Sicherungskopie Navi-CD

VW Touran 1 (1T)

Weiß jemand ob man eine Sicherungskopie von der Navi-CD vom RNS300 anlegen kann?

Durch die Tatsache, dass man die CD doch ab und an raus und reinmachen muss würde ich gerne eine Sicherung anlegen!

Kann mir jemand sogen ob und wie das geht?

Danke,

GM_Toxxic

64 Antworten

Dann gebe ich auch noch meine schlußantwort dazu.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Rights_Management

Rechtlicher Rahmen

Die Wirksamkeit solcher Systeme wird häufig durch nationale Gesetze erweitert. In den USA wurde zu diesem Zweck der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verabschiedet. Dieses Gesetz verbietet die Umgehung solcher Systeme unter Androhung von Geldstrafen und/oder Freiheitsentzug je festgestelltem Einzelfall.

Auch in Deutschland (1. und 2. Korb der Urheberrechtsnovelle) und der EU (Informationsrichtlinie) wurde die Rechtsgrundlage in diesem Sinne verschärft, so dass nun die Umgehung von Schutzmechanismen unter Strafe gestellt werden kann. In Deutschland wurde die höchst umstrittene Regelung eingeführt, dass das Umgehen von Schutzmechanismen zwar (zivilrechtlich) verboten ist, der Besitz entsprechender Dateien jedoch nicht. Dies steht im Widerspruch zur Schrankenbestimmung, welche das Recht auf Privatkopien einräumt.
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Im übrigen gebe ich Carsten recht

Also absolute Rechtssicherheit . WischiWaschi.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von axisminden


Ich glaube nicht das ich mich von dir massregeln lassen muss.

Es ging mir nicht darum jemanden zu massregeln, wenn dieser Eindruck entstanden ist, tut es mir leid.

Es geht einem aber mächtig auf die Nerven, wenn an allen Ecken und Enden hohle GVU-Phrasen nachgeplappert werden, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Leider bestätigt das wiederum, daß solche Aktionen offensichtlich ihren Zweck (Verunsicherung der Mitbürger) erfüllen.

Und wenn schon Wikipedia, dann bitte auch die passende Quelle (DRM hat mit dem Urheberrecht nur insofern was zu tun, daß es Massnahmen bietet, dessen Einhaltung mehr oder weniger zu kontrollieren):

http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz

Nach dem neuen deutschen Urhebergesetz ist es verboten, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen. Was hierbei „wirksam“ bedeutet, ist jedoch unter Experten erheblich umstritten. Darüber hinaus gilt dieses Verbot gemäß § 69a Abs.5 UrhG nicht bei Computerprogrammen. Und wer eine Kopiersperre für sich selber umgeht, wird gemäß § 108b UrhG auch nicht bestraft. Grundsätzlich erlaubt ist das Wiederaufnehmen von Musik.

Das heißt im Klartext, daß man eine Navi-CD für private Zwecke trotz Kopierschutz kopieren kann und darf, da es sich ja nicht um eine Musik- oder Video-CD handelt, sondern letztendlich um ein Computerprogramm.

Navigationssoftware ist ja so eine Sache für sich. Zumal auf der CD-Hülle auch noch ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß das Kopieren der CD verboten ist. Also wie gesagt, ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Es ist natürlich jedem selbst überlassen, ob er das Risiko für eine einfache Sicherungskopie auf sich nimmt. Ich würde mich mit der Aussage nicht so weit aus dem Fenster hängen, daß man kopiergeschütze TeleAtlas-Software einfach so kopieren darf. Ich werde aber diesbezüglich gerne mal beim Softwarehersteller anfragen, wie sich der Sachverhalt verhält.

So, habe gerade bei TeleAtlas in Harsum angerufen und wegen diesem Sachverhalt nachgefragt. Es ist von Seiten TeleAtlas nicht erlaubt, eine Sicherungskopie zu erstellen. Es wird ausdrücklich auf der Verpackung darauf hingewiesen. Mit der Nutzung der Software erklärt man sich bereit, diese Bedingung anzunehmen. Man darf es also nicht und riskiert einen Zivilprozess.

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Dann machen wir mal da weiter wo wir angefangen haben.
Ein "normales" Kopierprogramm weigert sich eine Kopiergeschütze CD/DVD zu brennen bzw. gibt dir einen rechtlichen Hinweis das es nicht zulässig ist. Die Kopie wird nicht klappen weil die Org. CD eine andere Größe vorgaukelt 00000. Dateien hat und so weiter. Also nimmt man ein Prog. das diesen Schutz umgeht oder einfach mitkopiert. Und an dieser Stelle sitzt du in der Falle.
Wir alle wissen wo kein Kläger da kein Richter.

Im Internet brauche ich nur nach entsprechenden Progs. zu googlen. Tatsache ist das diese PRogs. von den Herstellern vom Markt genommen sind weil sie sich in einer grauzone bewegt haben.

Diesen gibts auch noch bei Wiki.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Zitat:

Es geht einem aber mächtig auf die Nerven, wenn an allen Ecken und Enden hohle GVU-Phrasen nachgeplappert werden, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Leider bestätigt das wiederum, daß solche Aktionen offensichtlich ihren Zweck (Verunsicherung der Mitbürger) erfüllen.

Zitat:

Sorry, aber das muss ich noch loswerden. Der Spruch geht mir mächtig auf die Nerven.

@Carsten: Na da bin ich ja froh, daß das jetzt geklärt ist 😁

@axisminden: Da jetzt jeder seinen Standpunkte dargelegt hat, denke ich, wir können es darauf beruhen lassen. Letztendlich muss jeder selbst wissen, was er tut...

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Na da bin ich ja froh, daß das jetzt geklärt ist 😁

Wie ,wars das jetz??

_Ich habe hier noch ein dutzend Sites mit info auf. ;-)

Michael

Zitat:

Original geschrieben von axisminden


Wie ,wars das jetz??
_Ich habe hier noch ein dutzend Sites mit info auf. ;-)

...das war eher ironisch gemeint. Ist doch vollkommen klar, daß Teleatlas genau das sagt...

Das Problem ist hier glaube ich, daß die Begriffe "Privatkopie" und "Sicherungskopie" hier durcheinandergeworfen werden.

Bei der Kopie einer Navi-CD handelt es sich nicht um eine Privatkopie im Sinne des UhG, weil es keine Musik oder Film, sondern eine Software ist. Deshalb spielt auch die Tatsache des Kopierschutzes keine Rolle (siehe Link oben zu Wikipedia).

Daher kann ich mir von meiner Teleatlas-CD genau so eine Sicherungskopie anfertigen wie von meiner Windows XP Installations-CD.

Was ich NICHT machen darf ist, diese Sicherungskopie zu verkaufen oder sie zu behalten, wenn ich das Original verkaufe. (was ich wiederum dürfte wenn es eine Musik-CD wäre, aber das ist wieder eine andere Geschichte).

Also noch einmal: Wenn du eine TeleAtlas-CD kaufst, dann erhälst du automatisch dazu Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung dieser CD erkennst du diese Nutzungsbedinungen automatisch an. Du erklärst dich mit der Nutzung auch bereit, keine Kopie anzufertigen. Machst du es dennoch, kannst du zivilrechtlich belangt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Carsten1978


Mit der Nutzung dieser CD erkennst du diese Nutzungsbedinungen automatisch an.

Jaja, die Nutzungsbedingungen... auch wieder so ein Thema für sich.

Jetzt stell Dir mal vor, dein neugieriger, 9-jähriger Sohn hat auf dem Rückweg von der Abholung in der Autostadt die CD gefunden und geöffnet... Tja, was ist dann mit den Nutzungsbedingungen?

Nur ein Beispiel von vielen. Da die beliebten Software-EULA's meist direkt von den amerikanischen Mutterkonzernen übernommen wurden, sind viele der "Bedingungen" nach deutschem Recht hinfällig bzw. ungültig. Und wenn, wie im oben konstruierten Fall, ein Minderjähriger das Siegel bricht, sind die Bedingungen ohnehin komplett hinfällig...

Ich glaube kaum, daß der 9-jährige der Nutzer des Fahrzeuges ist, geschweige denn Käufer der Software ist. Der Nutzer ist ausschließlich der Fahrer und Käufer des Fahrzeuges. Ausserdem hat der Erziehungsberechtigte selbst schuld, wenn sein Kind ein Softwaresiegel öffnet.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


...sind viele der "Bedingungen" nach deutschem Recht hinfällig bzw. ungültig.

Weißt du explizit, daß der von mit genannte Teil der Nutzungsbedingungen nach deutschem Recht hinfällig ist? Würdest du dafür deinen Kopf hinhalten?

Zitat:

Original geschrieben von Carsten1978


Ausserdem hat der Erziehungsberechtigte selbst schuld, wenn sein Kind ein Softwaresiegel öffnet.

Das ist ja gerade der springende Punkt: Derjenige, der den Siegel öffnet, erkennt die Lizenzbedingungen an (NICHT der Käufer). Und wenn das eben ein Minderjähriger ist, kommen keine gültigen Lizenzbedingungen zustande.

Zum Thema EULA und deren Gültigkeit sei unter anderem hierauf verwiesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/EULA

Ein kleines Zitat:

Obwohl diese Verträge auf Laien oft sehr "offiziell" wirken, haben sie in Europa meist keine Gültigkeit: Der Vertrag über die Nutzung der Software wird nämlich schon beim Kauf geschlossen, zu diesem Zeitpunkt ist die EULA für den Kunden jedoch noch nicht einsehbar. Gesetzliche Regelungen, wie z.B. das Urheberrecht gelten auch ohne Erwähnung in einer EULA, darüber hinausgehende Klauseln sind ungültig.

Nach bundesdeutschem Recht wären diese Vereinbarungen darüberhinaus zumindest für Privatkunden auch deshalb nicht bindend, weil sie den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken.

Ich denke, wir könnten diesen Thread noch seitenlang fortführen, denn das Thema bzw. die Themen sind unheimlich komplex und teilweise sehr auslegungsfähig.

Letztendlich möchte ich ja auch nur einen kleinen Denkanstoss dahingehend geben, daß man nicht jeden Unsinn, der auf einem Plakat oder einem Siegel steht, einfach so hinnehmen sollte. Denn bei näherer Betrachtung entbehren solche "Drohungen" oder "Vereinbarungen" oft jeder Grundlage.

Na, dann viel Spaß dabei, dem Richter klar zu machen, daß das Kind die Software geöffnet hat. Mit dieser Aussage kann ja im Prinzip jeder kommen. Fakt ist, daß i.d.R. der Käufer die Software nutzt und somit die Nutzungsbedingungen hinnimmt. Ist mir eigentlich auch egal, Tatsache ist nun mal, daß das Kopieren durch die Nutzungsbedingungen (auch in Deutschland) untersagt ist. So, Ende der Diskussion. Dennoch ist natürlich jedem selbst überlassen, ob er eine Kopie brennt oder nicht. Ich mache es nicht und lebe gut damit. Die originale CD wird im Laufwerk nicht beschädigt, sollte dennoch mal etwas passieren, wende ich mich an TeleAtlas zwecks Ersatz. Wer in mein Auto einbricht, klaut nicht die TeleAtlas-Software sondern das ganze Navi!

Zitat:

Original geschrieben von Carsten1978


Na, dann viel Spaß dabei, dem Richter klar zu machen, daß das Kind die Software geöffnet hat. Mit dieser Aussage kann ja im Prinzip jeder kommen.

...genau deshalb sind diese EULA's bei uns sowieso (für Privatkunden!) so gut wie wirkungslos.

Auch wenn es jetzt den Rahmen sprengt, aber deine Betrachtungsweise ist falsch. Lies mal die Wikipedia-Quelle genau durch...

Wenn Du eine Software kaufst, schliesst Du bereits mit dem Verkäufer einen (wie auch immer gearteten) (Lizenz-)Vertrag. Wie bei jedem Vertrag ist dieser nur in der Schriftform gültig und muss i.d.R. von beiden Seiten akzeptiert und unterschrieben werden.

Wenn Du (oder dein Sohn 😁 ) nun die CD-Hülle aufmachst, kann da auf dem Siegel gerade stehen was will, denn der Inhalt dieser "Nutzungsbedingungen" ist nicht Vertragsbestandteil (denn wenn er das wäre, hätte er vorher bekannt und zur Kenntnis genommen werden müssen, z.B. als Vertragsanhang) und deshalb nichtmal das Papier wert, wo sie draufgedruckt sind...

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