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Sinn (oder Unsinn) des Stop-Schildes?

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 7:03

Hallo Zusammen,

ich versuche mir gerade zu vergegenwärtigen, welchen Sinn ein Stop-Schild haben könnte. Dabei komme ich auf keinen grünen Zweig.

a) Wieso sollte man bis zum Stillstand abbremsen wenn z.B. bei einer Querstraße weit und breit niemand kommt. Das ist doch völlig Sinnlos.

b) Wenn die Straße uneinsichtig ist, dann ist sie trotzdem noch uneinsichtig wenn ich am Stop-Schild anhalte. Ich werde also zwingend soweit in die Straße "reinfahren" müssen, bevor ich etwas sehen kann. Warum also nicht gleich soweit vorfahren ohnre vorher auf Stillstand abzubremsen?

 

Vielleicht hat von euch ja jemand eine Erklärung für das sechseckige Mysterium :confused:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Vielleicht hat von euch ja jemand eine Erklärung für das sechseckige Mysterium :confused:

Hallo,

man merkt, dass Du noch nie an einem Stopp-Schild gehalten hast: Es sind acht Ecken. ;-)

Ansonsten bin ich Deiner Meinung, denn oft gibt es auch folgende Situation: Auffahrt auf eine Bundesstraße mit Stopp-Schild. Der LKW von links ist noch 100 m weg, kommt mit 80 km/h. Wenn man jetzt anhält und wieder losfährt, reicht es nicht mehr und man muss die ganze Autoschlange hinter dem LKW abwarten. Wenn man dann draufrollt und gleich beschleunigt, hat man weder den LKW behindert und man kommt vor ihm auf die Straße.

 

Grüße,

diezge

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Die Mehrzahl der Stop-Schilder sind m. E. sinnvoll und die so etwas fraglich in der Landschaft stehen, eröffnen mir drei Möglichkeiten: Ignorieren (tu ich nicht!), mich darüber ärgern (tue ich auch nicht, ist die Sache nicht wert!) oder ich setze mich mit der zuständigen Behörde in Verbindung (einmal gemacht, nie wieder!). Da bekommt man als Laie Begründungen um die Ohren gehauen, die man nicht versteht: Wer kann schon viel anfangen mit Gesetzestexten und Begriffen aus der Sicht der Behörden!?

Beispielhaft:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3328.php

Jemand will nach rechts abbiegen, von links kommt nix und biegt dann nach rechts ab.

Unschön nur, daß da jemand gerade überholt, also von sich aus gesehen links ist.

 

Haftung für den Überholer 0 %... :eek:

Also nicht nur nicht ordnungswidrig, sondern auch versicherungs-haftungstechnisch absolut nix!

Das ist schon ne Hausnummer.

 

Wobei ich persönlich hätte da ne Mitschuld gesehen, bei "nicht über 100" und Dunkelheit und Überholen bei ner Einmündung. Aber nun gut, das Gericht sah keine unklare Verkehrslage.

Es wurde doch hinreichend darauf hingewiesen:

Die Vorfahrt gilt für die GESAMTE Straßenbreite, einschließlich der Gegenfahrbahn.

Ich gehe auch davon aus, das bei der Einmündung ein Vorfahrt achten Schild vorhanden war, von einem Stoppschild habe ich nichts gelesen oder überlesen.

Gerade nachts, wo man sowieso kaum etwas richtig einschätzen kann.

Wilfried

Richtig, das ist nur nicht unbedingt jedem klar...

Hab mich selbst auch schon erwischt, nur schnell nach links geschaut und dann gesehen rechts ist der Straßenkehrer und einer überholt...

Das geht schnell - und schnell kanns vorbei sein.

 

Auch das mit Linksabbiegen ist heikel - wenns keinen grünen Leuchtpfeil gibt - weder vor noch hinter der Kreuzung ist man im Unfallfall sehr angeschmiert. Höchstens noch mit Zeugen... Im Prinzip muß man auch jemand durchlassen der über Rot fährt - man darf/kann/soll nicht erkennen, daß der rot hat. Ist vielen nicht klar.

 

Edit:

na dann die Frage - bräuchte die Kreuzung in dem Urteil vielleicht ein Stop - Schild?

Was wäre dann anders? ;)

Dann hätten wir zumindest eine Google Maps Koordinaten oder ähnliches.

Wilfried

Zitat:

Original geschrieben von konitime

@Diedicke1300

Schon fertig mit der Hecke?

Wilfried

Akku war alle ! Morgen geht es weiter.

Ja, das ist unschön, sämtliche Volltextveröffentlichungen nennen nicht den genauen Ort.

Auch die Veröffentlichungen des vorherigen Urteils LG Bonn. Auch die NRW Datenbank nennt nicht den Ort. :confused: In Zeiten von googlemaps ist das echt unschön.

Kennzeichen und Namen gut und schön, aber den Ort könnte man doch rausgeben?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von konitime

@Diedicke1300

Schon fertig mit der Hecke?

Wilfried

Akku war alle ! Morgen geht es weiter.

Sche*§§ Elektro-Mobilität... :D

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Der Überholer hat erstmal unstrittig Vorfahrt - man hat Vorfahrt auf der ganzen Straßenbreite. Lernt man in der Fahrschule - oder sollte man lernen/gelernt haben. (genauso bei rechts vor links - selbst wenn man nach rechts abbiegt - wenn da jemand wegen parkenden Autos auf der linken Straßenseite fährt - gesamte Straßenbreite, rechts vor links - der hat Vorfahrt)

Ist der Teil mit dem Rausfahren ja/nein und der folgenden Frage was mit dem Motorradfahrer ist der den LKW gerade überholt und den man nicht gesehen hat.

Selbstverdümmlich gelten deutsche Regeln überal auf der Welt; das Nummernschild unter meinem Nick steht nicht umsonst da ;)

So ich die Regel (einer der überholt hat generelle Vorfahrt auf allen Fahrspuren, auch im Gegenverkehr) richtig verstanden haben, wirds mir aber anders du... Stell dir vor, einer will überholen, und der Gegenverkehr muss nun Platz machen; frag ich mich spontan: wie? Raus in die Botanik, links in den entgegen kommenden Verkehr?? Sorry, ich weis ihr in D. habt zuweilen etwas ..komische.. Gesetze und Regelungen, aber hey: das kann's nun wirklich nicht sein, oder?!

In der zivilisierten Welt gilt: du darfst überholen, solange du damit keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdest, oder gegen Verkehrsvorschriften verstösst; die Benutzung der Gegenverkehr-Fahrbahn (genauer Begriff grad entfallen) ist dabei auf ein Minimum zu beschränken. Ausnahme: Fahrzeuge mit Sonderrechten (blaues Blinklicht und Sirene). "in den Gegenverkehr reinüberholen" wäre bsp. schonmal eine Gefährdung Anderer; oder wenn durch das Manöver der Überholte, oder Verkehrsteilnehmer auf gleicher Fahrbahn gefährdet werden (vgl. abdrängen, usw)... ABER:

Mein Gedanke in diesem Beispiel:

1. Überholender will LKW überholen, sah Kreuzung (und versch. Hinweistafeln) nicht (dafür Gegenverkehr), dachte "ich komm noch vor dem Gegenverkehr wieder rein", überholt

2. TE will - Stopschild missachten, und drückt vorm LKW rein, hat die Kolonne und den Überholer nicht gesehen

3. Überholender passiert LKW, und

a) drückt rein, schiesst TE ab, weil er jenen vor dem Überholmanöverstart nicht sah

b) drückt rein, wird von LKW abgeschossen, weil Überholer auf Bremse tritt um TE nicht abzuschiessen

c) kollidiert mit dem Gegenverkehr, weil Überholer nicht mehr rechtzeitig reindrücken konnte

... der Gedanke war: "darum muss man am Stop-Schild halten"...

(vermutlich fehlte das "das ist eine hypothetische Situation zum Erklären warum man an einem Stopschild halten muss"-Schild... ;)

Na doch, ein Stopschild hätte vielleicht geholfen.

so wie es auch TE hilft.

Er muß anhalten und kann in dieser Zeit nochmal RICHTIG schauen.

Dann sieht er auch ob er etwas sieht - und nicht nur, daß er nichts sieht.

Er muß nämlich sehen - es ist nichts da. Das ist ein Unterschied zum nichts sehen. Oder gar nicht schauen. :D

Also in einer idealen Welt... Da hat man am Stopschild eben Zeit für eine Schausekunde.

Ein anderer Grund für ein Stopschild (bei Ampeln) kann sein, daß bei Ampelausfall optisch die eigene Straße "höherwertiger" aussieht, aber von einer Bundesstraße gekreuzt wird die Vorfahrt hat (nach Schild). Ein einfaches Vorfahrt ist da manchmal zu wenig.

Wer aber über Stopschilder hinweggeht... :(

 

Und grundsätzlich:

Ja, die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite - ist doch sehr einfach. :D

Weiß nicht was du damit meinst, daß der Gegenverkehr Platz machen muß? Das ist ne völlig andere Baustelle.

 

Ich dachte der Kontext von meinem Beispiel ergibt sich aus den vorhergehenden Posts, besonders durch diezge's Post (ok, ich hab meine Antwort fälschlich an den TE gerichtet, hätte diezge sein sollen):

Zitat:

Ansonsten bin ich Deiner Meinung, denn oft gibt es auch folgende Situation: Auffahrt auf eine Bundesstraße mit Stopp-Schild. Der LKW von links ist noch 100 m weg, kommt mit 80 km/h. Wenn man jetzt anhält und wieder losfährt, reicht es nicht mehr und man muss die ganze Autoschlange hinter dem LKW abwarten. Wenn man dann draufrollt und gleich beschleunigt, hat man weder den LKW behindert und man kommt vor ihm auf die Straße.

... machts nun etwas mehr Sinn?

Edit:

 

Zitat:

Und grundsätzlich:

Ja, die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite - ist doch sehr einfach. :D

Weiß nicht was du damit meinst, daß der Gegenverkehr Platz machen muß? Das ist ne völlig andere Baustelle.

... du schreibst, der, der überholt, hat Vorfahrt auch ggü dem Gegenverkehr.

Stichwort Landstrasse. (ob nun wie im Beispiel mit einmündender Strasse oder nicht ist ja egal).

Auf der rechten Fahrbahn fährst du, auf der linken der Gegenverkehr.

Gegenverkehr besteht aus einem LKW, der sich erstaunlicherweise an die 60km/h-Limite hällt.

Hinter dem LKW will einer überholen; tut er dies, wird er dich abschiessen...

Er beginnt das Überholmanöver, ist jetzt also Überholender, und hat gem. deiner Erklärung Vortritt.

... was soll man jetzt machen?

ziehst du nach Rechts, in die Botanik (und hoffst das dort gerade kein Baum oder Graben ist)

ziehst du nach Links und guckst ob beim LKW der Kühlergrill Steinschläge aufweist?

 

Es macht aber einen Unterschied ob du "echter" Gegenverkehr bist oder ob du aus der Einmündung kommst... :eek:

Als Einfahrender hast du die Vorfahrt von dem zu achten. Ob da nen Schild stand ist erstmal egal und ob das unklare Verkehrslage war entscheidet 6 Monate später ein Gericht.

Siehe verlinktes Urteil z. B. - das kann entscheiden, daß das nicht unklar war solange der Überholer 100 nicht überschritten hat und selbst wenns dunkel war...

 

Als Einbiegender bist du doch kein Gegenverkehr (also noch nicht).

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Es macht aber einen Unterschied ob du "echter" Gegenverkehr bist oder ob du aus der Einmündung kommst... :eek:

Ähm - du sagst ein Überholender hat auch im Gegenverkehr vortritt.

Solltest du etwas an meinem Beispiel (oder der Zusammenfassung) nicht verstanden habe, frag bitte - ich erklär's dir gerne...

IN den letzten zwei Antworten gings mir jedoch um deine Aussage bez. Überholer haben immer (auch im Gegenverkehr) Vortritt... Weil: Gegenverkehr = es kommt einer entgegen. Und wenn der Überholer Vortritt hat, müsste der Gegenverkehr ausweichen, damit der Überholer sein Manöver beenden kann...

(und das kann ich nicht so recht glauben. So bescheuert ist doch in Deutschland niemand, das man ne Regel erstellt, die besagt, das der Gegenverkehr ausweichen muss, damit ein anderer Überholen kann)

am 4. Juni 2013 um 17:21

Ich habe den Sinn der Stopp Schilder auch nie begriffen, die meisten stehen an Stellen wo man wunderbar nach Links und Rechts gucken kann. An Stellen von denen keinerlei gefahr ausgeht.

Hier würde meist ein Vorfahrt gewähren Schild reichen.

Gehalten habe ich an so einem Schild schon ewig nicht mehr. Ich fahre langsam ran und wenn nichts kommt direkt durch. Wofür die Bremsen verschleissen und Sprit verschwenden?

Dafür halte ich öfters an Vorfahrt gewähren Schildern, die haben nämlich ihren Sinn.

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