen Speicher des Radios darstellen".
Mehr nicht. Nun ist klar, dass es sich um keinen technischen Fehler handelt, sondern so vorgesehen ist. Jedes moderne Unterhaltungsgerät speichert heute irgendwelche Daten ab, daher ist das nicht verwunderlich. Was andere Hersteller nicht tun, ist zu suggerieren, dass dieser Speicher zur freien Verwendung des Nutzers bereitsteht. Im Gegenteil: kein Hersteller wirbt mit irgendeinem internen Speicher, auf dem z.B. Kanalbelegungen oder Betriebssoftware abgelegt ist.
Opel dagegen schon, sh Insignia-Katalog zum DVD 800 Navi:
"DVD 800 Europa Navi. Navigationssystem
der neuesten Generation mit 7 Zoll großem
Color Info Display. Die mitgelieferte DVD ent-
hält die Navigations- und Kartensoftware für
27 europäische Länder sowie einen umfang-
reichen digitalen Reiseführer. Kopiert und ge-
speichert im internen 2-GB-Flash-Memory sind
die Navigationsdaten besonders schnell
verfügbar. Weitere Merkmale: dynamische
Routenführung und Kartenanzeige von
TMC-Meldungen. Audio: CD-Player mit MP3-
Funk tionalität, 7 Laut sprecher, 4 x 20 Watt,
3 x 6 Sender speicher, Aux-In-Stereoeingang
und USB-Anschluss."
Hier beginnt meiner Meinung nach die Irreführung des Verbrauchers, weil eine solche Aussage eine verwendbaren Speicher von 2 GB suggeriert. Dass tatsächlich nur 60% davon zur Verfügung stehen, weicht von dieser Angabe stark ab.
Ich bin kein Jurist, um zu beurteilen, ob so etwas eine Klage durchsteht, aber zumindest werden Firmen immer wieder von der Konkurrenz bzw Verbraucherzentralen w/ irreführender Werbung abgemahnt (Opel kennt das ja von der lebenslangen Garantie).
Was ich mich eigentlich frage, ist, warum Opel überhaupt nur 2GB eingebaut hat. Warum nicht gleich 8 oder 16 GB? Habe mir neulich einen 16GB-Stick für 15€ besorgt - dürfte in so einem Gerät dann auch nicht mehr kosten. In diesem Belang ist das Opel Infotainment zu schwach ausgerüstet. Bei BMW wird längst ein Vielfaches verbaut, mit dem sich nicht nur Kartenmaterial, sondern auch Musik speichern läßt.
Zitat:
Original geschrieben von parkrl
Was ich mich eigentlich frage, ist, warum Opel überhaupt nur 2GB eingebaut hat. Warum nicht gleich 8 oder 16 GB? Habe mir neulich einen 16GB-Stick für 15€ besorgt - dürfte in so einem Gerät dann auch nicht mehr kosten. In diesem Belang ist das Opel Infotainment zu schwach ausgerüstet. Bei BMW wird längst ein Vielfaches verbaut, mit dem sich nicht nur Kartenmaterial, sondern auch Musik speichern läßt.
Das DVD800 ist von der Entwiclungszeit her mindestens 4 Jahre alt. Damals waren 2 GB hochwertiger Flash Speicher noch relativ teuer. In so einem Radio steckt auch kein Billig-Flash-Memory, wie in einem USB Stick. Der würde innerhalb kürzester Zeit ausfallen. Das BMW Radio hat sicherlich mehr Speicher, kostet aber auch fast das dreifache eines DVD800.
Du kannst davon ausgehen, dass auch bei Opel bald Radios mit mehr Speicher zur Verfügung stehen. Das DVD800 ist ein Auslaufmodell. Dann gibt es hier wieder Meckerthemen, wie "Gerade habe ich mir ein sauteueres Auto mit DVD800 gekauft und schon ist es wieder veraltet!"...
Zitat:
Original geschrieben von parkrl
Was andere Hersteller nicht tun, ist zu suggerieren, dass dieser Speicher zur freien Verwendung des Nutzers bereitsteht. Im Gegenteil: kein Hersteller wirbt mit irgendeinem internen Speicher, auf dem z.B. Kanalbelegungen oder Betriebssoftware abgelegt ist.Opel dagegen schon, sh Insignia-Katalog zum DVD 800 Navi:
"DVD 800 Europa Navi. Navigationssystem
der neuesten Generation mit 7 Zoll großem
Color Info Display. Die mitgelieferte DVD ent-
hält die Navigations- und Kartensoftware für
27 europäische Länder sowie einen umfang-
reichen digitalen Reiseführer. Kopiert und ge-
speichert im internen 2-GB-Flash-Memory sind
die Navigationsdaten besonders schnell
verfügbar. Weitere Merkmale: dynamische
Routenführung und Kartenanzeige von
TMC-Meldungen. Audio: CD-Player mit MP3-
Funk tionalität, 7 Laut sprecher, 4 x 20 Watt,
3 x 6 Sender speicher, Aux-In-Stereoeingang
und USB-Anschluss."Hier beginnt meiner Meinung nach die Irreführung des Verbrauchers, weil eine solche Aussage eine verwendbaren Speicher von 2 GB suggeriert. Dass tatsächlich nur 60% davon zur Verfügung stehen, weicht von dieser Angabe stark ab.
Ich bin kein Jurist, um zu beurteilen, ob so etwas eine Klage durchsteht, aber zumindest werden Firmen immer wieder von der Konkurrenz bzw Verbraucherzentralen w/ irreführender Werbung abgemahnt (Opel kennt das ja von der lebenslangen Garantie).
Also gut, das Ganze nochmals von vorne. Der Prospekttext suggeriert garnichts, er vermittelt lediglich Fakten mit.
Fakt 1: Es gibt einen interner Speicher (2 GB im Dezimalsystem).
Fakt 2: Die Kartendaten von der DVD können im internen Speicher abgelegt werden.
Fakt 3: Auf die Navigationsdaten kann durch die Speicherung im internen Speicher schneller zugegriffen werden.
Fakt 4: Mit keinem Wort bzw. mit keiner Formulierung behauptet Opel das dieser Speicher nur für Kartedaten benutzt wird.
Fakt 5: Keine der Funktionen des DVD 800 wird durch die Beschränkung des Speichers auf "nur" 1,2 GB beeinträchtigt.
Alle Fakten zusammen und für sich alleine betrachtet ergeben folgendes Bild: es liegt hier mit Nichten eine Täuschung des Kunden vor. Und schon garkeine arglistige Täuschung. Dafür brauch man kein Jurist sein um das zu erkennen.
Was die Abmahnung im Zusammenhang mit der "lebenslangen" Garantie angeht, so wurde nicht die Garantie ansich bemängelt. Sondern es ging vielmehr darum, das in der Werbung die Vorraussetzungen und Bedingungen für die Garantie nicht deutlich genug rausgestellt wurden. Ergo ist das mit dem "Fall DVD 800" nicht zu vergleichen.
Wozu sollte denn das Gerät im Übrigen über mehr Speicher verfügen? Mit der USB- Schnittstelle bin ich als Nutzer doch viel flexibler. Ergo ist ein größerer Speicher beim DVD 800 völlig unsinnig.
Was regt ihr euch so künstlich darüber auf? Ich sagte doch bereits, dass ich euch informieren werde. Und da ich im Rechtsschutz bin, interessiert mich weniger, wie die Sache ausgeht, als dass Opel merkt, dass mann es so nicht mit seinen Kunden machen kann!
Zitat:
Original geschrieben von e-100
Was regt ihr euch so künstlich darüber auf?... Und da ich im Rechtsschutz bin, interessiert mich weniger, wie die Sache ausgeht, als dass Opel merkt, dass mann es so nicht mit seinen Kunden machen kann!
Über so einen egoistischen Schwachfug rege ich mich spätestens dann wieder maßlos auf, wenn die nächste Beitragserhöhung meiner Rechtsschutzversicherung im Briefkasten liegt. Die Begründung wird wieder lauten "Durch die gestiegene Zahl der Rechtsschutzfälle, müssen wir leider die Beiträge um x % erhöhen."
Danke lieber e-100, ohne Auftrag auch im Namen aller Rechtsschutzversicherten, dass du für deine persönliche Triebbefriedigung, die dich eigentlich garnicht interessiert die Versichertengemeinschaft belastest. Das ist wirklich ein ganz sozialer Zug von dir!
Ich hoffe wirklich inständig, dass die ganze Aktion von dir nur Aufschneiderei ist und es gar keine Klagevorbereitungen gibt. Das wär dann nur ein persönliches Problem, das du mit dir selbst ausmachen musst, ohne die Allgemeinheit finanziell zu belasten.
Zitat:
Original geschrieben von e-100
Was regt ihr euch so künstlich darüber auf? Ich sagte doch bereits, dass ich euch informieren werde. Und da ich im Rechtsschutz bin, interessiert mich weniger, wie die Sache ausgeht, als dass Opel merkt, dass mann es so nicht mit seinen Kunden machen kann!
Bei einer solchen Argumentation soll einem nicht das Messer in der Tasche aufgehen. 😠
Davon ab regt sich nur Einer künstlich auf, und das bist Du.