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Softwareupdate.Iinspektion und Ölwechsel

Skoda Yeti 5L
Themenstarteram 19. Dezember 2016 um 20:29

Hallo Yetibesitzer/innen

hat jemand die gleiche Erfahrung beim Update der Software mit Inspektion und Ölwechsel gemacht?

Das gabs in 39 Jahren als Fahrzeughalter noch nie das eine Werkstatt für die Entsorgung des Altöls

für 4,3 Liter 34,44 Euros berechnete.Zuerst der Schock mit der Mogelsoftware und jetzt die Entsorgungskosten.So will man sich also im VW-Konzern die Kosten der Rückrufaktion vom geprellten Kunden zurückholen!Dies war der erste und letzte Skoda der gekauft wurde.

PS: Bei der Altölentsorgung erhalten die Werkstätten Geld für das Altöl.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Eisbeutelkühler schrieb am 25. Dezember 2016 um 12:47:27 Uhr:

Was sagt den der TE dazu ???

Wenn er nix mehr dazu sagt, dann wird es wohl so gewesen sein :D

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Hallo

das hat mit VW, Skoda oder VAG nichts zu tun, sondern mit einer Werkstatt die sich nicht an das Gesetz hält. Notfalls mit Anzeige drohen: §8 Abs. 1 Satz 2 AltölVO

§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher

(1) Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle nach Absatz 1a für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle nach Absatz 1a hinzuweisen.

(1a) Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos annehmen. Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

(2) Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.

(3) Die Absätze 1 bis 2 gelten sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.

Vielleicht hat der TE sein eigenes Öl mitgebracht um nicht das Teure von der Werkstatt kaufen zu müssen und diese erhebt die Entsorgungsgebühr um die preissensiblen Öl-Selbst-Mitbringer doch noch abzuzocken.

Das ist auch meine Vermutung.

Was sagt den der TE dazu ???

Zitat:

@Eisbeutelkühler schrieb am 25. Dezember 2016 um 12:47:27 Uhr:

Was sagt den der TE dazu ???

Wenn er nix mehr dazu sagt, dann wird es wohl so gewesen sein :D

Themenstarteram 2. Januar 2017 um 14:09

Entsorgungskosten wurden noch nie berechnet auch nicht bei der Anlieferung von Ersatz- oder Gebrauchtteilen zur Wartung.Zum Beispiel Hinterachsen,Katalisatoren,Öl,Steuergeräte Bremsbeläge,Bremsscheiben und Zylinderköpfen.

Ofenbar wird die Kundenabzocke mit zu niedrig kalkulierten Dienstleistungspreisen zu herlocken,und überteuerten Ersatzteilpreisen zum neuen Geschäftsmodell der Autohäuser.

Die Entsorgungskosten fürs Altöl gibt es auch bei anderen Firmen (hatte ich sowohl bei Landrover als auch Mercedes). Aber dennoch spart man erheblich, wenn man das "Eigene" mitbringt....

Grüße

Jens

am 4. Januar 2017 um 21:54

Zitat:

@Blau-Silber schrieb am 2. Januar 2017 um 15:09:23 Uhr:

Entsorgungskosten wurden noch nie berechnet auch nicht bei der Anlieferung von Ersatz- oder Gebrauchtteilen zur Wartung.Zum Beispiel Hinterachsen,Katalisatoren,Öl,Steuergeräte Bremsbeläge,Bremsscheiben und Zylinderköpfen.

Ofenbar wird die Kundenabzocke mit zu niedrig kalkulierten Dienstleistungspreisen zu herlocken,und überteuerten Ersatzteilpreisen zum neuen Geschäftsmodell der Autohäuser.

Nun, dann wurden diese Entsorgungskosten halt diesmal zu recht zum erstenmal berechnet.

Alternativ hättest Du Dir das Altöl geben lassen können und es beim Verkäufer des Öles, welches Du erworben hast, zur Entsorgung verbringen können.

Und das hat absolut NIX mit Abzocke zu tun.

Zitat:

@hurz100 schrieb am 4. Januar 2017 um 22:54:53 Uhr:

Und das hat absolut NIX mit Abzocke zu tun.

Wie würdest du es denn sonst bezeichnen, wenn die Werkstatt Kosten in Rechnung stellt die garnicht anfallen - ferner die Werkstatt sich hier zusätzlich auch noch am Verkauf des Altöles bereichert?

am 4. Januar 2017 um 22:28

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Januar 2017 um 23:16:15 Uhr:

Zitat:

@hurz100 schrieb am 4. Januar 2017 um 22:54:53 Uhr:

Und das hat absolut NIX mit Abzocke zu tun.

Wie würdest du es denn sonst bezeichnen, wenn die Werkstatt Kosten in Rechnung stellt die garnicht anfallen - ferner die Werkstatt sich hier zusätzlich auch noch am Verkauf des Altöles bereichert?

Du solltest Dich genauer erkundigen.

Für Altölentsorgung müssen Werkstätten heute i.A. ebenfalls bezahlen.

Nebenbei sind Werkstätten und Entsorger verpflichtet, z.B. eine Probe vom zu entsorgenden Öl zu ziehen. Sowohl Entsorger als auch Werkstatt müssen diese Proben aufbewahren.

Wird bei der Ölentsorgung dann festgestellt, dass in der Fuhre etwas drin ist, was da nicht reingehört, wird durch die Proben der Verursacher ermittelt und hat dann deutlich heftigere Entsorgungskosten zu tragen.

Der bezahlt dann übrigens nicht nur die Menge, die er entsorgt hat, sondern die gesammte Fuhre, die dann als Sondermüll zu entsorgen ist.

Drum sind Werkstätten zudem gehalten, nur die Menge zu entsorgen, die sie auch verkaufen.

Verkauft man halt weniger, weil Leute das Öl mitbringen, ist man zwangsläufig wirtschaftlich gezwungen, Entsorgungskosten zu berechnen.

Entsorgungskosten werden i.A. in den Verkaufspreis mit einkalkuliert.

 

Da bereichert sich niemand.

Weiterhin ist entsprechend gesetzlichen Regelungen die Altölentsorgung für den Endkunden nur da kostenlos, wo er auch das Frischöl erworben hat.

Da is weder was mit Abzocke noch mit Bereicherung.

Mal zum Nachdenken:

Warum sind Öle im I-Net oftmals so günstig ?

Antwort:

- Weil kein Onlinehändler tatsächlich davon ausgeht, dass ein Kunde das Altöl tatsächlich an den Händler zurücksendet, obwohl auch Onlinehändler zur Rücknahme verpflichtet sind; allerdings sind die Onlinehändler nicht verpflichtet, Versandkosten zu tragen.

https://openjur.de/u/893523.html

- Weil für solche Händler die Einkaufsmenge deutlich größer sind als das für eine Werkstatt der Fall sein könnte.

Damit sind die Kosten im EK für solche Händler deutlich niedriger als für Werkstätten.

 

Zitat:

@hurz100 schrieb am 4. Januar 2017 um 23:28:13 Uhr:

Du solltest Dich genauer erkundigen.

Warum sollte ich das? :confused:

Zitat:

Für Altölentsorgung müssen Werkstätten heute meisst ebenfalls bezahlen.

Keine mir bekannte Werkstatt (und auch keine die meinen Altölaufkäufern bekannt ist) zahlt für die Altölentsorgung...da kei e Werkstatt so dumm ist, für jeden anfallenden 5L Kanister den Entsorger anzurufen, sondern erst dann wenn entsprechende Mengen zusammen gekommen sind...

Zitat:

Nebenbei ... zu entsorgen ist.

Darüber brauchst du mich nicht aufzuklären - die Vorgehensweise nebst der möglichen Kosten sind mir bekannt!

Zitat:

Entsorgungskosten werden i.A. in den Verkaufspreis mit einkalkuliert.

Auch hier wieder der Hinweis, dass der Werkstatt durch Altöl KEINE Kosten anfallen...

...da das Altöl an den Meistbietenden weiterverkauft wird, ferner falls die Werkstatt einen festen Aufkäufer hat, dieser sogar i.d.R. noch kostenfrei bei entsprechenden Mengen die Lagergebinde stellt!

Zitat:

Mal zum Nachdenken:

...

Antwort:

...

Es gibt Händler die werben sogar damit, das Altöl kostenfrei beim Kunden abholen zu lassen - mitunter sind diese Händler sogar die, die günstigsten Ölpreise anbieten...

...insofern scheitert dein Frage/Antwort-Spiel!

am 4. Januar 2017 um 23:01

Dann frag mal die Händler, wer das alles finanziert.

Auch die Übertragung der Entsorgungsverpflichtung an Dritte verursacht Kosten.

Und nein, i.A. haben Werkstätten Entsorgungsverträge.

Weiterhin verpacken Werkstätten i.A. nicht in Kleingebinden, bei den anfallenden Mengen wird Altöl i.A. in entsprechenden Entsorgungseinrichgtungen aufgefangen / aufbewahrt.

Ebenfalls ist der Gewerbetreibende durchaus berechtigt, Ihm entstehende Kosten für Lagerung / Versicherungen etc. in die Kalkulation einfließen zu lassen und anteilig umzulegen.

Damit fließen diese Kosten bei selbst verkauften Ölen in den VK des Öles mit ein.

Wird fremdes Öl mitgebracht, wird halt entsprechend Altölentsorgung berechnet, und das ist nach wie vor legal und rechtens.

Es bereichert sich nach wie vor niemand und es kann auch nicht von Abzocke die Rede sein.

Aber es hätte dem TE nach wie vor zugestanden, sich das Altöl aushändigen zu lassen und an den Händler zurückzuschicken, bei dem er das Frischöl erworben hat.

Da wären die dem TE entstandenen Kosten womöglich noch größer gewesen.

https://openjur.de/u/893523.html

http://landkreis-giessen.de/.../...-auch-leere-dosen-flaschen-kanister

http://www.my-hammer.de/preisradar/was-kostet-altoel-entsorgen/

Jungs, bleibt doch ruhig.

Das Jahr ist noch jung und es gibt keinen Anlass, sich zu kabbeln.

Ich hab mich zwar auch geärgert, als das mit den Entsorgungskosten irgendwann (vor Jahren) dann auf der Rechnung stand aber sag es mal so: wenn ich beim Einkauf des Öls im Internet satt spare und es mitbringe, sind doch die paar Euro zu verschmerzen.

Viele Leute wissen das ja gar nicht und sind immer überrascht und dankbar, wenn sie die Info kriegen.

Schönen Tag

Jens

Zum Thema Ölwechsel.

Also ich habe letzten Samstag bei meiner Inspektion mein eigenes Motoröl mit gebracht, welches ich vorher in der Werkstatt käuflich erworben hatte, als es im Angebot war. Für Altölentsorgung wurde mir nix berechnet.

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