Sind diese Felgen Eintragungsfrei? (§22 StVZO)
Will mir neue Felgen kaufen, in deren Gutachten mein W203 nicht aufgeführt ist.
Ein Vergleichsgutachten über die Felgengröße habe ich aber.
In dem eigentlichem GA steht der 203er nicht drinn, aber in dem VGA...
In beiden GA steht folgendes: GUTACHTEN zur ABE Nr. XXXXX nach §22 StVZO
ABE ist bei beiden vorhanden...
A01 steht beim W203 nicht als Auflage drinn...
Könnte es womöglich sein, das ich die Felgen garnicht eintragen lassen muss? Sondern einfach nur beide Gutachten mitführe?
ich werde laut www nicht schlau, da alle Aussagen diesbezüglich sich wiedersprechen...
Währe toll wenn jmd was Handfestes dazu schreibt, so spare ich mir dann die fahrerei und Kosten beim TÜV..
Beste Antwort im Thema
Moin Schwabenfranke,
ich wollte nur hilfreich sein. Manche jungen User machen es sich einfach zu leicht.
Von wegen:
- g..les Auto
- g..le Felgen
- g..les Feeling
Aber es wird schon seinen Grund hat, warum ein Fahrzeug-Hersteller für bestimmte Felgen, oder auch andere Zubehör-Teile und sonstigen Schnick-Schnack, keine Freigabe gibt.
28 Antworten
@Maik270CDI:
ist es denn so schwer mal die Augen auf zu machen und zu lesen?
Auto, Felgengröße und Reifengröße sind im Thread erwähnt!
Wenn jmd hier was Hilfreiches zu melden hat, (z.b. ein anderes Vergleichsgutachten in dem diese Felgengröße bereits auf nem 203er eingetragen ist) immer her damit, denn es könnte noch anderen Usern helfen...
(Obwohl ich daran zweifle das man hier ernsthaft Hilfe bekommt)
Die anderen, die hier nur schei*e schreiben, um Ihren Beitragszähler zu erhöhen, dann bitte wo anders fummeln, nur nicht auf der Tastatur!
Ich sehe schon, das 203er Forum hier, entwickelt sich immer mehr zu nem Tummelplatz von Klugschei*ern...
Aber klar, wenn man den 203er bereits ab 2500€ kaufen kann, ist es eigentlich logisch das immer mehr ******* einen fahren und hier ihr Halbwissen verbreiten wollen.
Schei* drauf, meine Wunschfelgen dürfen nach Rücksprache mit dem TÜV auf dem 203er gefahren werden, und das ohne es in die Fzg-Papiere einzutragen. (alles im GA bestätigt)
und nun wünsche ich Euch noch viel Spaß beim gegenseitigen Gedankenaustausch
(der eh ins leere führen wird) ,,I,,
Zitat:
Original geschrieben von zs77706
Hammer! Genau um die geht es fast... nur als 9-Speichenrad...Danke, mit dem Bild fahre ich jetzt zum TÜV und lasse es eintragen.
Gibt es von dem Hersteller auch eine Spurverbreiterung ? (10 mm reichen)
die passenden Tieferlegungsfedern habe ich ja schon...
Zulässig nur in Verbindung damit:
Hallo zusammen,
geht's vielleicht auch ohne persönliche Angriffe und Herabwürdigungen? Es wäre doch schade, wenn ein moderativer Eingriff erforderlich würde.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
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Zitat:
Original geschrieben von zs77706
ein anderes Vergleichsgutachten in dem diese Felgengröße bereits auf nem 203er eingetragen ist
Was heißt Vergleichsgutachten? Das kannst Du mit aufs Klo nehmen, falls das Papier ausgeht, denn es ist nichts wert. Es kommt auch auf die Form, ET etc. an. Was nutzt es, wenn die Speichen nicht genug Freiraum zu den Bremssätteln haben, weil die Speichen anders geformt sind?
Es gilt nur das Gutachten oder die ABE für die konkreten Felgen und das konkrete Auto mit allen darin enthaltenen Auflagen, alles andere ist wertlos!
@holt:
...lass es - manche begreifen es einfach nicht oder wollen es nicht wahr haben. Sollen sie machen wie sie wollen, wenn dann die Rennleitung oder der TÜV einschreitet und sie die konsequenzen tragen müssen sind sie am heulen und meckern weil sie ja "alles" richtig gemacht haben und das überhaupt nicht verstehen können.
Ich wart ja nur noch drauf, das jemand ein Thema eröffnet in dem er frägt, ob er ein Blaulicht aufs Dach machen darf bzw. kann - is zwar nicht erlaubt sieht aber verdammt cool aus!
Zitat:
Original geschrieben von schwabenfranke
@holt:...lass es - manche begreifen es einfach nicht oder wollen es nicht wahr haben. Sollen sie machen wie sie wollen, wenn dann die Rennleitung oder der TÜV einschreitet und sie die konsequenzen tragen müssen sind sie am heulen und meckern weil sie ja "alles" richtig gemacht haben und das überhaupt nicht verstehen können.
Ich wart ja nur noch drauf, das jemand ein Thema eröffnet in dem er frägt, ob er ein Blaulicht aufs Dach machen darf bzw. kann - is zwar nicht erlaubt sieht aber verdammt cool aus!
Du wirst lachen..... Es ist noch nicht einmal verboten!!! Es sei denn, es hat die gleiche taktfrequenz, und ist baugleich zu den in in Deutschland verwendeten Blaulicht Lampen.... Und es darf nicht als festmontage angebracht sein... Muss also abnehmbar bleiben. . under darf NICHT während der fährt eingeschaltet sein...!
In England zB. Darf man als privat Person ein Deutsches Polizei auto fahren, in Deutschland zB. Ein Amerikanisches, usw.
(Soll aber kein Tipp sein!!) ich gebe keine Garantie!!
Also Danny.... Nicht auf Polizei umbauen!!.....
Das Bild hast Du ja.... (You know witch one I mean)
Das Bild willste aber nicht der Öffentlichkeit vor enthalten oooooder??
Jetzt hatten wir - Gaspedal tuning- Flügeltüren- Felgen " Lehre" da fehlt jetzt nur noch die "optische" Krönung.
Zitat:
Original geschrieben von Daniel180984s
Das Bild willste aber nicht der Öffentlichkeit vor enthalten oooooder??
Jetzt hatten wir - Gaspedal tuning- Flügeltüren- Felgen " Lehre" da fehlt jetzt nur noch die "optische" Krönung.
Auf gehts Daniel!😁😎
wie wärs denn mit dieser Tuning Variante?
http://media.meta.ua/files/pic/0/6/139/SK8CsCLPT6.jpg
oder die etwas günstigere Variante und sogar Eintragungsfrei!:
http://data.motor-talk.de/.../203013148-w500.jpg
Der erste ist ein Scheich, der zweite war mal reich 😁
Nein ehrlich, guter Geschmack ist eben rar und bei Neureichen sowieso kaum zu finden, denn den kann man eben nicht kaufen.
Moin,
bei dem zweiten Bild gefällt mir besonders der Anker im Kühlergrill. Das zeugt garantiert von guter Bodenhaftung