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Software herunterladen?

Volvo S60 1 (R)

Hallo,

ich hatte Anfang des Jahres einen neuen S80 gekauft und bei
der Ausstattung das Feature "Automatische Türverriegelung"
für 15,- EUR mitbestellt.

Kurz danach gefiel mir diese Option nicht mehr und ich bat
den Händler, dies wieder abzuschalten. Ich war davon
ausgegangen, dass es wieder 15 EUR kosten würde.

Als ich die Rechnung erhielt, war ich etwas erstaunt:

1. Software des Steuergeräts herunterladen 22,97 EUR
2. Fehlercodes ablesen/zurückstellen VST/VCT 15,31 EUR
3. W/o Automatic Lock 15,00 EUR

In der Summe: 53,28 EUR

Ist das so korrekt? Muss die Werkstatt wirklich eine Software
herunterladen, um so eine Option zu aktivieren oder zu
deaktivieren? Und wozu müssen die Fehlercodes abgelesen
werden? Oder wurde ich da über den Tisch gezogen?

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar,
lanale

70 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Northeim


So laden mir eine Reload Software für dein Auto und alles ist direkt wieder so wie es vorher war.

...sogar die in NL freigeschaltete Standheizung 😉

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von BILDCHEF


Interessante These....kannte ich bisher nur ansatzweise von Microsoft...wenn ich mir aus 3 verschiedenenen Einstellmöglichkeiten der Restleuchtdauer meiner Scheinwerfer nach Abschalten der Zündung eine Einstellung aussuche und fixieren lasse, muss man das in Göteburg wissen?? Grübel.....was werden denn da noch für Daten gesammelt und ins Werk übermittelt, jedesmal, wenn mein Auto "mit Zuhause telefoniert"??? Welcher Radiosender wieoft an war? Wie oft und wann (mit wem???) telefoniert??
Eigenartig, oder??

Michael (KEIN Anhänger von Verschwörungstheorien, aber Deinen letzten Satz könnte ich nicht unterstützen... 😉 )

Hallo,

es ist sogar noch schlimmer. Habe jetzt irgendwo (weiß nicht mehr wo) gelesen, daß Volvo sogar eine Art Fahrtenschreiber hat, der Registriert, wann Du wie schnell gefahren bist. Das kann sogar soweit gehen, daß diese Daten bei einem Unfall oder sonstigem Vergehen gerichtlich eingefordert werden können. Der totale Überwachungsstaat ist im Auto schon realität geworden.

Gruß
Volwow

der seitdem mit gemischten Gefühlen fährt.

Habe jetzt irgendwo (weiß nicht mehr wo) gelesen, daß Volvo sogar eine Art Fahrtensch

dann lest mal die letzte Innenseite der Betriebsanleitung des XC90!
Dort ist im Kapitel "Aufzeichnung von Fahrzeugdaten" detailliert darauf hingewiesen, was alles aufgezeichnet wird und von wem ausgelesen werden kann (auch ..."Polizei und andere Institutionen" ).

Also immer anständig fahren - wie alle Volvojaner 😁

Gruß Heinz

Zitat:

Ist das beim S60/S80/V70/S40/V50 auch so???

Keine Ahnung, hab mir halt mal das Büchlein vom Fraundlichen vorab geben lassen - man will ja bei der Übergabe möglichst rasch FAHREN, FAHREN...

deshalb weiß ich, was mich erwartet 😉

Ich denke, zumindest die neueren Volvo-Modelle lassen mit ihrer Computertechnik das immer mehr zu.

Oh man, ich glaubs nicht mehr. Macht Ihr jetzt hier Vorbereitungen für den nächsten Aprilscherz? Aufzeichnung aller Fahrzeugdaten??? Womöglich noch mit GPS Info und Lokation, oder was? "Sie fuhren am 13.02.2004 auf der A7 zwischen km 232 bis zum km 298 im Durchschnitt 25km/h zu schnell und bekommen deshalb folgende Strafe: ..." Ne, dass kann nicht sein. Ein Grund den Volvo wieder zurückzugeben!! Whereever you ar, whatever you do, Big Brother is watching you!

Und ich rege mich darüber auf, dass Microsoft im Laufe dieses Jahres Updates (WinUpdate) nur noch registrierten Kunden zukommen lassen will - Volvo ist ja scheinbar viel heftiger. Irgendwas sagt mir, dass dies entweder nicht stimmt, einfach nur übertrieben ist oder sogar vollkommen frei erfunden wurde ... (ebondarazzer, Hilfe!!)

Tschau
Torsten - der XC-Fan (und Datenschützer - sofern gewünscht)

Zitat:

dass dies entweder nicht stimmt, einfach nur übertrieben ist oder sogar vollkommen frei erfunden wurde

Sorry, XC-Fan, ist wahr! Schick Dir als Anlage die vorletzte Seite der Betriebsanleitung vom XC90:

Gruß Heinz

Hääää - und ich als Besitzer und Fahrer kann diese Daten noch nicht mal einsehen (von Löschen will ich ja gar nicht reden). Weiss jemand, ob das auch für den XC70 gilt?? Ich finde das etwas mehr als empörend - solche Black-Boxes waren für mich immer nur optionale Zubehörteile.

Tschau
Torsten - der XC-Fan (der immer noch nicht glauben kann!)

Hallo XC-Fan,
sicher kann uns ebondazzar mit seinem Fachwissen dazu mehr sagen, aber ich nehme an, daß diese Aufzeichnungen nur über den letzten kurzen Zeitabschnitt bis zu einem bestimmten Ereignis (Unfall, techn.Defekt o.ä. ) reicht. Ich vermute, eine Art mini-Fahrtenschreiber über die letzten paar Minuten??

Gruß Heinz

Die bschreibung über die Aufzeichnung der Daten habe ich auch in meiner Betriebsanleitung für den 2004er S80 gefunden. 🙁

Hallo VOLVO-Freunde,

klinke mich da erst jetzt ein, weil ich 2 Tage weg war.
Also ich halte das für absoluten SPRENGSTOFF, was Banschi da reingestellt hat und ja offensichtlich in jedem VOLVO-Manual steht....HAMMER!!!!!!

Vor allem die Formulierung "und muss sich nicht darauf beschränken..." ist sowas von vage und andereseits eindeutig "würgend", dass es mir kalt den Rücken runterläuft!! Was sagen denn da unsere Rechtsexperten dazu?? (D5MÄN)

Ich bin schockiert!!!

Michael (kein 1984-Hysteriker, aber das ist starker Tobak!!)

uuups, DAS habe ich auch noch nicht gelesen. 😰.

Punkt 1:
Wem gehören eigentlich diese Daten ? Wenn ich mir einen PC mit Betriebssystem zulegen, gehören die darauf gespeicherten Daten ja auch nicht Bill G. . Da es sich IMHO um MEINE Daten handelt, müsste ich auch über diese Verfügen (erstellen, ändern, löschen) können.
Oder sehe ich das was falsch ?

Punkt 2:
Die von Bildchef zitierte schwammige Formulierung. Die Schweden könnten eigentlich direkt reinschreiben, dass die über die Sitzheizung rausfinden, wann die Beifahrerin ihren Eisprung hatte 🙁.

Punkt 3:
Berechtigtes Interesse ! Wie wird das nachgewiesen ? "Guten Tag, ich bin der Herr Müller vom Finanzamt Stadtmitte und habe von meiner Nachbarin die Vermutung gehört, dass Sie unversteuerten Tabak am soundsovielten über die Grenze yx transportiert haben!"

Punkt 4:
Wenn alles in den vorhergehenden Beiträgen stimmen sollte, durch welchen Akt haben wir die Zustimmung zur Datenaufzeichnung, -Speicherung und -Verwertung erteilt ? Im Kaufvertrag steht nichts hierzu - auch kein Verweis auf korrespondierende Dokumente.

saluti
elkman
nun irritiert

Naja, nun mal die Ruhe - Volvo schreibt es immerhin in die Bedienungsanleitung. Und andere Hersteller?????
Und im Falle eines Unfalls- wenn ich auf der Landstraße mit 200km/h einem anderen reinbrenne, dann beweist der Fahrtenschreiber meine Gesetzesübertretung - und das ist gut so.

Und bei einem Unfall mit nur einem weiteren Beteiligten - ohne Zeugen- hab ich statt Aussage gegen Aussage stichhaltiges Material in der Hand. Das schont meine Versicherungsbeiträge.

Die letzten 3 Minuten Datenspeicherung okay. Aber natürlich nicht mit GPS Daten über längere Zeit - als Stuerbehörde (s.o.) oder so.

Es müßte eine klare Beschreibung der aufgenommenen Daten her!!!

Grüße Thomas

Früher Datenschutzbeauftragter - ein frustrierender Job, bei dem höchstens vorübergehend Einfluß möglich war.

Hallo liebe Volvojaner,

ich wollte hier ja keine Revolution loszetteln, aber ich dachte wirklich, ihr hättet Eure manuals GANZ durchgelesen und dieser letzte Absatz wäre allen bekannt?

@850R96
ich sehe es ähnlich, denn bei einem Unfall bin ich froh um jeden "unbestechlichen" Zeugen, wenn ich mir meiner Unschuld sicher bin.

Allerdings ist die Formulierung .... kann Daten aufzeichnen... schon vage: WANN denn? immer? nach gezielter Aktivierung? bei jeder X. Inspektion?
Es ist schon sehr unklar und damit unglücklich ausgedrückt.

Soll Volvo das Ding doch als Blackbox titulieren, dann könnten uns ja die Versicherungen entgegenkommen (weniger Anwaltskosten), und wenn ich mal kurzfristig meine 10% über die max. km/h fahre - das wird im Normalfall ohnehin wieder nach x Minuten überschrieben. So what ?

Gruß Heinz

Zitat:

Original geschrieben von banschi


Hallo liebe Volvojaner,

ich wollte hier ja keine Revolution loszetteln, aber ich dachte wirklich, ihr hättet Eure manuals GANZ durchgelesen und dieser letzte Absatz wäre allen bekannt?

@850R96
ich sehe es ähnlich, denn bei einem Unfall bin ich froh um jeden "unbestechlichen" Zeugen, wenn ich mir meiner Unschuld sicher bin.

Allerdings ist die Formulierung .... kann Daten aufzeichnen... schon vage: WANN denn? immer? nach gezielter Aktivierung? bei jeder X. Inspektion?
Es ist schon sehr unklar und damit unglücklich ausgedrückt.

Soll Volvo das Ding doch als Blackbox titulieren, dann könnten uns ja die Versicherungen entgegenkommen (weniger Anwaltskosten), und wenn ich mal kurzfristig meine 10% über die max. km/h fahre - das wird im Normalfall ohnehin wieder nach x Minuten überschrieben. So what ?

Gruß Heinz

Hi Banschi,

wir können ja mal eine Umfrage lostreten mit dem Thema "Wer liest RTFM ?" 😉

Auch wenn ich Dir und Thomas Recht gebe, trauen kann ich der ganzen Sache immer noch nicht.

saluti
elkman

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