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Rollsplitt, Schild nicht aufgetsellt, wer haftet?

Themenstarteram 28. Juli 2012 um 17:42

Hey Leute

 

am 3.6. wurde auf einem straßenstück Bundeskraftfahrtstraße der Asphalt erneuert und Rollsplitt angewandt. Dies geschah am späten abend.

Am 4.6. fuhr ich genau auf diesem stück strecke. keinerlei hinweise auf baustelle oder rollsplitt, nur begrenzung auf tempo 60.

 

in mehr als ausreichendem abstand vor mir (ca. 60m) fuhr ein anderes fahrzeug und schleuderte splitt auf, sodass meine windschutzscheibe (da erst 3 wochen alt), motorhaube und frontschürze schaden nahmen.

 

habe mich zuerst an die baustellenfirma gewandt. diese verwies mich an die schidlerfirma... welche sich wiederum keiner schuld bewusst ist.

 

"Am 6.6. wurden dann aufgrund der gefahren durch aufgeschleuderten splitt und den tiefen temperaturen die beschilderung rollplitt und tempo 40" hinzugefügt... somit sind wir... nicht in der haftung für ihre schäden"

 

(man vergleiche das datum!!!)

 

wie sollte ich nun vorgehen weiter?

 

muss ich IMMER mit splitt rechnen wenn irgendwo mal nen stück asphalt gemacht wurde? in 8 jahren aktiven fahren is mir bisher immer alles mit schild begegnet, und wenn kein splitt genutzt wurde, dann auch kein schild da stand?

 

nebenbei, schadenshöhe: 2300€ brutto

Beste Antwort im Thema

Wenn der Split Aufgewirbelt wurde von der Strasse, und beschadigt Dein Fahrzeug, hast du fur die Strassenverhaltnisse einen zu geringen Abstand.

Die Erfahrung von 30 Jahren auf der Strasse, und etwa 3 million Miles, sagt mir, das du DICHTER wie 60m hinter dem Fahrzeug warst.

Rudiger

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Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco

wie sollte ich nun vorgehen weiter?

Wenn du eine RSV besitzt, solltest du eine Zivilklage auf Schadenersatz einrichen.

Wenn der Split Aufgewirbelt wurde von der Strasse, und beschadigt Dein Fahrzeug, hast du fur die Strassenverhaltnisse einen zu geringen Abstand.

Die Erfahrung von 30 Jahren auf der Strasse, und etwa 3 million Miles, sagt mir, das du DICHTER wie 60m hinter dem Fahrzeug warst.

Rudiger

Mit RSV klagen.

Wenn hinterher andere Schilder aufgestellt wurden könnte es was bringen. Vor allem solltest du eine Bestätigung des Schadens vom 04. haben und das Schreiben, daß am 06. andere Schilder aufgestellt wurden gut aufheben.

Verkehrssicherungspflicht...

 

Aber interessant ist es schon, gibt hier gerade auch nen Blog in dem man sich beschwert, daß Limitschilder zu lange stehen bleiben (an noch nicht vom Prüfer freigegebenen neuen Straßenabschnitten) und man doch selbst entscheiden kann...

aber wenn an solchen Abschnitten wie hier mal keine stehen oder "zu hohe"...

Jetzt nix gegen dich, ist nur auffällig.

@Archduchess

Doppelmoral begegnet einem in diesem Forum doch ständig. Wehe jemand fühlt sich in "seinen Rechten" als "freier Bürger" durch Regelungen welcher Art auch immer eingeschränkt. Oh, wie wird dann geschimpft.

Aber sollte eine dieser Regelungen für die eigenen Interessen nützlich sein, dann wird hartnäckig darauf gepocht, "wie es denn laut Gesetz zu sein hätte" und notfalls wird eine Horde Rechtsanwälte losgelassen.

@TE

Du bist 60 gefahren und hattest 60 Meter Abstand zum Vordermann? Und dann sollen durch Rollsplit Schürze, Motorhaube und Windschutzscheibe beschädigt worden sein? Freiwillig zahlt dir da wohl niemand was und vor Gericht musst du Gutachter und Richter erklären, wie das möglich gewesen sein soll.

am 28. Juli 2012 um 21:14

Es ist gut 10 Jahre her, da bin ich durch so eine 40 Zone mit Rollsplitt gefahren. War ausserhalb einer Ortschaft und eine relativ enge Strasse. Wurde dabei von einem Audi der sicher gute 80 drauf hatte ueberholt. Es hat ganz schoen gebrasselt und ich war stink sauer. Schaeden hab ich allerdings keine gefunden. und so wie der Depp 30m vorbei war, war auch ruhe. Also 60 und 60m abstand und dann noch Schaeden, hm ich weiss nicht. Fuer mich egal ob Schild oder nicht ist es einfach den Fahrbahnverhaeltnissen nicht angepasste Fahrweise ;)

am 29. Juli 2012 um 6:13

Schon beim Durchlesen dachte ich mir, dass was nicht stimmen kann. Mit dem Abstand wird es schwer sein, Schäden zu bekommen.

Muss überhaupt ein Schild aufgestellt sein?

Toilettenhersteller sind ja auch (noch! :rolleyes:) nicht verpflichtet auf der Toilette zu vermerken, dass man vorher den Deckel hochklappen muss...

Also ein steht fest...

wenn DANACH Schilder mit dem Hinweis dass eine Gefahr besteht aufgestellt werden und dass sogar noch dokumentiert! dann ist irgendwo schon eine Schuld vorstellbar.

60 bei 60 m?-hm....

hattest du auch Gegenverkehr?

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

 

@TE

Du bist 60 gefahren und hattest 60 Meter Abstand zum Vordermann? Und dann sollen durch Rollsplit Schürze, Motorhaube und Windschutzscheibe beschädigt worden sein? Freiwillig zahlt dir da wohl niemand was und vor Gericht musst du Gutachter und Richter erklären, wie das möglich gewesen sein soll.

Sehe ich auch so. Und wer hat den TE daran gehindert, mit angepasster Geschwindigkeit bzw. Abstand zu fahren?

Man sieht doch, dass Rollsplit auf der Straße ist.

Hier haftet nur er selbst.

Er kann ja auch ein 120 km/h Schild von der Autobahn klauen und da hinstellen:-)

am 29. Juli 2012 um 6:44

Richtig.

Er mag ja seine Geschwindigkeit angepasst haben, aber wie mir scheint nicht der Abstand. Irgendwas ist faul.

Habe noch nie Probleme mit Rollsplit gehabt, wenn ich mich so wie der TO verhalten habe...

Wie ich das mit den 60 Metern gelesen habe, fiel mir spontan der Spruch ein: Tritt näher, denn er ist kürzer als du denkst:D

am 29. Juli 2012 um 8:46

Also wenn ich auf Rollsplit fahre halte ich automatisch mehr Abstand zum Vorausfahrenden.

Wenn man den Rollsplit nicht bemerkt sollte man vielleicht mal das Radio leiser stellen. :D 

am 29. Juli 2012 um 8:47

Betriebsrisiko!

am 29. Juli 2012 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco

Hey Leute

am 3.6. wurde auf einem straßenstück Bundeskraftfahrtstraße der Asphalt erneuert und Rollsplitt angewandt. Dies geschah am späten abend.

Am 4.6. fuhr ich genau auf diesem stück strecke. keinerlei hinweise auf baustelle oder rollsplitt, nur begrenzung auf tempo 60.

in mehr als ausreichendem abstand vor mir (ca. 60m) fuhr ein anderes fahrzeug und schleuderte splitt auf, sodass meine windschutzscheibe (da erst 3 wochen alt), motorhaube und frontschürze schaden nahmen.

habe mich zuerst an die baustellenfirma gewandt. diese verwies mich an die schidlerfirma... welche sich wiederum keiner schuld bewusst ist.

"Am 6.6. wurden dann aufgrund der gefahren durch aufgeschleuderten splitt und den tiefen temperaturen die beschilderung rollplitt und tempo 40" hinzugefügt... somit sind wir... nicht in der haftung für ihre schäden"

(man vergleiche das datum!!!)

wie sollte ich nun vorgehen weiter?

muss ich IMMER mit splitt rechnen wenn irgendwo mal nen stück asphalt gemacht wurde? in 8 jahren aktiven fahren is mir bisher immer alles mit schild begegnet, und wenn kein splitt genutzt wurde, dann auch kein schild da stand?

nebenbei, schadenshöhe: 2300€ brutto

Du hast nur das Tempobegrenzungsschild 60 km/h erwähnt, nicht wie schnell Dein Vordermann und Du selbst gefahren seid.

Wenn bei 60 m Abstand Schäden entstanden sind, muß eure Geschwindigkeit ganz erheblich höher gewesen sein und der Abstand wesentlich weniger betragen haben.

@Fab Jo

Also zuerst war die Musikbeschallung da, dann kam der Splitt, deshalb nichts bemerkt:D

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