Sind die Strafen in Deutschland zu niedrig?
für mich stellt sich da schon mal die Frage ob die Strafen nicht mit dem Faktor 100 zu niedrig sind!
Beste Antwort im Thema
Es gibt imho eIne Kombination von zwei Sachen:
1. Die Höhe der Bußgelder.
- 20 km/h zu viel außerorts kosten 30€, selbst bei Tacho 150 auf der Landstraße braucht man kein Fahrverbot zu fürchten. Die Höhe der Bußgelder hat auch EInfluss auf die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer ("Kostet fast nichts, also kanns auch nicht schlimm sein"😉
2. Die Chance erwischt zu werden.
- Zum einen braucht man in D keine Existenzangst bei einem Verkehrsdelikt zu haben, zum anderen ist die Chance tatsächlich zur Kasse gebeten zu werden aufgrund quasi nicht vorhandener Kontrollen nicht wirklich groß.
Solange sich die Polizei um Lackkratzer bei Parkdelikten, und die Gerichte um Klagen über 25%ige Kürzungen von Verbringungskosten kümmern müssen wird das auch so bleiben.
Eine Kombination, die nicht wirklich zum Einhalten der Regeln animiert.
Fahrt durch die Schweiz oder Österreich, oder gar durch Schweden oder Norwegen.
Wie durch Zauberhand sind plötzlich auch und gerade die deutschen Autofahrer in der Lage, sich akribisch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Da wird bei 120 lieber 110 als 125 gefahren (man könnte ja sonst vielleicht...).
Fahrt zurück über die Grenze nach D und (egal ob Tempolimit oder nicht) der Affentanz beginnt.
Täglich erlebbar für den der es erleben möchte.
Den Motorradfahrer in diesem Bericht hätte aber auch keine noch so hohe Strafe abgeschreckt.
Anders gesagt:
Wenn er diese Aktion schon wegen 680€ und 3 Monaten FV abzieht, was hätte er dann wohl erst bei 24 Monaten Fahrverbot und 10000€ Geldstrafe angerichtet?
197 Antworten
Zitat:
@sido35 schrieb am 18. April 2018 um 10:30:15 Uhr:
Zitat:
@debiler schrieb am 18. April 2018 um 10:19:01 Uhr:
Denke ich auch. Es scheint in anderen Ländern doch auch zu funktionieren... Außerdem ginge es dann ja auch eben nicht um ein paar Euro, sondern generell um mehr.Noch einmal, weil ihr offensichtlich nur die Hälfte lest und zitiert. Bei den wirklich dicken Dingern sind wir auch in diesem Land durchaus mit einkommensabhängigen Strafen dabei (nennt sich Tagessätze). Aber eben nicht für jeden Pups.
Vielleicht kann man mit in härteren Strafen die in Aussicht stehen verhindern, das aus kleinen Püpsen dicke Dinger werden.
Das wäre so mein Wunsch, die kleinen Püpse tuen keinem weh, die dicken Dinger schon...Verletzte...Tote... Leid und Elend.
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 18. April 2018 um 10:38:52 Uhr:
DOch komme ich und die 15 Euro sind auch noch viel zu wenig. Dann hebt man das Knöllchen auf 30 € (oder gerne noch mehr) an und noch die Verwaltungsgebühren (inkl. der Gehaltsermittlung) und schon haben wir mehr Ruhe auf der Straße. So kostet ein kleines Vergehen eben schnell 100€.
Warum nicht gleich beide Hände abhacken?
5 km/h zu schnell, ist ja praktisch gesehen auf einem Level wie Kinderschändung.
Zitat:
@sido35 schrieb am 18. April 2018 um 10:41:36 Uhr:
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 18. April 2018 um 10:38:52 Uhr:
DOch komme ich und die 15 Euro sind auch noch viel zu wenig. Dann hebt man das Knöllchen auf 30 € (oder gerne noch mehr) an und noch die Verwaltungsgebühren (inkl. der Gehaltsermittlung) und schon haben wir mehr Ruhe auf der Straße. So kostet ein kleines Vergehen eben schnell 100€.Warum nicht gleich beide Hände abhacken?
5 km/h zu schnell, ist ja praktisch gesehen auf einem Level wie Kinderschändung.
Wenn man die Leute durch höhere Strafen dazu erzieht, sich an die Regeln zu halten, werden auch kleine Verstöße die Ausnahme sein, nicht die Regel.
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Zitat:
@Bleikugel schrieb am 18. April 2018 um 10:47:13 Uhr:
Wusste gar nicht, dass Kinderschänder mit 100€ davonkommen.
Wären dann nicht 10 Jahre Knast gleich angemessener?
Dann überlegen sie es sich vielleicht vorher!
Zitat:
@debiler schrieb am 18. April 2018 um 10:39:07 Uhr:
Zitat:
@sido35 schrieb am 18. April 2018 um 10:30:15 Uhr:
Noch einmal, weil ihr offensichtlich nur die Hälfte lest und zitiert. Bei den wirklich dicken Dingern sind wir auch in diesem Land durchaus mit einkommensabhängigen Strafen dabei (nennt sich Tagessätze). Aber eben nicht für jeden Pups.
Doch doch, das habe ich schon gelesen und verstanden. Für mich wäre aber auch bei Parkvergehen und Geschwindigkeitsübertretungen im kleinsten Bereich durchaus vertretbar, die Strafe vom Einkommen abhängig zu machen.
Ist klar... der Bußgeldbescheid (Verwarnung geht dann ja nicht mehr...) lautet dann in etwa für den "Reichen":
Bußgeld für Falschparken, EUR 380,00 zzgl. Gebühren und Auslagen für Bescheid incl. Einkommensermittlung: EUR 180,00; Gesamtbetrag zu zahlen: EUR 560,00
... und für den Sozialhilfeempfänger:
Bußgeld für Falschparken, EUR 10,00 zzgl. Gebühren und Auslagen für Bescheid incl. Einkommensermittlung: EUR 180,00; Gesamtbetrag zu zahlen: EUR 190,00
Super Lösung.
Immer diese engstirnigen Pauschalurteile, zu denen sich hier manche hinreißen lassen. Es gibt die Möglichkeit zur Selbstauskunft oder auch IT-gestützter behördlicher Informationssysteme, die diesen Vorgang verschlanken. Dass dazu ein genaues, praktikables Konzept erarbeitet werden müsste, steht sowieso außer Frage. Aber machbar wäre es. Auf mehreren Wegen.
Und was soll das dann bringen? Die 300 Euro sind für einen Reichen so bedeutungslos wie die 15 Euro jetzt. Ich habe in meinem Autofahrerleben (30 Jahre) bis jetzt weniger für Geschwindigkeitsübertretungen gezahlt, als eine Tankfüllung kostet. Wenn sich das über Einkommensberechnung verzehnfacht, komme ich ungefähr auf die KFZ Steuer für mein Auto, wohlgemerkt für ein Jahr.
Die Steuerungswirkung einer solchen Änderung wäre minimal. Für solche Bagatellen das Steuergeheimnis aufzuweichen halte ich für groben Unfug.
Wenn man das für Überschreitungen im Punktebereich einschränkt, ist es nicht mehr ganz so absurd. Ohne eine komplette Änderung unseres Rechtssystems allerdings komplett unmöglich.
Zitat:
@sido35 schrieb am 18. April 2018 um 10:33:56 Uhr:
Zitat:
@debiler schrieb am 18. April 2018 um 10:28:40 Uhr:
Dann sag mir doch mal, wo das Problem liegt.Was meinst du was es kostet eine Gehaltsermittlung durchzuführen?
Für ein 15€ Knöllchen ist das vollkommen unverhältnismäßig.Und jetzt komme bitte nicht mit der Begründung, dann soll es doch der Verkehrssünder zahlen. Denn dann sind wir wieder bei vollkommen unverhältnismäßigen Strafen für kleinste Überschreitungen.
Ein Grundprinzip des Rechtsstaates ist es, dass die Höhe der Schuld mit der Strafe korrespondieren muss.
Auch dieses Problem haben andere Länder längst gelöst. Grob auf deutsche Verhältnisse übertragen: Was im Owi-Bereich ist, wird mit für alle gleichen Sätzen bestraft - sobald es in den Bussgeldbereich geht, wird das Einkommen zur Bemessungsgrundlage. Scheint mir ein pragmatischer, sinnvoller Kompromiss zu sein. Der Manager, der Auf der AB halt immer 15 km/h drüber ist alimentiert eben die Staatskasse - der Mindestlohnempfänger kann es sich nicht leisten, wie so vieles andere auch. Da wo es aber für andere massiv gefährlich wird, also eben z.B. mit 75 statt 50 durch die Ortschaft brettern, da zahlt der Mindestlohnempfänger dann eben seine 100 Euro und der Fussballprofi seine 20'000. Scheint mir nicht nur im Sinne der Verkehrssicherheit sinnvoll, sondern auch noch gerecht.
Dass all das bei ein paar wenigen völlig verantwortungslosen Spinnern (wie dem hier genannten Motorradfahrer) nichts nützen wird, ist eine andere Geschichte. Für die braucht es dann halt auch andere Instrumente, meinetwegen auch Knast.
Bußgeld ist ein Begriff des Ordnungswidrigkeitenrechts. Um Tagessätze verhängen zu können, müsste man die Trennung zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht neu ordnen.
Zitat:
@debiler schrieb am 18. April 2018 um 12:17:02 Uhr:
Immer diese engstirnigen Pauschalurteile, zu denen sich hier manche hinreißen lassen. Es gibt die Möglichkeit zur Selbstauskunft oder auch IT-gestützter behördlicher Informationssysteme, die diesen Vorgang verschlanken. Dass dazu ein genaues, praktikables Konzept erarbeitet werden müsste, steht sowieso außer Frage. Aber machbar wäre es. Auf mehreren Wegen.
Was für ein Blödsinn. Selbst wenn das richtig wäre, wäre die Gebührenerhebung deutlich höher als heute, wo nur der reine Auswerte- und Schreibaufwand (vollautomatisiert... soweit zu deinen schlanken IT-Systemen) berechnet wird.
Zitat:
@debiler schrieb am 18. April 2018 um 10:39:07 Uhr:
Zitat:
@sido35 schrieb am 18. April 2018 um 10:30:15 Uhr:
Noch einmal, weil ihr offensichtlich nur die Hälfte lest und zitiert. Bei den wirklich dicken Dingern sind wir auch in diesem Land durchaus mit einkommensabhängigen Strafen dabei (nennt sich Tagessätze). Aber eben nicht für jeden Pups.
Doch doch, das habe ich schon gelesen und verstanden. Für mich wäre aber auch bei Parkvergehen und Geschwindigkeitsübertretungen im kleinsten Bereich durchaus vertretbar, die Strafe vom Einkommen abhängig zu machen.
Wie ist das bei den Parkvergehen? Ich verdiene deutlich mehr als meine Frau, welches Gehalt wird zu Grunde gelegt?
Wie sieht es beim Firmenwagen aus? Wessen Einkommen wird zu Grunde gelegt? Das des Minijobber,s der die Autos putzt, oder das Gehalt des Geschäftsführers?
Vielleicht der Gewinn des Unternehmens?
Nicht, dass in schlechten Jahren absichtlich Firmenwagen in der Fußgängerzone geparkt werden, um wenigstens darüber Einnahmen zu generieren. 😁
Zitat:
@Blue346L schrieb am 18. April 2018 um 12:17:23 Uhr:
Und was soll das dann bringen? Die 300 Euro sind für einen Reichen so bedeutungslos wie die 15 Euro jetzt.
Nichts wirds bringen.
Daher wird eine reine Bestrafung durch Geldstrafen auch in Teilen der Bevölkerung wirkungslos bleiben.
Das ist dann eben im Budget und wird mit eingeplant. Passiert nichts, umso besser.
Strafen wirken nur wenn sie weh tun.
Also viel früher Punkte, viel früherer Führerscheinentzug bzw. frühere Fahrverbote (gerne auch mit Staffellung 1 Woche, 2 Wochen, 4 Wochen) ohne die derzeitige Möglichkeit, sich davon durch eine Erhöhung des Bußgeldes "frei zu kaufen".
Und ohne die Möglichkeit dies zeitlich möglichst angenehm zu platzieren.
Temporärer Entzug des Fahrzeugs und so weiter.
Anderswo längst Usus.
Für eine gewisse Zeit das Lieblingsspielzeug weggenommen zu bekommen hat eine weit stärkere Wirkung als ein paar Euro Bußgeld.
na ganz einfach Strafen auf Tagessätze - besser auf Listenpreis des Wagen - sagen wir 1% bei 40km/h zu viel
Zitat:
@Mr.Minister schrieb am 11. April 2018 um 07:41:14 Uhr:
Unbele(e)rbar!
Also, wenn er es geschafft hat, die Polizei abzuhängen dann ist der zu mindestens vom technischen her gesehen ein exzellenter Motorradfahrer, der sein Motorrad wirklich beherrscht.
Auf der anderen Seite ist dieses Verhalten, mit 190 KMH durch eine Ortschaft zu fahren natürlich schon kriminell, und in den USA im Start Missouri gibt es ein Gesetz, dass eine Geschwindigkeitsübertretung selbst auf der Autobahn von mehr als 100 Miles pro Stunde, das sind 160 KMH Automatisch eine Verurteilung wegen versuchten Todschlag es mit sich führt.
Also mit 190 KMH durch eine geschlossene Ortschaft, das sind ja umgerechnet circa 120 Miles pro Stunde, da hat er ja gar keine Chance mehr zu bremsen oder ausweichen bei so einer Geschwindigkeit.
Ich würde da eher ansetzen, und den Mann strafrechtlich anzeigen, und auch strafrechtlich zu verurteilen, weil das ist nun wirklich nicht mehr verantwortbar, und der Mann wird auf jeden Fall sein tun weiter fortsetzen. Leider.
Wenn ich hier ein Richter wäre, würde ich in Zusammenarbeit mit der Polizei ein Gesetz finden,
Dem zwei Jahre Gefängnis auf vier Jahre Bewährung geben, dann bleibt er ein freier Mann, wenn er sich daran hält in vier Jahren kein Auto zu fahren und kein Motorrad zu fahren, und wenn er sich nicht daran hält und in den vier Jahren auch nur einmal wieder am Steuer gesehen wird, dann muss er halt die zwei Jahre absetzen. Und das sollte man dann auch ganz konsequent ohne wenn und aber durchsetzen.
So wäre ein Kompromiss gefunden, dem Mann die Zukunft nicht zu verbauen, der wahrscheinlich Familie hat, und auf der anderen Seite wäre auch die Gemeinschaft vor weiteren kriminellen Handlungen zu mindestens ansatzweise geschützt, denn im Wiederholungsfalle würde er zwei Jahre einsitzen....
Zitat:
für mich stellt sich da schon mal die Frage ob die Strafen nicht mit dem Faktor 100 zu niedrig sind!
Im Vergleich zu anderen Ländern wie Holland und Österreich zum Beispiel hat natürlich Deutschland schon niedrige strafen.
Aber die Frage stellt sich ja nicht, ob die Strafen in Deutschland zu niedrig sind, sondern vielmehr, ob
die Strafen im Ausland zu hoch sind!