ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gespann mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 4,8t mit Führerschein BE fahren erlaubt ?

Gespann mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 4,8t mit Führerschein BE fahren erlaubt ?

Themenstarteram 25. Januar 2021 um 20:01

Ich habe nur einen BE Führerschein und möchte einen Anhänger kaufen.

Bezieht sich der Führerschein ,mit den bis 3,5t, jezt auf das tatsächliche Gewicht und nicht auf das mögliche Zulässige?

Andersrum ausgedrückt: Das zug Kfz hat ein zulässiges Ges.gw. bis 2,8t und der Hänger bis 2t. Das Kfz bringt incl. Beladung 2,5t-und der Hänger knap 1t auf die Wage. Darf ich das dann fahren. ?

 

...was ändert sich daran wenn das zug Kfz.ein Zulässiges gesamtgewicht bis 3,5t hätte?

Ähnliche Themen
14 Antworten

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Google hat Dir diesen Link präsentiert. :)

https://www.tuev-nord.de/.../

Da ist es vielleicht etwas verständlicher erklärt.

Darfst Du nicht fahren, da für die FS-Klasen das maximal mögliche ZGG relevant ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Jan. 2021 um 22:35:24 Uhr:

Darfst Du nicht fahren, da für die FS-Klasen das maximal mögliche ZGG relevant ist.

Warum?

Der TE hat BE.

 

Der TE darf 3,5t PKW + 3,5t Anhänger fahren.

Selbstverständlich richtig, MZ-ES-Freak.

 

By the way: die mit Fahrerlaubnisklassen verknüpften Gewichtsangaben beziehen sich stets auf das zulässige Gesamtgewicht.

Zitat:

@ElektroBenzin schrieb am 25. Jan. 2021 um 21:1:25 Uhr:

Ich habe nur einen BE Führerschein

Wenn du ihn noch nicht lange hast. Stellt sich mir die Frage was dir deine Fahrschule dazu bei gebracht hat?

 

Und wie meine Vorredner ja es ist erlaubt.

Wie schon gesagt: Fahrerlaubnisrecht bezieht sich immer auf das jeweilige ZGG.

Das heißt bei dir, 3.5t Zugfahrzeug + 3.5t Hänger, sofern du BE nicht vor 2013 gemacht hast.

Themenstarteram 26. Januar 2021 um 12:43

Klasse ! Eure beteiligung hier.

So weiss ich jezt bescheid, dass ich bis zum maximum voll beladen Transporter mit Zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5t und mit Anhänger voll beladen bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht auf vielen Deutschen Strassen fahren darf (solch ein gesamter Zug wenn es die Fahrzeugpapiere erlauben 7t).

Weiss jezt vileicht noch Einer ab welcher Motorisierung und Bj. ein Sprinter, wieviel höchstmöglichst ziehen darf.

Da ich in meinen Fahrzeugpapieren gesehen habe das ich jezt nur eingeschränkt bis max 2t ziehen darf.

...und ob ich da richtig davon ausgehe das ich auch einen 3,5t Zulässiges Gesamtgewicht Hänger drann machen darf , wenn er nur bis 2t Gessamtmasse beladen ist (bei dem fahrzeug was nur 2t ziehen darf). ???

..ach zu der Frage von NightWolf.:

ja, ich hab den Lappen schon länger. Ich hatte ohne grossartig nachzudenken einfach alles in einem, samt Mopedschein, gemacht . Ich will in der Zukunft auch nicht alle 5Jahre für 7,5t verlängern lassen.

Die Anhängelast des Fahrzeugs ist wiederum auf das tatsächliche Gewicht bezogen. Das variiert in Bezug auf Motorisierung, Allrad ja/nein, MOdelljahr,.....

Heißt: Du darfst einen Anhänger mit ZGG 3.5t ranhängen, er darf aber faktisch maximal 2t wiegen. Die Anhängelast ist in den Papieren eingetragen, stell doch einfach mal ein Foto davon hier ein. Hänger mit ZGG 3.5 wiegen meist so rund 1t leer.

Themenstarteram 26. Januar 2021 um 12:54

Super, dann komme ich zur not erstmal so zurecht.

...und kann gemütlich langfristig nach dem bestmöglichsten Sprinter darfür ausschau halten.

sorry mit dem Bild wird das glaub`ich, im moment, nix.

Zitat:

@ElektroBenzin schrieb am 26. Januar 2021 um 13:43:43 Uhr:

ja, ich hab den Lappen schon länger. Ich hatte ohne grossartig nachzudenken einfach alles in einem, samt Mopedschein, gemacht . Ich will in der Zukunft auch nicht alle 5Jahre für 7,5t verlängern lassen.

Dein letzter Satz lässt den Schluss zu, Du hast die Fahrerlaubnis Kl. "C1" nach dem 19. Januar 2013 erhalten und möchtest diese zukünftig verfallen lassen.

Zielte Deine Eingangsfrage also darauf ab, ob die (nach Ablauf von "C1") verbleibende Fahrerlaubnis "BE" für das gewünschte Gespann ausreicht? Ich frage aus reiner Neugier.

 

Edit: Ich habe mich geirrt. Du hast im Eröffnungsbeitrag ja geschrieben, Du hättest "nur" BE. Alles klar.

Zitat:

@ElektroBenzin schrieb am 26. Januar 2021 um 13:43:43 Uhr:

Weiss jezt vileicht noch Einer ab welcher Motorisierung und Bj. ein Sprinter, wieviel höchstmöglichst ziehen darf.

Die Motorisierung ist nicht das entscheidende.

Es gibt Sprinter 316 CDI (2,2 R4 163 PS), die 3,5 tonnen ziehen dürfen und wiederum auch 319 CDI (3,0 V6 190 PS), die nur 2 tonnen ziehen dürfen.

Die Fahrzeuge, die 3,5 Tonnen ziehen dürfen, haben meist eine -nicht- abnehmbare Anhängerkupplung und auch eine andere (kürzere) Übersetzung.

Du kannst aber auch dein Fahrzeug auflasten.

Tippe mal dazu bei google „Fahrzeugauflastung“ ein. Meist ist es nur ein Blatt Papier, den du für teures Geld kaufen musst für die Eintragung.

Beim Sprinter geht es von 2 Tonnen auf 2,8 Tonnen ohne technische Veränderung. Musst es wie gesagt mit einem teuren DIN A4 Blatt eintragen lassen.

 

PS: Die Motorleistung ist aber dennoch nicht ganz unwichtig.

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass bei insgesamt 7 Tonnen alles unter 200 PS sehr unangenehm werden kann.

Fährst du viele hügelige Strecken, Kasseler Berge etc, sind bei 7 tonnen unter 150 PS sogar schon zu gefährlich.

Da geht die Geschwindigkeit trotz Volllast schon mal bis 50 Km/h runter.

Auch eine gute Wandlerautomatik ist bei so schwere Fahrten zu empfehlen.

Bei Handschalter kann 2-3x rückwärts Bergauf einparken schon mal das halbe Leben der Kupplung kosten.

Über so hohe Gewichte braucht ihr euch keine Gedanken machen, denn das Zugfahrzeug hat 2,8t und der Anhänger 2t (eigentlich ja auch nur 1t).

Themenstarteram 26. Januar 2021 um 18:26

@munition76 , für das alte Zugpferd werd ich wohl nix mehr eintragen lassen. Dennoch intresant das da manchmal was geht.

Langfristig gesehen hab ich dann vor mir einen Sprinter (2bis5 J. alt) zu kaufen.

Dafür hattest Du ein par intressante hinweise. Dennoch hab ich da dann die 2.2l Maschiene im Auge.

Die Karosse darf nicht das Flache Dach haben und auch nicht ganz Lang sein.

Jezt weiss ich schonmal von Dir das ich der einfachheithalber auf eine feste AHK schauen muss (wuste garnicht das es da anderre giebt).

CDi316 daruter schafft es keiner ?

Das mit der Kuplung mag ja sein, doch ich gehe mal davon aus das ich nicht schwer ziehe. Ist nur zur not gedacht, das ich mich dann nicht ärger, wenn ichs dann doch mal brauch.

Vor Automatik hab ich immer respeckt. Bei einem Schalter fühle ich mich langzeitig gesehen sicher, auch wenn Mercedes vileicht sogar die Zuverlässigste Automatik hat???

..ist vileicht gering die Wahrscheinlichkeit das da was ausfällt, mir aber dennoch zu viel.

Giebt es hier Leute die sagen möchten was Sie mit Ihrem 3,5t Sprinter ziehen dürfen und welchen Motror und Getriebe sie dazu haben.? oder Anderre die ein solches Beispiel so wissen und benennen können?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gespann mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 4,8t mit Führerschein BE fahren erlaubt ?