Software-Update beim Diesel
Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?
Beste Antwort im Thema
Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.
1362 Antworten
Bis jetzt sind keine Probleme bekannt!
Vor der Inspektion ausdrücklich bescheid sagen das du kein "Update" willst.
Es ist immer noch kein zwang!
TÜV interessiert es bis JETZT auch noch nicht, ob das Update drauf ist oder nicht, wird aber bestimmt bald kommen...
Genauso auch die freie Werkstatt.
Was für BJ hast du an den Wagen?
Zitat:
@GolfCR schrieb am 1. Oktober 2017 um 12:44:49 Uhr:
Bis jetzt sind keine Probleme bekannt!
Vor der Inspektion ausdrücklich bescheid sagen das du kein "Update" willst.
Es ist immer noch kein zwang!TÜV interessiert es bis JETZT auch noch nicht, ob das Update drauf ist oder nicht, wird aber bestimmt bald kommen...
Genauso auch die freie Werkstatt.Was für BJ hast du an den Wagen?
Der erste ist Baujahr 2010 mit 110.000 km Laufleistung, der zweite Baujahr 2014 mit 35.000 km.
Vielen Dank erst mal für die Info.
VG
datgeit
Bei dem 2010er kann man ja überlegen ob man noch unbedingt einen Service bei VW machen muss, beim 2014er ist es ja klar auf jedenfall zu VW!
die neue Plakette darf nur mit Update vergeben werden - Anweisung des Bundesverkehrsmi nisteriums !!
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Zitat:
@blaupetergolfer schrieb am 1. Oktober 2017 um 16:40:09 Uhr:
die neue Plakette darf nur mit Update vergeben werden - Anweisung des Bundesverkehrsmi nisteriums !!
... hat dir das der freundlich VW-Partner geflüstert? Mit dem Hinweis doch möglichst gleich zum Update zu kommen?
Danke für die Infos wir sollten uns weiter auf dem laufenden halten. Ich (2009er) habe noch keine Mahnung erhalten obwohl diese doch zum 1.10. kommen sollte immer schön die Füsse ruhig halten...
Hallo
Asu und Tüv gerade durchgeführt, ohne jede Nachfrage!
In diesem Zusammenhang habe ich ein Schreiben von VW erhalten
unter der fetten Überschrift "Motorsteuergerät NOx". Dieses Schreiben
enthält keinen Hinweis auf eine vom KBA angeordnete Pflicht Maßnahme.
suedwest
Das Modell Tiguan ist vom Hersteller auch noch nicht als fertig beim KBA gemeldet. Der Amarok schon. Der TÜV kennt die Softwareversion und hat diese auch zu überprüfen. Entspricht der Softwarestand nicht der Gemeldeten Rückrufaktion oder höher und der Kunde weigert sich die Rückrufaktion durchführen zu lassen wird das Fahrzeug vom TÜV still gelegt.
So ein Unsinn. Das Fahrzeug bekommt keine neue Plakette und der Kunde hat einen Monat Zeit das Update nachzuholen und wieder beim Tüv vorzustellen.
Wer verbreitet immer diesen "stillgelegt" Unsinn?
Wahrscheinlich VW höchstpersönlich..
Zitat:
@datgeit schrieb am 1. Oktober 2017 um 12:24:20 Uhr:
Moin zusammen, ich bin mit meinen beiden Tiguan ein Update-Verweigerer. Beide Fahrzeuge sind jetzt Inspektion- und TÜV fällig. Das wollte ich eigentlich bei VW ohne Update durchführen lassen. Zwischenzeitlich habe ich ein zweites Schreiben vom Hersteller bekommen in dem wörtlich steht: im Rahmen der Hauptuntersuchung wird die Teilnahme an der Rückruf Aktion überprüft und die Plakette gegebenenfalls nicht erteilt. Ich hätte gerne gewusst, ob es von den Update-Verweigerern hier im Forum aktuell Probleme bei der Durchführung der Hauptuntersuchung gibt. Sowohl bei VW, freien Werkstätten oder selbst beim TÜV?VG
Dateit
Hatte am 21.09.2017 Service (160000 km) und HU/AU ohne Update machen lassen. Bei "Auto Plus" ohne Beanstandung oder nachfragen durch TÜV Rheinland erledigt.
Hallo wurmchen
leider nicht richtig!!
Der TÜV ist nur zuständig für §26 STVO = Verkehrssicherheit
Die Abgasanlage wird nur auf richtige Funktion per OBD2 geprüft,
was jede zugelassene Werkstatt macht/machen kann.
Der Zustand (Softwarestand) des Motorsteuergerät kann nur der
Hersteller überprüfen. Der TÜV hat dazu keine Möglichkeit.
Das KBA kann auch kein Fahrzeug still legen (Betriebsuntersagung §5 FZV),
dafür ist die Zulassungsstelle für den Bereich ihres Kennzeichens zuständig.
VW verbiegt sich in den Anschreiben um einen Mangel in der ganzen Thematik
auf das Niveau einer Unpässlichkeit zu bringen. Für eine Reparatur müsste ja
auch eine Gewährleistung eingeräumt werden.
Es ist sicher Vorteilhaft das update soweit wie möglich nach hinten zu
verschieben, denn damit kommt man in den Bereich, in dem wohl die massivsten
Fehler in der schnell gestrickten Änderung beseitigt wurden. Beim Computer
nennt man das "einige bugs" (WANZEN) wurden liquidiert.
gute Fahrt wünscht
suedwest
Auch nicht richtig. Der TÜV hat seit august sehr wohl die Möglichkeit die Software Versionsnummern des motor Steuergerätes zu checken. Vorerst beim amarok. Demnächst dann bei mehr.