Sohn beschädigt Fahrzeug auf Parkplatz, Abwicklung über KFZ Haftpflicht möglich?
Hallo, mein Sohn 9 Jahre hat am Wochenende auf einem Dehner Parkplatz mit einem Einkaufswagen eine Delle und Schramme in einen Renault Captur gefahren. Ich habe den Halter dann über die Kasse ausrufen lassen und ihm meine Daten gegeben, wollte das ganze dann über die Private Haftpflicht regeln, leider haben wir gerade festgestellt, dass meine Frau die private Haftpflichtversicherung gekündigt hat!!!
Laut Recherchen könnte der Schaden bis zu 2000 Euro betragen, was unser finanzielles "Todesurteil" wäre....
Gibt es eine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?
VG
Beste Antwort im Thema
Respekt wieviele den tollen Tipp geben wie man sich "drücken" kann, ein Spiegel der Gesellschaft.
Aber wehe wenn euch das mal passiert .....miniminini......
Wenn keine Versicherung dafür Eintritt, dann rede mit den Besitzern und zeig dein Wohlwollen diesen Schaden zu regulieren, man findet immer einen gemeinsamen Weg.
Immer dran denken wie man selbst reagieren würde.
101 Antworten
Ich eiere ja nicht rum, der Schaden was am 5.5 und erst gestern war sein Gutachten in der Post...Da frage ich mich wer rumeiert...tzzz
Hast Recht. So wirklich wissen wir ja gar nicht. ob du dem Geschädigten eine verbindlich Zusage der Kostenübernahme gegeben hast oder nicht.
Zitat:
@tyson8181 schrieb am 17. Mai 2017 um 21:06:07 Uhr:
Hatte den Schaden noch gestern meiner KFZ HP gemeldet und warte auf Rückinfo. Der Geschädigte dreht jetzt ab und möchte umgehend das Geld für den Schaden haben sonst meldet er es am Freitag seiner Rechtschutzversicherung....Wäre ich doch einfach weitergefahren 😉
Hat er denn schon eine angemessene, nachweisbare Frist gesetzt? Also per Einschreiben und rd. 14 Tage?
An sonsten kann man sich zeitlich etwas "Zurücklehnen", da man nichtmal in Verzug ist, müsste man im Zweifel auch keine Zusätzlichen Anwaltskosten befürchten.
Ich hoffe die Zusage, dass man bezahlt, ist nur mündlich geschehen?
Ich möchte den Schaden ja bezahlen, dass habe ich ihm auch geschrieben aber bevor ich privat zahle möchte ich noch auf die Antwort meiner Versicherung warten. Ist doch ein ganz normaler Ablauf. Er meint er hätte am Montag einen Reparaturtermin und wird "mir" das Geld nicht auslegen, deshalb möchte er es sofort haben sonst gibt er es morgen dem Anwalt.
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Wenn er es ja eh sofort reparieren lässt, wird es doch keine fiktive Abrechnung sondern eine Bezahlung der Reparatur?!
Oder sehen ich das falsch? (Frage in die Runde)
Dann kannst ihm ja sagen dass du bzw. die Versicherung das direkt mit der Werkstatt klären.
Wäre natürlich gut wenn die Haftpflicht den Schaden reguliert und die Abrechnung erledigt.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 18. Mai 2017 um 07:37:06 Uhr:
Wenn er es ja eh sofort reparieren lässt, wird es doch keine fiktive Abrechnung sondern eine Bezahlung der Reparatur?!
Oder sehen ich das falsch? (Frage in die Runde)Dann kannst ihm ja sagen dass du bzw. die Versicherung das direkt mit der Werkstatt klären.
Wäre natürlich gut wenn die Haftpflicht den Schaden reguliert und die Abrechnung erledigt.
Selbst bei einer Reparatur in der Werkstatt ist der Geschädgte mW nicht verpflicht den Schaden vollumfänglich nach Gutachten/KVA reparieren zu lassen. Er kann mW auch eine Teilreparatur durchführen und sich den Rest fiktiv auszahlen lassen.
Ob der TE in diesem Fall überhaupt haftbar ist müsste zuerst geklärt, da Kinder zwischen 7und10 offenbar nur bedingt deliktfähig sind. Trotzdem gebietet es mMn der Anstand den Schaden zu ersetzen.
Wenn er so dreist ist, würde ich GAR nichts machen/zahlen 😉 ... da das Kind deliktunfähig ist = Pech gehabt.
Man will helfen, obwohl man es vom Gesetz her nicht machen muss, und dann wird man angepampt. Ich würde sagen, er solle zum Anwalt gehen und sich dann schwarz ärgern 😉
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 18. Mai 2017 um 09:19:57 Uhr:
Wenn er so dreist ist, würde ich GAR nichts machen/zahlen 😉 ... da das Kind deliktunfähig ist = Pech gehabt.
Man will helfen, obwohl man es vom Gesetz her nicht machen muss, und dann wird man angepampt. Ich würde sagen, er solle zum Anwalt gehen und sich dann schwarz ärgern 😉
so wie ich das verstehe ist ein 9-jähriges Kind nicht per se deliktunfähig sondern eher bedingt deliktfähig.
Was das in diesem Fall bedeutet müsste halt genau geklärt werden.
Sich dahinter verstecken zu wollen halte ich allerdings für armselig.
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 18. Mai 2017 um 09:19:57 Uhr:
Wenn er so dreist ist, würde ich GAR nichts machen/zahlen 😉 ... da das Kind deliktunfähig ist = Pech gehabt.
Wo ist der Geschädigte dreist?
Der TE bzw. ein Familienmitglied hat sein Fahrzeug beschädigt, er möchte den Schaden ersetzt haben.
Passiert täglich hunderte Male, ist nichts verwerfliches.
Nun spürt der Geschädigte, dass der TE beginnt die Sache zu verschleppen (keine Versicherung vorhanden, ob eine andere zahlt weiß er nicht, privat kann ers nicht, vielleicht ist er ja ohnehin nicht schuld...).
Also ich habe da Verständnis, dass der Geschädigte die nächste Stufe zündet.
OB es irgendeinen Weg gibt, der dieses Kind als deliktunfähig auszeichnet steht in den Sternen.
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist ein neunjähriger zunächst mal deliktfähig und damit Ersatzpflichtig.
Ob hier eine Ausnahme besteht, da das Kind in der Verkehrssituation überfordert war, oder ob das Rammen eines parkenden Autos mit dem Rammen eines Blumenkübels, Schaufensters oder eines Garangentors gleichzusetzen ist wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Sich hinter diesem Strohhalm zu verstecken fände ich allerdings armselig.
Der Geschädigte könnte das 9-jährige Kind verklagen und möglicherweise ein Urteil bekommen. Dann kann er die nächsten 10-15 Jahre versuchen, das Taschengeld zu pfänden (sehr mäßige Erfolgsaussichten). Später irgendwann hat er dann sein Geld. Gegen die Kindeseltern vorzugehen, das dürfte erheblich wackliger bis hin zu ganz aussichtlos sein. Wegen ein paar Tagen nun Druck aufzubauen, erscheint auch mir etwas affig. Auch wenn es ein Franzose ist, wird der nicht gleich durchrosten. Aber das kann jeder halten wie er mag.
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 18. Mai 2017 um 09:19:57 Uhr:
Wenn er so dreist ist, würde ich GAR nichts machen/zahlen 😉 ... da das Kind deliktunfähig ist = Pech gehabt.
Falsches wird auch durch Wiederholungen nicht richtiger.
Richtig lustig ist es eigentlich auch nicht, wenn der mit Nachdruck geäußerte Wunsch, einen angerichteten Schaden ersetzt zu bekommen, als "dreist" tituliert wird. Liegt aber voll im Zeitgeist - Austausch von Opfer und Täter.
Obs affig ist oder nicht liegt vielleicht im Auge des Betrachters, bzw. darin auf welcher Seite des Tisches man sitzt.
Gehts nur um ein paar Tage (Du bekommst dein Geld erst Freitag anstatt Montag) , finde ichs in der Tat auch affig.
Gehts um das ob überhaupt, und spüre ich dass sich der Unfallverursacher zu zieren beginnt (Bin ich überhapt zahlungspflichtig? Ich weiß noch nicht ob jemand zahlt, ich weiß nicht wer zahlen soll...) dann finde ichs keineswegs affig den Fall jemandem zu übergeben, der sich damit auskennt, weil er sowas professionell tut.
Zitat:
@Matsches schrieb am 18. Mai 2017 um 10:07:43 Uhr:
dann finde ichs keineswegs affig den Fall jemandem zu übergeben, der sich damit auskennt, weil er sowas professionell tut.
Es ist schon eigenartig: Sonst sind hier alle Kanzleiangestellten auf der Seite des Geschädigten und versuchen mit der dringenden Anwaltsempfehlung, ihren Chefs Arbeit zu verschaffen. Nun ist das plötzlich nicht mehr so.
Zitat:
@guruhu schrieb am 18. Mai 2017 um 00:16:10 Uhr:
Ich hoffe die Zusage, dass man bezahlt, ist nur mündlich geschehen?
Vielen nicht geläufig: Auch mündliche Abmachungen haben Rechtskraft (wenn sie nicht vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen werden). Oder sollte das ein Tipp sein, später zu lügen "habe ich nie gesagt"?
Zitat:
@situ schrieb am 18. Mai 2017 um 10:40:29 Uhr:
Es ist schon eigenartig: Sonst sind hier alle Kanzleiangestellten auf der Seite des Geschädigten und versuchen mit der dringenden Anwaltsempfehlung, ihren Chefs Arbeit zu verschaffen. Nun ist das plötzlich nicht mehr so.
Eigenartig isses nicht, sondern hier seit vielen Jahren gelebter Usus:
z.B.
TE ist Gebrauchtwagenkäufer und kauft von privat schadhaftes Auto: -->Tenor: Geh sofort zum Anwalt wenn der Typ nicht sofort zahlt.
TE ist privater Gebrauchtwagenverkäufer und verkauft schadhaftes Auto: -->Tenor: Reagiere nicht, ist nur eine bekannte Masche.
TE ist Geschädigter, Verursacher wagt es nicht innerhalb von 30 Minuten zu zahlen: -->Tenor: Sprich gar nicht mit ihm, geh sofort zum Anwalt und lass das volle Programm durchziehen.
TE ist Unfallverursacher, Geschädigter will Geld: -->Tenor: Lass dir erst mal Zeit und zahle nix, wenn der so gierig ist. Soll er doch sehen wie er an sein Geld kommt.
Klingt komisch, iss aber so.😁