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Smart Garantie-Paket bei gebrauchter Smart
Hallo allerseits,
ich habe am 24.02 ein gebrauchtes Smart von einem Händler gekauft, der ca 1,5 St aus meinem Wohnort ist.
Als ich den Vertrag unterschrieben habe, habe ich gefragt, ob ich für Reparaturen innerhalb der Garantie in jede Filiale in meinem Wohnort gehen konnte und er hatte das bestätigt.
Nun habe ich einige Mangel festgestellt (der Schalter für die äußeren Spiegel funktioniert nicht und der Schalter für die Lautstärke beim rechst drehen sinkt um ein paar "Punkte" die Lautstärke statt sie erhöhen und andersrum) und habe den Händler kontaktiert und ihn gefragt, ob ich dafür direkt in meiner Nähe reparieren lassen kann.
Nun meinte er, dass die Garantie dies nicht bedecken würde und dass ich zu ihm fahren soll, weil es nur aus Kulanz gemacht werden könnte.
Stimmt sowas? WTF bedeckt die Garantie denn? Natürlich der Link auf der offiziellen Webseite, wenn man die sich die Bedingungen anschauen will, bringen zu einem schönen Error 404.
Danke im Voraus!
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9 Antworten
wenn du das Auto bei einem Fähnchenhändler gekauft hast, dann hast du ein Problem. So ein Auto kauft man nur beim Hersteller. Ist zwar etwas teurer , wird aber in Punkto Garantie billiger.
Welche Erstzulassung hat der Smart? Danach richtet sich, ob er noch eine Werksgarantie hat. Vielleicht ist ja auch eine Verlängerung der Werksgarantie abgeschlosse worden.
Da du den Wagen erst vor gut einer Woche gekauft hast, ist unabhängig von einem Garantieversprechen "dein Händler" bei allen auftretenden Mängeln in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Dabei geht das Gesetz davon aus, dass in den ersten sechs Monaten nach Kauf der Händler die Fehler als bei Kauf vorhanden akzeptieren muss, außer er könnte dir das Gegenteil nachweisen. Im Klartext: Der Händler muss auf seine Kosten die Fehler reparieren. Aber das gilt nur für den Händler, bei dem du den Wagen gekauft hast. Melde dem Händler die Fehler und fordere ihn auf, auf seine Kosten zu reparieren. Gleichzeitig weist du ihn auf die 1,5-stündige Entfernung zu seiner Werkstatt hin und fordere ihn auf, die Kosten für den Transport ebenfalls zu übernehmen. Frage ihn, ober er die Reparaturkosten übernimmt, wenn du eine Werkstatt in deinem Wohnort beauftragst. Das lass dir aber auf jeden Fall schriftlich zusichern.
Genau so ist es, im Rahmen der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung sind im ersten halben Jahr Probleme auf jeden Fall darüber abgedeckt und werden so behandelt, als ob sie beim Kauf vorhanden gewesen wären!
Bei einem gewerblichen Verkäufer kann diese Gewährleistung prinzipiell auch nicht ausgeschlossen werden außer durch linke Formulierungen im kaufvertrag, z.B. Verkauf an Wiederverkäufer oder Verkauf im Auftrag!
Im zweiten halben Jahr dieser Sachmängelhaftung ist es hingegen umgekehrt, heisst im Juristendeutsch Beweislastumkehr, und der Kunde muß nachweisen, daß die Probleme beim Kauf vorhanden waren.
Lass Dir also von Deinem Händler nicht erzählen, daß er dies aus Großherzigkeit oder Nächstenliebe auf Kulanz macht!
Du kannst auch davon ausgehen, daß der das ganz genau weiss und wenn der merkt, daß Du das auch weisst, dann wird er vermutlich mit irgendwelchen anderen Ausreden aufwarten oder es zumindest versuchen!
Diese Sachmängelhaftung ist aber auf jeden Fall bei dem Händler anzumelden, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast.
Der entscheidet dann, ob es auch anderswo repariert werden kann.
Auf keinen Fall darfst Du einfach woanders hin gehen, sonst läufst Du in Gefahr, die Rechnung selbst zu bezahlen.
Wenn die Werkstätten aber im Prinzip zusammen gehören und in sich im Prinzip einer Hand befinden, sollte es eigentlich kein Problem sein, die Reparaturen auch in einer anderen Werkstatt dieser Kette durchführen zu lassen.
Ich kenne zwar die genaue gesetzliche Regelung nicht, aber ich glaube kaum, daß die Kosten für den Transport oder deine Aufwendungen durch den Händler zu erstatten sind.
Wo hast du denn den Smart gekauft, war das ein SC oder ein anderer Händler?
Wenn für das Fahrzeug eine Garantieverlängerung abgeschlossen wurde, allein das Wort treibt mir schon immer die Schweissperlen auf die Stirn, weil dies mit einer Garantie überhaupt nichts zu tun hat, sondern im Prinzip ein Versicherungsvertrag ist, dann versuchen sich viele Händler damit clean zu halten, wenn diese "Garantie" dann nicht greift, daß dann der Kunde eben Pech gehabt habe, wenn die Versicherung nicht zahlt!
Dies ist jedoch mitnichten so, auch bei einer solchen Garantieverlängerung greift erst mal die Sachmängelhaftung in den ersten sechs Monaten bzw. den zweiten sechs Monaten mit Beweislastumkehr!
Ich habe schon jede Menge Fälle aufgeklärt, bei dem der Händler das zuerst versucht hat und hinterher doch zähneknirschend zahlen musste, nachdem er über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt wurde!
Sollte der Händler auf stur stellen oder sich als nicht erreichbar darstellen, am besten die Mängel schriftlich anmelden und ihn im Extremfall fragen, ob er denn sonderlich scharf darauf ist, auch noch Deinen Anwalt bezahlen zu müssen! :)
Zitat:
@Tacob schrieb am 5. März 2020 um 11:28:36 Uhr:
wenn du das Auto bei einem Fähnchenhändler gekauft hast, dann hast du ein Problem. So ein Auto kauft man nur beim Hersteller. Ist zwar etwas teurer , wird aber in Punkto Garantie billiger.
Es ist ein Mercedes Benz Händler, also ich denke eher vom Hersteller
Zitat:
@Hemmi1953 schrieb am 5. März 2020 um 11:30:40 Uhr:
Welche Erstzulassung hat der Smart? Danach richtet sich, ob er noch eine Werksgarantie hat. Vielleicht ist ja auch eine Verlängerung der Werksgarantie abgeschlosse worden.
Da du den Wagen erst vor gut einer Woche gekauft hast, ist unabhängig von einem Garantieversprechen "dein Händler" bei allen auftretenden Mängeln in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Dabei geht das Gesetz davon aus, dass in den ersten sechs Monaten nach Kauf der Händler die Fehler als bei Kauf vorhanden akzeptieren muss, außer er könnte dir das Gegenteil nachweisen. Im Klartext: Der Händler muss auf seine Kosten die Fehler reparieren. Aber das gilt nur für den Händler, bei dem du den Wagen gekauft hast. Melde dem Händler die Fehler und fordere ihn auf, auf seine Kosten zu reparieren. Gleichzeitig weist du ihn auf die 1,5-stündige Entfernung zu seiner Werkstatt hin und fordere ihn auf, die Kosten für den Transport ebenfalls zu übernehmen. Frage ihn, ober er die Reparaturkosten übernimmt, wenn du eine Werkstatt in deinem Wohnort beauftragst. Das lass dir aber auf jeden Fall schriftlich zusichern.
Kaufvertrag am 17.02, Abholung um 24.02 Also eine Woche früher. Trotzdem ändert das nicht viel :-)
Vielen Dank für den Tipp, werde ich genauso machen!
Die Werksgarantie ist in diesem Fall nicht mehr relevant, wenn sie abgelaufen ist.
Das ändert aber nichts an der einjährigen Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten, die Du gegenüber dem Händler hast.
Da kannst natürlich nicht erwarten, daß sich der Händler freut, wenn Du Mängel anmeldest, immerhin schmälern die Reparaturen seine Marge, die er beim Verkauf für sich eingeplant hat!
Nichtsdestotrotz ist er verpflichtet, diese auf seine Kosten zu beheben!
Meines Erachtens kann ich irgendwelche Mängel schon beim nächsten Smart Händler beheben lassen - z.B. Motor oder Getriebeprobleme , ich würde allerdings immer den verkaufenden Mercedes bzw. Smart Partner informieren - bei Kleinigkeiten bin ich mir nicht so sicher , müsste allerdings genauso funktionieren . Die Smart Garantie kommt ja aus dem gleichen Hause ...
Nein, das stimmt so nicht.
Zitat:
@Palmyra schrieb am 7. März 2020 um 08:48:50 Uhr:
Die Smart Garantie kommt ja aus dem gleichen Hause ...
Moin,
hier geht es um Sachmängelhaftung und da ist der Händler in der Pflicht, irgendwelche Garantien (auch Gebrauchtwagengarantie) hat erstmal keine Auswirkungen in Bezug auf Ausschlussklauseln oder anderen Schlupflöchern - bevor ich den Smart irgendwo richten lassen würde, würde ich mich direkt an den Händler und bei Uneinsichtigkeit direkt an Daimler wenden mit der Bitte um Vermittlung.
Gruß
Marc