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Spanisches Auto IN Deutschland 4 Monate fahren

Themenstarteram 23. Juni 2018 um 8:52

Hallo zusammen,

 

Ich bin Spanier Lebe aber seit mitte 2015 in D. Zurzeit bin im Urlaub in meinem Land und möchte in eine oder zwei Wochen zurück nach D kommen.

 

Ich würde mit dem Auto von meine Mutti zurück fahren da meins kaputt ist und brauche das Auto in D. In Dezember ( Weihnachten) fahre ich das Auto wieder zurück. Die Frage ist,kann ich ein Spanisches Auto der nicht auf mich zugelassen ist (auf meine Mutti) in D Fahren ca 4 Monaten ohne Probleme?

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Es ehrt dich auf auf jeden Fall, dass du überhaupt diese Frage stellst - du bist auf dem besten Weg zum echten Deutschen. :D

Wie die rechtliche Lage ist: keine Ahnung.

Ich kann nur sagen: wenn ich auf Arbeit übern Parkplatz gehe, steht da eigentlich ganz (Süd-)Osteuropa und das interessiert de facto kein Schwein.

Die sind doch nicht deppert und ägern sich mit TÜV und deutscher KFZ-Steuer für alte Diesel rum.

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am 25. Juni 2018 um 9:14

Da frage Ich mich doch wie es mit dem Firmenwagen aussieht den Ich regelmässig nutze und eine JNiederländische Zulassung hat, da Ich im selbigen Land arbeite....

Wenn du dort arbeitest und dort Deine Einkommenssteuern zahlst ist alles ok. Wenn Du aber in Deutschland wohnst und auch hier die Einkommenssteuern bezahlst, müsste das Auto in Deutschland angemeldet sein (was übrigens viel billiger ist). Interessant wird das Ganze bei Grenzgängern, also in D wohnen und in NL arbeiten Die dürfen das Firmenauto mit NL-Kennzeichen fahren, aber nicht zum privatem Gebrauch. Privat ist dann ein D-Kennzeichen erforderlich. In der Praxis schert das die wenigsten, mich auch nicht.

Und fragt nicht, ob das so sinnvoll ist, seit wann ist Steuergesetzgebung immer sinnvoll?

...obwohl sie auch im Ausland die private Nutzung versteuern müssen??

Das damit nicht privat rumgegurkt wird ist ja klar. Die paar Kilometer die das betrifft jucken keinen, da kommt man vielleicht im Jahr auf 200 private bei einer Gesamtleistung von rund 60.000 km per anno. das bisschen wird dann im fahrtenbuch mit auf die nächste Dienstfahrt genommen und gut ist, da gab es auch noch nie probleme bei der Buchhaltung mit und kein Prüfer hatte da was zu jammern.

Laut unserer Buchhaltung mosern die auch erst wenn da grosse differenzen auftreten, der kleinkram interessiert keinen prüfer. So weit Ich das verstanden habe wird im groben nachgesehen ob die eingetragenen Kilometer sich mit der Wegstrecke decken uns plausibel sind.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 25. Juni 2018 um 12:23:39 Uhr:

...obwohl sie auch im Ausland die private Nutzung versteuern müssen??

Es geht nicht um die Versteuerung des geldwerten Vorteils, sondern um die KFZ Steuer für den PKW.

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