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Sonderfelgen eintragen lassen Großraum Ludwigsburg/Stuttgart

BMW 3er E93
Themenstarteram 22. Juni 2015 um 13:41

Hallo,

kann jemand mir einen Rad geben, welche Prüfstelle (TÜV, Dekra, GTÜ...) bei der Eintragung von Sonderfelgen eher kulant ist und nicht mit der Lupe hinsieht !

Beim TÜV Ludwigsburg habe ich schon schlechte Erfahrungen bei der normalen HU gemacht, daher denke ich dass es bei Sondereintragungen nicht besser aussieht und ich möchte gleich beim 1. mal die Felgen eingetragen bekommen und nicht zig mal hin müssen !

 

 

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10 Antworten

Wenn es um eine Eintragung per Einzelabnahme geht, dann kann das je nach Bundesland nur eine bestimmte Prüfstelle. In BW geht das mWn nur beim TÜV.

am 22. Juni 2015 um 18:07

Setz mal ein Foto von der Seite und vorn seitlich rein, dann guck ich mal...ich könnte da eventuell was machn.

am 22. Juni 2015 um 18:59

Zitat:

@hydrou schrieb am 22. Juni 2015 um 16:46:59 Uhr:

Wenn es um eine Eintragung per Einzelabnahme geht, dann kann das je nach Bundesland nur eine bestimmte Prüfstelle. In BW geht das mWn nur beim TÜV.

Hab ich ja noch nie gehört. Hab in den 23 Jahren schon so einiges eintragen lassen, egal ob bei Tüv, Dekra oder KüS, es gab nie Probleme. Aber vielleicht sind Bayern und Thüringen da ja etwas kulanter wie andere Bundesländer.

Bitte nicht normale Abnahme mit Teilegutachten oder Kombination mehrerer Teile mit ABE im Serienzustand mit Einzelabnahme verwechseln. Und Sondereintragung klingt für mich in der Regel nach Einzelabnahme gemäß § 21 STVZO.

Ersteres beides darf jede Prüfstelle, da das nur Papierarbeit ist. Letzteres hingegen ist hingegen streng reglementiert und nur bei der anerkannten Prüforganisation möglich, die für das jeweilige Bundesland ausgewählt wurde. In Bayern und Baden-Württemberg z.B. der TÜV, in Sachsen nur Dekra.

am 22. Juni 2015 um 20:32

Also ich spreche schon von einer Einzelabnahme bei:

- Targa- Eigenumbau Mazda RX7

- Duplexanlage Mazda RX7

- Umbau Rechts- auf Linkslenker Opel GT

- Umbau 2 Liter Motor in Opel GT

- Umbau 3 Liter Monza Motor in Opel Manta B

- Lotus Bremsanlage in Opel Manta B

- Elektrohydraulische Haubenöffnung

- GfK Einzelbausatz an Opel Calibra

- Opel GT Rückleuchten an Opel Calibra

...natürlich alles ordnungsgemäß eingetragen und in den Fahrzeugpapieren geändert. Für die jeweiligen Umbauten oder Teile gab es natürlich keinerlei Papiere / Gutachten oder ABE's. Zeitraum zwischen 1990 und 2000.

Das normale Felgengedöhns mit Gutachten oder Einzelabnahme mehrerer ABE-Teile, alles keine Frage. Aber gut, ist auch schon alles einige Jahre her, vielleicht hat sich da ja mittlerweile auch rechtlich einiges geändert. Zu jenen Zeiten jedenfalls war es meines Wissens egal, ob Tüv oder Dekra. Den KüS kannte ich allerdings damals auch noch nicht.

Tja, leider bist du dann nicht up-to-date oder es wurde früher nicht so streng gehandhabt. Im Anhang ist das schön erklärt, dass man bei einer Abnahme mit Teilegutachten entweder einen Prüfingenieur (also, TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, etc.) oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (AAS, in W-Deutschland nur TÜV, in O-Deutschland nur Dekra) beauftragen kann. Bei einer Einzelabnahme muss immer und nur der AAS tätig werden.

Unbenannt

Zitat:

@hydrou schrieb am 22. Juni 2015 um 21:45:44 Uhr:

Bitte nicht normale Abnahme mit Teilegutachten oder Kombination mehrerer Teile mit ABE im Serienzustand mit Einzelabnahme verwechseln. Und Sondereintragung klingt für mich in der Regel nach Einzelabnahme gemäß § 21 STVZO.

Ersteres beides darf jede Prüfstelle, da das nur Papierarbeit ist. Letzteres hingegen ist hingegen streng reglementiert und nur bei der anerkannten Prüforganisation möglich, die für das jeweilige Bundesland ausgewählt wurde. In Bayern und Baden-Württemberg z.B. der TÜV, in Sachsen nur Dekra.

So isses leider; ist eben in den Ländern verschieden. Hier vor Ort darf das die DEKRA auch nicht.

am 23. Juni 2015 um 4:39

Wie ich bereits sagte, ist ja schon ein paar Jahre her, da kann / wird sich auch so einiges geändert haben. Ich kann auch nicht mehr wirklich sagen, was wir seinerzeit genau bei welcher Prüfstelle haben abnehmen lassen.

Vielleicht hatten wir auch wirklich einfach nur Glück, dass wir ein oder zwei Sachen zufällig bei genau der richtigen Prüforganisation haben abnehmen lassen und die andere es gar nicht gedurft hätte. Das lässt sich jetzt nach 15 oder 20 Jahren nimmer verifizieren.

Von daher werde ich Eure Aussage dahingehend nicht anzweifeln. Da sag ich eher - gut, wieder was dazugelernt... ;)

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 22. Juni 2015 um 22:32:21 Uhr:

Also ich spreche schon von einer Einzelabnahme bei:

- Targa- Eigenumbau Mazda RX7

- Duplexanlage Mazda RX7

- Umbau Rechts- auf Linkslenker Opel GT

- Umbau 2 Liter Motor in Opel GT

- Umbau 3 Liter Monza Motor in Opel Manta B

- Lotus Bremsanlage in Opel Manta B

- Elektrohydraulische Haubenöffnung

- GfK Einzelbausatz an Opel Calibra

- Opel GT Rückleuchten an Opel Calibra

...natürlich alles ordnungsgemäß eingetragen und in den Fahrzeugpapieren geändert. Für die jeweiligen Umbauten oder Teile gab es natürlich keinerlei Papiere / Gutachten oder ABE's. Zeitraum zwischen 1990 und 2000.

Das normale Felgengedöhns mit Gutachten oder Einzelabnahme mehrerer ABE-Teile, alles keine Frage. Aber gut, ist auch schon alles einige Jahre her, vielleicht hat sich da ja mittlerweile auch rechtlich einiges geändert. Zu jenen Zeiten jedenfalls war es meines Wissens egal, ob Tüv oder Dekra. Den KüS kannte ich allerdings damals auch noch nicht.

Also mir haben KÜS und Dekra immer erklärt das ich zum TÜV muss, da sie nur abnahmeprüfungen und keine einzelprüfung machen dürfen.

Deiner wäre dann ein Geheimtipp!

am 23. Juni 2015 um 5:06

Wie ich oben schon schrieb, da sich heute nicht mehr nachvollziehen lässt, was wir wo haben damals eintragen lassen, kann es auch durchaus sein, dass wir seinerzeit zufällig mit dem richtigen Anliegen bei der richtigen Prüforganisation gelandet sind.

Targa-Umbau war definitiv beim TÜV, weiß ich noch, weil wir dort auf dem Hof das komplette Auto zerlegen mussten (wegen der eingeschweißten Zusatzverstrebungen). Kann auch sein, dass sowas wie die elektrohydraulische Haubenöffnung oder die GT Rückleuchten beim Calibra nicht ganz so streng genommen wurden und bei Dekra oder KüS eingetragen werden konnten. Da waren die bauseitigen Veränderungen ja eher relativ gering.

Meine beiden Vorschreiber werden schon recht haben... ;)

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