ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Spanisches Auto IN Deutschland 4 Monate fahren

Spanisches Auto IN Deutschland 4 Monate fahren

Themenstarteram 23. Juni 2018 um 8:52

Hallo zusammen,

 

Ich bin Spanier Lebe aber seit mitte 2015 in D. Zurzeit bin im Urlaub in meinem Land und möchte in eine oder zwei Wochen zurück nach D kommen.

 

Ich würde mit dem Auto von meine Mutti zurück fahren da meins kaputt ist und brauche das Auto in D. In Dezember ( Weihnachten) fahre ich das Auto wieder zurück. Die Frage ist,kann ich ein Spanisches Auto der nicht auf mich zugelassen ist (auf meine Mutti) in D Fahren ca 4 Monaten ohne Probleme?

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Es ehrt dich auf auf jeden Fall, dass du überhaupt diese Frage stellst - du bist auf dem besten Weg zum echten Deutschen. :D

Wie die rechtliche Lage ist: keine Ahnung.

Ich kann nur sagen: wenn ich auf Arbeit übern Parkplatz gehe, steht da eigentlich ganz (Süd-)Osteuropa und das interessiert de facto kein Schwein.

Die sind doch nicht deppert und ägern sich mit TÜV und deutscher KFZ-Steuer für alte Diesel rum.

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Das ist in dieser Absolutheit a) falsch und b) auch noch total sinnlos.

Das würde ja auch im Umkehrschluss heissen, dass man mit keinem europäischen Miet- oder Firmenwagen nach Deutschland fahren könnte, wenn man dort wohnt...

Das halte ich nicht für plausible. Auf welcher Gesetzesgrundlage sollte das denn verboten sein?

Ja es gibt Ausnahmen. Gilt nicht für Studenten unter bestimmte Voraussetzungen, gilt nicht für Geschäftsfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen, etc.

Im beschriebenen Fall ist es aber definitiv so. Ich hatte mich mal mit der Thematik beschäftigen müssen, weil ich beruflich im EU Ausland tätig war. Die ersten drei Monate hätte ich dort noch mit deutschem Kennzeichen fahren dürfen, danach war es Steuerhinterziehung. Ist in D nicht anders. Und das Fahrzeug war nicht auf mich zugelassen.

Und diese Ausnahmen müssen ja irgendwo ihre Rechtsgrundlage haben. Die könntest du ja mal für alle nennen. Und auch wenn sich die Rechtssysteme in Europa vom Grundsatz her ähneln, muss im Land B noch lange nicht das gelten, was in Land A gilt...insbesondere bei solch hoheitlichen Dingen wie Steuern.

Würde mich auch mal interessieren, da in meiner Nachbarschaft jemand wohnt und ein Firmen-Kfz auch zur privaten Nutzung fährt, zugelassen in Österreich.

§3, Satz 12 und 13 KraftStG zusammen mit den dort erwähnten EU-Richtlinien.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 23. Juni 2018 um 14:33:42 Uhr:

und ist dies im Pass eingetragen,

Eigentlich enthält ein Paß traditionell keine Wohnanschriften, auch der nicht, wo "Europäische Union" zusätzlich zum EU-Mitgliedsland draufsteht; ob es bei einem reinen spanischen Paß anders ist, weiß ich nicht.

@Tecci6N

Zitat:

muss im Land B noch lange nicht das gelten, was in Land A gilt...

Doch, wenn es eine Vorgabe der EU hat und das Mitgliedsland dieser entsprechen muß. (Richtlinien sind in Punkto Zielvorgabe bindend, nur der Weg zum Ziel ist frei wählbar, solange andere Bestimmungen keine weiteren Vorgaben machen; Verordnungen sind in jedem Teil unmittelbar bindend.)

@ttru74 @TE

Es hat hier genug Fahrzeuge mit östereichischem Kennzeichen, teils über Monate hinweg, die bspw. zu Monteuren gehören, die beim Bau der neuen Erdgasleitung arbeiten.

Es hat auch genug Fahrzeuge mit polnischem Kennzeichen, die zu Leuten gehören, die hier regulär in Mietwohnung, bspw., leben und hier ihrem Job nachgehen.

-----------

Behauptung:

Es ist nicht korrekt, wenn die Aussage getroffen wird, daß jeder, der in Deutschland lebt, nur mit einem deutschen Kennzeichen an seinem Fahrzeug unterwegs sein dürfte. Richtig wäre hier, daß sich Mitarbeiter/innen dt. "Amtsstuben" nicht hinreichend ins Recht der Europäischen Union eingelesen haben.

Maßgebend für das Verwenden eines Kennzeichens eines anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union, (Land A), in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union, (Land B), sind u. a. der Arbeitnehmerstatus und die Staatsbürgerschaft des anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union, (Land A). Siehe Freizügigkeit für Arbeitnehmer und die nunmehr unzähligen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes.

Mit meiner Aussage treffe ich keine Aussage über das Land der Kfz-Steuerzahlung. So meine Kenntnis, ist Doppelbesteuerung aber unzulässig.

------------

Die FZV zielt aber nicht auf den LebensmittelPunkt des Nutzers ab, sondern auf den ständigen Standort der Fahrzeuges.

Siehe Paragraph 20 FZV

Und da wird es erst interssant, wenn das Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland steht.

Gruß m

Themenstarteram 23. Juni 2018 um 18:34

Hallo,und danke für die viele antworte, Also bis jetzt ist noch nicht klar ob ja oder nein. Hat sich nicht die Sache ab 2014 geändert? Ich hab irgendwo gelesen das neue Regelungen gelten ab 2014 für solche Sachen. Ich werde sowieso nach Deutschland mit dem Auto fahren und hoffen das es keine Probleme gibt

Es ehrt dich auf auf jeden Fall, dass du überhaupt diese Frage stellst - du bist auf dem besten Weg zum echten Deutschen. :D

Wie die rechtliche Lage ist: keine Ahnung.

Ich kann nur sagen: wenn ich auf Arbeit übern Parkplatz gehe, steht da eigentlich ganz (Süd-)Osteuropa und das interessiert de facto kein Schwein.

Die sind doch nicht deppert und ägern sich mit TÜV und deutscher KFZ-Steuer für alte Diesel rum.

am 23. Juni 2018 um 22:43

steht alles genau im kraftfahrzeugsteuergesetz.

peso

Hier am Flughafen stehen genügend im Ausland zugelassene Autos, die Piloten/innen und Flugbegleitern/innen gehören welche seit mehreren Jahren hier fast täglich zur Arbeit kommen. Die werden wohl kaum jeden Tag aus Italien, Spanien, Bulgarien, England, Niederlande etc anreisen.

Einfach fahren und gut is. Bei evtl. Kontrollen ist das Auto halt erst n paar Tage da, wer will das Gegenteil beweisen? Hauptsache du hast die Zulassung des Fahrzeugs dabei.

Hier wird wieder ein Aufriss gemacht...

Solange, wie bei einer Verkehrskontrolle alle Papiere ordnungsgemäß vorgezeichnet werden können, sollte es auch keinen Grund dagegen geben. Da wird keine Strichliste geführt, wie oft der betroffene VT in der letzten Zeit angetroffen wurde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Spanisches Auto IN Deutschland 4 Monate fahren