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Anhänger überstellen von Deutschland nach Österreich

Themenstarteram 1. März 2011 um 6:57

Mein Vater überlegt sich, einen etwas größeren PKW Anhänger aufgrund Preisunterschied in DE zu kaufen. Anhänger müsste im bereich von rd 2000kg Höchstzulassigen Gesamtgewicht sein.

Als zugfahrzeug stehen ein Audi A4 Quattro mit 1700kg maximalen Anhängergewicht bzw ein Kia Sportage mit 1800kg wenn ich es richtig im kopf habe.

Als Fahrer würde mein bruder (oder ich) fungieren, der hat EzB, somit kein problem - in Österreich:

Hier gibts für EzB seit 2007 eine änderung:

Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers

• weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges (bei Allradfahrzeugen ist der 1,5 fache der Gesamtmasse maßgebend)

• noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt!

Früher wars immer das Höchstzulässige gesamtgewicht.

Leider finde ich nichts genaues über die bestimmungen in deutschland, was nun zulässig ist und was nicht.

Irgendwie finde ich leider nichts genaues über die bestimmungen in Deutschland, wies nun gerechnet wird bei Führerscheinklasse BE

Und was wir halt unbedingt vermeiden wollen ist in Deutschland probs bekommen wegen fahren mit nicht geeigneten zugfahrzeug.

Was ich auch schon rausgefunden haben: Wir müssen in DE die Überstellungskennzeichen holen, da ja die Österreichischen in DE nicht gültig sind. Und dadurch brauchen wir wieder eine dritte nummerntafel vom zugfahrzeug, da ja bei unterschiedlichen zulassungsstaat nummerntafel vom Zugfahrzeug auch wieder ersichtlich sein muss.

Somit wäre mal sehr viel Bürokratie und arbeit in DE und Ö zu machen.

Meine andere Idee wäre: schauen was der Anhänger eigengewicht hat, wir besitzen ja ohnehin bereits einen hänger mit einer maximalen Zuladung von 600kg/ höchstzulassigen gesamtgewicht 800kg, was ev. für diesen hänger ausreichen könnte.

Und dann einfach den anderen hänger auf diesen raufschnallen und so "überführen".

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8 Antworten
am 1. März 2011 um 7:22

die variante den hænger auf dem anderen zu transportieren ist doch die bessere løsung wenn der drauf passt. du sparst dir den stress mit den kennzeichen und auch die kosten.

Ich weiss jetzt nicht, ob der Hänger in Ö neu typisiert werden muss oder ob die deutschen Papiere genügen.

Sonst gäbe es eventuell, falls der neue nicht auf den alten Hänger passt, noch eine dritte Lösung.

Lass dir den Typenschein per Post schicken und melde den Anhänger daheim an.

Dann kannst du ihn mit der eigenen Nummerntafel Heim holen.

Das wäre was den Transport angeht die einfachste Lösung.

Wie das mit dem Bezahlen geregelt wird ist dann eine andere Geschichte. Vielleicht irgendwie mit einer Anzahlung. Kommt jetzt auch darauf an, wo du den Hänger kaufen willst. Bei einem großen Händler geht das vielleicht einfacher und mit weniger Risiko.

LG, Elwood

Themenstarteram 1. März 2011 um 8:43

Ja, nur das die variante nur geht, wenn das eigengewicht des hängers unter der maximalen zuladung des anderen ist. und dort befürchten wir den knackpunkt. Ausserdem ist auf dem anderen hänger ein kleiner nicht entfernbarer aufbau dran und somit ist die zuladung maximal 500kg wenn man bisserl luft lässt (auf den aufbau habe vergessen).

Theoretisch könnte man wenns nur um 10kg oder so geht die räder am hänger demontieren und auch die Ladeklappe, und ins zugfahrzeug tuen, dann wäre das gewicht auch ok.

Nur vor allem mein bruder will kein risiko in dieser hinsicht eingehen, denn:

in Österreich sind die strafen für überladung 100€ je 10kg bei PKW hängern (bis 20%, dann ist stillegung)

Er Berufskraftfahrer ist und somit so ein Vergehen wirklich nicht gebrauchen kann.

Die deutschen strafen in der hinsicht haben wir uns gar nicht angeschaut.

Wie gesagt, derzeit rechnen sie es sich durch, obs sich auszahlt, alles in allem inkl. überstellungskosten sind 400-500€, da muss der anhänger in DE doch schon wesentlich günstiger sein das es sich auszahlt.

@elwood:

das ändert leider nichts an der tatsache das die hängerbestimmungen in DE und AT unterschiedlich sind.

Das heist das kombinationen, die in Ö legal zum fahren sind (siehe thema TATSÄCHLICHES Gesamtgewicht), in DE illegal wären, das dort meines wissens immer das höchstzulässige ist.

das problem ist dann halt, das dann wirklich endstation ist, und wir erst ein fahrzeug besorgen müssten, das diesen hänger ziehen darf, und dann entsprechend dorthinfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

 

das ändert leider nichts an der tatsache das die hängerbestimmungen in DE und AT unterschiedlich sind.

Das heist das kombinationen, die in Ö legal zum fahren sind (siehe thema TATSÄCHLICHES Gesamtgewicht), in DE illegal wären, das dort meines wissens immer das höchstzulässige ist.

Toll. Ich dachte gerade dieses sollte durch die europäischen Führerscheinklassen verhindert werden.

Ist das wirklich so viel Geld was man da sparen kann, bei dem Aufwand.

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

das ändert leider nichts an der tatsache das die hängerbestimmungen in DE und AT unterschiedlich sind.

Das heist das kombinationen, die in Ö legal zum fahren sind (siehe thema TATSÄCHLICHES Gesamtgewicht), in DE illegal wären, das dort meines wissens immer das höchstzulässige ist.

hmm,... weißt du das sicher? Ich glaube nämlich, dass auch in D das tatsächliche Gewicht des Anhängers entscheidend ist. Vielleicht könnte sich ein Kollege aus D der sich hier auskennt dazu äußern (ich bin auch aus Ö).

Leider gehen die Meinungen/ das Wissen was Anhängerbeladung und Gewichte angeht in diesem Forum auch ziemlich auseinander (siehe entsprechender thread im Wohnwagenforum).

Vielleicht schreibst du dazu am besten eine Mail zum ADAC.

LG, Elwood

Themenstarteram 1. März 2011 um 12:37

alle texte auf div. fahrschulseiten in DE usw verweisen immer aufs hzGG. bzw steht einfach nur gezogene Anhängelast dort:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

Ist das nun das tatsächliche oder das höchstzulässige?

in Ö ist das hier aktuell:

http://www.awa.at/recht/zug_anhaenger.htm

In Deutschland zählt nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers, nicht das technisch mögliche.

 

Jedes Fahrzeug hat eine andere Anhängelast, und diese Anhängelast darf mit dem Anhänger nicht überschritten werden, egal wieviel man auf den Anhänger drauf packen könnte. Wenn du also 1,7 Tonnen Anhängelast hast darfst du auch einen 2 Tonnen Anhänger ziehen, nur darf der nicht mehr wie 1,7 Tonnen auf die Waage bringen.

 

 

Man braucht nur noch den passenden Führerschein dazu. Bei uns hier als BE

Themenstarteram 1. März 2011 um 14:05

sollte also kein problem darstellen.

Ich und mein bruder haben beide A,B,C, EzB + EzC, F somit kein problem von der fahrerlaubniss her.

Mein Dad musst dann natürlich machen, wenn er mit dem hänger fahren will.

das mit dem tatsächlichen gesamtgewicht ist aber nur dann beim schweren hänger, wenn du EzB hast, wenn du nur B hast zählt das hzGG.

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