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Spanisches Auto IN Deutschland 4 Monate fahren

Themenstarteram 23. Juni 2018 um 8:52

Hallo zusammen,

 

Ich bin Spanier Lebe aber seit mitte 2015 in D. Zurzeit bin im Urlaub in meinem Land und möchte in eine oder zwei Wochen zurück nach D kommen.

 

Ich würde mit dem Auto von meine Mutti zurück fahren da meins kaputt ist und brauche das Auto in D. In Dezember ( Weihnachten) fahre ich das Auto wieder zurück. Die Frage ist,kann ich ein Spanisches Auto der nicht auf mich zugelassen ist (auf meine Mutti) in D Fahren ca 4 Monaten ohne Probleme?

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Es ehrt dich auf auf jeden Fall, dass du überhaupt diese Frage stellst - du bist auf dem besten Weg zum echten Deutschen. :D

Wie die rechtliche Lage ist: keine Ahnung.

Ich kann nur sagen: wenn ich auf Arbeit übern Parkplatz gehe, steht da eigentlich ganz (Süd-)Osteuropa und das interessiert de facto kein Schwein.

Die sind doch nicht deppert und ägern sich mit TÜV und deutscher KFZ-Steuer für alte Diesel rum.

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Zitat:

@ryaneh9 schrieb am 23. Juni 2018 um 10:52:18 Uhr:

Hallo zusammen,

Ich bin Spanier aber Lebe seit 2015 in D. Zurzeit bin im Urlaub in meinem Land und möchte in eine oder zwei Wochen zurück nach D kommen.

Ich würde mit der Wagen von meine Mutti zurück fahren da meins kaputt ist und brauche das Auto in D. In Dezember ( Weihnachten) fahre ich das Auto wieder zurück. Die Frage ist,kann ich ein Spanisches Auto der nicht auf mich zugelassen ist (auf meine Mutti) in D Fahren ca 4 Monaten ohne Probleme?

Danke

Was das Gesetz vorschreibt, keine Ahnung.

Und wenn du Kontrolliert (Polizei) werden solltest, wer kann dir beweisen wie lange du das Auto schon in Deutschland fährst?

MfG kheinz

Lass dir auf jeden Fall eine Vollmacht deiner Mutter ausstellen, dass sie dir das Fahrzeug bis Ende des Jahres überläßt.

Ich denke es wird keine Probleme geben, wobei ich dir rechtliche Situation nicht kenne.

Ist kein Problem. Zur vorübergehenden Teilnahme am Verkehr in D ist das bis zu einem Jahr möglich. Bezüglich Kontrollen würde ich auch ein entsprechendes Schreiben (auf deutsch) ggf. ausstellen lassen, könnte es im Fall der Fälle vermutlich vereinfachen.

am 23. Juni 2018 um 12:30

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Juni 2018 um 14:25:40 Uhr:

Ist kein Problem. Zur vorübergehenden Teilnahme am Verkehr in D ist das bis zu einem Jahr möglich. Bezüglich Kontrollen würde ich auch ein entsprechendes Schreiben (auf deutsch) ggf. ausstellen lassen, könnte es im Fall der Fälle vermutlich vereinfachen.

Bist du ganz sicher? Der TE ist seit 2015 in Deutschland gemeldet. Normalerweise darf er das nicht. In anderen Europaeischen Laendern bekommst in einer Kontrolle ordendlich Probleme.

Da das Fahrzeug nicht auf ihn zugelassen ist, kein Problem. Wäre das Fahrzeug auf ihn zugelassen und er hätte seinen Wohnsitz hier in D, würde man den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs dann auch hier in D vermuten, was dazu führen würde, dass er dann auch das Fahrzeug hier zulassen müsste. Das aber nicht erst nach einem Jahr, sondern direkt.

Wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast, muss das von Dir benutzte Auto in Deutschland angemeldet sein. Andernfalls wird es steuerrechtlich relevant, weil Du KFZ-Steuer hinterziehst.

Wenn Du noch einen Wohnsitz in Spanien gemeldet hast und bei einer Kontrolle einen entsprechenden Pass vorlegen kannst, wird es schwer, Dir nachzuweisen, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Hast Du nur einen Wohnsitz in Deutschland gemeldet und ist dies im Pass eingetragen, könntest Du Probleme kriegen. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist aber gering, ich bin schon mal fast drei Jahre lang im EU-Ausland mit deutschem Kennzeichen gefahren.

am 23. Juni 2018 um 12:35

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Juni 2018 um 14:33:30 Uhr:

Da das Fahrzeug nicht auf ihn zugelassen ist, kein Problem. Wäre das Fahrzeug auf ihn zugelassen und er hätte seinen Wohnsitz hier in D, würde man den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs dann auch hier in D vermuten, was dazu führen würde, dass er dann auch das Fahrzeug hier zulassen müsste. Das aber nicht erst nach einem Jahr, sondern direkt.

Gerade weil es nicht auf ihn Zugelassen ist sehe ich Probleme. Er darf schon seit 2016 kein im Ausland registriertes Fahrzeug fahren.

Und das steht wo?

am 23. Juni 2018 um 12:44

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Juni 2018 um 14:36:22 Uhr:

Und das steht wo?

Der TE hat einen Festen Wohnsitz seit 2015 in Deitschland. Er darf deswegen auch kein Auslaendisch Registriertes Fahrzeug in Deutschland fahren. Ansonsten koenntes du dir als Deutscher jedes Jahr ein Auto aus dem Ausland holen und ein Jahr fahren. ;)

Ich werde fuer dich mal google bemuehen damit du dein Gesetz bekommst. ;)

In dem Text, der weder irgendwie rechtlich relevant ist, steht allerdings auch.

Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung darf nur bei vorübergehender Nutzung für ein Jahr in Deutschland genutzt werden. Sobald der regelmäßige Standort im Inland begründet wird, muss das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet werden.

Wenn das Fahrzeug also keinen regelmässigen Standort (nur die 4 Monate bis Dezember) in Deutschland hat ist alles paletti. Isb, in Verbindung mit dem 2.2.

Fazit: ich würde einfach mit dem Fahrzeug in Deutschland fahren. Solltest du mal kontrolliert werden, dann wird das im Rahmen einen Allgemeinen Verkehrskontrolle wohl sowieso nicht wirklich verfolgt werden.

Und selbst wenn, was ist das worst case?

Ziemlich sicher kein Jahr Knast weil du mit dem Auto deiner Mutter in Deutschland rumgetuckert bist.

 

Zitat:

Der TE hat einen Festen Wohnsitz seit 2015 in Deitschland. Er darf deswegen auch kein Auslaendisch Registriertes Fahrzeug in Deutschland fahren. Ansonsten koenntes du dir als Deutscher jedes Jahr ein Auto aus dem Ausland holen und ein Jahr fahren. ;)

Ja, und?

was soll das heissen?

Er darf es nicht, weil es ja nicht sein kann? Ziemlich schwaches Argument.

Hier in der CH das für ein Jahr absolut kein Thema.

:rolleyes:

Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Juni 2018 um 14:44:06 Uhr:

Der TE hat einen Festen Wohnsitz seit 2015 in Deitschland. Er darf deswegen auch kein Auslaendisch Registriertes Fahrzeug in Deutschland fahren.

Er darf kein auf IHN ZUGELASSENES auslaendisches Auto so lange fahren, wenn ich Tecci richtig verstehe. Ist es aber nicht.

Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Juni 2018 um 14:44:06 Uhr:

Der TE hat einen Festen Wohnsitz seit 2015 in Deitschland. Er darf deswegen auch kein Auslaendisch Registriertes Fahrzeug in Deutschland fahren.

Ok, dann geh ich mal schnell zu meinem Nachbar rüber und sage ihm, dass er heute ruhig das Spiel schauen kann. Der fährt nämlich beruflich LKW bei einer großen ausländischen Spedition, deren Fahrzeuge alle nicht in D zugelassen sind. Darf er ja nicht...

Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Juni 2018 um 14:35:56 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Juni 2018 um 14:33:30 Uhr:

Da das Fahrzeug nicht auf ihn zugelassen ist, kein Problem. Wäre das Fahrzeug auf ihn zugelassen und er hätte seinen Wohnsitz hier in D, würde man den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs dann auch hier in D vermuten, was dazu führen würde, dass er dann auch das Fahrzeug hier zulassen müsste. Das aber nicht erst nach einem Jahr, sondern direkt.

Gerade weil es nicht auf ihn Zugelassen ist sehe ich Probleme. Er darf schon seit 2016 kein im Ausland registriertes Fahrzeug fahren.

Genau so ist es.

Es ist unerheblich, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Lebensmittelpunkt in Deutschland heisst benutztes Auto muss in D angemeldet sein.

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