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Ohne Kennzeichen gefahren, Auto jedoch für den Rest des Tages zugelassen und versichert.

Themenstarteram 28. Januar 2021 um 4:59

Guten Morgen!

Folgendermaßen:

Im Juni 2020 habe ich das Auto von meinem Vater an einen serbischen Exporthändler verkauft. Um 15 Uhr habe ich einen Abmeldetermin gehabt, welches ich auch wahrgenommen habe. Nach der Abmeldung bin ich nach Hause gefahren, habe die Kennzeichen verstaut und auf den Abholer gewartet, welcher um 16 Uhr mit einem Anhänger bei mir sein sollte, um das Auto abzuholen. Leider hat er meine Adresse nicht gefunden und selbst nach langem Erklären konnte ich ihm nicht erfolgreich beschreiben, wie er zu mir kommt. Also sagte er mir, ich solle auf den Penny-Parkplatz kommen, dieser ist ca. 200m von meinem Wohnort entfernt. Also bin ich hingefahren, natürlich ohne Kennzeichen.

Wie mein Glück es wollte, ist uns beim Beladen ein Streifenwagen zwischen dem Auto und dem Anhänger gefahren, hat angehalten und es gab ordentlich einen auf den Deckel. Ich habe den Beamten erklärt, dass das Auto noch bis 23:59 zugelassen und versichert ist, was sie auch überprüft und bestätigt haben.

Ein paar Wochen später habe ich, wie erwartet einen Bußgeldbescheid bekommen:

"Sie setzten ein Fahrzeug in Betrieb, welches nicht zum Straßenverkehr zugelassen war.".

70€ Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, da es sich beim oben genannten Verstoß um einen A-Verstoß handelt.

Nun ist das Problem folgender: Ich habe mich im nachhinein erkundigt und gesehen, dass es tatsächlich einen anderen Tatbestand gibt, welcher lautet: "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte." Dieser Verstoß wäre in der Regel mit einem Bußgeld von 60€ geahndet worden und mit keinem Punkt in Flensburg. Desweiteren würden mich keine Probezeitmaßnahmen erwarten, da es sich bei diesem Tatbestand um einen B-Verstoß handelt.

Meine Frage also: Wurde mir von den Beamten ein falscher Tatbestand vorgeworfen? Hätte ich eigentlich eine andere Strafe kriegen sollen? Habe ich nun zu Unrecht einen Aufbauseminar absolviert und meine Probezeit auf 4 Jahre verlängert? Und am wichtigsten: Kann ich im Nachhinein noch etwas unternehmen? Schließlich kann ich beweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich am Tattag noch bis 23:59 zugelassen und versichert war. Ich hätte ebenfalls nicht wissen können, dass es einen anderen Tatbestand gibt, welcher eigentlich bei mir zutreffen sollte.

Ich freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank!

MfG, Yunus

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48 Antworten

Nimm dir einen Anwalt, egal was jetzt hier richtig oder falsch ist. Du kommst da sonst sehr schwer wieder raus.

Wie ich das sehe: Du bist ja einwandfrei ohne Kennzeichen gefahren. Demzufolge der Vorwurf der Polizei korrekt ist.

Du hättest die entwerteten Kennzeichen draufmachen müssen. Dass man im Fall des Falles(zB. Regelverstoss) auch den Halter ausfindig machen kann.

Beim verladen war das Kennzeichen natürlich schon ab. Bei der Fahrt zum Parkplatz war es aber noch drauf :)

 

Vermutlich hat sich der TE aber gegenüber der Polizei - wie leider so oft - um Kopf und Kragen geredet.

 

Ein Anwalt wäre angebracht

Ohne es genauer geprüft zu haben denke ich, dass Dir tatsächlich nicht der zutreffende Tatvorwurf entgegen gehalten wurde. Dagegen hättest du dich erfolgversprechend wehren können durch Rechtsmittel. Die Frist dürfte aber längst abgelaufen sein, wenn das Aufbauseminar bereits absolviert ist. Jetzt ist es wirklich kompliziert. Theoretisch gibt es die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", jedoch nicht bei einfachem Fristversäumnis wie bei dir. Da müsste ein ausgefuchster Anwalt ganz genau prüfen, es rauszuholen ist. Oder man versucht es jenseits von Ansprüchen durch einen betont freundlichen Appell an die Behörde, basierend auf einer sehr exakten Sachverhaltsschilderung mit Beweisangeboten. Auch dabei könnte ein Anwalt hilfreich sein.

Normalerweise halte ich nicht viel vom Tipp: geh zum Anwalt. Vieles kann man selbst machen, wenn man die Angelegenheit überlegt und sachlich schildert. Aber dieser Fall ist knifflig bis aussichtslos. Bei echtem Interesse und entschlossenem Einsatz von deutlich mehr als Taschengeld könnte man womöglich etwas rausholen.

am 28. Januar 2021 um 6:20

Zitat:

@yunusguel schrieb am 28. Januar 2021 um 05:59:12 Uhr:

....Kann ich im Nachhinein noch etwas unternehmen? ....

nur wenn Du fristgerecht gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt hast, kannst Du mithilfe eines RA noch etwas unternehmen - ohne fristgerechten Widerspruch bei bereits rechtskräftigem BG-Bescheid ist das Ding leider durch....

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. Januar 2021 um 06:23:58 Uhr:

Wie ich das sehe: Du bist ja einwandfrei ohne Kennzeichen gefahren. Demzufolge der Vorwurf der Polizei korrekt ist.

Nein, ist er nicht.

Zitat:

Du hättest die entwerteten Kennzeichen draufmachen müssen. Dass man im Fall des Falles(zB. Regelverstoss) auch den Halter ausfindig machen kann.

Das ist richtig, war zweifellos eine mächtig dämliche Idee die Kennzeichen runter zu schrauben (hätte doch gereicht wenn der auf dem Hänger steht, auf der Straße darf der nämlich auch nicht ohne stehen).

Gruß Metalhead

Jetzt ist das Ding durch:

- Tat im Juni 2020

- Bußgeldbescheid ein paar Wochen später, vermutlich bis September 2020

 

Da dem nicht widersprochen wurde, ist er inzwischen rechtskräftig, die Strafe bezahlt und das Aufbauseminar absolviert. Was will man da Monate später erreichen? Und vor allem wie? Das hätte man direkt machen müssen, jetzt ist es zu spät.

Was mich interessieren würde ist, bist du das Auto auf dem Parkplatz gefahren das die Polizei dich gesehen hat?

War der Kaufvertrag schon unterschrieben (mit Uhrzeit).

am 28. Januar 2021 um 7:42

@metalhead79 ...klar ist er ohne Kennzeichen gefahren - steht so im Eingangsbeitrag. Du verwechselst hier was der TE tatsächlich verbrochen hat und was ihm hier geraten wurde, was man gegenüber der Polizei hätte angeben sollen.

Aber das ist oft das Problem, viele kennen sich weder aus noch haben sie auch nur ein wenig Gespür für Gesetze und sind dazu noch so wie @latexallergie schreibt, der Polizei gegenüber zu redselig, quatschen einfach drauf los... Smaltalk ohne Hirn & Verstand -wie sie es so im täglichen Leben halt auch machen, lassen sich von den (lieben, netten) Beamten, die doch nur ein wenig plaudern wollen zu Aussagen verleiten, die ihnen hinterher Kopf und Kragen kosten.

Gegenüber Beamten weiß man entweder wirklich, was man sagt / sagen darf oder man hält die Schnauze... selbst Kleinigkeiten, die man selbst für unverfänglich hält können ausschlaggebend sein.

Der Vorwurf ist korrekt. Erlaubt war die Fahrt mit entstempelten Kennzeichen für die Rückfahrt. Die war abgeschlossen, als Du zu Hause ankamst. Dann bist Du wieder losgefahren, und da war das Auto nicht mehr zugelassen. Eine Fahrt ohne Versicherungsschutz wirft man Dir ja nicht vor, das wäre auch eine Straftat. Die andere Owi ist nur, wenn das Fahrzeug zugelassen ist, aber die Kennzeichen nicht angebracht sind. Ich sehe da keine Fehler.

am 28. Januar 2021 um 7:52

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Januar 2021 um 08:42:11 Uhr:

@metalhead79 ...klar ist er ohne Kennzeichen gefahren - steht so im Eingangsbeitrag. Du verwechselst hier was der TE tatsächlich verbrochen hat und was ihm hier geraten wurde, was man gegenüber der Polizei hätte angeben sollen.

Sagen wir mal so: Was der TE nach seiner Angabe "verbrochen" haben soll unterscheidet sich von dem, was auf dem Bussgeldbescheid angegeben war. Angeblich hat die Polizei die bestehende Zulassung ja sogar geprüft. Ich bezweifele, dass dann ein falscher Bussgeldbescheid ausgestellt wurde. Einen Teil der Geschichte kennen wir jedoch nicht - das ist die Verarbeitung des Vorfalls bei der Behörde. Da kann ein Fehler passiert sein oder es sind andere Fakten aufgetaucht. Aber jetzt kann man das alles nicht mehr prüfen lassen.

Von Gequatsche ohne Sinn und Verstand ist im Eingangspost aber auch keine Rede. Das fabulierst du dazu.

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Januar 2021 um 08:42:11 Uhr:

@metalhead79 ...klar ist er ohne Kennzeichen gefahren - steht so im Eingangsbeitrag. Du verwechselst hier was der TE tatsächlich verbrochen hat und was ihm hier geraten wurde, was man gegenüber der Polizei hätte angeben sollen.

Nee da verwechsle ich nix, das Fahrzeug wurde an diesem Tag abgemeldet und es wurde mit entsiegelter Plaktette heimgefahren (und das völlig legal).

Die Fahrt zum Supermarkt (Übergabeort) wäre unter dieser Voraussetzung sicher auch im erlaubten Bereich. Sogar der Käufer hätte mit dem Kennzeichen komplett zurück fahren dürfen (er muß nur bis 23:59Uhr angekommen sein).

Das wäre alles vollkommen legal gewesen, nur halt nicht ohne Kennzeichen zu fahren.

Der Vorwurf daß das Fahrzeug nicht versichter war stimmt schlicht und ergreifend nicht (es war definitiv noch für diesen Tag versichert).

Natürlich bringt das ein halbes Jahr später vermutlich alles nix mehr (warum man sowas aktzeptiert ist mir schleierhaft, da der TE ja mit dem entsiegelten Kennzeichen zurück gefahren ist, hatte er von dieser Tatsache ja scheinbar Kenntnis).

Zitat:

Aber das ist oft das Problem, viele kennen sich weder aus noch haben sie auch nur ein wenig Gespür für Gesetze und sind dazu noch so wie @latexallergie schreibt, der Polizei gegenüber zu redselig, quatschen einfach drauf los...

Richtig, auf Fragen wie "Sie wissen warum wir sie anhalten" gibt's nur eine richtige Antwort und die lautet "Nein". ;)

Hier hat er aber doch nix falsches gesagt.

Zitat:

Ich habe den Beamten erklärt, dass das Auto noch bis 23:59 zugelassen und versichert ist, was sie auch überprüft und bestätigt haben.

Warum lässt man sich da dann diesen Vorwurf einschenken?????

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. Januar 2021 um 08:48:13 Uhr:

Der Vorwurf ist korrekt. Erlaubt war die Fahrt mit entstempelten Kennzeichen für die Rückfahrt. Die war abgeschlossen, als Du zu Hause ankamst. Dann bist Du wieder losgefahren, und da war das Auto nicht mehr zugelassen.

Dieses Haar könnte man zugegebenermaßen spalten, aber der Käufer hätte auch damit heim fahren dürfen, der Zwischenstop am Übergabeplatz ist da IMHO kein KO-Kriterium.

Zitat:

Eine Fahrt ohne Versicherungsschutz wirft man Dir ja nicht vor, das wäre auch eine Straftat.

Stimm, aber ein "nicht zugelassenes Fahrzeug", was halt auch nicht stimmt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Amen schrieb am 28. Januar 2021 um 08:52:10 Uhr:

Angeblich hat die Polizei die bestehende Zulassung ja sogar geprüft. Ich bezweifele, dass dann ein falscher Bussgeldbescheid ausgestellt wurde.

Was gibt's da zu bezweifeln?

Wenn es stimmt was der TE schreibt (und davon gehe ich einfach mal aus), dann wird ihm die Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug vorgeworfen.

Da weiß schon manchmal die linke Hand nicht was die Rechte tut (oder man versucht seine Quote zu optimieren), das hab ich selbst schon erlebt.

Gruß Metalhead

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