Sohn beschädigt Fahrzeug auf Parkplatz, Abwicklung über KFZ Haftpflicht möglich?

Hallo, mein Sohn 9 Jahre hat am Wochenende auf einem Dehner Parkplatz mit einem Einkaufswagen eine Delle und Schramme in einen Renault Captur gefahren. Ich habe den Halter dann über die Kasse ausrufen lassen und ihm meine Daten gegeben, wollte das ganze dann über die Private Haftpflicht regeln, leider haben wir gerade festgestellt, dass meine Frau die private Haftpflichtversicherung gekündigt hat!!!

Laut Recherchen könnte der Schaden bis zu 2000 Euro betragen, was unser finanzielles "Todesurteil" wäre....

Gibt es eine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?

VG

Beste Antwort im Thema

Respekt wieviele den tollen Tipp geben wie man sich "drücken" kann, ein Spiegel der Gesellschaft.
Aber wehe wenn euch das mal passiert .....miniminini......

Wenn keine Versicherung dafür Eintritt, dann rede mit den Besitzern und zeig dein Wohlwollen diesen Schaden zu regulieren, man findet immer einen gemeinsamen Weg.
Immer dran denken wie man selbst reagieren würde.

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Da schaust du in deinen Vertrag, da steht das drin. Ist bei jeder Versicherung anders.

Ist eine Rechenaufgabe (immer unter der Voraussetzung, das demnächst nicht wieder was passiert). Die Versicherung rechnet dir auch aus, ob sich aus ihrer Sicht ein Rückkauf lohnt.

Zitat:

@tyson8181 schrieb am 16. Mai 2017 um 15:35:22 Uhr:


OK, würdet ihr den Versuch wagen das ganze über die KFZ Haftpflicht abzuwickeln?

Weiss man vorab wie hoch die SF Hochstufung ausfällt, wäre mein erster Schaden bei dieser Versicherung...

Melde den doch einfach (wahrheitsgemäß), dann zahlen die das oder auch nicht.

Schaden zurückkaufen kannst dann immer noch.

Mit einer Meldung kannst du eigentlich nix falsch machen.

Gruß Metalhead

Frist ist nur 1 Woche wäre somit bereits 4 Tage drüber....

Die Frist ist eher nicht das Thema! Melde den Schaden wahrheitsgemäß Deiner Hafpflicht und halte Dich so allgemein wie möglich: sinngemäß: "mein neunjähriger Sohn hat auf dem Supermarktparkplatz das Fahrzeug des Geschädigten mit dem Einkaufswagen touchiert"

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann kannst Du ja rechtlich prüfen lassen, ob Dein Sohn in dem Fall deliktfähig ist...? Ohne miteinander zu reden, einfach mal ein Gutachten vorzulegen, wenn die Haftung nicht geklärt ist, halte ich zumindest für gewagt...

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Zitat:

@Mimro schrieb am 16. Mai 2017 um 16:33:05 Uhr:


Die Frist ist eher nicht das Thema! Melde den Schaden wahrheitsgemäß Deiner Hafpflicht und halte Dich so allgemein wie möglich: sinngemäß: "mein neunjähriger Sohn hat auf dem Supermarktparkplatz das Fahrzeug des Geschädigten mit dem Einkaufswagen touchiert"

Na, das wird in einem solchen zwielichten Fall wohl der Versicherung als Schilderung des Sachverhalts auf keinen Fall ausreichen. Möglicherweise interssiert sie, ob das beschädigte Fahrzeug 2 m oder 200 m vom Be- oder Entladevorgan (um den es ja geht) entfernt war. Ist aber nur so meine Denke - ich bearbeite den Fall ja nicht.

Zitat:

@Mimro schrieb am 16. Mai 2017 um 16:33:05 Uhr:


Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann kannst Du ja rechtlich prüfen lassen, ob Dein Sohn in dem Fall deliktfähig ist...? Ohne miteinander zu reden, einfach mal ein Gutachten vorzulegen, wenn die Haftung nicht geklärt ist, halte ich zumindest für gewagt...

Ein Kind, das das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist deliktfähig. Eine Ausnahme bildet nur der Verkehrsunfall.
Die Haftungsfrage ist sicher klar. Ob die KFZ-Haftpflicht hier zum tragen kommt, liegt an den genauen Umständen des Ereignisses. Hierzu liegen zu wenig Informationen vor.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Mai 2017 um 18:14:45 Uhr:


Hierzu liegen zu wenig Informationen vor.

Präziser: Gar keine. Die hat sich der TE verkniffen.

Zitat:

@situ schrieb am 16. Mai 2017 um 17:44:02 Uhr:



Zitat:

@Mimro schrieb am 16. Mai 2017 um 16:33:05 Uhr:


Die Frist ist eher nicht das Thema! Melde den Schaden wahrheitsgemäß Deiner Hafpflicht und halte Dich so allgemein wie möglich: sinngemäß: "mein neunjähriger Sohn hat auf dem Supermarktparkplatz das Fahrzeug des Geschädigten mit dem Einkaufswagen touchiert"
Na, das wird in einem solchen zwielichten Fall wohl der Versicherung als Schilderung des Sachverhalts auf keinen Fall ausreichen. Möglicherweise interssiert sie, ob das beschädigte Fahrzeug 2 m oder 200 m vom Be- oder Entladevorgan (um den es ja geht) entfernt war. Ist aber nur so meine Denke - ich bearbeite den Fall ja nicht.

Oder aufgrund der Schadenhöhe plus Rückstufungsschaden einfach regulieren...

Versuch macht klug! ;-)

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Mai 2017 um 18:14:45 Uhr:



Zitat:

@Mimro schrieb am 16. Mai 2017 um 16:33:05 Uhr:


Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann kannst Du ja rechtlich prüfen lassen, ob Dein Sohn in dem Fall deliktfähig ist...? Ohne miteinander zu reden, einfach mal ein Gutachten vorzulegen, wenn die Haftung nicht geklärt ist, halte ich zumindest für gewagt...

Ein Kind, das das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist deliktfähig. Eine Ausnahme bildet nur der Verkehrsunfall.
Die Haftungsfrage ist sicher klar. Ob die KFZ-Haftpflicht hier zum tragen kommt, liegt an den genauen Umständen des Ereignisses. Hierzu liegen zu wenig Informationen vor.

Wobei wir hier mitten in der Rechtsprechung sind... Wenn Du hier die komplette Rechtsprechung kennst... Chapeau! Soweit habe ich mich nicht eingelesen und würde die Beurteilung einem Juristen überlassen, wenn ich kein Kostenrisiko habe... :-)

RS ist hier ziemlich uninteressant, da die Abwehr von Haftpflichtansprüchen (fast) immer ausgeschlossen ist. Ist Aufgabe der Haftpflichtversicherung.

Sollte die Haftpflicht den Schaden übernehmen,
braucht man beim Rückkauf nur Schaden und Wertminderung bezahlen.
Gutachterkosten und Auslagen gehen zu Lasten der VS.

Hatte den Schaden noch gestern meiner KFZ HP gemeldet und warte auf Rückinfo. Der Geschädigte dreht jetzt ab und möchte umgehend das Geld für den Schaden haben sonst meldet er es am Freitag seiner Rechtschutzversicherung....Wäre ich doch einfach weitergefahren 😉

Der soll sich mal nicht einkacken. Ruhig bleiben und abwarten was die Versicherung sagt. Kannst ihm ja ruhig mitteilen, dass die Versicherung das gerade Untersucht.

Ja habe ihm schon geschrieben was das soll und das er froh sein soll das ich für den Schaden aufkommen werde obwohl mein Sohn laut Anwalt deliktunfähige wäre etc....

Zitat:

@tyson8181 schrieb am 17. Mai 2017 um 21:06:07 Uhr:


Geschädigte dreht jetzt ab und möchte umgehend das Geld für den Schaden haben sonst meldet er es am Freitag seiner Rechtschutzversicherung....Wäre ich doch einfach weitergefahren 😉

Der Geschädigte macht das, was ich auch machen würde, sobald ich den Eindruck hätte, dass der Schädiger rumeiert. Wozu schließlich zahlt er seine Prämien.

Das ist übrigens ein stereotyper Rat hier an Geschädigte: Ab zum Anwalt und mit Schädiger und seiner Versicherung nicht selbst kommunizieren. Scheint ein Beispiel zu werden, dass das das richtige Vorgehen ist.

Der Sohn ist mit seinem Alter nicht allgemein deliktunfähig. Da muss der Anwalt des TE ein bisschen nachschulen. Er kann sich ja auch hier im Forum belesen, wo das richtig dargestellt wurde.

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