Software-Update beim Diesel

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?

Beste Antwort im Thema

Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.

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Hallo Han 59,

ich habe auch einen Tiguan 2.0TDI mit 140PS, Bj 11/2008. Ich hatte das Problem mit der Drosselklappe bereits 2012 bei ca. 43tkm. Wie meine Vorredner geschrieben haben, ist das unglücklich konstruiert, das Ersatzteil ist verbessert.
Habe damals knapp 200 Euro bezahlt, allerdings mit 50%Kulanz auf Material und Arbeit.
Ich sehe keinen Zusammenhang mit dem 'Abgasupdate'.

PS: Habe vor 2 Tagen das Update machen lassen, bisher kein Unterschied feststellbar. Außer das ich ein sauber gewaschenenes Auto zurückbekommen habe.

Schöne Grüße,
sepp69

Hallo aus Tirol

Ich bin schon sehr lange im Forum und lese meist nur mehr mit
Betreffend Softwareupdate gebe ich doch einmal wieder ein Statement ab
Ich habe das Update bei Kilometerstand 115000 machen lassen und habe seitdem ca. 3500 km runter. Meines Erachtens ist der Motor im Leerlaufbereich etwas leiser, im Höchstgeschwindigkeitsbereich etwas langsamer. Der Mehrverbrauch liegt bei ca. 0,3 bis 0,4 Liter. Der Motor selbst reagiert beim Gasgeben etwas spontaner. Bis dato kein Grund das Update nicht machen zu lassen.
und nun zu den Mitglieder noch ein kurzes Wort (Zeilen):
Was sich manche Mitglieder an Ausdrücken hier im Forum teilweise liefern ist traurig. Man muss ja nicht auf jede Meinung die von der Eigenen abweicht mit Beschimpfungen oder untergriffigen Antworten reagieren. Das Forum ist dazu da dass Meinungen ausgetauscht werden und das eventuell hilfreiche Tips weiter gegeben werden. Auch sehr amüsant ist, dass manche strikt gegen Softwareupdates beim Fahrzeug sind, beim Mobiltelefon können manche die Updates nicht schnell genug kriegen. Es wäre vielleicht angebracht wenn man sich wieder auf den Zweck des Forums besinnt und auch beim eigenen Sprachgebrauch etwas auf normalen Umgang, sprich Höflichkeit, achtet.
Nur der Form halber noch:
Ich bin mit dem Tiguan Bj,. 2008, soweit sehr zufrieden. Ich heiße auch nicht alles gut was VW macht, insbesonders die Ungleichbehandlung der Kunden in Eu und USA.
Ich werde weiter mitlesen und gelegentlich einen neuen Kommentar abgeben.
Wünsche allen einen schönen Abend.
Manfred

Danke für die Wasserstandsmeldung!

Zitat:

@Dortmunder 65 schrieb am 9. Januar 2016 um 15:31:54 Uhr:


Lest mal die verschiedenen Threads zu dem Thema, da werden schon viele Dinge beantwortet und diskutiert.

Und in Deutschland muss jeder Betroffene seine Ansprüche selber beweisen und einklagen, Sammelklagen gibt es nicht und es muss jeder Wagen getestet werden.

Von der VW Seite

Die Volkswagen AG verzichtet ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen. Der Verjährungsverzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind. Durch bloßes Zuwarten entstehen Volkswagen-Kunden daher keine Nachteile. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Kunden die Durchführung der diesbezüglich erforderlichen technischen Maßnahme an Ihrem Fahrzeug bis zum oben genannten Zeitpunkt abwarten können.

Zitat:

Ich habe im Rahmen des updates den Vordruck vom ADAC auf "Verzicht der Einrede der Verjährung " zum Unterschreiben vorgelegt. Das wurde mir im Autohaus Babelsberg/Potsdam verweigert. So viel zur Kulanz von VW. Nach dem update ist auch noch ein Injektor gestorben und das hat garnix mit dem update zu tun - wurde mir erklärt.

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Zitat:

Nach dem update ist auch noch ein Injektor gestorben und das hat garnix mit dem update zu tun - wurde mir erklärt.

Dran bleiben, Kulanzantrag stellen und auf das Update hinweisen. VW hat was gegen schlechte Presse bei diesem Thema. Wenn dein Freundlicher nicht mitspielen will geh zu einem anderen.
Selbst wenn nur ein Teil der Rechnung übernommen wird lohnt sich der Aufstand, besonders wenn nach dem Update wenig Zeit oder km vergangen sind.

Kann man nicht zum Tuner gehen und seine Daten speichern und dann nach dem Update die alte wieder aufspielen,ist das möglich?

Zitat:

@tornaldo1 schrieb am 5. April 2017 um 15:13:23 Uhr:


Kann man nicht zum Tuner gehen und seine Daten speichern und dann nach dem Update die alte wieder aufspielen,ist das möglich?

Geht 😁

Update vom 06.04.2017 -> Kontraste ARD

https://www.rbb-online.de/.../freistaat-bayern-gegen-vw-konzern.html

Ich dachte, jetzt kommt was neues und was ist?
Der gleiche abgestandene Einheitsbrei, wie schon lange bekannt, alles die gleiche Suppe. Als Beleg für das Problem dazu dann ein Kunde, der locker mit 4,5ltr/100km (im Schnitt!!!) fährt, nuja, soll's geben, auch wenn hier die Belege für diesen sensationellen Spartripp fehlen, aber ist eben nicht die Norm. Und damit auch nicht relevant.
Belegbare Zahlen? Fehlanzeige!
Neue Infos? Fehlanzeige!
Greifbare Hinweise, wie sich das entwickelt? Fehlanzeige!
Man, komm doch bitte mal mit neuen Dingen und nicht immer mit den selben uralten aufgewärmten Stories.

Zitat:

@hawner schrieb am 30. März 2017 um 21:09:26 Uhr:


Danke für die Wasserstandsmeldung!

Danke für deine IQ Rückmeldung😁

Hallo, heute in den Regionalnachrichten. Landgericht Paderborn verurteilt VW zur Rücknahme des Tiguan eines Besitzers aus Geseke. Nutzungsentgelt muß er zahlen. Gruß Fritz

Zitat:

@sausefritz schrieb am 7. April 2017 um 20:32:17 Uhr:


Hallo, heute in den Regionalnachrichten. Landgericht Paderborn verurteilt VW zur Rücknahme des Tiguan eines Besitzers aus Geseke. Nutzungsentgelt muß er zahlen. Gruß Fritz

Nach Abzug des Nutzungsentgeldes bekommt er auch nicht viel für sein Fahrzeug, das wäre nicht meine Lösung, für einen Gewerbetreibenden der den Wagen über die Bücher laufen läßt wird es ok. sein .

Na ja man bekommt nur das was man vor Gericht einklagt. Hättest Du ein Aktenzeichen oder Entscheidungsdatum für mich ?
Die Variante mit der Klage auf Neulieferung ist neu aber schon vor 2 LG erfolgreich( LG Regensburg und Offenburg).

Nutzungsentgelt wird stur nach Kilometerleistung berechnet und verbleibender Restwert ist im Normalfall deutlich höher als Marktwert.

Z.B. bei mir 16000 zu ca. 12000, aber ich werde ohnehin auf Neulieferung klagen ;.)

Hallo,

bin hier auf das Forum gestoßen und wollte euch mal meine Erfahrungen schildern.

Ich fahre ein Golf VI 2.0 TDI 140PS Bj. 2011 92500km gelaufen.
Habe das Update mitte Oktober 2016 gemacht bei ca 84000km.
Seit dem merke ich bei konstanter Geschwindigkeit ein Ruckeln und selten beim Anfahren einen Leistungsabfall (Aussetzer).
Gefühlt läuft der Motor auch anders als davor. Anfangs dachte ich alles nur Einbildung.
Doch vor ca 1 Monat fing es an. Motorkontrollleuchte an, spürbarer Leistungsabfall (Mechaniker meinte bedingt durch den Notlauf) nach ca 15sek zusätzlich die Abgaskontrollleuchte an.
Direkt in die Werkstatt gefahren und Fehler ausgelesen. Dort wurde das AGR-Ventil als Ursache ermittelt.
Anschließend Reiniger in den Tank gemacht und Fehler zurückgesetzt. Seit dem kein aufleuchten mehr.
Letzte Woche Dienstag dann nach dem Waschen ging wieder die Motorkontrolleuchte an
(ohne Abgaskontrollleuchte). Direkt angehalten und Motor aus-, eingeschaltet. Lampe war aus. Zur Werkstatt gefahren wo mir gesagt wurde dass kein Fehler ausgelesen wurde. Bis Samstag kein erneutes aufleuchten doch dann wieder die Motorkontrollleuchte (wieder ohne Abgaskomtrollleuchte). Also wieder Motor an, aus Kontrollleuchte aus.

Fahre demnächst direkt zu VW und lasse den dort nochmal checken.

Zitat:

@David276 schrieb am 10. April 2017 um 12:27:40 Uhr:


Hallo,

bin hier auf das Forum gestoßen und wollte euch mal meine Erfahrungen schildern.

Ich fahre ein Golf VI 2.0 TDI 140PS Bj. 2011 92500km gelaufen.
Habe das Update mitte Oktober 2016 gemacht bei ca 84000km.
Seit dem merke ich bei konstanter Geschwindigkeit ein Ruckeln und selten beim Anfahren einen Leistungsabfall (Aussetzer).
Gefühlt läuft der Motor auch anders als davor. Anfangs dachte ich alles nur Einbildung.
Doch vor ca 1 Monat fing es an. Motorkontrollleuchte an, spürbarer Leistungsabfall (Mechaniker meinte bedingt durch den Notlauf) nach ca 15sek zusätzlich die Abgaskontrollleuchte an.
Direkt in die Werkstatt gefahren und Fehler ausgelesen. Dort wurde das AGR-Ventil als Ursache ermittelt.
Anschließend Reiniger in den Tank gemacht und Fehler zurückgesetzt. Seit dem kein aufleuchten mehr.
Letzte Woche Dienstag dann nach dem Waschen ging wieder die Motorkontrolleuchte an
(ohne Abgaskontrollleuchte). Direkt angehalten und Motor aus-, eingeschaltet. Lampe war aus. Zur Werkstatt gefahren wo mir gesagt wurde dass kein Fehler ausgelesen wurde. Bis Samstag kein erneutes aufleuchten doch dann wieder die Motorkontrollleuchte (wieder ohne Abgaskomtrollleuchte). Also wieder Motor an, aus Kontrollleuchte aus.

Fahre demnächst direkt zu VW und lasse den dort nochmal checken.

Sieht so aus als wäre dein Motor durch das Update auch verpfuscht worden, ein Trauerspiel was sich VW hier leistet .

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