Sixt Leasing - hohe Kosten bei der Rückgabe
Nach der Rückgabe des geleasten Peugeot 208 aus der 1x 1 Aktion kam die böse, unfaire Überraschung in Form einer extrem teuren Rechnung u.a. für zu spät getätigte Servicewartung.
Die 2. Wartung konnte von mir jedoch nicht ganz pünktlich ausgeführt werden, da ich zudem genauem Zeitpunkt mehrere Wochen lang krank war und nicht Auto fahren durfte. Bereits am ersten Werktag nach meiner Genesung war ich in der Vertragswerkstatt zur Wartung. Ein eingereichtes Attest wurde von Sixt Laesing ignoriert. Sixt besteht auf die Bezahlung der Rechnung.
Kennt jemand die Rechtslage in diesem Fall?
Bei der Berechnung der Wartungsintervallen geht Sixt Leasing nicht vom Übergabezeitpunkt aus, sondern von ihrer erst Anmeldung. Ist dies bei anderen Leasingpartner auch so?
Das Fahrzeug wurde von mir während der gesamten Leasingszeit top gepflegt. Bei der Rückgabe wurde mir vom TÜV SÜD Sachverständiger der sehr gute Zustand des Autos bestätigt.
Zwei Wochen später kam dann aber die hohe Rechnung mit drei Positionen.
Unfair empfinde ich besonders die Forderung über 350,--€ für eine zu späte vorgenommene 2. Wartung.
Es gab auch noch eine kleine Schramme an einer Felge die für fast 200,--€ in Rechnung gestellt worden ist und ein Lackschaden von über 400,--€. Die beiden letzten Position habe ich schweren Herzens bereits beglichen.
Aber 350,--€ für eine Wartung, die ich vorgenommen habe und bei der ich nachweißlich auch noch mehr habe machen lassen als notwendig, finde ich einfach ungerechtfertigt.
Beste Antwort im Thema
Das scheint bei Sixt leider Masche zu sein. Gibt viele Fälle im Internet mit genau demselben Thema.
50 Antworten
Hallo, bei mir sind es sogar 350 Euro... ich würde dagegen vorgehen ... kann doch nicht sein das alle die ein Auto bei sixt leasen dann bei Rückgabe eine Wertminderung zahlen müssen ... die fühlen sich ja ganz schlau ...
Hallo, wie wird zum Beispiel die verspätete Inspektion berechnet. Bzw. bekommt man von SIXT dafür eine Rechnung oder Aufforderung zur Zahlung? Ich habe letzten Freitag mein Auto vom TÜV begutachten lassen und danach bei SIXT abgegeben. Der Gutachter hatte nichts zu bemängeln, der SIXT Mitarbeiter hat auch kein Wort dazu gesagt, und habe nur sofort eine Mail bekommen, mit Kilometerstand und keine Mängel laut Protokoll.
Eigentlich war ich mit der zweiten Inspektion ein Tag zu spät.
subaru_aw
Zitat:
@subaru_aw schrieb am 19. Juli 2020 um 15:09:19 Uhr:
Hallo, wie wird zum Beispiel die verspätete Inspektion berechnet. Bzw. bekommt man von SIXT dafür eine Rechnung oder Aufforderung zur Zahlung? Ich habe letzten Freitag mein Auto vom TÜV begutachten lassen und danach bei SIXT abgegeben. Der Gutachter hatte nichts zu bemängeln, der SIXT Mitarbeiter hat auch kein Wort dazu gesagt, und habe nur sofort eine Mail bekommen, mit Kilometerstand und keine Mängel laut Protokoll.
Eigentlich war ich mit der zweiten Inspektion ein Tag zu spät.subaru_aw
Du erhältst eine Rechnung, wo die 350€ plus MwSt. für das Überziehen des Serviceintervalls als wertmindernder Faktor aufgelistet ist. Das Geld wird dann auch sofort abgebucht.
Um das jetzt kurz zu machen:
1. Stellung nehmen, dass alle Intervalle nach dem Vorgaben der Hersteller mit Deiner Werkstatt abgesprochen waren und um Korrektur bitten.
Wenn die weiterhin auf der Wertminderung behaaren, dann
2. von Deiner Werkstatt und gleichzeitig auch vom Hersteller den Gegenbeweis als Nachweis des Intervall-Zeitraums, welcher für den Hersteller zulässig ist einholen (denn beim Service-Intervall ist bei den meisten Fahrzeugen der Service-Monat ausschlaggebend).
Dann gibt es noch den § 309 Nr. 5 BGB, aber ich denke, dass es nicht so weit kommen muss.
Ich war beim 1. Intervall 11 Tage "zu spät", obwohl ich das Fahrzeug 5 Tage nach der EZ erhalten hatte (also dann nur 6 Tage), und beim 2. Intervall war ich 3 Tage "zu früh".
Sixt hat da ein Rad ab, bin mal gespannt, wenn das exakte Jahr auf einen Sonntag fallen würde.
Hallo, hat jemand schon einmal erfolgreich einen Einspruch gegen diese Wertminderung eingelegt?
Die Betonung liegt auf erfolgreich.
subaru_aw
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Zitat:
@Daniela1108 schrieb am 3. Juli 2020 um 20:24:02 Uhr:
Hallo, bei mir sind es sogar 350 Euro... ich würde dagegen vorgehen ... kann doch nicht sein das alle die ein Auto bei sixt leasen dann bei Rückgabe eine Wertminderung zahlen müssen ... die fühlen sich ja ganz schlau ...
@Daniela1108:
Hast du etwas dagegen unternommen? Und hast du Erfolg gehabt?
Ich hatte bisher noch keinen Erfolg mit meinem Einspruch.
subaru_aw
Ich habe mein Auto, am Freitag zurückgegeben und erstmal geflucht, hat sich von Mittwoch (Autoaufbereitung) zu Donnerstag (Gutachtertermin) ein Marder genüsslich die Dämmmatte der Motorhaube einverleibt 😁
Zu den Inspektionen: Die erste war im Zeitraum. Die zweite wäre dann am 19.12.19 fällig gewesen.
Nur hatte die Werkstatt keine Zeit (Urlaub, Krankheit) so dass der Termin auf die zweite Januarwoche verschoben werden musste, was laut Peugeot kein Problem darstellt.
Naja dann kam es wie es kommen musste Anfang Januar hatte es mich dann richtig zerlegt Grippe oder Covid damals keine Ahnung, da ich aber letzte Woche einen positiven Antikörpertest hatte, war es damals wohl doch Covid.
Somit konnte der Service erst am 13.02. durchgeführt werden.
Sogar die Mobilitätsgarantie habe ich bekommen. Die würden sie ja nicht geben wenn der Termin schadhaft gewesen wäre. Also wohl seitens Peugeot alles tutti.
Naja heute kam die Rechnung und das Gutachten,
wie befürchtet stand natürlich die Matte mit 110€ zzgl. Mwst drauf und
der "Schaden" Service überzogen mit 350€
Was mich stutzig macht, wie ermittelt der Gutachter diesen Wert von 350€?,
So wie es aussieht sind es ja immer 350€ egal ob 1 Tag, 10 Tage, 100Tage oder Kilometer überschritten. Der Wert kann doch niemals immer gleich sein.
Vor allem steht in den ausgehändigten AGBs folgendes:
Zitat:
Hat der Leasingnehmer vom Händler/Hersteller für die Dauer des
Leasingverhältnisses vorgeschriebene Inspektionen nicht oder nicht
leasingvertragsgerecht durchführen lassen, hat er Sixt pro Inspektion,
Wartung oder Service, die nicht durchgeführt wurde, eine pauschale
Wertminderung in Höhe von 250,00 Euro zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 297,50 Euro) zu zahlen. Die
pauschale Wertminderung ist niedriger anzusetzen, wenn der
Leasingnehmer keine oder eine geringere Wertminderung nachweist.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch
nicht erfolgte Wartungsleistungen oder nicht ordnungsgemäß erfolgte
Wartungen bleibt Sixt vorbehalten.
Wie kommen die dann auf 350€?
Desweiteren wurde mir wegen der langen Lieferzeit ein 200€ Tankgutschein versprochen, der kam auch nie an. Ergo habe ich auch einen "Schaden" von 200€ der gegen zu rechnen wäre.
Was sagt ihr dazu?
Also mir wurden 350€ + MwSt. berechnet. Darf ich fragen, wo das mit den 250€ geschrieben steht? Das wären ja wenigstens 100€ weniger.
subaru_aw
AGB
Nr 17.9
Ich habe es bereits in den AGB gefunden. Das beweist ja, das SIXT nur auf Abzocke aus ist. Die wissen scheinbar nicht einmal selbst was in ihren AGB steht.
Ein weiteres Argument um dagegen vor zu gehen.
subaru_aw
Jain, ich denke die werden sich damit rausreden, dass das ja vom TÜV Gutachter festgestellt wurde.
Nur woher nimmt er für alle Autos, dass die Wertminderung 350 zzgl. Mwst beträgt? Das ist nicht nachvollziehbar
Naja, irgendwie gelten schon die AGB die zum Zeitpunkt des Vertrags Abschluss gültig waren. Ich nehme an, sie gehen auf "Dummfang". Die meisten merken es nicht, und bezahlen. Ich muss sagen, ich hätte es auch nicht bemerkt, wenn nicht der Hinweis gekommen wäre.
Übrigens der Gutachter der mein Auto abgenommen hat, hatte nichts zu bemängeln. Das wurde später durch eine andere Person eingetragen.
subaru_aw
Welche personen stehen den bei dir drauf?
Es stehen 2 Personen drauf. Besichtigt durch... und erstellt durch...
subaru_aw
Zitat:
@subaru_aw schrieb am 31. Juli 2020 um 00:26:11 Uhr:
Ich habe es bereits in den AGB gefunden. Das beweist ja, das SIXT nur auf Abzocke aus ist. Die wissen scheinbar nicht einmal selbst was in ihren AGB steht.
Genau. Schriftlich Einspruch einlegen, eine Kopie der Stelle der AGB befügen und um Klärung bitten.
Wenn das nicht funktioniert, dann den Vorgang an die Verkehrsrechtsschutz weitergeben (die man hoffentlich hat).
Ich will euch nicht den Optimismus nehmen und finde gut dass ihr ähnlich wie wir unterwegs seid. Aber alles oben gesagte haben wir unternommen (auf agbs verwiesen, auf Peugeot verwiesen, Anwalt eingeschaltet...) dennoch rührt sich Sixt nicht.