Sinnvolle Funktionen auf Favoriten Taste?
Welche Funktionen (und warum) habt ihr bei euch auf den Favoritentasten gelegt?
Habe einmal versucht "Verzeichnis durchsuchen" zu speichern (für den USB Stick) - das klappt aber leider nicht, man landet nicht in der obersten Ordner Struktur...
Beste Antwort im Thema
Und bei Heimatadresse gebt bitte eine nahegelegene Kreuzung oder ähnliches ein.
Wenn der Wagen im Urlaub aufgebrochen bzw. geklaut wird, wird der Kollege in D angerufen um mal zuhause nach dem rechten zu sehen. Ist ja niemand da. Adresse über die Heimatadresse im Navi unkompliziert erfahren.
Tip kam von meinem Händler.
131 Antworten
Zitat:
@rtjs2018 schrieb am 3. März 2019 um 08:59:45 Uhr:
Wahnsinn das man es die Autofahrt nicht ohne E-Mail aushält. Finde ein Telefonat schon Ablenkung genug.
Wenn ich irgendwo parke, nehme ich mein Handy in die Hand.
Also wozu braucht man das?
Da braucht man sich über so manche Unfälle nicht mehr wundern, da manche zu doof sind sich aufs Autofahren zu konzentrieren.
Ich verstehe nicht, warum man direkt in eine Schublade gesteckt wird, nur weil man die integrierten Office Funktionen des Fahrzeuges auch nutzt. Du kannst Dir sicher sein, dass ich sehr verantwortungsbewusst damit umgehe und nicht während der Fahrt permanent Emails lese. Im Übrigen fahre ich seit 22 Jahren unfallfrei, halte mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und fahre grundsätzlich mit viel Abstand zum Vordermann. Wenn man jedoch regelmäßig im Stop and Go auf den Autobahnen im Ruhrgebiet unterwegs ist und den Stauassistenten des Fahrzeuges nutzt, dann ist die Office Anbindung im BMW ne feine Sache und lenkt weit weniger ab als das Handy in der Hand zu haben...
Zitat:
@rtjs2018 schrieb am 3. März 2019 um 08:59:45 Uhr:
Wahnsinn das man es die Autofahrt nicht ohne E-Mail aushält. Finde ein Telefonat schon Ablenkung genug.
Wenn ich irgendwo parke, nehme ich mein Handy in die Hand.
Also wozu braucht man das?
Da braucht man sich über so manche Unfälle nicht mehr wundern, da manche zu doof sind sich aufs Autofahren zu konzentrieren.
Sorry für das kommende OT...
Wahnsinn finde ich viel mehr die Art und Weise, in welcher Form der Autor seine Meinung als Maßstab für die Allgemeinheit projeziert und das Verhalten eines anderen Users pauschal wertet. Ich finde es schade, dass die Wertschätzung anderer durch Stereotypen verdrängt wird. Gerne darf der ein oder andere die Forenregeln noch einmal eigenständig studieren.
Die Nutzung der Office-Funktionen während der Fahrt ist gesetzlich geregelt, BMW hält sich an die Vorgaben und der Fahrer kann diese Funktionen in den freigegebenen Fahrsituationen nutzen. Problematisch sind wohl eher diejenigen, die die TV-Funktion während der Fahrt verbotenerweise fahrlässigerweise (edit) durch Nachcodierung nutzen. Da könnte ich sogar die Aufregeung verstehen...
Hallo!
In welchem Paragraphen der StVO steht eigentlich explizit drin, dass TV während der Fahrt verboten ist?
CU Oliver
Es ist nicht verboten.
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Zitat:
@AgentMax schrieb am 3. März 2019 um 13:07:03 Uhr:
Es ist nicht verboten.
Mein Fehler (habe es geändert)! Es ist nicht explizit verboten. ABER:
- §1 Abs. 1: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Mehr Ablenkung, als Video/TV zu schauen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Die Augen können nur ein Sichtfeld verfolgen.
- Im Falle des Falles kann dies als "grob fahrlässig" eingestuft werden.
- Durch die Änderung ist die Konformität des Fahrzeugs gemäß EG-Typgenehmigung mindestens zweifelhaft.
Muss jedoch jeder selbst wissen...
Hallo!
ich hatte gehofft, dass der §1 Abs. 1 kommt. 🙂
Mit diesem Paragraphen erledigen sich auch gerade Mails während der Fahrt (äh ne, die waren ja gesetzeskonform) und wenn man es genau nimmt auch das Rumspielen am Navi während der Fahrt.
Der Konsens ist in der Tat, es ist nicht verboten und die EG-Typgenehmigung hat damit so gar nix zu tun. Sonst wäre das Nachrüsten eines Navis inkl. aller damit einhergehenden Ablenkungen ja genauso schädlich für die Typgenehmigung. Wer allerdings im Tiefflug meint, dass er minutenlang auf den Bildschirm schauen kann, sei es Video, sei es TV oder die nette Grafik des Bordcomputers, der handelt in der Tat fahrlässig oder grob fahrlässig. Wobei es nicht darauf ankommt, was nun geschaut wurde.
Das Rauchen einer Zigarette lenkt oft mehr ab, wenn die Glut gerade runtergefallen ist und man ein extremes Brennen an den Beinen verspürt. 🙂 (darüber wurde in der Tat schon zigfach geurteilt).
Ich wollte mit meiner Frage eigentlich nur die andauernde Mär vom "TV schauen während der Fahrt ist verboten" unterbinden.
CU Oliver
Ich lasse es mal so stehen und verweise darauf, dass die Rechtsprechung den Einzelfall bewerten wird. Natürlich kann vieles ablenken, die Intensität der Ablenkung ist sicher individuell.
Zitat:
@milk101 schrieb am 3. März 2019 um 12:01:38 Uhr:
Hallo!In welchem Paragraphen der StVO steht eigentlich explizit drin, dass TV während der Fahrt verboten ist?
CU Oliver
Hallo in die Runde:
Doch, es ist grundsätzlich verboten!
allerdings wäre die Beweislage durch die Polizei etc. schwierig, bei Unfällen und laufendem TV Programm freut sich bestimmt die Versicherung!
LG
HaNiRi
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ...
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oderb) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. ...
Das trifft aber nicht auf die integrierte Funktion zu da es wie es dort steht "weder aufgenommen noch gehalten wird." Ohne diese Einschränkung dürftest du auch deinen Touchscreen vom Navi nicht mehr bedienen.
Deine zitierte Passage gibt an, dass du als Grundvoraussetzung nur Geräte bedienen darfst, die du nicht in der Hand hältst.
Dann die anderen Bedingungen, wie z.B. nur kurz draufschauen etc.
Dieser Paragraph wurde, glaube ich, 2017 geändert
1 Heimatadresse (auf nächste Kreuzung geändert)
2 Display an/aus
3 Navi Nachtfarben aktivieren / deaktivieren
4-6 Radio
7 und 8 Frei
1-3 Telefonnummern (Frau, Tochter, Chef)
4 - Heimatadresse
5 - Geschäftsadresse
6 - Navi Zielführung beenden
7 - Logic7 Surround Sound an/aus
Zitat:
@moema schrieb am 4. März 2019 um 13:17:09 Uhr:
jaaa .... „Zielführung beenden“ ist ein guter Tipp! Daaaanke! 🙂
Ich weis nicht wie ich das geschafft habe, aber bei mir ist neues Ziel eingeben oder zielführung beenden auf einer Taste, je nach dem.